Tagesmütter brauchen eine Erlaubnis

Tagesmütter brauchen eine Erlaubnis Karlsruhe (dapd). Tagesmütter dürfen Kinder nur mit einer Erlaubnis in ihrer eigenen Wohnung betreuen. Das hat am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Eine bezahlte Kinderbetreuung in den eigenen vier Wänden ist demnach eine gewerbliche Nutzung und kein bloßer privater Gebrauch. Ob der Verwalter oder Vermieter die Genehmigung mit dem Argument verweigern darf, die Kinder seien zu laut, ließ der BGH allerdings aus prozessualen Gründen offen. Dazu sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Krüger in der Urteilsverkündung: „Die Erwartungen sind hoch, aber wir können sie nicht erfüllen.“ Der Fünfte Zivilsenat erklärte aber allgemein, dass die neuen gesetzlichen Vorschriften zu beachten seien, wonach Kinderlärm nicht wie früher mit Straßenlärm gleichgesetzt werden darf. Auf der anderen Seite komme es aber auch auf die konkreten Gegebenheiten einer Wohnung an. Möglicherweise könne der Vermieter oder Verwalter auch Auflagen zur Nutzung erteilen, meinten die Richter. Im konkreten Streit geht es um eine Wohnungseigentümer-Anlage in Köln. Die Vermieterin und viele Hausbewohner sind mit der Betreuung der fünf Kinder auch einverstanden – nicht jedoch die Eigentümer in der darunter liegenden Parterrewohnung. Nur wegen des Protests dieser einen Familie hatte der Verwalter die Tätigkeit der Tagesmutter untersagt. Die Gemeinschaft der Eigentümer hätte diesen Beschluss anfechten müssen, doch kam das erforderliche Drei-Viertel-Quorum nicht zustande. Damit wurde das Verbot formal gültig. Prozess muss neu geführt werden Die Eigentümerin, die der Tagesmutter die Wohnung vermietet hat, hätte diesen Beschluss des Verwalters gerichtlich anfechten müssen, was sie jedoch versäumte. Das hinderte den BGH jetzt an der Entscheidung, ob Kinderlärm ein Verbotsgrund ist. Der Prozess muss also neu geführt werden. Zunächst gilt aber das Verbot des Verwalters. Für das künftige Vorgehen gab der Vorsitzende Richter Krüger den Streitparteien eine Anleitung mit auf den Weg. Die Vermieterin, die mit der Tätigkeit der Tagesmutter einverstanden ist, müsse sich zunächst um eine Zustimmung zu dieser gewerblichen Nutzung bemühen. Einen entsprechenden Antrag könne sie beim Verwalter oder den Wohnungseigentümern stellen. Auf dieser Grundlage müsse dann die Entscheidung über die Genehmigung gefällt werden. Wenn dieser Beschluss – von welcher Seite auch immer – angefochten werde, „dann sehen wir uns hier wieder“, sagte der Vorsitzende. Städtetag warnt vor hohen rechtlichen Hürden Das Bundesfamilienministerium forderte mehr Toleranz. „Kinderlärm darf kein Grund zur Klage sein“, sagte eine Sprecherin. Hier müsse ein gesamtgesellschaftliches Toleranzgebot gelten, insbesondere auch für Nachbarn von Betreuungseinrichtungen. Es sei zudem ein Grundgedanke der Kindertagespflege, dass Tagesmütter und -väter Kinder in Privathäusern betreuen, sagte die Sprecherin weiter. Der Deutsche Städtetag wies darauf hin, dass Tagesmütter und Tagesväter unentbehrlich für die Betreuung von Kleinkindern seien. Verbandspräsident Christian Ude sagte: „Ohne sie ist der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz nicht zu erfüllen.“ Dem Ausbau der Kinderbetreuung dürften keine hohen Hürden im Wege stehen, warnte er. Die für Lärmschutz zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion, Judith Skudelny, bedauerte, dass der BGH keine Grundsatzentscheidung getroffen habe. Auch sie betonte, dass nach neuer Rechtslage Kinderlärm keine „schädliche Umwelteinwirkung“ mehr darstellt. „Er ist vielmehr Ausdruck der kindlichen Entwicklung und steht somit unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft“, erklärte sie. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof V ZR 204/11) ( www.bundesgerichtshof.de ) dapd (Politik/Politik)

