Kassel/Berlin (dapd). Nach anhaltender Kritik an der Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes erhält die Bundesregierung nun Unterstützung vom obersten deutschen Sozialgericht. Die Kasseler Richter befanden die Berechnung der staatlichen Leistung am Donnerstag für verfassungskonform. „Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden“, sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching. Das Bundesarbeitsministerium äußerte sich erfreut über die Entscheidung. Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter zwei Klagen einer arbeitslosen Frau aus Mannheim ab. Die 54-Jährige hatte geltend zu machen versucht, dass das Existenzminimum durch die neuen Regelleistungen nicht gewährleistet sei, und deutlich mehr Geld verlangt – rund tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Unter anderem seien die Kosten für Gesundheitsfürsorge, notwendige Versicherungen, Altersfürsorge, Haushaltsreparaturen und kulturelle Veranstaltungen nicht berücksichtigt worden. Die Kasseler Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass die Bundesregierung bei der Neufestsetzung der Leistung zum 1. Januar 2011 weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen habe. Es bestehe daher für den Senat keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht um eine neuerliche Prüfung von Hartz IV zu bitten, sagte Udsching. Allerdings liegt die Frage der Verfassungswidrigkeit ohnehin bereits in Karlsruhe. Im April hatte eine Kammer des Sozialgerichts Berlin die neu festgesetzten, seit 2011 geltenden Hartz-IV-Leistungen als zu niedrig gerügt und die Verfassungsrichter um eine Entscheidung gebeten. Die Richter am Bundessozialgericht widersprachen den Berliner Richtern allerdings ausdrücklich. „Die Argumente können nicht überzeugen“, sagte Udsching. Das Bundesarbeitsministerium begrüßte das Urteil. Es sei gut, dass es nun eine Entscheidung der höchsten sozialgerichtlichen Instanz zu diesem umstrittenen Bereich gebe, sagte ein Sprecher des Ministeriums in Berlin. „Das bedeutet ein Plus an Rechtssicherheit für die Verwaltungen, aber auch für die Menschen, die auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind“, sagte er. Kritiker hoffen auf Bundesverfassungsgericht Kritik kam dagegen von der Linken. Deren Vorsitzende Katja Kipping forderte eine Generalrevision von Hartz IV. „Das Hartz-IV-System muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden“, sagte sie und forderte eine Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 500 Euro. Sie kritisierte vor allem, dass Langzeitarbeitslose nur wenig Möglichkeiten hätten, soziale und kulturelle Angebote wahrzunehmen. Ähnlich äußerte sich auch der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Werner Hesse. „Ich kann mir nicht den Gürtel noch enger schnallen und weniger essen, um einmal ins Kino gehen zu können“, sagte Hesse der Nachrichtenagentur dapd. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warf den Kasseler Richtern vor, einen Freibrief für „gewollte Armut bei Erwerbslosen“ zu erteilen. Der Sprecher der Initiative, Martin Behrsing, zeigte sich allerdings optimistisch, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken des Berliner Sozialgericht beim Bundesverfassungsgericht Gehör finden würden. (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R) dapd (Politik/Politik)
Bundessozialgericht hält Hartz-IV-Satz für verfassungskonform
Kassel/Berlin (dapd). Nach anhaltender Kritik an der Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes erhält die Bundesregierung nun Unterstützung vom obersten deutschen Sozialgericht. Die Kasseler Richter befanden die Berechnung der staatlichen Leistung am Donnerstag für verfassungskonform. „Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden“, sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching. Das Bundesarbeitsministerium äußerte sich erfreut über die Entscheidung. Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter zwei Klagen einer arbeitslosen Frau aus Mannheim ab. Die 54-Jährige hatte geltend zu machen versucht, dass das Existenzminimum durch die neuen Regelleistungen nicht gewährleistet sei, und deutlich mehr Geld verlangt – rund tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Unter anderem seien die Kosten für Gesundheitsfürsorge, notwendige Versicherungen, Altersfürsorge, Haushaltsreparaturen und kulturelle Veranstaltungen nicht berücksichtigt worden. Die Kasseler Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass die Bundesregierung bei der Neufestsetzung der Leistung zum 1. Januar 2011 weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen habe. Es bestehe daher für den Senat keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht um eine neuerliche Prüfung von Hartz IV zu bitten, sagte Udsching. Allerdings liegt die Frage der Verfassungswidrigkeit ohnehin bereits in Karlsruhe. Im April hatte eine Kammer des Sozialgerichts Berlin die neu festgesetzten, seit 2011 geltenden Hartz-IV-Leistungen als zu niedrig gerügt und die Verfassungsrichter um eine Entscheidung gebeten. Die Richter am Bundessozialgericht widersprachen