Post testet Onlinehandel mit frischen Lebensmitteln

Post testet Onlinehandel mit frischen Lebensmitteln Berlin (dapd). Die Deutsche Post ist dabei, in den Onlinehandel mit frischen Lebensmitteln einzusteigen. „Wir sind davon überzeugt, dass der Versand von Konsumgütern wie Lebensmitteln schnell wachsen wird“, sagte der Chef der Paketsparte DHL Deutschland, Andrej Busch, der „Frankfurter Neuen Presse“ laut Vorabbericht. Um besser zu verstehen, wie dieser für die DHL neue Markt funktioniert und welche Zielgruppen relevant sind, habe die Post ein breit angelegtes Pilotprojekt in Köln gestartet, wo alle Möglichkeiten getestet werden, frische Waren zuzustellen. Natürlich wolle die Post damit auch ihr Kerngeschäft stärken, erklärte Busch. „Sie müssen das Ganze also als Kreislauf sehen: Natürlich profitieren wir vom Internet-Handel; aber andersherum kann der Internet-Handel nur erfolgreich sein, wenn wir als Versender vernünftige Lösungen finden“, sagte er. Die Post ist bereits mit 33 Prozent am Shopping-Portal „allyouneed.de“ beteiligt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Steinbrück verteidigt seine Sponsorenwerbung bei Post und Telekom

Berlin (dapd). Der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat seine Bitte um finanzielle Unterstützung für ein Schachturnier an die Vorstandschefs von Post und Telekom unter dem Briefkopf seines Ministeriums verteidigt. „Es kann nicht sein, dass sich Telekom und Post unter Druck gesetzt fühlten – schließlich haben sie sich ja gegen ein Sponsoring entschieden“, sagte Steinbrück der „Bild“-Zeitung (Onlineausgabe).

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Post rechnet mit Genehmigung der Portoerhöhung

Berlin (dapd). Ungeachtet der Kritik an der geplanten Portoerhöhung rechnet die Deutsche Post fest einer Genehmigung. „Für solche Preisanpassungen gibt es ein von der Behörde vorgeschriebenes Verfahren. An dieses haben wir uns exakt gehalten“, sagte Brief-Vorstand Jürgen Gerdes dem „Tagesspiegel“ (Montagausgabe).

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Experten halten Portoerhöhung der Post keineswegs für zwingend

Experten halten Portoerhöhung der Post keineswegs für zwingend Berlin (dapd). Politik und Monopolkommission reagieren zugeknöpft auf den Wunsch der Deutschen Post nach einem höheren Briefporto. Die Bundesnetzagentur solle genau prüfen, inwiefern die Zahlen der Post die geforderte Portoerhöhung rechtfertigen, bevor sie den Antrag des Unternehmens genehmige, sagte der Beauftragte der Unionsfraktion für Postpolitik, Georg Nüßlein (CSU) der Zeitung „Welt am Sonntag“ laut Vorabbericht. Allerdings seien höhere Porti auf Dauer unvermeidlich, wenn bei schrumpfendem Briefaufkommen Versorgungssicherheit für ländliche Räume gewährleistet werden solle. Die Post hat beantragt, das Porto für einen Standardbrief ab 1. Januar von 55 auf 58 Cent zu erhöhen. Ein Maxibrief soll 2,40 Euro statt bisher 2,20 Euro kosten. Der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, verwies auf zwei Gutachten, in denen sein Gremium in den Jahren 2009 und 2011 die Umsatzrenditen der Post bei Briefen als überhöht eingestuft habe. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Post muss NPD-Zeitschrift verteilen

