Heiner Röttger, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Münsteraner Kanzlei HLB Dr. Schumacher & Partner. (Foto: HLB Dr. Schumacher & Partner)
Heiner Röttger, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Münsteraner Kanzlei HLB Dr. Schumacher & Partner: Grundsteuer ist kein Grund zur Panik. (Foto: HLB Dr. Schumacher & Partner)

Neuregelung der Grundsteuer ist kein Grund zur Panik

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die aktuelle Berechnung der Grundsteuer unzulässig ist. Deshalb ist eine Reform der Rechtslage notwendig. Insgesamt betrachtet war das Urteil aus Karlsruhe längst überfällig und ist nun eine Chance für mehr steuerliche Gerechtigkeit. Der Weg dahin wird allerdings nicht einfach, weil man bei der Abschaffung von alten Ungerechtigkeiten darauf achten muss, keine neuen Missstände zu erschaffen. Grundbesitzer, Mieter und Hauseigentümer befürchten aber eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer.

Zurzeit sind mehrere Varianten für eine Grundsteuerreform in der Diskussion. Nicht alle sind gleichbedeutend mit einer gravierenden Erhöhung. Die Regierung muss erst diskutieren und sondieren, welche Optionen es für eine Reform gibt. Die Befürchtung, dass es für alle Bürger zu einer Erhöhung der Kosten kommen könnte, lässt sich nicht pauschal sagen. Einerseits könnten für einzelne Mieter oder Wohnungseigentümer die Belastungen erheblich steigen, andererseits ist es möglich, dass in der gleichen Stadt die Kosten für andere Grundstücke deutlich sinken. Alles hängt davon ab, was der Gesetzgeber jetzt aus dem Urteil macht.

Grundsteuer gleichheitsgerecht gestalten

Bei der Gestaltung der Reform hat die Bundesregierung freie Hand. Das Bundesverfassungsgericht hat inhaltlich nur wenige Vorgaben gemacht. Die Grundsteuer muss lediglich gleichheitsgerecht gestaltet werden. Auf die aktuelle Situation der Hausbesitzer und Mieter hat das Urteil noch keine Auswirkungen. Erst Ende 2019 muss die Regierung eine Neuregelung vorlegen. Es sollte also ausreichend Zeit sein, um eine Lösung zu erarbeiten, die allen Betroffenen eine faire und angemessene Grundsteuer zusichert. Nach Verabschiedung des neuen Gesetzes soll zudem eine Übergangsfrist für die bisherige Rechtslage bis Ende 2024 gelten, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten.

Dieser Bericht ist ein Gastbeitrag von Heiner Röttger, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Münsteraner Kanzlei HLB Dr. Schumacher & Partner.

www.schumacher-partner.de

Veröffentlicht von

Sascha Brinkdöpke

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