den Berliner Richtern allerdings ausdrücklich. „Die Argumente können nicht überzeugen“, sagte Udsching. Das Bundesarbeitsministerium begrüßte das Urteil. Es sei gut, dass es nun eine Entscheidung der höchsten sozialgerichtlichen Instanz zu diesem umstrittenen Bereich gebe, sagte ein Sprecher des Ministeriums in Berlin. „Das bedeutet ein Plus an Rechtssicherheit für die Verwaltungen, aber auch für die Menschen, die auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind“, sagte er. Kritiker hoffen auf Bundesverfassungsgericht Kritik kam dagegen von der Linken. Deren Vorsitzende Katja Kipping forderte eine Generalrevision von Hartz IV. „Das Hartz-IV-System muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden“, sagte sie und forderte eine Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 500 Euro. Sie kritisierte vor allem, dass Langzeitarbeitslose nur wenig Möglichkeiten hätten, soziale und kulturelle Angebote wahrzunehmen. Ähnlich äußerte sich auch der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Werner Hesse. „Ich kann mir nicht den Gürtel noch enger schnallen und weniger essen, um einmal ins Kino gehen zu können“, sagte Hesse der Nachrichtenagentur dapd. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warf den Kasseler Richtern vor, einen Freibrief für „gewollte Armut bei Erwerbslosen“ zu erteilen. Der Sprecher der Initiative, Martin Behrsing, zeigte sich allerdings optimistisch, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken des Berliner Sozialgericht beim Bundesverfassungsgericht Gehör finden würden. (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R) dapd (Politik/Politik)
Auto-Experte Bratzel sieht Stracke-Rücktritt als Rückschlag für Opel
Rüsselsheim (dapd). Der Rücktritt von Opel-Chef Karl-Friedrich Stracke ist für Auto-Experte Stefan Bratzel eine „sehr schlechte Nachricht“ für den Hersteller. Für die Sanierung des Autobauers sei dies ein „Rückschlag“, sagte der Leiter des Center of Automotive an der Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch Gladbach am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd. Bratzel sagte, er sei „aus allen Wolken gefallen“, als er von dem Rücktritt gehört habe. Er habe noch vor wenigen Wochen mit Stracke gesprochen, und dabei sei dieser „fest davon überzeugt gewesen“, die Opel-Sanierung zum Erfolg zu führen. Der Auto-Experte kann sich vorstellen, dass der Mutterkonzern General Motors (GM) nun das Sanierungskonzept wieder aufschnüren und schärfere Maßnahmen ergreifen werde. „Es könnte sein, dass man die Kapazitäten schneller abbauen wird“, sagte Bratzel. Zuletzt waren vorzeitige Werksschließungen noch ausgeschlossen worden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Auto-Experte Bratzel sieht Stracke-Rücktritt als Rückschlag für Opel
Rüsselsheim (dapd). Der Rücktritt von Opel-Chef Karl-Friedrich Stracke ist für Auto-Experte Stefan Bratzel eine „sehr schlechte Nachricht“ für den Hersteller. Für die Sanierung des Autobauers sei dies ein „Rückschlag“, sagte der Leiter des Center of Automotive an der Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch Gladbach am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd. Bratzel sagte, er sei „aus allen Wolken gefallen“, als er von dem Rücktritt gehört habe. Er habe noch vor wenigen Wochen mit Stracke gesprochen, und dabei sei dieser „fest davon überzeugt gewesen“, die Opel-Sanierung zum Erfolg zu führen. Der Auto-Experte kann sich vorstellen, dass der Mutterkonzern General Motors (GM) nun das Sanierungskonzept wieder aufschnüren und schärfere Maßnahmen ergreifen werde. „Es könnte sein, dass man die Kapazitäten schneller abbauen wird“, sagte Bratzel. Zuletzt waren vorzeitige Werksschließungen noch ausgeschlossen worden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Auto-Experte Bratzel sieht Stracke-Rücktritt als Rückschlag für Opel
Rüsselsheim (dapd). Der Rücktritt von Opel-Chef Karl-Friedrich Stracke ist für Auto-Experte Stefan Bratzel eine „sehr schlechte Nachricht“ für den Hersteller. Für die Sanierung des Autobauers sei dies ein „Rückschlag“, sagte der Leiter des Center of Automotive an der Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch Gladbach am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd. Bratzel sagte, er sei „aus allen Wolken gefallen“, als er von dem Rücktritt gehört habe. Er habe noch vor wenigen Wochen mit Stracke gesprochen, und dabei sei dieser „fest davon überzeugt gewesen“, die Opel-Sanierung zum Erfolg zu führen. Der Auto-Experte kann sich vorstellen, dass der Mutterkonzern General Motors (GM) nun das Sanierungskonzept wieder aufschnüren und schärfere Maßnahmen ergreifen werde. „Es könnte sein, dass man die Kapazitäten schneller abbauen wird“, sagte Bratzel. Zuletzt waren vorzeitige Werksschließungen noch ausgeschlossen worden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Opel-Chef Stracke tritt zurück
