EEG: Betreiber von Energieerzeugungsanlagen müssen jetzt handeln

Wer eine Photovoltaik-Anlage, ein Windrad, eine KWK-Anlage, irgendeine andere Form von Energieerzeugungsanlage oder einen Batteriespeicher betreibt, sollte aufhorchen. Denn Betroffene haben nur noch bis zum 31. Januar 2021 Zeit, sich in das neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur einzutragen. Wer diese Frist verstreichen lässt, erhält ab Februar 2021 vorerst keine Zahlungen mehr nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK). Darauf macht die SWTE Netz GmbH & Co. KG aufmerksam.

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Stadtwerke Tecklenburger Land als lokaler Lösungspartner

Zu einem ersten Kennenlernen waren die Mitglieder des neuen Ibbenbürener Arbeitskreises Energie zu Gast bei den Stadtwerken Tecklenburger Land. Einhellig begrüßten die Gäste die Re-Kommunalisierung der Strom- und Gasnetze in der Region und die damit verbundene Gründung der Stadtwerke Tecklenburger Land als Lösungspartner der Städte und Gemeinden der Region. Ein regionales Stadtwerk, so der Tenor, stärke die Wertschöpfung vor Ort.

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