BGH ermöglicht Schadenersatzklagen gegen Ratingagenturen

BGH ermöglicht Schadenersatzklagen gegen Ratingagenturen Karlsruhe (dapd). Deutsche Anleger können nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) Ratingagenturen auf Schadenersatz verklagen. Mit der am Donnerstag bekanntgewordenen Entscheidung erhält ein Rentner aus Norddeutschland die Möglichkeit, gegen die US-Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) vorzugehen. Der im Internet veröffentlichte Beschluss des BGH sagt allerdings nichts über die Erfolgsaussichten der Klage aus. Der Anleger hatte im Mai 2008 Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers im Wert von 30.000 Euro gekauft. Nach seinen Angaben hatte er sich dabei auch auf die Bewertung der Ratingagentur verlassen, die die Papiere positiv mit der Note „A+“ bewertet hatte. Der Kläger macht geltend, dass sich schon damals Probleme abgezeichnet hätten und fordert deshalb Schadenersatz von S&P. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof III ZR 282/11) (BGH-Beschluss im Internet: http://url.dapd.de/yz7NZ7 ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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