Untersuchungsausschuss wartet nicht auf Ermittlungsergebnis

Untersuchungsausschuss wartet nicht auf Ermittlungsergebnis Stuttgart (dapd-bwb). Der parlamentarische Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag zur EnBW-Affäre will nicht unter allen Umständen auf die Ergebnisse der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft warten. Ausschussvorsitzender Ulrich Müller (CDU) sagte am Freitag am Ende der Gremiumssitzung, der Untersuchungsausschuss habe einen eigenständigen Auftrag. Sollte die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen gegen den früheren CDU-Ministerpräsidenten Stefan Mappus, gegen zwei Ex-Kabinettsmitglieder sowie den beratenden Banker Dirk Notheis noch in diesem Jahr fertig werden, müsse der Ausschuss dies berücksichtigen. „Wir wollen versuchen, dies zeitlich zu koordinieren“, sagt Müller. Sollte dies aber nicht gelingen, gelte als Grundregel der Landtagsbeschluss, bis zum Ende des Jahres die Untersuchung abzuschließen. Müller will nun der Staatsanwaltschaft Anfang September zwecks der zeitlichen Planung schreiben. Am Freitag war bekanntgeworden, dass die Stuttgarter Staatsanwaltschaft nicht nur gegen Mappus und Notheis wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue ermittelt, sondern auch gegen Ex-Finanzminister Willi Stächele und gegen den früheren Staatsminister Helmut Rau (beide CDU). Mappus hatte Ende 2010 über 45 Prozent der EnBW-Aktien vom französischen Stromversorger EdF zurückgekauft. Das am Parlament vorbei eingefädelte Geschäft wurde vom baden-württembergischen Staatsgerichtshof im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt. Rechnungshof sieht keinen Grund zu Korrekturen Rechnungshofpräsident Max Munding verteidigte vor dem Untersuchungsausschuss den Bericht des Kontrollorgans über das Aktiengeschäft. Darin hatte der Rechnungshof grobe Verstöße der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung durch Mappus sowie eine unzureichende Wirtschaftlichkeitsprüfung durch seine Berater gerügt. Auf Grundlage des Berichtes hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen eingeleitet. Mappus und die Bank Morgan Stanley hatten die Kritik zurückgewiesen und dem Rechnungshof vorgeworfen, unter anderem wichtige Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss ignoriert zu haben. Munding widersprach: „Ich sehe keine Argumente, die uns dazu veranlassen würden, von dem ein oder anderen Punkt abzurücken“, sagte er. Er kritisierte erneut, dass von der beratenden Investmentbank Morgan Stanley damals keine Prognose für die zu erwartende Dividendenausschüttung erstellt wurde, obwohl dies auch für die Finanzierung des Geschäftes relevant gewesen wäre. Munding und sein Stellvertreter Dieter Kunz bestätigten zudem, dass es eine Klausel in dem Kaufvertrag gab, wonach das Land Baden-Württemberg der EdF auch beim Scheitern des Geschäfts 170 Millionen Euro hätte zahlen müssen. Kunz sagte, an diesem Punkt hätte besser verhandelt werden müssen, um diese Verpflichtung aus dem Vertrag zu nehmen. Dies sei eine „sehr ungewöhnliche Vereinbarung“. Die Obleute der CDU und FDP im Ausschuss, Volker Schebesta und Andreas Glück, fühlten sich indes durch den Rechnungshof darin bestärkt, dass die Frage, ob damals ein zu hoher Kaufpreis bezahlt wurde, noch nicht geklärt ist. Der Rechnungshof komme zu dem Schluss, die Angemessenheit des Kaufpreises könne im Nachhinein nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden, sagte Schebesta. Er widerspreche damit einem Gutachten im Auftrag der grün-roten Landesregierung, das zu dem Schluss kommt, dass Mappus damals gut 840 Millionen Euro zu viel bezahlte. dapd (Politik/Politik)

