Daimler klagt über schwache Märkte

Daimler klagt über schwache Märkte Berlin/Stuttgart (dapd). Der Autokonzern Daimler hat 2013 bereits im Januar als „Übergangsjahr“ abgehakt. Doch offenbar könnte das Jahr noch schlechter verlaufen als zunächst befürchtet. „Zum Jahresanfang 2013 zeigten sich viele Märkte schwächer als erwartet“, teilte das DAX-Unternehmen am Mittwoch vor Beginn der Hauptversammlung in Berlin mit. „Daimler wird daher seine marktbezogenen Annahmen für das laufende Jahr überprüfen“, hieß es weiter. Näheres will der Konzern bei der Vorstellung der Zahlen für das erste Quartal erläutern. Der Pkw-Absatz konnte im ersten Quartal nur um ein Prozent zulegen, bei den Lastwagen musste Daimler sogar ein Minus von sechs Prozent verbuchen. Der Vorstandsvorsitzende Dieter Zetsche gab sich dennoch kämpferisch. „Wir wollen ein nachhaltig wettbewerbsstarkes Unternehmen sein, das nicht nur S-Klasse baut, sondern auch S-Klasse ist“, sagte er laut Redemanuskript. Dazu soll unter anderem der Absatz der Marke Mercedes-Benz bis 2015 bei mindestens 1,6 Millionen Fahrzeugen liegen. 2020 will der Konzern mehr Autos verkaufen als die Konkurrenz von Audi und BMW, die derzeit vorne liegen. Durch Einsparprogramme soll das Ergebnis zudem bis Ende kommenden Jahres um insgesamt vier Milliarden Euro verbessert werden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Transparency International begrüßt Wulffs Drängen auf einen Prozess

Transparency International begrüßt Wulffs Drängen auf einen Prozess Augsburg (dapd). Die Antikorruptionsorganisation Transparency International freut sich über die Aussicht auf einen Strafprozess im Fall des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff. „Es ist gut, dass der Sachverhalt jetzt durch das Gericht geklärt wird“, sagte der Geschäftsführer der Organisation, Christian Humborg, der „Augsburger Allgemeinen“ laut Vorabbericht. Sollte die Staatsanwaltschaft wie erwartet Anklage erheben und das Gericht diese zulassen, werde ein Prozess mit dem großen Medieninteresse das öffentliche Bewusstsein schärfen. Trotz des scheinbar geringen Betrags von 754 Euro, der Wulff rund um einen Oktoberfestbesuch zum Vorwurf gemacht wird, hält der Korruptionsexperte das Strafverfahren für angemessen. Humborg verwies auf ähnliche Verfahren gegen Beamte. So sei in Berlin eine Beamtin strafrechtlich verurteilt worden, weil sie einen Parfümeriegutschein im Wert von 50 Euro angenommen habe. Wulff hatte am Dienstag das Angebot der Staatsanwaltschaft ausgeschlagen, die Ermittlungen ihre Ermittlungen gegen die Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Deshalb wird jetzt mit einer Anklage gerechnet. Die Ermittler werfen Wulff vor, sich als damaliger Ministerpräsident von Niedersachsen im Jahr 2008 beim Siemens-Konzern für die Förderung eines Films von Groenewold eingesetzt zu haben. Der Filmemacher soll dem CDU-Politiker dafür Hotel- und Verzehrkosten bezahlt haben. Die Ermittlungen hatten im Februar vergangenen Jahres zum Rücktritt Wulffs als Bundespräsident geführt. dapd (Politik/Politik)

