SPD und Grüne werfen Merkel Lüge in Gorleben-Debatte vor

SPD und Grüne werfen Merkel Lüge in Gorleben-Debatte vor Osnabrück (dapd-nrd). SPD und Grünen bezichtigen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach ihrem Auftritt vor dem Gorleben-Untersuchungsausschuss der Lüge. Merkel habe nicht widerlegen können, dass sie in den 90er Jahren gelogen habe, „um politisch Ruhe zu bekommen“, sagte die SPD-Obfrau im Untersuchungsausschuss, Ute Vogt, am Freitag im Deutschlandfunk. Auch die umweltpolitische Sprecherin der Grünen, Dorothea Steiner, warf Merkel vor, damals die Unwahrheit gesagt zu haben. Merkel hatte am Donnerstag vor dem Gorleben-Ausschuss des Bundestags über ihre Zeit als Bundesumweltministerin in den 90er Jahren ausgesagt. Obwohl die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) stets betont habe, dass ihre Studie keine Aussagen zu Gorleben zulasse, habe Merkel als Umweltministerin mehrfach die Behauptung aufgestellt, dass Gorleben der am besten geeignete Standort für eine Atommüllendlager in Deutschland sei, sagte Steiner, die auch dem Untersuchungsausschuss angehört, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe). „Aber das ist die blanke Lüge. Sie wollte damit die Entscheidung für die Erkundung in Gorleben zementieren.“ Auch Vogt kritisierte, dass Merkel sich damals für Gorleben ausgesprochen habe, obwohl keine anderen Standorte miteinander verglichen worden seien. Für ihre Lüge hätte sich Merkel am Donnerstag vor dem Ausschuss „zumindest entschuldigen müssen“, sagte Vogt. Zudem sollte die heutige CDU-Chefin die Konsequenzen ziehen und bei der aktuellen Endlagersuche ihre Fehler wiedergutmachen. Merkel hatte am Donnerstag eine weitere Erkundung des Standortes befürwortet. „Sie hat schlicht nichts gelernt, und das kann man nur noch durch einen Regierungswechsel wiedergutmachen“, sagte Vogt. Eine Rücktritt Merkels als Bundeskanzlerin wegen der Lüge wäre hingegen eine überzogene Reaktion. dapd (Politik/Politik)