Sondersitzung des NSU-Untersuchungsausschusses am 19. Juli

Sondersitzung des NSU-Untersuchungsausschusses am 19. Juli Berlin (dapd). Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages wird am 19. Juli zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Das teilte die Parlamentspressestelle am Freitag in Berlin mit. Auf der Tagesordnung steht ein Bericht der Bundesregierung zur Vernichtung von Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz. Der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) nannte der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ als Grund für die Sondersitzung, dass im Bundesamt bereits zum zweiten Mal Akten vernichtet worden seien. Eventuell werde Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) an der Sitzung teilnehmen und zu den Vorkommnissen Stellung nehmen. Nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurden im November 2011 nicht mehr Akten vernichtet als bekannt. Vielmehr seien in zwei Schritten die bereits bekannten Bestände zu V-Männern in der rechten Szene geschreddert worden. Dem rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) werden zehn Morde in ganz Deutschland zur Last gelegt. dapd (Politik/Politik)

Mutter von toter Kadettin erhebt Vorwürfe gegen Ermittlungsbehörden

Mutter von toter Kadettin erhebt Vorwürfe gegen Ermittlungsbehörden Hamburg (dapd). Die Mutter der 2008 ertrunkenen „Gorch Fock“-Kadettin Jenny B. wirft der Staatsanwaltschaft in Kiel Rechtsbeugung vor. „Wir sind davon überzeugt, dass bei den Ermittlungen in Schleswig-Holstein gemauert wird“, sagte Marlies B. im am Freitag der Nachrichtenagentur dapd in Hamburg. Es sei schlampig ermittelt worden. Offenbar habe die Ermittlungsbehörde kein Interesse daran, die aufgeworfenen Widersprüche um den Tod ihrer Tochter aufzuklären. „Die wollen am liebsten den Deckel über die Sache zumachen“, beklagte sie. Die damals 18-jährige Soldatin Jenny B. war in der Nacht zum 4. September 2008 unter ungeklärten Umständen vor der Insel Norderney von Bord des Marine-Segelschulschiffes „Gorch Fock“ in die Nordsee gefallen und gestorben. Verfassungsbeschwerde gegen Schleswiger Urteil Am Donnerstag hatte der Anwalt der Familie eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, wie eine Mitarbeiterin der Kanzlei auf Nachfrage bestätigte. Das Rechtsmittel richtet sich gegen die Ablehnung des Klageerzwingungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig. Die Richter am OLG hatten es abgelehnt, erneut strafrechtliche Ermittlungen gegen den Kommandanten und den Schiffsarzt der „Gorch Fock“ einzuleiten. Nun sollen die Verfassungsrichter entscheiden, ob das Urteil gegen im Grundgesetz verankerte Rechte verstößt. In Karlsruhe konnte der Eingang der Beschwerde am Freitag auf dapd-Anfrage zunächst nicht bestätigt werden. Laut Medienberichten soll die Schrift über 100 Seiten umfassen. Malies B. hofft, dass das Verfassungsgericht den Fall wieder aufrollen lässt. Wichtige Fragen seien nach wie vor ungeklärt, sagte sie. So sei eine Kadettin, die Jenny B. auf der nächtlichen Wache hätte ablösen sollen, bei den Ermittlungen nicht vernommen worden. Sollte die Beschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht scheitern, will Marlies B. trotzdem nicht aufgeben. „Wir gehen dann auch weiter zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, sagte sie im dapd-Gespräch. Ausbildung mit neuem Konzept Die „Gorch Fock“ war in den vergangenen Jahren immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Nach dem Tod einer weiteren Kadettin auf dem Segelschulschiff am 7. November 2010 war die Offizierausbildung auf der Bark ausgesetzt und das Schiff 2011 an die Kette gelegt worden. Damals wurden Vorwürfe über unmenschliche Ausbildungsmethoden und sexuelle Belästigung an Bord laut. Im Zuge des Skandals wurde der Kommandant von seinem Posten beurlaubt. Bei der folgenden Untersuchung wurden durch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Helmut Königshaus, „Führungsdefizite und Sicherheitslücken“ festgestellt. Zur Zeit liegt die „Gorch Fock“ zu umfangreichen Instandsetzungsarbeiten auf einer Werft in Elsfleth bei Bremen. Sie soll nach Marineangaben noch in diesem Jahr wieder in See stechen und ab Anfang 2013 auch wieder Offizieranwärter an Bord nehmen, die dann nach einem neuen Konzept ausgebildet werden. dapd (Politik/Politik)