Einigung auf Entwurf für Endlagersuchgesetz

Einigung auf Entwurf für Endlagersuchgesetz Berlin (dapd). Vertreter von Bund und Ländern haben sich auf einen Entwurf für ein Endlagersuchgesetz geeinigt. Das gab Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) nach einem Spitzengespräch am Dienstag in Berlin bekannt. Er sprach von einem „wichtigen Erfolg“ nach anderthalbjährigen Verhandlungen. Der Entwurf sieht vor, dass eine Enquetekommission bis Ende 2015 über mögliche Kriterien beraten soll, nach denen ein Standort ausgewählt werden kann. Die eigentliche Entscheidung, wo das Lager entsteht, soll bis 2031 fallen. Der Entwurf soll nach den Worten von Altmaier spätestens Anfang Mai in den Bundestag eingebracht werden. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bezeichnete den Kompromiss als echten Fortschritt. Sein baden-württembergischer Amtskollege Winfried Kretschmann (Grüne) sagte, mit dem Gesetz werde sichergestellt, dass der Suchprozess nach einem Endlager nach wissenschaftlichen Kriterien erfolge. Haseloff warnt vor Vorfestlegung auf vier Länder Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) warnte unterdessen davor, bestimmte Bundesländer oder Regionen aus dem Suchprozess für ein Endlager auszunehmen. „Deswegen ist es wichtig, dass wirklich alle geologischen Formationen – von Granit über Ton bis hin zum Salz – geprüft werden“, sagte er. Wenn das nicht getan werde, konzentriere sich der Prozess nur auf vier Bundesländer. Der umstrittene Salzstock Gorleben in Niedersachsen bleibt zunächst auf der Liste möglicher Standorte. Im Gegenzug muss das Zwischenlager dort keine weitere Castoren mit Strahlungsmüll aus der Wiederaufarbeitung aufnehmen. Als alternative Zwischenlager werden derzeit die Kraftwerke Brunsbüttel in Schleswig-Holstein und Philippsburg in Baden-Württemberg gehandelt. Wie die Nachrichtenagentur dapd aus Teilnehmerkreisen erfuhr, reichen zwei Standorte für die verbleibenden 26 Castortransporte jedoch nicht aus. Die Entscheidung, welche Kernkraftwerke als Zwischenstandorte fungieren sollen, soll noch vor der Verabschiedung des Gesetzes fallen. Kretschmann zeigte sich am Dienstag bezüglich einer möglichen Zwischenlagerung in seinem Bundesland gesprächsbereit: „Ich bin dafür offen“, sagte er. dapd (Politik/Politik)

