Telekom darf Datenleitungen unter Auflagen aufbohren

Telekom darf Datenleitungen unter Auflagen aufbohren Bonn (dapd). Die Deutsche Telekom darf deutlich schnellere Internetverbindungen auch mit Kupferkabeln anbieten – allerdings nur unter Auflagen. So soll der ehemalige Monopolist seinen Wettbewerbern den Zugang zu den grauen Verteilerkästen am Straßenrand für die sogenannte Vectoring-Technik nur dann verbieten dürfen, wenn es in dem Gebiet ein zweites Festnetz gibt, etwa für Kabelfernsehen. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur hervor. Mit der Vectoring-Technik kann auch in Kupferkabeln eine Übertragungsrate von bis zu 100 Megabit pro Sekunde erreicht werden. Das Problem: Dazu muss der Betreiber aus technischen Gründen die Kontrolle über sämtliche Leitungen am Verteilerkasten haben, andere Betreiber können dort keine eigene Technik mehr installieren. Deshalb werden alle Anbieter verpflichtet, an den von ihnen genutzten Verteilern die Leitungen zu festgelegten Konditionen auch an Wettbewerber zu vermieten. Damit sollen Verbraucher an jedem Standort ihren Telefonanbieter weiter frei wählen können – egal wer das Vectoring-Angebot vor der Haustür betreibt. Wie genau die Bedingungen dafür aussehen werden, geht aus der Entscheidung der Netzagentur allerdings noch nicht hervor. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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