Merkel wehrt sich gegen Kritik an Entscheidungen zu Gorleben

Merkel wehrt sich gegen Kritik an Entscheidungen zu Gorleben Berlin (dapd-nrd). Vor dem Gorleben-Untersuchungsausschuss muss sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gegen Vorwürfe zur Wehr setzen, sie habe in ihrer Zeit als Umweltministerin in den 1990er Jahren einseitig auf Gorleben als möglichen Standort für ein atomares Endlager gesetzt. Zweifel gibt es vor allem an einer Äußerung Merkels von damals, Gorleben bleibe „erste Wahl“. Kritisch werten die Mitglieder des Ausschusses zudem die Entscheidung, die Erkundungen auf den nordöstlichen Teil des Salzstocks zu beschränken. Merkel wies die Kritik am Donnerstag zurück. Seit zweieinhalb Jahren geht ein Untersuchungsausschuss der Frage nach, ob die Entscheidung für Gorleben als mögliches Atommüllendlager womöglich politisch motiviert war. Merkel war von 1994 bis 1998 Bundesumweltministerin und damit auch zuständig für die Suche nach einem Endlager für radioaktiven Müll. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses fordern vor allem Auskunft darüber, warum Merkel eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als Bestätigung für Gorleben als möglichen Standort für ein atomares Endlager wertete, obwohl der Salzstock gar nicht Gegenstand der Untersuchung war. Merkel verteidigt sich gegen Kritik Merkel wies am Donnerstag Mutmaßungen zurück, die damalige Bundesregierung sei nicht nach Recht und Gesetz vorgegangen. Die damalige Regierung unter Bundeskanzler Kohl (CDU) habe sich die Entscheidungen nicht leicht gemacht. „Auch ich nicht“, betonte Merkel. Sie habe auf Grundlage des Erkundungskonzept von 1979 gehandelt. Die Eignung des Salzstocks Gorleben als Atommüllendlager sei zudem bis heute nicht widerlegt worden. Es habe „null Indikatoren“ gegeben, dass Gorleben als Standort für ein atomares Endlager nicht geeignet gewesen sein könnte. Sie habe ihre Entscheidung auf Grundlage fachlicher Einschätzungen getroffen. Auch die Kritik an ihrer Interpretation der BGR-Studie wies Merkel zurück. Sie habe die Ergebnisse nicht miteinander verglichen. Die Obfrau der SPD im Ausschuss, Ute Vogt, warf der Kanzlerin vor, sie habe nicht auf Grundlage wissenschaftlicher Kriterien, sondern aufgrund von politischen Erwägungen entschieden. „Merkel hat damals verhindert, dass es eine alternative Suche gab“, sagte Vogt. Auch kritisierte sie, Merkel habe die Ergebnisse des umstrittenen BGR-Gutachtens bewusst wahrheitswidrig dargestellt. Die Obfrau der Linken, Dorothee Menzner, nannte es unzulässig, dass Merkel die Erkenntnisse der BGR-Studie in Vergleich mit Gorleben gesetzt habe. Harsch kritisierten die Obleute der Opposition auch die Entscheidung, die Erkundung auf den Nordosten des Salzstocks zu beschränken. Die Obfrau Grünen, Sylvia Kotting-Uhl, sagte, es gebe deutliche Hinweise darauf, dass Merkel ihre Pflicht verletzt habe. Die Konzentration auf den Nordosten sei zulasten der Sicherheit gegangen. Der Obmann der Unionsfraktion im Ausschuss, Reinhard Grindel (CDU), wies die Kritik an Merkel ebenfalls zurück. Es gebe keine andere Umweltministerin, die die Suche nach alternativen Standorten so vorangetrieben habe wie Merkel, sagte Grindel vor Beginn der Sitzung. Zugleich räumte er ein, dass eine Lehre aus dem jahrzehntelangen Tauziehen um Gorleben die sei, dass es eine ergebnisoffene Endlagersuche nur geben könne, wenn es auch Alternativen gebe. Man dürfe nicht alles auf eine Karte setzen, sagte der CDU-Politiker. Mitte der 1990er Jahre sei allerdings außer Niedersachsen kein anderes Bundesland bereit gewesen, „irgendwelche Erkundungsmaßnahmen zur Suche eines Endlagers zuzulassen“. dapd (Politik/Politik)

Merkel weist Kritik an Entscheidungen zu Gorleben zurück

Merkel weist Kritik an Entscheidungen zu Gorleben zurück Berlin (dapd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Kritik an ihrem Vorgehen bei der Suche nach einem geeigneten Endlager während ihrer Zeit als Bundesumweltministerin in den 1990er Jahren zurückgewiesen. Alle Mutmaßungen und Unterstellungen, die damalige Bundesregierung sei nicht nach Recht und Gesetz vorgegangen, weise sie zurück, sagte die Kanzlerin am Donnerstag zu Beginn ihrer Vernehmung vor dem Gorleben-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Die damalige Regierung unter Bundeskanzler Kohl (CDU) habe sich die Entscheidungen nicht leicht gemacht. „Auch ich nicht“, betonte Merkel. Die Opposition wirft Merkel vor, sich einseitig auf den niedersächsischen Standort Gorleben festgelegt zu haben. Merkel betonte am Donnerstag jedoch, dass sie sich bemüht habe, „zu einem Konsens in der Endlagerfrage zu kommen“. Gespräche darüber seien jedoch 1995 gescheitert. Die Eignung des Salzstocks Gorleben als Atommüllendlager sei zudem bis heute nicht widerlegt worden. Sie habe ihre Entscheidung auf Grundlage fachlicher Einschätzungen getroffen. dapd (Politik/Politik)