Weitere Verfassungsbeschwerde wegen des NSU-Prozesses

Weitere Verfassungsbeschwerde wegen des NSU-Prozesses München/Karlsruhe (dapd). Gegen das umstrittene Verfahren zur Vergabe von Presseplätzen im NSU-Prozess haben nun auch deutsche Journalisten Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ulf Stuberger vom „Pressebüro Karlsruhe“ sieht im Vorgehen des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) einen Verstoß gegen die Freiheit der Berufsausübung im Rahmen der Pressefreiheit. Mehrere Bundestagsabgeordnete wollen unterdessen mit einem „offenen Appell“ den Druck auf das OLG erhöhen. Stuberger teilte am Dienstag mit, die beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Beschwerde sei mit einem Eilantrag verbunden. Er wendet sich dagegen, dass es bei Erkrankung eines akkreditierten Journalisten mit reserviertem Platz nicht möglich sei, einen anderen Mitarbeiter desselben Mediums nachträglich nachzumelden. Das habe das OLG München im Fall des Pressebüros strikt abgelehnt. Ein Medium, das ein Recht auf einen reservierten Platz habe, verliere ihn dadurch, wenn die dafür angemeldete Person krank werde, rügte Stuberger. Das führe „zu einer ungesetzlichen Bevorzugung konkurrierender Medien“. Auch sei das Akkreditierungsverfahren „nicht transparent durchgeführt“ worden, betonte der Journalist. Vor wenigen Tagen war beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits ein Eilantrag der türkischen Zeitung „Sabah“ eingegangen, weil das Medium keinen festen Platz im Gerichtssaal erhalten hat. Für den Prozess wurden aus Platzgründen nur 50 Journalisten mit festen Plätzen zugelassen, die sich nach Gerichtsangaben zuerst angemeldet hatten. Türkische Medien gingen dabei leer aus. Gemeinsamer Aufruf Auf politischer Ebene wollen Bundestagsabgeordnete mehrerer Parteien das OLG zum Einlenken bewegen. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Aydan Özoguz, Sevim Dagdelen von der Linkspartei und der Grünen-Politiker Memet Kilic hätten einen Aufruf verfasst und ihn allen Abgeordneten zur Unterzeichnung geschickt, teilte das Bundestagsbüro von Kilic auf dapd-Anfrage mit und bestätigte damit einen Bericht der „Hamburger Morgenpost“ (Mittwochausgabe). Es wäre „förderlich, wenn die breite Beteiligung der internationalen Medien, das schließt vor allem türkische und griechische Medien ein, entsprechend der gegebenen Spielräume ermöglicht würde“, damit der „Aufklärung und Transparenz bestmöglich“ gedient werden könne, heißt es dem Bericht zufolge in dem Text. „Gerade auch in diesem Strafverfahren sollte das Motto sein: Nicht das Interesse der Öffentlichkeit und der Medien an diesem einmaligen Prozess muss sich dem zur Verfügung gestellten Raum anpassen, sondern umgekehrt: Dem großen Interesse muss der entsprechende Raum gegeben werden.“ „Aufforderung zum Verfassungsbruch“ Die bayerische Staatsregierung wies die Kritik an dem Verfahren der Platzvergabe erneut zurück. Gerichte dürften nur durch andere Gerichte kontrolliert werden, betonte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) in Würzburg. Er wehre sich entschieden dagegen, dass Spitzenpolitiker von der Staatsregierung ernsthaft forderten, sich in die Entscheidungsfindung einzumischen. Der Schritt zwischen dem Einmischen in Verfahrensfragen zur Einflussnahme auf Entscheidungen sei nur sehr klein. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) bezeichnete die „Art und Weise, wie manche Kritiker sich über das Gericht erheben“ als erschreckend. Sie mahnte Zurückhaltung an. Wer von der Politik ein Eingreifen verlange, „fordert nichts weniger als Verfassungsbruch“. Der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz sieht die Lösung des Streits in einer Videoübertragung in einen Nebenraum des Gerichts. „Reicht der Gerichtssaal nicht aus, ist die Videoübertragung in einen zweiten hinlänglich großen Raum unumgängliche richterliche Pflicht“, schrieb er in der „Süddeutschen Zeitung“. Eine Million Euro für Opfer und Angehörige Vor dem OLG in München muss sich vom 17. April an die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe verantworten. Angeklagt sind zudem vier mutmaßliche NSU-Helfer. Dem NSU werden Morde an neun ausländischstämmigen Kleinunternehmern und einer Polizistin angelastet. Nach den Taten hat die Bundesregierung knapp eine Million Euro an Opfer und ihre Angehörigen gezahlt. Das Bundesjustizministerium bestätigte am Dienstag auf dapd-Anfrage einen entsprechenden Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Dem Blatt zufolge heißt es in einem Ministeriumsschreiben vom Freitag: „Insgesamt wurden an Opfer und Opferangehörige der ‚Zwickauer Terrorzelle‘ zum Stichtag 5. April 2013 Härteleistungen in Höhe von rund 973.542,67 Euro ausgezahlt.“ dapd (Politik/Politik)

Claudia Buch wird Präsidentin des Wirtschaftsinstituts IWH

Claudia Buch wird Präsidentin des Wirtschaftsinstituts IWH Halle (dapd). Claudia Buch wird Präsidentin des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) und Professorin an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Das teilte das Wirtschaftsministerium am Dienstag in Magdeburg mit. Die 47-Jährige war bisher Leiterin des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung und Inhaberin eines Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Seit März 2012 gehört sie dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an. Im September 2011 hatte der damalige IWH-Präsident Ulrich Blum seinen Rücktritt erklärt. Das IWH war wegen Mängeln in der wissenschaftlichen Arbeit in die Kritik geraten. Die Leibniz-Gemeinschaft, deren Mitglied das IWH ist, hatte gefordert, das einzige ostdeutsche Wirtschaftsinstitut wissenschaftlich grundlegend zu reformieren und dafür die konzeptionellen und personellen Voraussetzungen zu schaffen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bundestagswahl: Bis zum 17. Juni müssen Anmeldungen eingehen

