Karlsruhe soll Vergabestreit im NSU-Prozess entscheiden

Karlsruhe soll Vergabestreit im NSU-Prozess entscheiden Karlsruhe/München (dapd-bay). Der Streit um die Sitzplatzvergabe beim Münchner NSU-Prozess hat jetzt auch das oberste deutsche Gericht erreicht. Am Samstag ging beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Eilantrag der türkischen Zeitung „Sabah“ ein. Er richtet sich gegen die Akkreditierungsbestimmungen und die Nichtzulassung des türkischen Mediums in dem für die Presse bestimmten Bereich, wie Gerichtssprecher Wilfried Holz am Samstag der Nachrichtenagentur dapd sagte. Zugleich hielten politische Forderungen an, das OLG solle im Vergabestreit einlenken und eine pragmatische Lösung finden. Vor dem Oberlandesgericht München muss sich vom 17. April an die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe verantworten. Angeklagt sind auch vier mutmaßliche Helfer der Terrorzelle. Dem NSU werden Morde an neun Kleinunternehmern mit ausländischen Wurzeln und einer Polizistin angelastet. Für den Prozess wurden nur 50 Journalisten mit festen Plätzen zugelassen. Entscheidend war die Reihenfolge der Anmeldung. Medienvertreter aus der Türkei, woher acht der Mordopfer stammen, erhielten keine reservierten Plätze. Vater eines NSU-Mordopfers ruft zum Einlenken auf Der Vater des 2006 von Neonazis erschossenen Internetcafé-Betreibers Halit Yozgat rief derweil das Gericht eindringlich zum Einlenken auf. Die Entscheidung im Streit um die Platzvergabe habe nur den Neonazis Mut gegeben, mahnte Ismail Yozgat am Samstag in Kassel bei einer Gedenkveranstaltung für seinen Sohn. Der Botschafter der Türkei in Deutschland, Avni Karslioglu, kündigte an, er werde zum Prozessauftakt im Gerichtssaal präsent sein. Das gebiete nicht nur sein Amt, sondern auch die inzwischen enge Verbindung zu den Familien der Mordopfer, sagte er dem „Tagesspiegel am Sonntag“. Der türkische Parlamentsabgeordnete Metin Külük appellierte „an die Milde des Gerichts“, doch noch türkische Journalisten an der Verhandlung teilnehmen zu lassen. „Der Prozess wird in der Türkei mit großer Aufmerksamkeit verfolgt“, betonte er. Enormer Imageschaden für Deutschland Die türkische Zeitung „Sabah“ will sich daher noch einen festen Platz im Gerichtssaal erkämpfen. In ihrer Verfassungsbeschwerde greift sie den Angaben zufolge mehrere Grundgesetzartikel auf und rügt Verstöße gegen die Pressefreiheit, gegen die Berufsfreiheit und gegen die Gleichbehandlung. Mit einer Entscheidung des 1. Senats sei in absehbarer Zeit zu rechnen, auf jeden Fall vor Prozessbeginn, sagte der Gerichtssprecher. Die Zeitung fühlt sich zudem in ihrem Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt. Der stellvertretende „Sabah“-Chefredakteur Ismail Erel hatte in der vergangenen Woche dem ZDF gesagt: „Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten.“ Deswegen wolle man den Prozess live erleben. „Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein – auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland“, sagte Erel. Der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude hielt dem Gericht mangelndes politisches Fingerspitzengefühl vor und sieht schon jetzt einen enormen Imageschaden für Deutschland. „Die politische Dimension ist verkannt worden“, sagte der SPD-Politiker der „Süddeutschen Zeitung“. Er nannte es „unbegreiflich“, dass das Oberlandesgericht bislang nicht erkannt habe, dass die türkische und die griechische Seite berücksichtigt werden müssten. Wenn das Gericht dies nicht sicherstelle, werde die internationale Resonanz verheerend sein. Ramelow für Videoübertragung und Twitter-Berichte Der Fraktionschef der Thüringer Linken, Bodo Ramelow, schlug derweil vor, sowohl eine Videoübertragung zuzulassen als auch das Versenden von Mitteilungen über den Kurznachrichtendienst Twitter aus dem laufenden Prozess heraus. „Es macht doch auch keinen Sinn, dass ich eine Nachricht im Gerichtssaal schreibe, dann für einige Sekunden vor die Tür gehe, um sie zu versenden, und dann wieder in die Verhandlung gehe“, sagte er der Nachrichtenagentur dapd in Erfurt. Für Ramelow kann auch das geltende Verbot von Film- und Tonaufnahmen aus laufenden deutschen Gerichtsverhandlungen nicht als Begründung herangezogen werden, eine Videoleitung in einen Nebensaal zu legen. Dieses Verbot soll Schauprozesse verhindern, wie sie in vielen Diktaturen des 20. Jahrhunderts immer wieder vorkamen. Eine Übertragung des NSU-Prozesses in einen Nebenraum des Gerichts zur Beobachtung durch Journalisten könne jedoch kaum als Schauprozess bezeichnet werden, sagte der Linken-Politiker. Strafrechtler warnt vor Videoübertragung Der Münchner Strafrechtler Bernd Schünemann warnte indes vor einer Videoübertragung in einen Nebenraum. So ein Vorgehen sei nicht zulässig. „Denn damit würde in einem Saal Öffentlichkeit hergestellt, der nicht unter der Kontrolle des Vorsitzenden Richters steht“, sagte Schünemann der dapd. Der Vorsitzende Richter müsse aber die Ordnung im Saal kontrollieren. Ein Wachtmeister könne dies nicht tun. Schünemann sieht allerdings „noch Spielraum“ bei der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Form der Zulassung von Journalisten. „Es gibt kein Gesetz, das diese einmal getroffene Entscheidung des Gerichts zum Akkreditierungsverfahren für sakrosankt erklärt.“ Möglich sei etwa eine „Topf“-Lösung für lokale, überregionale deutsche und ausländische Medien. dapd (Politik/Politik)