Außenministerium in Sorge um in China inhaftierten Kunstspediteur

Außenministerium in Sorge um in China inhaftierten Kunstspediteur Berlin (dapd). Die Bundesregierung zeigt sich besorgt wegen des in China inhaftierten deutschen Kunsthändlers Nils Jennrich. „Wir nehmen diesen Konsularfall sehr ernst und beobachten ihn auch sehr genau“, sagte ein Sprecher von Außenminister Guido Westerwelle am Freitag in Berlin. Der Kunstspediteur Jennrich sitzt derzeit in einem chinesischen Gefängnis. Die Behörden werfen ihm ein Zollvergehen vor. Der Sprecher des Auswärtigen Amts sagte weiter, die deutsche Botschaft in Peking stehe in direktem Kontakt mit Jennrich und betreue ihn seit seiner Inhaftierung „umfangreich“. dapd (Politik/Politik)

Nach Brandanschlag auf Teestube Tatverdächtigen ermittelt

Nach Brandanschlag auf Teestube Tatverdächtigen ermittelt Bad Wurzach (dapd). Nach dem Brandanschlag auf eine türkische Teestube in Bad Wurzach (Landkreis Ravensburg) hat die Polizei einen Tatverdächtigen ermittelt. Dem 55-Jährigen wird vorgeworfen, den Brand am vergangenen Wochenende verursacht zu haben, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Der Mann habe sich bei seiner Befragung in Widersprüche verwickelt, hieß es. Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund der Tat hätten sich bislang nicht ergeben. Die Teestube eines islamischen Kulturvereins ist in einem unbewohnten Nebengebäude einer Moschee untergebracht. Der Brand wurde zwar rasch gelöscht, zerstörte aber das Inventar. Verletzt wurde niemand. Der Sachschaden liegt bei rund 50.000 Euro. dapd (Politik/Politik)

