Unternehmen: Erben und Schenken werden teurer – Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer

Für Unternehmen könnte die zukünftige Entscheidung weitreichende Auswirkungen haben – auch auf Nachfolgeregelungen

Münster – Die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer gewinnt weiter an Bedeutung. Nach einer Reihe von Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte wird das Bundesverfassungsgericht nun erneut das Erbschaftsteuergesetz prüfen. Darauf weist die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Schumacher aus Münster hin. „Ein neues Urteil könnte auch für Unternehmen gravierende Änderungen in der steuerlichen Behandlung von Erbschaften und Schenkungen nach sich ziehen“, warnt die Steuerberaterin und Fachanwältin für Erbrecht Kerstin Ullerich. Betroffen könnten auch Unternehmensnachfolgen sein. Wer bereits eine Betriebsübergabe plant, sollte daher genau prüfen, ob diese gegebenenfalls noch in diesem Jahr umgesetzt werden kann.

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Nicht verpassen: Ab Juli gilt Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

Münster – Ab dem 1. Juli 2025 gilt für Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung elektronischer Kassensysteme und anderer elektronischer Aufzeichnungssysteme beim zuständigen Finanzamt. Diese Regelung betrifft unter anderem Registrierkassen, Kassenterminals sowie Taxameter und soll die Transparenz und Kontrolle im Steuerwesen weiter verbessern, informiert die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Schumacher aus Münster.

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Steuerliche Regeln fürs Homeoffice an Corona-Zeiten angepasst

Die Corona-Pandemie ist dafür verantwortlich, dass inzwischen fast 19 Millionen Deutsche – also fast jeder zweite Arbeitnehmer – zeitweise oder ganz im Homeoffice arbeiten. „Darauf hat auch der Gesetzgeber reagiert und eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag eingeführt – zunächst befristet auf die Steuerjahre 2020 und 2021“, informiert Dipl.-Kfm. Klemens Jackisch, Geschäftsführer der Münsteraner S&P Steuerberatung, die Teil der HLB Schumacher-Gruppe ist.

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Mehrfache Auszeichnung für Münsteraner Kanzlei HLB Schumacher

Die Münsteraner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Schumacher erhielt vor kurzem gleich mehrere Auszeichnungen: Sie wurde vom Handelsblatt als „Bester Steuerberater“ und „Bester Wirtschaftsprüfer“ und von Focus als „Top Steuerkanzlei“ geehrt.

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