Wachsender Unmut über Sitzplatzvergabe im NSU-Prozess

Wachsender Unmut über Sitzplatzvergabe im NSU-Prozess Karlsruhe/München (dapd). Die Kritik an der Sitzplatzvergabe für den NSU-Prozess in München schlägt immer höhere Wellen. Inzwischen ging beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe der Eilantrag der türkischen Zeitung „Sabah“ gegen die vom Oberlandesgericht München verfügte Zuteilung ein. Wie Gerichtssprecher Wilfried Holz am Samstag der Nachrichtenagentur dapd in Karlsruhe sagte, richtet sich der Antrag gegen die Akkreditierungsbestimmungen und die Nichtzulassung des türkischen Mediums in dem für die Presse bestimmten Bereich. Die Zeitung greift laut Holz in ihrer Verfassungsbeschwerde mehrere Grundgesetzartikel auf und rügt Verstöße gegen die Pressefreiheit, gegen die Berufsfreiheit und gegen die Gleichbehandlung. Mit einer Entscheidung des 1. Senats sei in absehbarer Zeit zu rechnen, auf jeden Fall vor Prozessbeginn, sagte der Sprecher. Der genaue Termin stehe aber nicht fest, dies hänge auch vom Aufwand der Prüfung ab. Die türkische Zeitung „Sabah“ fühlt sich auch in ihrem Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt. Der stellvertretende „Sabah“-Chefredakteur Ismail Erel hatte in der vergangenen Woche dem ZDF gesagt: „Wir denken, dass die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit auch für die türkischsprachigen Journalisten hier in Deutschland gelten.“ Deswegen wolle man den Prozess live erleben. „Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein – auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland“, sagte Erel. Enormer Imageschaden für Deutschland Kritik am Vorgehen des Gerichts kommt auch vom Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD). „Die politische Dimension ist verkannt worden“, sagte Ude der „Süddeutschen Zeitung“. Schon jetzt sei der Imageschaden für Deutschland enorm. Ude nannte es „unbegreiflich“, dass das Oberlandesgericht bislang nicht erkannt habe, dass die türkische und die griechische Seite berücksichtigt werden müssten. Wenn das Gericht dies nicht sicherstelle, werde die internationale Resonanz verheerend sein. Um den Streit zu entschärfen, hofft Ude darauf, dass das Gericht im Verhandlungssaal zusätzliche Stühle aufstellen lässt: „Meistens ist bei der Bestuhlung bei gutem Willen noch eine zusätzliche Reihe möglich, das weiß jeder Konzertveranstalter.“ Der Fraktionschef der Thüringer Linken schlug unterdessen neben einer Videoübertragung vor, das Versenden von Mitteilungen über den Kurznachrichtendienst Twitter aus dem laufenden Prozess zu erlauben. Die Justiz müsse im digitalen Zeitalter die Chancen zusätzlicher Übertragungswege und neuer Medien ebenso ergreifen, wie sie sich deren Herausforderungen stellen müsse, sagte er. Der Münchner Strafrechtler Bernd Schünemann warnte indes vor einer Videoübertragung in einen Nebenraum. So ein Vorgehen sei nicht zulässig. „Denn damit würde in einem Saal Öffentlichkeit hergestellt, der nicht unter der Kontrolle des Vorsitzenden Richters steht“, sagte Schünemann der dapd. Der Vorsitzende Richter müsse aber die Ordnung im Saal kontrollieren. Ein Wachtmeister könne dies nicht tun. Spielraum bei der Akkreditierung Schünemann sagte, er sehe „noch Spielraum“ bei der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Form der Zulassung von Journalisten. „Es gibt kein Gesetz, das diese einmal getroffene Entscheidung des Gerichts zum Akkreditierungsverfahren für sakrosankt erklärt.“ Ursprünglich könne es eine vertretbare Lösung gewesen sein, nach dem Prioritätsprinzip („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) vorzugehen. Wenn nun aber eine Schieflage entstanden sei und wichtige Medien nicht berücksichtigt wurden, könnte man das Akkreditierungsverfahren „noch einmal modifizieren“, etwa in Form einer „Topf“-Lösung für lokale, überregionale deutsche und ausländische Medien. Vor dem Oberlandesgericht München muss sich vom 17. April an die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe verantworten. Angeklagt sind auch vier mutmaßliche Helfer der Terrorzelle. Dem NSU werden Morde an neun Kleinunternehmern mit ausländischen Wurzeln und einer Polizistin angelastet. Für den Prozess wurden nur 50 Journalisten mit festen Plätzen zugelassen. Entscheidend war die Reihenfolge der Anmeldung. Medienvertreter aus der Türkei, woher acht der Mordopfer stammen, erhielten keine reservierten Plätze. dapd (Politik/Politik)