Sorge um Reformen in Griechenland

Sorge um Reformen in Griechenland Berlin/Brüssel (dapd). Schleppende Reformbestrebungen in Griechenland sorgen in Deutschland für Unmut. Die vorläufige Bewertung der Troika aus EU-Kommission, Internationalem Währungsfonds und Europäischer Zentralbank über die Umsetzung der Reformen zeichnet ein düsteres Bild. Das Programm sei „erheblich aus der Spur geraten“, sagte ein EU-Diplomat am Freitag der Nachrichtenagentur dapd. Die „Rheinische Post“ berichtete unter Berufung auf Regierungskreise, 210 von rund 300 Sparvorgaben seien nicht erfüllt worden. Koalitionspolitiker in Berlin pochten am Freitag auf die Einhaltung der Auflagen. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) riet zwar dazu, den Bericht zunächst abzuwarten „und nicht allein weitreichende Entscheidungen auf Grundlage eines Zeitungsartikels“ zu treffen. Unabhängig davon bewertete er im Interview des Deutschlandfunks die Situation in Griechenland als „sehr schwierig“. Er äußerte die Vermutung, dass sich auch bei der Troika die Geduld dem Ende zuneige. In Brüssel wurde der Zeitungsbericht allerdings nicht bestätigt. „Es gibt kein Troika-Dokument mit diesen Zahlen“, hieß es aus EU-Kreisen. Eine vollständige Analyse sei vermutlich erst im September verfügbar. Außerdem gebe es auch durchaus positive Entwicklungen in Athen. Auch die Bundesregierung wies Spekulationen zurück, es gebe bereits eine Bewertung der Troika zum Reformstand in Griechenland. Eine Sprecherin von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) versicherte in Berlin, es liege noch kein Bericht der Troika vor. Man könne daher auch noch keine Bewertung des Reformstands in Griechenland vornehmen. „Es kommt auf den Bericht an – auf den warten wir jetzt“, sagte die Sprecherin. Wann dieser vorgelegt werde, sei unklar. Weitere Kritik an Griechenland äußerte aber auch EU-Regionalkommissar Johannes Hahn. In Athen monierte er, dass Dutzende von der EU mitfinanzierte Infrastrukturvorhaben in Griechenland weiterhin brachlägen. Etwa ein Drittel der im vergangenen September angeschobenen 181 Musterprojekte mit einem Gesamtvolumen von 11,5 Milliarden Euro sei noch weit von der Umsetzung entfernt. Dies betreffe etwa große Autobahnprojekte, Investitionen in den Eisenbahnsektor und dringende Alternativen zu geschlossenen Mülldeponien. Zudem seien etliche bereitgestellte Mittel aus dem EU-Sozialfonds nicht abgerufen worden. FDP und CSU pochen auf Einhaltung der Sparvorgaben Koalitionspolitiker äußerten sich angesichts des Zeitungsberichts besorgt. FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle erhob Zweifel am Reformwillen Griechenlands und lehnte einen Aufschub bei der Umsetzung der Sparvorgaben um zwei Jahre ab. „Auch bei den Auflagen werden wir den Griechen nicht weiter entgegenkommen können“, fügte er hinzu. Auch CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt bekräftigte das Prinzip „Hilfen nur gegen Auflagen“. „Deutschland ist solidarisch mit hilfsbedürftigen Ländern, dennoch müssen die Hilfen auf fruchtbaren Boden fallen und die vereinbarten Auflagen strikt in Inhalt und Zeitplan eingehalten und umgesetzt werden“, betonte sie. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt sprach sich dafür aus, dass Griechenland zumindest für eine gewisse Zeit die Euro-Zone verlassen solle. In der „Rheinischen Post“ schlug er ein dreistufiges Programm vor. „Erstens: Griechenland verlässt den Euro, bleibt aber in der EU. Zweitens: ein EU-Marschallplan als Wiederaufbauprogramm für die griechische Wirtschaft. Drittens: Rückkehroption in den Euro, wenn Griechenland saniert ist“, sagte er. dapd (Politik/Politik)

Außenamt weist Kritik am Menschenrechtsbeauftragten Löning zurück

Außenamt weist Kritik am Menschenrechtsbeauftragten Löning zurück Berlin (dapd). Das Auswärtige Amt hat die scharfe Kritik von Erzbischof Gerhard Ludwig Müller am Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), zurückgewiesen. Löning setze sich seit 2009 „weltweit mit großen Nachdruck für den Schutz der Religionsfreiheit und für religiöse Toleranz ein“, sagte eine Außenamts-Sprecherin am Freitag der Nachrichtenagentur dapd. Zuletzt habe er das Kloster Mor Gabriel in der Türkei besucht „und sich auch gegenüber der türkischen Regierung nachdrücklich für den Schutz der christlichen Minderheit im Land eingesetzt“. Müller hatte in einem dapd-Interview Löning wegen eines Facebook-Eintrags „schreiendes Fehlverhalten“ vorgeworfen und indirekt dessen Rücktritt gefordert. Löning hatte auf seiner Seite in dem sozialen Netzwerk den Spruch „Too stupid to understand science – Try religion!“ (Zu dumm, die Wissenschaft zu verstehen – versuch es mit der Religion) verbreitet. Anschließend soll er laut Medienberichten unter anderem gesagt haben, er habe die Toleranz von gläubigen Menschen prüfen wollen. Müller monierte, Löning sei „ein Mann am falschen Platz“. dapd (Politik/Politik)

