EEG: Betreiber von Energieerzeugungsanlagen müssen jetzt handeln

Wer eine Photovoltaik-Anlage, ein Windrad, eine KWK-Anlage, irgendeine andere Form von Energieerzeugungsanlage oder einen Batteriespeicher betreibt, sollte aufhorchen. Denn Betroffene haben nur noch bis zum 31. Januar 2021 Zeit, sich in das neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur einzutragen. Wer diese Frist verstreichen lässt, erhält ab Februar 2021 vorerst keine Zahlungen mehr nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK). Darauf macht die SWTE Netz GmbH & Co. KG aufmerksam.

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