Post muss NPD-Zeitschrift verteilen Karlsruhe (dapd). Die Deutsche Post muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Publikation der rechtsextremen NPD verteilen. In dem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil heißt es, das Gesetz verpflichte die Post zur flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen. Die Pressefreiheit verbiete dem Staat jede Differenzierung nach Meinungsinhalten. Nur bei strafbaren oder rassendiskriminierenden Inhalten sei die Beförderung ausgeschlossen. Die Post bedauerte das Urteil, kündigte jedoch die Verteilung des NPD-Materials an. Mit dem Urteil hatte die Klage der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag in letzter Instanz Erfolg. Die Fraktion will die Informationsschrift „Klartext“ in einer Auflage von 200.000 Exemplaren an alle Haushalte in Leipzig als Postwurfsendung verteilen lassen. Die Druckschrift soll über die Fraktionsarbeit der NPD und politische Themen berichten. Die Deutsche Post verweigerte den Abschluss eines Rahmenvertrags, woraufhin die NPD klagte. Das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden gaben der Post recht. Dagegen legte die NPD-Fraktion in Sachsen Revision vor dem BGH ein. Dieser verurteilte nun die Post rechtskräftig zur Beförderung und hob die Urteile der Vorinstanzen auf. Parteiwerbung kein Kriterium für BGH Der BGH ließ das Argument nicht gelten, Postwurfsendungen ohne Adresse fielen nicht unter den Beförderungszwang. Bei „Klartext“ handele es sich „um eine periodisch erscheinende Druckschrift, die zu dem Zweck herausgegeben wird, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse … durch presseübliche Berichterstattung zu unterrichten.“ Damit gehöre sie zu den „Universaldienstleistungen“, die die Post laut Postdienstleistungsverordnung erbringen müsse. Dass die Zeitschrift der Werbung für die Partei diene, dürfe „auf die Entscheidung keinen Einfluss haben“, so die Urteilsbegründung. Ein Sprecher der Deutschen Post sagte: „Wir bedauern diese Entscheidung des BGH. Da es eine letztinstanzliche Entscheidung ist, haben wir sie zu respektieren. Wir werden die Publikation jetzt verteilen.“ Der Verband der Postbenutzer erklärte, der Post bleibe noch, sich vor dem Europäische Gerichtshof oder mit einer Änderungen am Postgesetz gegen rechtsextreme Sendungen zu wehren. Der Chef des Deutschen Verbandes für Post und Telekommunikation, Elmar Müller, sagte dem Sender MDR: „Ich kann mir durchaus denken, dass dieses Urteil aus Karlsruhe jetzt zum Anlass genommen wird, in das neue Postgesetz eine solche Möglichkeit für die Post einzufügen.“ Der Verbandschef betonte, der Postkunde könne sich mit einem Aufkleber am Briefkasten gegen Werbesendungen wehren. Außerdem habe er die Möglichkeit, eine Sendung zurückzuschicken. Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di erklärte, das Urteil sei für die NPD „kein Freibrief für Volksverhetzung“. Vielmehr müsse die Post nun jede Sendung sorgfältig daraufhin prüfen, ob „strafrechtliche Inhalte oder rassendiskriminierendes Gedankengut“ enthalten sei. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis rief die Post dazu auf, „weiterhin Courage zu zeigen“. Dies sei auch im Sinne der Beschäftigten von herausragender Bedeutung. Linke fordert entschlossenes Vorgehen der Innenminister Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, erklärte: „Nur ein NPD-Verbot könne verhindern, dass ihre rechte Hetze auch noch von der Post verbreitet werden muss.“ Beim Bundesinnenminister lägen 1.200 Seiten mit Material für einen Verbotsantrag. Die Innenminister von Bund und Ländern müssen bei ihrer Tagung am 5. Dezember dieses Jahres zu einem gemeinsamen und entschlossenen Vorgehen gegen die NPD gelangen, forderte Jelpke. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 116/11) dapd (Politik/Politik)