Gesundheitsministerium hält trotz Kritik an PID-Verordnung fest

Gesundheitsministerium hält trotz Kritik an PID-Verordnung fest Berlin (dapd). Trotz Kritik hält das Bundesgesundheitsministerium an der geplanten Verordnung zu Gentests an Embryonen fest. „Es gibt keinen Grund, jetzt an der Verordnung irgendetwas zu ändern“, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Freitag in Berlin. Auch FDP-Gesundheitsexpertin Gabriele Molitor betonte, die Rechtsverordnung setze das um, was vor einem Jahr der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen hatte. Politiker von CDU und Grünen hatten die Pläne von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zuvor in Frage gestellt. Sie befürchten zu großzügige Regelungen. Bei der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) wird ein im Reagenzglas gezeugter Embryo auf genetisch bedingte Krankheiten und Behinderungen untersucht, bevor er in die Gebärmutter eingepflanzt wird. Falls ein Gendefekt diagnostiziert wird, kommt es nicht zur Einpflanzung – der Embryo stirbt ab. Der Bundestag hatte im vergangenen Juli nach langer und kontroverser Debatte für die Zulassung der PID innerhalb enger Grenzen votiert. Der Entwurf für die Rechtsverordnung sieht jetzt vor, dass die PID nur in Behandlungszentren angeboten werden darf, die strenge Auflagen erfüllen müssen. Ihre Zahl ist nicht begrenzt, über die Zulassung sollen die Länderbehörden entscheiden. Zudem sollen die Länder unabhängige Ethikkommissionen einrichten, die die Anträge prüfen und binnen drei Monaten mit einfacher Mehrheit entscheiden. Kritiker fürchten große Unterschiede bei der Zulassung Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU) kritisierte, der Entwurf sei so formuliert, dass letztlich jede Form der PID durchgeführt werden könne. Die geplanten Ethikkommissionen hätten keine Möglichkeit, Anträge abzulehnen, wenn diese den gesetzlichen Kriterien entsprechen, sagte Hüppe der Zeitung „Die Welt“. Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) gab zu bedenken, die geplante Einrichtung von 16 verschiedenen Ethikkommissionen in den Bundesländern könne zu großen Unterschieden bei der Zulassung einer PID führen. Außerdem sollten den Ethikkommissionen keine Vertreter der Kirchen angehören, sagte er der Zeitung. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Birgitt Bender, ist die Zahl der PID-Zentren zu groß. „Wenn es tatsächlich nur wenige PID-Fälle gibt, wie die PID-Befürworter behaupten, dann wären jene vielen Zentren überhaupt nicht ausgelastet und könnten mangels praktischer Erfahrungen nicht die erforderliche Qualität gewährleisten“, sagte sie dem Blatt. Es sei zu befürchten, dass es einen starken Druck zur Ausweitung der PID-Anwendung gebe. FDP-Gesundheitsexpertin kritisiert „schlechten Stil“ FDP-Gesundheitsexpertin Molitor verwies hingegen darauf, dass die Anzahl der PID-Zentren in der Rechtsverordnung bewusst nicht festgesetzt worden sei, da der Gesetzgeber dies dem Zuständigkeitsbereich der Bundesländer zugeordnet und ganz bewusst auf Qualität gesetzt hat. Molitor bemängelte, dass die Kritiker nun versuchten, das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz durch die Hintertür zu ändern. „Das zeugt von schlechtem politischem Stil“, sagte sie. Auch der CDU-Abgeordnete Peter Hintze warb für die Verordnung. „Ich halte es für ein Gebot der Fairness, des demokratischen Anstands und der moralischen Vernunft, das mit deutlicher Mehrheit, überparteilich getragene Gesetz zu akzeptieren“, betonte er. Die Verordnung gewährleiste „eine eingehende Beratung, eine verantwortungsvolle Prüfung der Konfliktlage und eine wohnortnahe Möglichkeit zur Hilfe“. dapd (Politik/Politik)

