Ab 2024 gelten für Betriebe aus Münster und dem Kreis Lippe wichtige Änderungen in der Sozialversicherung

AOK informiert im digitalen Fachportal

Zum Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche gesetzliche Neuerungen, die sich auf die Sozialversicherung auswirken. Betriebe aus Münster und dem Kreis Lippe sollten sich jetzt dazu im digitalen Themenspezial ‚Trends und Tipps 2024‘ der AOK NordWest informieren. „Wir bieten zu allen anstehenden Änderungen in der Sozialversicherung Einführungsvideos und vertiefende Fachbeiträge zum Download an. Außerdem können interessierte Firmen in unserem virtuellen Expertenforum individuelle Fragen zu den jeweilig anstehenden Änderungen stellen“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Michael Faust. Der Abruf ist kostenfrei und steht unter www.aok.de/fk/nordwest/medien-und-seminare zur Verfügung.

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Was sich in der Sozialversicherung in 2022 ändert:

AOK-Online-Seminare ‚Trends und Tipps 2022’ starten jetzt für alle Betriebe im Kreis Lippe

Kreis Lippe (05.11.2021). In der Sozialversicherung gibt es ab dem 1. Januar wieder eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen, neue Rechengrößen und Grenzwerte. Dazu gehören Meldungen zur Sozialversicherung, neue Pflichten für Arbeitgeber bei Minijobs. Aber auch spezifische Fragen wie die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und deren Datenaustausch, die Elektronische Betriebsprüfung, die Beschäftigung von Altersrentnern und die Zuschusspflicht in der betrieblichen Altersvorsorge gehören dazu. Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Seminarreihe ‚Trends und Tipps 2022‘ wieder Online statt. „Ab sofort können sich Betriebe, Steuerberater und Personalunternehmen aus dem Kreis Lippe für die ab 10. November startenden Online-Seminare anmelden“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner.Hier geht’s zur Anmeldung im Internet: www.aok.de/fk/nordwest/jahreswechsel. In dem rund zweistündigen Vortrag erfahren die Firmen alle wichtigen Änderungen in der Sozialversicherung, die zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Online-Seminare finden bis zum 15. Dezember statt. Die AOK plant, nach dem Jahreswechsel weitere Online-Seminartermine anzubieten.

Sozialversicherung 2021: digitale ‚AOK-Toolbox‘ informiert Betriebe

In der Sozialversicherung gibt es ab dem 1. Januar wieder eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen, neue Rechengrößen und Grenzwerte. Dazu gehören Meldungen zur Sozialversicherung, Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland, aber auch Corona spezifische Fragen wie Entgeltfortzahlung während der Quarantäne, Regelungen zum Kurzarbeitergeld oder Stundungen und Ratenzahlungen von Beiträgen.

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Sozialversicherung – Pflicht: ja oder nein?

Versicherungspflicht von Arbeitnehmern in der Sozialversicherung gibt es einige Vorraussetzungen.
Klarheit schaffen: Ein Statusfeststellungsverfahren bewahrt Unternehmer vor Ärger und hohen Kosten. (Bild: ar130405/ pixabay)

Dass Unternehmer für ihre Angestellten Beiträge bei der Sozialversicherung leisten, ist hinlänglich bekannt. In vielen Branchen jedoch ist es durchaus üblich, saisonal oder ganzjährig auf die Beschäftigung von Selbstständigen zu zählen. Auch in Bereichen wie Buchhaltung, Marketing oder Grafik setzen Unternehmen oftmals auf freie Mitarbeiter.

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