BGH verurteilt Post zur Beförderung von NPD-Zeitschrift

BGH verurteilt Post zur Beförderung von NPD-Zeitschrift Karlsruhe (dapd-lsc). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Deutsche Post dazu verurteilt, einen NPD-Informationsdienst zu befördern. In dem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil heißt es, nach deutschem Recht sei die Post zur flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen verpflichtet. Aufgrund der Pressefreiheit sei dem Staat jede Differenzierung nach Meinungsinhalten verboten. Nur bei strafbaren oder rassendiskriminierenden Inhalten sei eine Beförderung ausgeschlossen. Mit dem Urteil hatte die Klage der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag in letzter Instanz Erfolg. Die Fraktion will die Informationsschrift „Klartext“ in einer Auflage von 200.000 Exemplaren an alle Haushalte in Leipzig als Postwurfsendung verteilen lassen. Darin soll über die Fraktionsarbeit der NPD und aktuelle politische Themen berichtet werden. Die Deutsche Post verweigerte den Abschluss eines entsprechenden Rahmenvertrags, woraufhin die NPD klagte. Das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden gaben der Post recht. Dagegen legte die NPD-Fraktion Revision beim BGH in Karlsruhe ein. Der verurteilte nun die Post rechtskräftig zur Beförderung und hob die Urteile der Vorinstanzen auf. Das Argument, Postwurfsendungen ohne Adresse fielen nicht unter den Beförderungszwang, ließen die Karlsruher Bundesrichter nicht gelten. Bei „Klartext“ handele es sich „um eine periodisch erscheinende Druckschrift, die zu dem Zweck herausgegeben wird, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse … durch presseübliche Berichterstattung zu unterrichten.“ Damit falle sie unter die sogenannten „Universaldienstleistungen“, die die Post laut Postdienstleistungsverordnung erbringen müsse. Dass die Zeitschrift der Werbung für die NPD diene, dürfe „auf die Entscheidung keinen Einfluss haben“, so die Urteilsbegründung. Auch der Einwand, dass die Druckschrift nicht regelmäßig erscheine, ließ der I. Zivilsenat des BGH nicht gelten. Dass es in der Vergangenheit aufgrund der Weigerung der Post bei der Verteilung zu Schwierigkeiten kam, könne der NPD-Fraktion nicht entgegengehalten werden. Auch eine europäische Richtlinie, wonach keine Beförderungspflicht unadressierter Postwurfsendungen bestehe, sei nicht ausschlaggebend. Denn die deutsche Postdienstleistungsverordnung gehe zulässigerweise über das europäische Recht hinaus. Nach deutschem Recht sei es eindeutig, dass „auch nicht adressierte Sendungen erfasst werden“, so der Vorsitzende Joachim Bornkamm in der Urteilsverkündung. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 116/11) dapd (Politik/Politik)

Post-Chef Appel verteidigt Porto-Erhöhung

Post-Chef Appel verteidigt Porto-Erhöhung Bonn (dapd). Die Deutsche Post hat die geplante Erhöhung des Briefportos zum Jahresanfang 2013 mit wachsendem Kostendruck und Qualitätswahrung gerechtfertigt. „Von Zulangen kann bei einer durchschnittlichen Preiserhöhung von 2,8 Prozent nicht die Rede sein“, sagte Vorstandschef Frank Appel der „Bild“-Zeitung (Samstagausgabe). Die Portoerhöhung um 3 auf 58 Cent beim Standardbrief sei moderat. „Es ist die erste Erhöhung seit 15 Jahren. Seitdem sind die Kosten erheblich gestiegen“, erklärte Appel. Der Schritt sei notwendig, um weiter hohe Qualität liefern und die Mitarbeiter anständig bezahlen zu können. Dass bei selten genutzten Produkten wie dem Maxibrief bis 1.000 Gramm das Porto noch deutlicher um 20 Cent auf 2,40 Euro steige, trage ebenfalls den gestiegenen Kosten Rechnung. „Ich bin sicher, dass unsere Kunden dafür Verständnis haben“, sagte Appel. Die Post hatte bei der Bundesnetzagentur die erste Erhöhung beim Porto seit 1997 beantragt. Der frühere Staatsmonopolist begründete dies am Freitag mit einer notwendigen Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung. Appel widersprach dem Eindruck vieler Verbraucher, dass die Post trotz der Portoerhöhung an den Briefträgern spare und Post nicht mehr regelmäßig an sechs Tagen pro Woche ausliefere. „Unsere Briefzusteller tragen weiterhin von Montag bis Samstag Post aus, und das wird auch so bleiben“, erklärte er. Die Post setze angesichts des schrumpfenden Briefgeschäfts auf neue Geschäftsfelder im Internet. „Wir arbeiten daran, das Briefgeheimnis in die digitale Welt zu tragen“, sagte der Post-Chef. „Deshalb überlegen wir, wie wir Kommunikationsplattformen schaffen können, bei denen sich jeder sicher sein kann, dass seine Daten, Fotos etc. nicht in falsche Hände geraten,“ erklärte Appel. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Post-Chef rechtfertigt Porto-Erhöhung