Beschneidungen sollen straffrei bleiben

Beschneidungen sollen straffrei bleiben Berlin (dapd). Die rituelle Beschneidung von Jungen soll nach dem Willen der Bundesregierung straffrei bleiben. Dies hat der Sprecher von Kanzlerin Angela Merkel, Steffen Seibert, am Freitag in Berlin betont. Er ließ aber offen, ob die Regierung die verworrene Rechtslage per Gesetz klarstellen will. Das werde nun mit Hochdruck geprüft. Anlass der Rechtsunsicherheit ist ein Urteil des Landgerichts Köln. Es wertet die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen – eine uralte Tradition – als Körperverletzung und damit als Straftat. Dies hat in Deutschland und auch international einen Sturm der Entrüstung entfacht. Seibert sagte, es müsse schnell klargestellt werden, dass Beschneidungen keine Straftat sind, um den Rechtsfrieden für jüdisches und islamisches Leben wieder herzustellen. „Da kann nichts auf die lange Bank geschoben werden. Die Freiheit der religiösen Betätigung ist uns ein hohes Rechtsgut.“ Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums fügte hinzu, Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe eine intensive Prüfung veranlasst. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) forderte ebenfalls eine rasche und verbindliche Klärung. Die freie Religionsausübung müsse in Deutschland geschützt bleiben, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. Unionsfraktionschef Volker Kauder sprach sich dafür aus, in der Sondersitzung des Bundestags am Donnerstag eine fraktionsübergreifende Resolution zu verabschieden. „Jüdisches und muslimisches Leben muss auch in Zukunft in Deutschland möglich sein“, sagte er der „Welt“ (Samstagausgabe). „Im Deutschen Bundestag müssen wir dazu Rechtssicherheit schaffen.“ Zentralrat regt überparteiliche Initiative an Die SPD erklärte sich dazu bereit, die Rechtslage gesetzlich zu klären. „Religionsbedingte Beschneidungen bei Jungen dürfen in Deutschland nicht strafbar sein“, betonten der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel und die Justiziarin der SPD-Bundestagsfraktion, Brigitte Zypries. Das Urteil des Kölner Landgerichts sei lediglich eine Einzelfallentscheidung und entfalte keine Bindungswirkung für andere Gerichte. Gabriel und Zypries erklärten, sollte jetzt „eine größere Rechtsunsicherheit“ bei den Ärzten eintreten, müsse im Sinne des Rechtsfriedens über eine gesetzliche Regelung neu nachgedacht werden. „Die SPD wäre in diesem Fall zu einer gesetzlichen Klarstellung bereit“, erklärten sie. „Es kann nicht sein, dass Jahrtausende alte Traditionen von Millionen von Menschen auf diese Weise in Deutschland infrage gestellt werden.“ SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier erklärte: „Schon allein wegen der Vielzahl von Betroffenen, die entweder als Ärzte oder als Angehörige einer religiösen Gruppe dringend auf Klärung warten, ist der Gesetzgeber gefragt. Das Warten auf das Bundesverfassungsgericht ist noch keine Haltung.“ Auch die Grünen im Bundestag stehen parat, notfalls ein Gesetz zu verabschieden. Fraktionschefin Renate Künast sagte: „Jetzt müssen sich die Fraktionen sehr zeitnah zusammensetzen und eine Lösung finden, die Rechtssicherheit schafft.“ Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland forderte eine zügige Klarstellung. Verbandspräsident Dieter Graumann regte in der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) eine überparteiliche Gesetzesinitiative an. „Die Beschneidung ist für Juden absolut elementar“, sagte er. Sollte das Kölner Urteil zur Rechtslage werden, dann wäre „in letzter Konsequenz jüdisches Leben in Deutschland nicht mehr möglich“. Rückendeckung erhielten Juden vom obersten katholischen Glaubenshüter, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller. Er sagte der Nachrichtenagentur dapd, durch das Gerichtsurteil werde die religiöse und kulturelle Identität des Judentums infrage gestellt – „und das auf dem Hintergrund unserer deutschen Vorgeschichte“. Die Aussage, dass es sich bei Beschneidungen um Körperverletzung handle, „kann man nicht akzeptieren“. Denn es sei kein Eingriff in wesentliche Funktionen des Menschen. „Wer dazu schweigt, wenn Ungeborenen das Leben genommen wird, hat kein moralisches Recht, die Beschneidung zu kriminalisieren“, argumentierte der Erzbischof. „Die Kombination von Religionsfreiheit und Elternrecht erlaubt es nicht, dass ein so uralter religiöser Brauch, der für den jüdischen Glauben identitätsstiftend ist, in die Kategorie Körperverletzung eingeordnet wird.“ dapd (Politik/Politik)