Bundestagswahl: Bis zum 17. Juni müssen Anmeldungen eingehen Berlin (dapd). Der Termin der Bundestagswahl rückt näher: Bis zum 17. Juni müssen sich Parteien und Vereinigungen beim Bundeswahlleiter melden, wenn sie bei der Wahl antreten wollen. Dies teilte der Sprecher des Bundeswahlleiters am Dienstag in Berlin mit. Bundeswahlleiter ist traditionell der Präsident des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden, derzeit Roderich Egeler. Parteien, die mit mindestens fünf Abgeordneten in Landesparlamenten oder im Bundestag vertreten sind, würden automatisch berücksichtigt und müssten nicht extra einen Antrag stellen, sagte der Sprecher weiter. Am 4. oder 5. Juli entscheidet der Bundeswahlausschuss im Bundestag öffentlich über die Zulassung. Vereinigungen und Parteien, die abgelehnt werden, können dann bis zum 9. Juli Einspruch einlegen, über den das Bundesverfassungsgericht bis zum 25. Juli entscheidet. Am Wahlabend selbst, am 22. September, rechnet das Team des Bundeswahlleiters ab 20.00 Uhr mit ersten Ergebnissen. Das vorläufige amtliche Endergebnis soll dann in der Nacht live verkündet werden. Bislang rechnet man in Wiesbaden nicht damit, dass es durch das neue Wahlrecht zu Verzögerungen kommt. Voraussichtlich über 600.000 ehrenamtliche Helfer werden am Wahltag in den Wahlbüros arbeiten, hieß es weiter. dapd (Politik/Politik)

Freistaat will sich indirekt am Kauf der GBW-Wohnungen beteiligen

Freistaat will sich indirekt am Kauf der GBW-Wohnungen beteiligen Würzburg (dapd). Der Freistaat Bayern will sich indirekt am Kauf der BayernLB-Immobilientochter GBW beteiligen. Das erklärte Finanzminister Markus Söder (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Würzburg. Demnach soll die Landesstiftung in das Konsortium um den Augsburger Immobilienkonzern Patrizia einsteigen, das den Zuschlag für die 32.000 GBW-Wohnungen erhalten hat. Die Höhe der Beteiligung solle bei 50 Millionen Euro liegen. Söder sprach von einem sicheren Investment für den Freistaat, das auch zusätzlichen Mieterschutz bedeute, denn „dann sind wir noch am Tisch“. Im Gegensatz zu einem direkten Verkauf der GBW-Anteile der BayernLB an den Freistaat bestünden bei der Beteiligung über die Landesstiftung keine rechtlichen Bedenken, sagte Söder. Die Staatsregierung will dem Stiftungsrat den Vorschlag kommende Woche vorlegen. Die BayernLB hatte am Montag bekanntgegeben, dass ein Konsortium unter Führung der Patrizia die GBW-Wohnungen erhält. Die Gruppe habe mit knapp 2,5 Milliarden Euro das beste Angebot abgegeben. Söder versuchte erneut, die Ängste der Mieter zu zerstreuen: „Das Immobilienunternehmen aus Augsburg gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit für die Mieter.“ Das Konsortium lege sich im Kaufvertrag fest, Kündigungsschutzrechte und den Schutz vor Luxusmodernisierungen mit jedem Mieter einzelvertraglich zu regeln. „Unwahr und schäbig“ SPD-Spitzenkandidat Christian Ude befürchtet, dass die Wohnungen „zum Spielball der Spekulation werden und die Mieter sich auf lange Sicht Sorgen machen müssen“. Er betonte zudem bei einem Besuch in Brüssel, dass EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia klargestellt habe, dass auch der Freistaat Bayern um die 32.000 Wohnungen hätte mitbieten können. Auf seine Frage habe Almunia geantwortet: „Why not? Bavaria is a Free State.“ Damit sei die „Schutzbehauptung“ Söders, wonach die EU einen staatlichen Kauf verboten habe, als freie Erfindung entlarvt, sagte der Münchner Oberbürgermeister. Söder konterte, im Fall des GBW-Erwerbs durch den Freistaat hätte ein erneutes Beihilfeverfahren der EU gegen die BayernLB gedroht. In EU-Dokumenten stehe das auch „schwarz auf weiß“, erklärte der Minister. Es zähle die rechtlich und schriftlich verbindliche Entscheidung und nicht ein „Kaffeeplausch von Ude und einem Kommissar“. Die Behauptungen des SPD-Spitzenkandidaten seien „unwahr und schäbig“. Söder betonte, auch Ude und die Stadt München hätten die Chance gehabt, die GBW zu kaufen. „Sie haben aber offensichtlich zu wenig geboten“, sagte der Minister. Es bleibe der Eindruck, dass es Ude gar nicht ernsthaft um den Erwerb gegangen sei. Auch Bayerns Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP) sagte: „Das Angebot der Kommunen für die GBW-Wohnungen war ein billiges Wahlkampfmanöver.“ dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Westerwelle warnt Europa vor Gefahr durch Rot-Grün