Bundesdrogenbeauftragte will einheitliche Cannabis-Regelung

Bundesdrogenbeauftragte will einheitliche Cannabis-Regelung Osnabrück (dapd). Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), lehnt eine Erhöhung der Eigenbedarfsgrenze für Cannabis wie in Niedersachsen ab. Dies sei „nicht das richtige drogenpolitische Signal“, sagte Dyckmans der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagausgabe). In Niedersachsen wird derzeit eine Anhebung der Eigenbedarfsgrenze von sechs auf zehn Gramm erwogen. Dies ist in anderen Ländern bereits als Grenze eingeführt. Zugleich sprach sich die Drogenbeauftragte für eine einheitliche Regelung durch die Bundesländer aus. „Falls sich Niedersachsen auf der Justizministerkonferenz für einen einheitlichen Grenzwert für eine geringe Menge einsetzt, hätte dies meine Unterstützung. Wir brauchen überall in Deutschland eine gleiche Rechtsanwendung“, sagte Dyckmans. dapd (Politik/Politik)

Söder lehnt Steuer-FBI in Deutschland ab

Söder lehnt Steuer-FBI in Deutschland ab Passau (dapd-bay). Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) hat sich gegen ein „Steuer-FBI“ in Deutschland ausgesprochen. Der Föderalismus habe sich auch bei der Steuerfahndung bewährt, sagte der CSU-Politiker der „Passauer Neuen Presse“ (Samstagsausgabe). Er betonte: „Länder handeln flexibler und schneller, Mammut-Bundesbehörden sind dagegen zu unflexibel.“ Im Übrigen habe Bayern bereits sein eigenes „Steuer-FBI“: Die Spezialeinheiten arbeiteten jetzt schon auch grenzüberschreitend. Der Parlamentarische Finanz-Staatssekretär Steffen Kampeter (CDU) hatte am Freitag im ZDF eine vereinheitlichte Strafverfolgung für Deutschland gefordert, „ein FBI gegen internationale Steuerhinterziehung, beispielsweise beim Bundesamt für Steuern“. dapd (Politik/Politik)

