Zwei Speichergebäude für Mieter am Osnabrücker Hafen verkauft

Osnabrück. Seit dem Abzug der Briten standen die Gebäude lange Zeit leer und drohten zu verrotten. Eine Gruppe von vier Unternehmern aus Osnabrück und Umgebung haben jetzt zwei Speicher von der ESOS – Energieservice Osnabrück GmbH erworben, dem für die Erschließung und Vermarktung verantwortlichen Tochterunternehmen der Stadtwerke Osnabrück. Als Teil des Kreativviertels am Hafen sollen die Gebäude nun kurzfristig saniert und schon ab Frühjahr 2019 für den Erstbezug neuer Mieter fertiggestellt werden.

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Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch

Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch Düsseldorf (dapd). Die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf will über den Bundesrat eine Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes erreichen. Ziel solle sein, dass die Maklerkosten künftig nicht mehr vom Mieter, sondern vom Vermieter getragen werden. „Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch: Das ist ein faires Prinzip“, sagte NRW-Wohnungsminister Michael Groschek (SPD) der „Rheinischen Post“. Daniela Schneckenburger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, sagte der Zeitung: „Wir wollen einen Entwurf für ein neues Wohnungsvermittlungsgesetz erarbeiten, den wir über den Bundesrat einbringen werden. Makler und Vermieter dürfen die Wohnungsnot nicht ausnutzen, um Mietern eine oft vierstellige Gebühr abzupressen.“ Schneckenburger verwies auf die SPD-Regierung in Hamburg, die ebenfalls an einer entsprechenden Bundesratsinitiative arbeite. Wie Groschek der Zeitung sagte, werde sich die NRW-Landesregierung dieser Initiative voraussichtlich anschließen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

NRW nimmt Maklerprovisionen ins Visier

NRW nimmt Maklerprovisionen ins Visier Düsseldorf (dapd-nrw). Das Leben als Wohnungssuchender in NRW-Großstädten kann alles andere als einfach sein: In der Regel bewerben sich Dutzende Interessenten auf eine der heiß begehrten Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment. Ist man trotz des Andrangs am Ende doch der Glückspilz und erhält den Zuschlag für die Wohnung, wird die Freude beim Blick auf das Konto schnell wieder getrübt. Hat sich nämlich ein Makler um die Vermittlung gekümmert, stellt der gewöhnlich dem künftigen Mieter seine Tätigkeit in Rechnung. Der Vermieter, dem die Arbeit durch den Makler eigentlich abgenommen wird, ist fein raus. Gegen diese Entwicklung soll nun angegangen werden. „Inzwischen ist es so, dass gerade in den Regionen wie Köln, Düsseldorf oder Münster die Maklerprovisionen zu einer unzumutbaren finanziellen Belastung für die Wohnungssuchenden werden“, sagt die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Daniela Schneckenburger. Denkbar wäre, die Zahlung der Maklercourtage künftig nach dem Bestellerprinzip zu regeln. „Wer die Musik bestellt, zahlt sie dann auch“, fordert Schneckenburger. Lässt ein Eigentümer seine Wohnung durch einen Makler vermieten, muss der dann auch die Kosten übernehmen. „Für Mieter ist es ganz egal, ob ihnen ein Vermieter, eine Wohnungsgesellschaft oder ein Makler eine Wohnung vermittelt – aus ihrer Sicht zählt nur das Ergebnis“, sagte die Grünen-Politikerin. Eine gesetzliche Verankerung des Bestellerprinzips könnte nach Einschätzung von Schneckenburger die Mieter im Land entlasten. Schon jetzt stellten Maklercourtagen „erhebliche Mehrbelastungen für Beschäftigte“ dar und wirkten als zusätzlicher Preissteigerungsfaktor. Zudem gebe es bei den Provisionen noch eine weitere Ungerechtigkeit: „Da sie sich an den Mietpreisen orientieren, steigen sie im Übrigen mit den steigenden Mietpreisen mit – an der Leistung der Makler hat sich jedoch nichts verändert.“ Nach geltendem Recht kann der Makler zwei Monatsmieten plus Mehrwertsteuer als Provision fordern. Mit ihren Forderungen stehen die NRW-Grünen nicht alleine da. In Hamburg will die dortige SPD-Regierung einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen. Dies ist nötig, weil das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung ein Bundesgesetz ist. Ein ähnliches Vorgehen befürwortet auch Schneckenburger. „NRW könnte durch eine entsprechende Bundesratsinitiative Einfluss auf den Bund nehmen“, fordert die Grünenpolitikerin. Ministerium will über Bestellerprinzip nachdenken Im SPD-geführten Wohnungsbauministerium in Düsseldorf wird das Thema Bestellerprinzip mit Interesse verfolgt. Gerade für Menschen mit einem kleinen Einkommen wäre es „hilfreich“, wenn die Provision nicht mehr „einfach auf zukünftige Mieter abgewälzt werden kann“, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums. Menschen mit einem geringen Verdienst könnten sich diese Extraausgaben oftmals nicht leisten. „Insofern ist es überlegenswert, ob nicht derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Kosten tragen soll.“ Allerdings müsse sichergestellt werden, dass „missbräuchliche Umgehungsmöglichkeiten“ ausgeschlossen werden können. Diese Forderung hat auch der Immobilienverband Deutschland (IVD). Zwar steht der Maklerverband dem Bestellerprinzip grundsätzlich offen gegenüber. Allerdings könne die kurzzeitige Entlastung langfristig wieder zu einer Belastung für die Mieter führen, sagt der Vorsitzende für des IVD West, Ralf Pass. „Was man auf den Mieter umlegen kann, das legt man als Vermieter doch auf den Mieter um.“ Folglich müsse ausgeschlossen werden, dass die Maklercourtage in die Miete eingerechnet wird. Zudem bestehe die Gefahr, dass Vermieter verstärkt auf langfristige Zeitmietverträge setzen, um häufige Mieterwechsel und damit verbundene Kosten zu unterbinden. Einen Einbruch der Aufträge an Makler befürchtet der Immobilienverband nicht. Dass eigentliche Problem liege an ganz anderer Stelle. „Diejenigen, die jetzt hier etwas regeln wollen, müssten eigentlich etwas ganz anderes regeln – nämlich dafür Sorge tragen, dass ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht“, fordert Pass. Erst wenn es genug bezahlbare Wohnungen in den Großstädten gebe, könne von einer wirklichen Entlastung die Rede sein. dapd (Politik/Politik)