NSU-Affäre: Polizeivizepräsidentin weist Vertuschungsvorwürfe zurück

NSU-Affäre: Polizeivizepräsidentin weist Vertuschungsvorwürfe zurück Berlin (dapd). Die Berliner Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers hat Vorwürfe zurückgewiesen, im Zusammenhang mit der Aufklärung möglicher Informationspannen zur rechten Terrorzelle NSU etwas vertuschen zu wollen. Zwar gebe es ein von ihr unterzeichnetes Schreiben an den Generalbundesanwalt (GBA), räumte Koppers am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses ein. Dieses habe aber nur einer rechtlichen Klarstellung gedient. In dem Brief habe sie dargelegt, dass ihre Behörde alle notwendigen Informationen „offen legen“ wolle, aber rechtliche Hürden sehe, sagte Koppers. „Diese rechtlichen Hürden wollten wir gemeinsam mit dem GBA abbauen.“ Der „Spiegel“ zitiert in seiner aktuellen Ausgabe aus einem Schreiben, das Kriminaldirektor Oliver Stepien zugeordnet wurde, wonach das LKA dem Untersuchungsausschuss des Bundestages die Akten gezielt vorenthalten wollte. In dem Schreiben an die Bundesanwaltschaft habe der Staatsschützer die Übersendung der Berichte des V-Manns an die Bundesanwälte verweigert. Als Grund führte er demzufolge an, dass mit einer Übersendung „die Einsicht durch den Untersuchungsausschuss nicht ausgeschlossen werden“ könnte. Die Opposition griff Innensenator Frank Henkel (CDU) im Ausschuss scharf an. Der Berliner Linksfraktionschef Udo Wolf sprach von einem „Rosenkrieg“ zwischen Henkel und dem Generalbundesanwalt, der das „Niveau einer peinlichen Seifenoper“ erreicht habe. Der Grünen-Politiker Benedikt Lux warf dem Innensenator mangelnde Sachaufklärung vor. dapd (Politik/Politik)

Berlin streitet mit Ermittlern über Deutung von Gesprächen zum NSU

Berlin streitet mit Ermittlern über Deutung von Gesprächen zum NSU Berlin (dapd). In der Berliner NSU-Affäre streiten die Sicherheitsbehörden der Stadt mit der Bundesanwaltschaft über die Deutung interner Absprachen. Innensenator Frank Henkel (CDU) wies Vertuschungsvorwürfe im Zusammenhang mit Informationen über einen mutmaßlichen NSU-Unterstützer zurück. So habe der Generalbundesanwalt die hauptstädtischen Sicherheitsbehörden gebeten, die Informationen über den V-Mann solange zurückzuhalten, bis dessen mögliche Gefährdung geprüft sei, sagte Henkel am Mittwoch im Verfassungsschutzausschuss. Der Generalbundesanwalt widersprach dieser Darstellung. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft stellte auf dapd-Anfrage klar, die Behörde habe „zu keinem Zeitpunkt“ das Berliner Landeskriminalamt oder den Berliner Innensenator „angewiesen oder gebeten“, die Erkenntnisse nicht an den Ausschuss weiterzuleiten. Der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) sagte der „Berliner Zeitung“, auch in den Akten gebe es keine derartigen Hinweise. Ein mutmaßlicher NSU-Helfer hat mehr als ein Jahrzehnt als Informant mit der Berliner Polizei zusammengearbeitet und ab 2002 zumindest indirekte Hinweise auf den Aufenthaltsort des Terror-Trios gegeben. Nach Informationen von „Spiegel Online“ wurde damals ein Hinweis eines V-Mannes auf das bereits untergetauchte NSU-Trio nicht weiterverfolgt und auch nicht an