BKA-Chef Ziercke besorgt über Verbindung von Rechten und Rockerclubs

BKA-Chef Ziercke besorgt über Verbindung von Rechten und Rockerclubs Berlin (dapd). Nach jüngsten Analysen der Sicherheitsbehörden sind die Verbindungen zwischen Rechtsextremisten und Rockerclubs in Deutschland offenbar enger als bislang angenommen. Der Chef des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, sagte er am Freitag im ZDF-„heute journal“: „Wir gehen im Moment von Größenordnungen von fünf Prozent aus und das sind in etwa von achttausend Rockern, die uns bekannt sind, so etwa vier- bis fünfhundert.“ Das mache besorgt „und deswegen interessieren wir uns sehr für diese Überschneidungen, die es in der Szene gibt“. Ausdrücklich warnte Ziercke vor der Gefährdung, die von einer solchen Verbindung ausgehen kann. Das gelte nicht nur für die Versorgung mit Drogen, sondern auch für die Beschaffung von Waffen, sagte der BKA-Chef. „Das Gebräu, das entsteht, ist, dass hier Gewaltpotenzial rekrutiert wird“, warnte er. dapd (Politik/Politik)

Nebenkläger und Journalisten räumen Plätze im NSU-Prozess

Nebenkläger und Journalisten räumen Plätze im NSU-Prozess Berlin (dapd-bay). Bewegung im Streit über die Sitzplatzvergabe beim NSU-Prozess in München: Mindestens 15 der insgesamt 71 Vertreter der Nebenklage kommen nicht zum Prozessauftakt, sagte die Ombudsfrau der Bundesregierung für Angehörige der Neonazi-Opfer, Barbara John, am Freitag auf dapd-Anfrage und bestätigte damit einen Bericht der „Stuttgarter Zeitung“. Dadurch stünden zum Prozessauftakt mehr Sitzplätze zur Verfügung als bisher angenommen. Zudem erklärte sich die bayerische Landtagspresse bereit, mit einer Solidaritätsaktion im Gerichtssaal Platz für türkische Kollegen zu schaffen. Die bayerischen Journalisten wollen einen sogenannten Pool bilden und gemeinsam von dem Prozess berichten. Dadurch sollten drei weitere Kollegen, die derzeit keinen festen Platz haben, nachrücken können. Das Überlassen der reservierten Plätze an türkische Kollegen funktioniere aber nur, wenn alle potenziellen Nachrücker auf der Warteliste den türkischen Pressevertretern freiwillig den Vortritt in den Gerichtssaal lassen, hieß es weiter. „Es funktioniert nur dann, wenn alle mitmachen.“ Die Aktion solle zunächst für die ersten drei Prozesstage gelten. Die 15 Sitzplätze der Nebenklagevertreter stünden zunächst nur zum Prozessauftakt zur Verfügung, erklärte Ombudsfrau John. Dies habe sie dem Gericht bereits mitgeteilt. Womöglich blieben sogar mehr als die bereits 15 Sitzplätze frei, sagte sie weiter. Vertreter der Nebenklage hätten vielfach signalisiert, dass sie nur zu den Prozesstagen anreisen wollten, an denen zu Vorgängen verhandelt werde, die sie direkt betreffen. Experten befürworten Videoübertragung Derweil reißt die Kritik an der Platzvergabe und der Haltung des Gerichts nicht ab. Das Oberlandesgericht hätte Plätze für türkische und griechische Medien reservieren müssen, schreibt der Dresdner Völkerrechtler Ulrich Fastenrath in einem Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Union und SPD prüften derweil eine gesetzliche Klarstellung im Bundestag, um bei Gerichtsverfahren eine Videoübertragung zu ermöglichen, berichtet die „tageszeitung“. Auch der frühere Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer sprach sich für eine Videoübertragung des Verfahrens aus. Man könnte mit einer Übertragung in einen anderen Raum „den Gerichtssaal gewissermaßen akustisch vergrößern“, sagte er dem Bonner „General-Anzeiger“ (Samstagausgabe). Das sei möglich, ohne die Grundprinzipien eines öffentlichen Strafverfahrens zu verletzen. Dabei wären eine Hörfunkübertragung wie beim Bundesverfassungsgericht aber auch eine Videoübertragung möglich. Allerdings äußerte Hassemer auch Verständnis für die Sorge des Gerichts vor einem Verfahrensfehler. Ein kompletter Neustart des Akkreditierungsverfahrens wäre jedoch ein Weg aus dem Streit. Verlegung auf Messegelände vorgeschlagen Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte indirekt das Gericht für das Vergabeverfahren. Er achte zwar die Unabhängigkeit der Justiz, doch würde er sich „sehr freuen, wenn sich bis zum Beginn des Prozesses noch neue Lösungen finden ließen“, sagte er der „Bild“-Zeitung. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, rief das Münchner Gericht zum Einlenken auf. „Der Skandal wird immer größer“, sagte er der „Passauer Neuen Presse“. Offenbar sei man sich noch immer nicht über die Bedeutung dieses Verfahrens im Klaren. Schließlich handle es sich um einen „Jahrhundertprozess“. Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) brachte eine komplette örtliche Verlegung ins Gespräch: „Wenn man den Prozess zum Beispiel in die Messehallen verlegen würde, wäre die Grundlage für das bisherige Zulassungsverfahren entfallen und man könnte von vorne anfangen“, sagte er der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. Ein Sprecher der Münchener Messe dämpfte die Erfolgsaussicht des Vorhabens. In der Woche des Prozessauftakts sei das Messegelände bis auf den letzten Quadratmeter ausgebucht. Auch in den Folgewochen sei das Programm eng gestrickt. Vor dem Oberlandesgericht München muss sich ab 17. April die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe verantworten. Daneben angeklagt sind vier mutmaßliche Helfer der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Dem NSU werden Morde an neun Kleinunternehmern mit ausländischen Wurzeln und einer Polizistin angelastet. Für den Prozess wurden nur 50 Journalisten mit festen Plätzen zugelassen, darunter sind keine türkischen Medien. dapd (Politik/Politik)