Post-Chef rechtfertigt Porto-Erhöhung Bonn (dapd). Die Deutsche Post hat die geplante Erhöhung des Briefportos zum Jahresbeginn 2013 als angemessen verteidigt. „Von Zulangen kann bei einer durchschnittlichen Preiserhöhung von 2,8 Prozent nicht die Rede sein“, sagte Vorstandschef Frank Appel der „Bild“-Zeitung (Samstagausgabe). Die Portoerhöhung um 3 auf 58 Cent beim Standardbrief sei moderat. „Es ist die erste Erhöhung seit 15 Jahren. Seitdem sind die Kosten erheblich gestiegen“, erklärte Appel. Der Schritt sei notwendig, um weiter hohe Qualität liefern und die Mitarbeiter anständig bezahlen zu können. Dass bei selten genutzten Produkten wie dem Maxibrief bis 1.000 Gramm das Porto noch deutlicher um 20 Cent auf 2,40 Euro steige, trage ebenfalls den gestiegenen Kosten Rechnung. „Ich bin sicher, dass unsere Kunden dafür Verständnis haben“, sagte Appel. Die Post hatte bei der Bundesnetzagentur die erste Erhöhung beim Porto seit 1997 beantragt und dies mit einer notwendigen Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung begründet. Appel widersprach dem Eindruck vieler Verbraucher, dass die Post trotz der Portoerhöhung an den Briefträgern spare und Post nicht mehr regelmäßig an sechs Tagen pro Woche ausliefere. „Unsere Briefzusteller tragen weiterhin von Montag bis Samstag Post aus, und das wird auch so bleiben“, erklärte er. Die Post setze angesichts des schrumpfenden Briefgeschäfts auf neue Geschäftsfelder im Internet. „Wir arbeiten daran, das Briefgeheimnis in die digitale Welt zu tragen“, sagte der Post-Chef. „Deshalb überlegen wir, wie wir Kommunikationsplattformen schaffen können, bei denen sich jeder sicher sein kann, dass seine Daten, Fotos etc. nicht in falsche Hände geraten,“ erklärte Appel. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Deutsche-Post-Chef Frank Appel rechtfertigt Porto-Erhöhung

Deutsche-Post-Chef Frank Appel rechtfertigt Porto-Erhöhung Bonn (dapd). Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post, Frank Appel, rechtfertigt die Porto-Erhöhung. „Beim Standardbrief geht es um eine moderate Erhöhung des Portos um 3 auf 58 Cent“, sagte Appel der „Bild“-Zeitung (Onlineausgabe). „Es ist die erste Erhöhung seit 15 Jahren. Seitdem sind die Kosten erheblich gestiegen.“ Der Schritt sei nötig für den Erhalt der Qualität und um die Post-Mitarbeiter anständig bezahlen zu können. Die Post hat bei der Bundesnetzagentur auch die Erhöhung des Portos für den Maxibrief von 2,20 auf 2,40 Euro beantragt. Appel sagte, die Post setze angesichts des schrumpfenden Briefgeschäfts auf neue Geschäftsfelder im Internet. „Wir arbeiten daran, das Briefgeheimnis in die digitale Welt zu tragen“, sagte er. „Deshalb überlegen wir, wie wir Kommunikationsplattformen schaffen können, bei denen sich jeder sicher sein kann, dass seine Daten, Fotos etc. nicht in falsche Hände geraten.“ dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Post muss nach Neckermann-Pleite Gewinneinbuße fürchten

Post muss nach Neckermann-Pleite Gewinneinbuße fürchten Düsseldorf (dapd). Für die Deutsche Post bedeutet die Neckermann-Insolvenz laut einem Zeitungsbericht einen Dämpfer beim Gewinn. Angesichts der wegfallenden Einnahmen aus dem Versand von Neckermann-Waren und -Katalogen werde die Post womöglich einen zweistelligen Millionenbetrag abschreiben müssen, berichtete das Düsseldorfer „Handelsblatt“ in seiner Freitagausgabe. Die Post peilt für dieses Jahr eigentlich einen Betriebsgewinn von 2,5 Milliarden Euro an. Das Blatt beruft sich auf den Neckermann-Geschäftsbericht. Nach diesem habe der Warenversender zuletzt 113 Millionen Euro für den Paketversand gezahlt, das Porto für die Kataloge habe weitere 15 Millionen Euro gekostet. Zu möglichen Sonderabschreibungen infolge der Neckermann-Pleite habe sich die Post gegenüber der Zeitung zunächst nicht äußern wollen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)