andere Behörden weitergegeben, die nach den Neonazis fahndeten. Nach eigenen Angaben wusste Henkel von dem Informanten seit März und ließ die Bundesanwaltschaft unterrichten, nicht jedoch den Untersuchungsausschuss und das Abgeordnetenhaus. Darum seien die Berliner Behörden von der Bundesanwaltschaft wegen laufender Ermittlungen gebeten worden, sagte Henkel im Verfassungsschutzausschuss des Abgeordnetenhauses. Ähnlich hatte er sich bereits am Dienstag im Innenausschuss geäußert. Vertuschungsvorwürfe zurückgewiesen Henkel sagte, die Polizeiführung habe ihm „glaubhaft dargestellt“, dass der Generalbundesanwalt darum gebeten habe, die Informationen noch zurückzuhalten. Er fügte hinzu, ohne ein „Grundvertrauen“ zu den Mitarbeitern bei Polizei und Verfassungsschutz sei eine Zusammenarbeit nicht möglich. Es habe in diesem Zusammenhang von seiner Seite auch „keine Schuldzuweisung“ an die Bundesanwaltschaft gegeben, betonte der Senator. Die Behörde habe so handeln müssen, wie sie es getan habe. Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers bekräftigte, dass in dem Gespräch am 20. März in Karlsruhe „absolute Geheimhaltung vereinbart worden“ sei. „Mit niemandem sollte außerhalb dieses Kreises und außerhalb der ansonsten Verantwortlichen gesprochen werden“, sagte sie am Mittwochabend in der RBB-„Abendschau“. Die Bundesanwaltschaft habe jedoch keine Anweisung erteilt, bestimmte Behörden ausdrücklich nicht zu informieren. Das habe weder sie noch Innensenator Henkel je behauptet, sagte Koppers weiter. Sie räumte aber ein, dass sie aus heutiger Sicht möglicherweise anders handeln würde. Auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) stellte sich grundsätzlich hinter Henkel. Zwar kenne er die Details nicht, „aber ich glaube sagen zu können, ich kenne den Kollegen Henkel so gut, dass ich Ihnen zusichern kann, er wollte nie irgendwo etwas verheimlichen“. Er bedauere die „unglückliche Kommunikation“. Lückenhafte Akten SPD und Linke sehen indes die Glaubwürdigkeit des CDU-Senators beschädigt. „Falls sich die Darstellung der Bundesanwaltschaft bestätigt, hat Herr Henkel das Parlament falsch informiert“, sagte die SPD-Obfrau im Untersuchungsausschuss, Eva Högl, der Zeitung „Die Welt“. So sieht das auch der Berliner Linksfraktionschef Udo Wolf. Henkel habe die Abgeordneten „im Unklaren gelassen und belogen“. Zugleich forderte er eine Stellungnahme von Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) zur Informationspolitik des Innensenators. Erschwert wird die Aufklärungsarbeit allerdings offenbar auch durch unvollständige Akten über die Vorgänge. So sollen Einzelheiten zu dem Wirken des V-Mannes zwischen 2000 und 2003 „nur noch lückenhaft nachvollziehbar sein“, berichtet „Spiegel Online“ und beruft sich dabei auf einen internen Vermerk der Bundesanwaltschaft vom 15. Juli 2012. Demnach habe es zum damaligen Zeitpunkt keine Aktenhaltung in der Führung des Informanten beim Berliner Staatsschutz gegeben. Auch Mitglieder des Abgeordnetenhauses nutzten am Mittwoch die Gelegenheit zur Akteneinsicht. Dies ist im Parlament in einem speziellen Schutzraum möglich. Die Vertraulichkeit muss dabei gewahrt bleiben. dapd (Politik/Politik)