Buschkowsky findet Schulsport-Äußerung Steinbrücks unglücklich

Buschkowsky findet Schulsport-Äußerung Steinbrücks unglücklich Berlin (dapd). Der Neuköllner Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) hat das Plädoyer des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück für einen nach Geschlechtern getrennten Schulsport als „unglücklich“ bezeichnet. Im Falle der Muslime sei ein derart getrennter Unterricht schlecht für die Integration, sagte Buschkowsky am Freitag der Zeitung „Die Welt“. Eine solche Trennung würde Jugendlichen die Natürlichkeit und Modernität nehmen, gab der SPD-Politiker zu bedenken und fügte hinzu: „Es kann nicht sein, dass wir jetzt die gesellschaftliche Uhr zurückdrehen.“ Steinbrück hatte bei einer Veranstaltung am Mittwochabend in Berlin die Schulen dazu aufgerufen, Rücksicht auf religiöse Gefühle von Muslimen zu nehmen und Sportunterricht separat für Mädchen und Jungen anzubieten. dapd (Politik/Politik)

Tarifeinigung am Bau

Tarifeinigung am Bau Frankfurt/Main (dapd). Gewerkschaft und Bau-Arbeitgeber haben sich auf ein umfangreiches Tarifpaket für die rund 750.000 Beschäftigten der Branche geeinigt. Nach mehr als 20-stündigen Verhandlungen vereinbarten die IG BAU und die Arbeitgeberverbände ZDB und HDB am frühen Freitagmorgen in Frankfurt am Main eine Lohnerhöhung von 3,2 Prozent für die Beschäftigten in den alten Bundesländern und von 4,0 Prozent für die Beschäftigten im Osten. Laut IG BAU ist dies der erste Schritt zur Angleichung der Gehälter bis zum Jahr 2022. Der Mindestlohn I der Branche soll noch schneller angeglichen werden. Die Vereinbarung sieht für diese Lohnuntergrenze einen verbindlichen Stufenplan vor, nach dem zum 1. Januar 2017 Lohngleichheit herrscht. Der nur im Westen gezahlte Mindestlohn II steigt bis 2017 jährlich um 25 Cent. Außerdem wurde eine Übernahmeregelung für Auszubildende vereinbart. Der Tarifabschluss tritt am 1. Mai für zwölf Monate in Kraft. Die Arbeitgeber hätten das Ergebnis „nur schweren Herzens akzeptiert, um nach dem Stillstand der Baustellen im Winter nicht noch weitere Produktionsunterbrechungen zu provozieren“, sagte der Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, Frank Dupré. Ungeachtet dessen sei ein wichtiger Schritt zu einheitlichen Löhnen in Ost- und Westdeutschland gelungen. Der stellvertretende IG-BAU-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Dietmar Schäfers sprach von einem „für alle Beteiligten tragbaren Kompromiss“. Mit dem Stufenplan hin zu gleichen Mindestlöhnen im gesamten Bundesgebiet stehe der Bau besser da als viele andere Branchen. Die IG BAU hatte mit Verweis auf gute konjunkturelle Aussichten für die Baubranche 6,6 Prozent mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung sowie die Anhebung der Mindestlöhne in gleicher Höhe verlangt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Experten fordern Videoübertragung des NSU-Prozesses