Westerwelle warnt Europa vor Gefahr durch Rot-Grün Berlin (dapd). Außenminister Guido Westerwelle (FDP) hat davor gewarnt, dass einige EU-Mitglieder auf einen Wahlsieg von Rot-Grün in Deutschland setzen könnten, um wieder zur Politik des Schuldenmachens zurückzukehren. Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ sagte Westerwelle, die deutsche Opposition wolle in Europa das Schuldenmachen erleichtern und dafür in Deutschland die Steuern erhöhen. „So mancher in Europa lauert schon auf ein Ende der Konsolidierungspolitik. Das wäre aber genau der falsche Weg“, mahnte der FDP-Politiker. Das Jahr 2013 werde die eigentliche Bewährungsprobe für Europa sein, betonte Westerwelle. Er habe die große Sorge, „dass augenscheinlich einige versuchen, uns in den alten Trott des Schuldenmachens zurückzuführen.“ Das werde auch eine Hauptfrage bei der Bundestagswahl sein. dapd (Politik/Politik)

Netzagentur gibt Datenturbo fürs Kupferkabel unter Auflagen frei

Netzagentur gibt Datenturbo fürs Kupferkabel unter Auflagen frei Bonn (dapd). Doppelt so schnell surfen ganz ohne neue Leitungen – das verspricht sich die Deutsche Telekom von der sogenannten Vectoring-Technik. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur darf der Bonner Konzern nun in den Ausbau des Datenturbos für Kupferleitungen einsteigen und dafür unter bestimmten Voraussetzungen der Konkurrenz auch den Zugang zu den grauen Verteilerkästen am Straßenrand verweigern. Denn um die Technik nutzen zu können, muss ein Betreiber die Kontrolle über sämtliche Leitungen am Kabelverzweiger haben. Das hat technische Gründe: Um die angepeilten Übertragungsraten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde im Download zu erreichen, werden elektromagnetische Störungen zwischen den einzelnen Leitungsadern der Kupferkabel ausgeglichen. Das geht aber nur, wenn alle Adern von einem Anbieter kontrolliert und gesteuert werden. Andere Betreiber können am Verzweiger deshalb keine eigene Technik mehr installieren. Deshalb soll die Telekom nach dem Willen der Netzagentur der Konkurrenz den Zugang zu den Verteilerkästen nur dann verwehren dürfen, wenn es in dem Gebiet ein zweites Festnetz gibt, etwa für Kabelfernsehen. Außerdem muss die Telekom in dem Gebiet mehr Endkunden-Anschlüsse erschlossen haben als ein Wettbewerber. Zudem werden alle Anbieter – die Telekom genauso wie ihre Rivalen – verpflichtet, an den von ihnen mit Vectoring genutzten Verteilern die Leitungen zu festgelegten Konditionen auch an Wettbewerber zu vermieten. Damit sollen Verbraucher an jedem Standort ihren Telefonanbieter weiter frei wählen können – egal wer das Vectoring-Angebot vor der Haustür betreibt. Wie genau die Bedingungen dafür aussehen werden, geht aus der Entscheidung der Netzagentur allerdings noch nicht hervor. Telekom-Anbieter reagieren positiv Die Branche zeigte sich in ersten Reaktionen weitgehend zufrieden mit der Entscheidung