Neue Ungereimtheiten in der Berliner NSU-Affäre

Neue Ungereimtheiten in der Berliner NSU-Affäre Berlin (dapd). In der Berliner NSU-Affäre gibt es immer neue Ungereimtheiten: So wuchsen am Mittwoch die Zweifel an der Darstellung von Innensenator Frank Henkel (CDU), wonach die Berliner Behörden auf Bitten des Generalbundesanwalts keine Informationen über die Zusammenarbeit mit einem langjährigen Unterstützer des rechtsextremen Terrortrios NSU an den Bundestags-Untersuchungsausschuss weitergeben sollten. In den Akten gebe es keine solche Hinweise, sagte der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) der „Berliner Zeitung“. Ungeachtet dessen hielt der Senator an seiner Linie fest. Ein mutmaßlicher NSU-Helfer hat mehr als ein Jahrzehnt lang als Informant mit der Berliner Polizei zusammengearbeitet und ab 2002 zumindest indirekte Hinweise auf den Aufenthaltsort der drei Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe gegeben. Nach eigenen Angaben wusste Henkel davon seit März und ließ die Bundesanwaltschaft unterrichten. Der Untersuchungsauschuss und das Abgeordnetenhaus wurden indes nicht informiert. Darum seien die Berliner Behörden von der Bundesanwaltschaft wegen laufender Ermittlungen gebeten worden, hatte Henkel am Dienstag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses erklärt. Henkel irritiert über Generalbundesanwalt Obwohl bereits am Abend ein Sprecher des Generalbundesanwalts der Aussage Henkels widersprochen und betont hatte, dass es keine Absprache über den Zeitpunkt der Übermittlung der Information gegeben habe, wies Henkel Vertuschungsvorwürfe entschieden zurück. Die Polizeiführung habe ihm „glaubhaft dargestellt“, dass der Generalbundesanwalt die hauptstädtischen Sicherheitsbehörden gebeten habe, die Informationen über den V-Mann solange zurückzuhalten, bis dessen mögliche Gefährdung geprüft sei, sagte Henkel im Verfassungsschutzausschuss des Abgeordnetenhauses. Weder er noch Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers hätten jedoch behauptet, dass es „zum Zeitpunkt und zur Form“ der Informationsübermittlung Absprachen mit der Bundesanwaltschaft gegeben habe, sagte Henkel. Es habe in diesem Zusammenhang von seiner Seite auch „keine Schuldzuweisung“ an die Bundesanwaltschaft gegeben, betonte der Senator. Die Behörde habe so handeln müssen, wie sie es getan habe. Lückenhafte Akten SPD und Linke sehen gleichwohl die Glaubwürdigkeit des CDU-Senators beschädigt. „Falls sich die Darstellung der Bundesanwaltschaft bestätigt, hat Herr Henkel das Parlament falsch informiert“, sagte die SPD-Obfrau im Untersuchungsausschuss, Eva Högl, der Zeitung „Die Welt“. So sieht das auch der Berliner Linksfraktionschef Udo Wolf. Henkel habe die Abgeordneten „im Unklaren gelassen und belogen. Aus freien Stücken und höchstpersönlich“, sagte er. Der neu entdeckte Aufklärungswille werde immer unglaubwürdiger. Erschwert wird die Aufklärungsarbeit allerdings offenbar auch durch unvollständige Akten über die Vorgänge. So sollen Einzelheiten zu dem Wirken des V-Mannes zwischen 2000 und 2003 „nur noch lückenhaft nachvollziehbar sein“, berichtet „Spiegel“-Online und beruft sich dabei auf einen internen Vermerk der Bundesanwaltschaft vom 15. Juli 2012. Demnach habe es zum damaligen Zeitpunkt keine Aktenhaltung in der Führung des Informanten beim Berliner Staatsschutz gegeben. dapd (Politik/Politik)

Henkel sieht keinen Widerspruch zur Bundesanwaltschaft

Henkel sieht keinen Widerspruch zur Bundesanwaltschaft Berlin (dapd). Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) nennt die widersprüchlichen Aussagen von ihm und der Bundesanwaltschaft in der NSU-Affäre eine „semantische Spitzfindigkeit“. Hier werde „ein Widerspruch aufgebaut, der keiner ist“, sagte Henkel am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“. Er habe nicht behauptet, dass es „zum Zeitpunkt und zur Form“ Absprachen mit der Bundesanwaltschaft gegeben habe. Es sei ihm darum gegangen, das laufende Ermittlungsverfahren nicht zu gefährden. Dabei habe er sich auf eine Information der Berliner Polizeispitze bezogen, wonach es dazu eine Vereinbarung mit der Bundesanwaltschaft gegeben habe. Dies sei ihm „glaubhaft versichert“ worden, deshalb habe er „zunächst keinen Grund daran zu zweifeln“ gehabt. Henkel hatte am Dienstag beteuert, Informationen über den V-Mann der Berliner Polizei, Thomas S., und dessen Hinweise auf den Aufenthaltsort der rechtsextremen Terrorgruppe NSU auf Bitten der Generalbundesanwalt zurückgehalten zu haben. Ein Sprecher des Generalbundesanwalts wies diese Darstellung zurück. Es habe keine Absprache über den Zeitpunkt der Übermittlung gegeben, sagte er. dapd (Politik/Politik)

Edathy erhebt neue Vorwürfe

Berlin (dapd). Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsauschusses des Bundestages, Sebastian Edathy (SPD), erhebt neue Vorwürfe gegen den Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU). „Ich habe in den Akten keinerlei Hinweise darauf gefunden, dass der Generalbundesanwalt das Land Berlin gebeten habe, uns keine Informationen zukommen zu lassen“, sagte Edathy der „Berliner Zeitung“ laut Vorabbericht.