Experten fordern Videoübertragung des NSU-Prozesses Berlin (dapd). Der Streit über die Platzvergabe beim NSU-Prozess in München reißt nicht ab. Das Oberlandesgericht hätte Plätze für türkische und griechische Medien reservieren müssen, schreibt der Dresdner Völkerrechtler Ulrich Fastenrath am Freitag in einem Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Union und SPD prüften derweil eine gesetzliche Klarstellung im Bundestag, um bei Gerichtsverfahren eine Videoübertragung zu ermöglichen, berichtet die „tageszeitung“. Auch der frühere Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer sprach sich für eine Videoübertragung des Verfahrens aus. Man könnte mit einer Übertragung in einen anderen Raum „den Gerichtssaal gewissermaßen akustisch vergrößern“ sagte er dem Bonner „General-Anzeiger“ (Samstagausgabe). Das sei möglich, ohne die Grundprinzipien eines öffentlichen Strafverfahrens zu verletzen. Dabei wären eine Hörfunkübertragung wie beim Bundesverfassungsgericht aber auch eine Videoübertragung möglich. Allerdings äußerte Hassemer auch Verständnis für die Sorge des Gerichts vor einem Verfahrensfehler. Ein kompletter Neustart des Akkreditierungsverfahrens wäre jedoch ein Weg aus dem Streit. Verlegung auf Messegelände vorgeschlagen Das Oberlandesgericht steht wegen der Vergabepraxis weiter in der Kritik. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) monierte indirekt das Vergabeverfahren. Er achte zwar die Unabhängigkeit der Justiz, doch würde er sich „sehr freuen, wenn sich bis zum Beginn des Prozesses noch neue Lösungen finden ließen“, sagte er der „Bild“-Zeitung. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, rief das Münchner Gericht zum Einlenken auf. „Der Skandal wird immer größer“, sagte er der „Passauer Neuen Presse“. Offenbar sei man sich noch immer nicht über die Bedeutung dieses Verfahrens im Klaren. Schließlich handle es sich um einen „Jahrhundertprozess“. Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) brachte eine komplette örtliche Verlegung ins Gespräch: „Wenn man den Prozess zum Beispiel in die Messehallen verlegen würde, wäre die Grundlage für das bisherige Zulassungsverfahren entfallen und man könnte von vorne anfangen“, sagte er der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. Ein Sprecher der Münchener Messe dämpfte die Erfolgsaussicht des Vorhabens. In der Woche des Prozessauftakts sei das Messegelände bis auf den letzten Quadratmeter ausgebucht. Auch in den Folgewochen sei das Programm eng gestrickt. Vor dem Oberlandesgericht München muss sich ab 17. April die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe verantworten. Daneben angeklagt sind vier mutmaßliche Helfer der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Dem NSU werden Morde an neun Kleinunternehmern mit ausländischen Wurzeln und einer Polizistin angelastet. Für den Prozess wurden nur 50 Journalisten mit festen Plätzen zugelassen, darunter sind keine türkischen Medien. dapd (Politik/Politik)

Baubeschäftigte erhalten ab Mai mehr Geld

Baubeschäftigte erhalten ab Mai mehr Geld Frankfurt/Main (dapd-hes). Die rund 750.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe bekommen ab Mai mehr Geld. Nach einer Marathonverhandlung einigten sich die Gewerkschaft IG BAU und die Arbeitgeber am frühen Freitagmorgen in Frankfurt am Main auf eine Lohnerhöhung von 3,2 Prozent für die Beschäftigten in den alten Bundesländern und von 4,0 Prozent für die Beschäftigten im Osten, wie die Arbeitgeber mitteilten. Der Tarifabschluss tritt am 1. Mai für zwölf Monate in Kraft. Der Mindestlohn soll in den kommenden vier Jahren schrittweise erhöht werden. Die IG BAU hatte mit Verweis auf gute konjunkturelle Aussichten für die Baubranche 6,6 Prozent mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung sowie die Anhebung der Mindestlöhne in gleicher Höhe verlangt. Weitere Forderungen waren die Angleichung der Ost- an die Westlöhne sowie eine Übernahmeregelung für Auszubildende. Die Arbeitgeber hätten das Ergebnis „nur schweren Herzens akzeptiert, um nach dem Stillstand der Baustellen im Winter nicht noch weitere Produktionsunterbrechungen zu provozieren“, sagte der Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, Frank Dupré. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)