Bild von Csaba Nagy auf Pixabay
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Steuerliche Regeln fürs Homeoffice an Corona-Zeiten angepasst

Die Corona-Pandemie ist dafür verantwortlich, dass inzwischen fast 19 Millionen Deutsche – also fast jeder zweite Arbeitnehmer – zeitweise oder ganz im Homeoffice arbeiten. „Darauf hat auch der Gesetzgeber reagiert und eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag eingeführt – zunächst befristet auf die Steuerjahre 2020 und 2021“, informiert Dipl.-Kfm. Klemens Jackisch, Geschäftsführer der Münsteraner S&P Steuerberatung, die Teil der HLB Schumacher-Gruppe ist.

Bisher konnten Arbeitnehmer und Freiberufler nur die Kosten eines „echten Arbeitszimmers“ als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Doch inzwischen wird so mancher Küchen-, Ess- oder Wohnzimmertisch als Arbeitsplatz genutzt. Und wer sich tagsüber nicht in der Firma, sondern zuhause aufhält, verursacht zusätzliche Kosten durch höheren Strom-, Wärme- und Wasserverbrauch. Mit einer Tagespauschale von fünf Euro sollen diese berücksichtigt werden. Allerdings ist diese Pauschale auf 120 Tage, also insgesamt 600 Euro pro Jahr, begrenzt. In der Steuererklärung 2020 darf die von der Zahl der Homeoffice-Tage abhängige Summe unter „Sonstige Werbungskosten“ eingetragen werden. Zu beachten ist, dass die Homeoffice-Pauschale nur dann genutzt werden kann, wenn der Steuerpflichtige seine Tätigkeit in der häuslichen Wohnung ausübt und keinen anderen Arbeitsplatz außerhalb des eigenen Heims aufsucht. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, die Homeoffice-Pauschale und Fahrtkosten am selben Tag abzuziehen.

Klemens Jackisch merkt an, dass für ein „echtes Arbeitszimmer“ weiterhin die bisherigen Regeln gelten: Es muss ein abtrennbarer Raum sein und darf ausschließlich zum Arbeiten genutzt werden. Die private Nutzung des Arbeitszimmers soll unter zehn Prozent liegen. Ein Gästebett, ein Kleiderschrank, ein Fitnessgerät oder gar eine Spielecke fürs Kind würden dem widersprechen. „Mitunter verlangen Finanzämter eine Kopie des Wohnungsgrundrisses oder Fotos des Arbeitszimmers“, sagt Jackisch.

Wenn ein Arbeitszimmer an mindestens drei von fünf Tagen für wesentliche Arbeiten genutzt wird, gilt es als „Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit“. Dann können alle Kosten, die durch das Arbeitszimmer entstehen, von der Steuer abgesetzt werden. Gleiches gilt auch dann, wenn der Tätigkeitsschwerpunkt außerhalb der Wohnung liegt, aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Solche Steuerpflichtigen dürfen für ihr häusliches Arbeitszimmer jährlich bis zu 1250 Euro in Abzug bringen. „Bei höheren Kosten sieht das Finanzamt meist genauer hin“, warnt Klemens Jackisch. Wer die genannten Bedingungen nicht erfüllt, dem bleibt am Ende nur die Homeoffice-Pauschale. Die Bundesregierung hat auch bestätigt, dass der Arbeitsplatz auch dann nicht zur Verfügung steht, wenn der Steuerpflichtige aufgrund der Corona-Krise zuhause arbeiten möchte und seinen Arbeitsplatz aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht aufsucht.

Wegen Corona hat der Gesetzgeber eine weitere Regelung getroffen, die die Arbeit im Homeoffice fördern soll: Wer im laufenden Jahr (also seit Januar 2021) einen Computer, weitere Hardware sowie Software für sein häusliches Büro erwirbt, kann die Anschaffungskosten dieser Wirtschaftsgüter im gleichen Jahr in voller Höhe in Steuerabzug bringen. Bis Ende 2020 mussten solche Ausgaben auf eine dreijährige Nutzungsdauer verteilt werden. Anschaffungskosten aus Vorjahren dürfen ebenfalls in 2021 vollständig abgeschrieben werden.

S&P Steuerberatung

Die S&P Steuerberatungsgesellschaft GmbH wurde 1996 von der HLB Schumacher GmbH gegründet. Die Kernkompetenzen von S&P liegen in den Bereichen Steuerberatung, Betriebswirtschaftliche Beratung und Digitalisierungsberatung. Kompetente und motivierte Partner und Mitarbeiter garantieren optimale Beratungsleistungen. Eine gute Ausbildung sowie laufende Fortbildungen sind daher selbstverständlich. Über kurze Wege kann außerdem auf das umfangreiche Beratungsangebot von HLB Schumacher zurückgegriffen werden, so dass eine ganzheitliche Betreuung gewährleistet ist. S&P beschäftigt derzeit 25 Mitarbeiter. Weitere Informationen unter: www.sp-stb.de.

HLB Schumacher

Die HLB Schumacher GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bietet seit über 90 Jahren Leistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung an. Zusammen mit der qualifizierten und an praktischen wirtschaftlichen Bedürfnissen ausgerichteten Rechts- und Finanzierungsberatung, die die HLB Schumacher Hallermann GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft und die HLB Schumacher GmbH Unternehmensberatung leisten, beinhaltet das Dienstleistungsangebot von HLB Schumacher das gesamte Spektrum wirtschaftlicher Beratung. HLB Schumacher ist seit 1985 Mitglied bei HLB International. Insgesamt beraten und betreuen derzeit 130 hochqualifizierte Mitarbeiter an den Standorten Münster und Leipzig national und international ausgerichtete Unternehmen und Organisationen. Weitere Informationen unter www.hlb-schumacher.de

HLB

HLB ist ein globales Netzwerk aus unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in über 150 Ländern mit rund 30.000 Mitarbeitern. In Deutschland beraten 22 Mitgliedsfirmen mit mehr als 200 Partnern und über 1.800 Experten Entscheider und Unternehmen aller Unternehmensgrößen und -branchen. Mit einem Umsatz von über 200 Millionen Euro gehört HLB zu den Top 3 der in Deutschland tätigen Netzwerke. Weitere Informationen unterwww.hlb-deutschland.de.

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