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NSU-Affäre: Bundesanwaltschaft widerspricht Berlins Innensenator

NSU-Affäre: Bundesanwaltschaft widerspricht Berlins Innensenator Berlin (dapd). Berlins Innensenator Frank Henkel kommt in der NSU-Affäre unter Erklärungsdruck. Die Bundesanwaltschaft widersprach am Dienstag der Darstellung des CDU-Politikers, sie habe sich gegen eine Weitergabe von Akten über das rechtsextreme Terrortrio Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ausgesprochen. „Absprachen über Zeitpunkt und Form der Übermittlung der Erkenntnisse an den NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wurden nicht getroffen“, sagte ein Sprecher des Generalbundesanwalts dem RBB-Inforadio. Henkel hatte zuvor im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses gesagt, er habe die Informationen zur Zusammenarbeit der Berliner Polizei mit dem mutmaßlichen NSU-Unterstützer Thomas S. im Frühjahr nicht an den Untersuchungsausschuss des Bundestages weitergeleitet, weil ihn die Bundesanwaltschaft darum gebeten habe. „Die Polizei ist damals aus Rücksicht auf die Bitte der Bundesanwaltschaft und nach Prüfung der uns zur Verfügung stehenden Erkenntnisse zu dem Ergebnis gekommen, dass eine unmittelbare Information des Untersuchungsausschusses unter Vorlage der Akten nicht verantwortbar wäre“, zitierte ihn die ZDF-Sendung „Frontal 21“. Straffälliger V-Mann „Spiegel Online“ berichtet derweil, Thomas S. sei nicht nur vor, sondern auch während seiner Zeit als V-Mann straffällig geworden. In Ermittlungsakten des Bundeskriminalamts würden vier Verurteilungen von S. aufgelistet, unter anderem wegen Beihilfe zur schweren Brandstiftung, Landfriedensbruch im besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung. Drei Urteile seien in den Jahren 1993 bis 1999 gefallen, die vierte Verurteilung stamme aus dem Jahr 2005. Damals, fünf Jahre nach seiner Anwerbung als V-Mann, habe das Landgericht Dresden S. wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt, berichtete das Nachrichtenportal weiter. Berlins Vizepolizeipräsidentin Margarete Koppers habe in der Sondersitzung des Berliner Innenausschusses gesagt, von dem Urteil nichts gewusst zu haben. S. sei bis Anfang 2011 V-Mann geblieben. Magazin: Verteidigungsministerium übergab unvollständige Akten Recherchen des MDR-Magazins „Fakt“ zufolge hat das Verteidigungsministerium dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages eine unvollständige Bundeswehr-Personalakte des NSU-Mitglieds Uwe Mundlos übergeben. So habe die bayerische Polizei die zuständigen Bundeswehrstellen um eine Durchsuchung der privaten Sachen des Soldaten Mundlos an dessen Standort im thüringischen Bad Frankenhausen ersucht. Dazu finde sich in der Personalakte aber kein Wort, obwohl die Durchsuchung nach Angaben des Thüringer Verfassungsschutzes tatsächlich stattgefunden habe, hieß es. dapd (Politik/Politik)

Kubicki: FDP läuft im Rentenstreit in die Falle der CDU

Kubicki: FDP läuft im Rentenstreit in die Falle der CDU Berlin (dapd). Schleswig-Holsteins FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki greift in der Rentendebatte die eigene Parteispitze an. Die CDU um Ursula von der Leyen, Wolfgang Schäuble und Angela Merkel habe festgestellt, dass die FDP in ihrer momentanen Aufstellung „kein Kampfgewicht“ mehr habe. Die FDP habe zwar viele Prinzipien. „Aber wir sind nicht kompromissfähig“, klagte er in den „Kieler Nachrichten“ (Dienstagausgabe). So ergebe es etwa keinen Sinn, gegen einen steuerfinanzierten Zuschuss zur Mindestabsicherung im Alter einzutreten. „Es macht keinen Sinn, gerade bei denen, die knapp dran sind, immer nur stur das Prinzip der privaten Vorsorge zu propagieren.“ Ebenso wenig sei es sinnvoll, gegen branchenspezifische Lohnuntergrenzen zu kämpfen. Kubicki schimpfte, die FDP-Führung laufe „wie kleine Kinder in die strategische Falle der Union“. Auf die Frage, was angesichts dieser Fundamentalkritik der FDP-Bundesvorsitzende noch zu erwarten habe, sagte Kubicki lediglich: „Philipp Rösler ist mein bis Mai 2013 gewählter Parteivorsitzender.“ dapd (Politik/Politik)