der Bonner Regulierungsbehörde. Die Telekom begrüßte, dass sie nun „grünes Licht für den Einsatz von Vectoring in Deutschland geben will“. Ziel sei es, 65 Prozent der Haushalte mit Vectoring zu versorgen. Der Konzern bemängelte allerdings, dass der Entwurf der Netzagentur keine endgültige Rechtssicherheit gebe, weil die genauen Konditionen für das Vermieten der erschlossenen Leitungen noch nicht feststünden. Diese müssten nun erst „in einem weiteren zeitaufwendigen und bürokratischen Verwaltungsverfahren“ festgelegt werden. Zudem senke der Entwurf die Anreize, im ländlichen Raum zu investieren. Dort seien nun die Wettbewerber gefordert. Der Verband der größten Telekom-Rivalen, VATM, begrüßte den Entwurf. „Die Entscheidung ist extrem komplex, aber im Detail sehr klug“, sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner der dapd. „Es fehlen zwar noch ein paar dringend erforderliche Klarstellungen – im Großen und Ganzen lässt die Regelung aber allen Anbietern die Möglichkeit, weiter ins Breitbandnetz zu investieren.“ Auch dass für alle Anbieter die gleichen Regeln für das Vermieten der Kapazitäten an Rivalen gelten sollen, sei „nur fair“, sagte Grützner weiter. „Wenn Vectoring die Bandbreiten steigert, dann sollten alle Kunden davon profitieren – egal bei welchem Anbieter.“ Deshalb müsse die Netzagentur dafür sorgen, dass auch andere Anbieter die volle Leistung durch das Vectoring nutzen können. „Ich bin aber sehr optimistisch, dass das auch so passiert.“ dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Telekom darf Datenleitungen unter Auflagen aufbohren

Telekom darf Datenleitungen unter Auflagen aufbohren Bonn (dapd). Die Deutsche Telekom darf deutlich schnellere Internetverbindungen auch mit Kupferkabeln anbieten – allerdings nur unter Auflagen. So soll der ehemalige Monopolist seinen Wettbewerbern den Zugang zu den grauen Verteilerkästen am Straßenrand für die sogenannte Vectoring-Technik nur dann verbieten dürfen, wenn es in dem Gebiet ein zweites Festnetz gibt, etwa für Kabelfernsehen. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur hervor. Mit der Vectoring-Technik kann auch in Kupferkabeln eine Übertragungsrate von bis zu 100 Megabit pro Sekunde erreicht werden. Das Problem: Dazu muss der Betreiber aus technischen Gründen die Kontrolle über sämtliche Leitungen am Verteilerkasten haben, andere Betreiber können dort keine eigene Technik mehr installieren. Deshalb werden alle Anbieter verpflichtet, an den von ihnen genutzten Verteilern die Leitungen zu festgelegten Konditionen auch an Wettbewerber zu vermieten. Damit sollen Verbraucher an jedem Standort ihren Telefonanbieter weiter frei wählen können – egal wer das Vectoring-Angebot vor der Haustür betreibt. Wie genau die Bedingungen dafür aussehen werden, geht aus der Entscheidung der Netzagentur allerdings noch nicht hervor. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)