Rüsselsheim/Bochum (dapd-nrw). Der Chef des angeschlagenen Autoherstellers Opel, Karl-Friedrich Stracke, ist zurückgetreten. Der Manager werde künftig Sonderaufgaben für den Mutterkonzern General Motors (GM) übernehmen, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. GM-Vorstandsmitglied Steven Girsky werde den Opel-Vorstandsvorsitz kommissarisch übernehmen, nach einem Nachfolger werde gesucht. Stracke war erst im Januar dieses Jahres zum Präsidenten von GM Europe ernannt worden. Seit April 2011 war er Vorstandsvorsitzender der Adam Opel AG und damit verantwortlich für das weltweite operative Geschäft von Opel und der Schwestermarke Vauxhall. Der 56 Jahre alte Manager kämpfte gegen den Niedergang von Opel. Im Raum stehen derzeit weitere Werksschließungen und Massenentlassungen, um den Autohersteller nach Milliardenverlusten wieder profitabel zu machen. „Karl-Friedrich Stracke arbeitete unermüdlich und unter großem Druck, um dieses Geschäft zu stabilisieren“, hieß es in der Opel-Mitteilung. „Wir schätzen die zahlreichen Beiträge Karl-Friedrich Strackes zum Erfolg von GM“, ließ sich GM-Vorstandschef Dan Akerson zitieren. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Opel-Chef Stracke tritt zurück
Rüsselsheim/Bochum (dapd-nrw). Der Chef des angeschlagenen Autoherstellers Opel, Karl-Friedrich Stracke, ist zurückgetreten. Der Manager werde künftig Sonderaufgaben für den Mutterkonzern General Motors (GM) übernehmen, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. GM-Vorstandsmitglied Steven Girsky werde den Opel-Vorstandsvorsitz kommissarisch übernehmen, nach einem Nachfolger werde gesucht. Stracke war erst im Januar dieses Jahres zum Präsidenten von GM Europe ernannt worden. Seit April 2011 war er Vorstandsvorsitzender der Adam Opel AG und damit verantwortlich für das weltweite operative Geschäft von Opel und der Schwestermarke Vauxhall. Der 56 Jahre alte Manager kämpfte gegen den Niedergang von Opel. Im Raum stehen derzeit weitere Werksschließungen und Massenentlassungen, um den Autohersteller nach Milliardenverlusten wieder profitabel zu machen. „Karl-Friedrich Stracke arbeitete unermüdlich und unter großem Druck, um dieses Geschäft zu stabilisieren“, hieß es in der Opel-Mitteilung. „Wir schätzen die zahlreichen Beiträge Karl-Friedrich Strackes zum Erfolg von GM“, ließ sich GM-Vorstandschef Dan Akerson zitieren. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Opel-Chef Stracke tritt zurück
Rüsselsheim/Bochum (dapd-nrw). Der Chef des angeschlagenen Autoherstellers Opel, Karl-Friedrich Stracke, ist zurückgetreten. Der Manager werde künftig Sonderaufgaben für den Mutterkonzern General Motors (GM) übernehmen, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. GM-Vorstandsmitglied Steven Girsky werde den Opel-Vorstandsvorsitz kommissarisch übernehmen, nach einem Nachfolger werde gesucht. Stracke war erst im Januar dieses Jahres zum Präsidenten von GM Europe ernannt worden. Seit April 2011 war er Vorstandsvorsitzender der Adam Opel AG und damit verantwortlich für das weltweite operative Geschäft von Opel und der Schwestermarke Vauxhall. Der 56 Jahre alte Manager kämpfte gegen den Niedergang von Opel. Im Raum stehen derzeit weitere Werksschließungen und Massenentlassungen, um den Autohersteller nach Milliardenverlusten wieder profitabel zu machen. „Karl-Friedrich Stracke arbeitete unermüdlich und unter großem Druck, um dieses Geschäft zu stabilisieren“, hieß es in der Opel-Mitteilung. „Wir schätzen die zahlreichen Beiträge Karl-Friedrich Strackes zum Erfolg von GM“, ließ sich GM-Vorstandschef Dan Akerson zitieren. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Zukunftsfähig: „Wir investieren in unsere erfahrenen Mitarbeiter“
Detmold. Drohender Fachkräftemangel und demografische Entwicklung – während diese Themen vielerorts heiß diskutiert werden, handelt der Detmolder Elektrotechnikkonzern Weidmüller gezielt und effektiv: Mitarbeiter ab dem 57. Lebensjahr haben nun die Möglichkeit, verschiedene Programme zur Work-Life-Balance wahrzunehmen. Das Unternehmen, bereits mehrfach als Top-Arbeitgeber ausgezeichnet, verspricht sich von einer entsprechenden Betriebsvereinbarung einen Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
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Bundessozialgericht segnet neue Hartz-IV-Sätze ab
Kassel (dapd). Das Bundessozialgericht (BSG) hält die neuen Hartz-IV-Sätze für verfassungsgemäß. Bei der Neufestsetzung der Regelleistungen zum 1. Januar 2011 habe die Bundesregierung weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen, befanden die Kasseler Richter am Donnerstag (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R). „Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden“, sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching. Es bestehe daher für den Senat keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht um eine neuerliche Prüfung von Hartz IV zu bitten. Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter zwei Klagen einer arbeitslosen Frau aus Mannheim ab. Die 54-Jährige hatte geltend zu machen versucht, dass das Existenzminimum durch die neuen Regelleistungen nicht gewährleistet sei, und deutlich mehr Geld verlangt – rund Tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Anders als vom Bundesverfassungsgericht gefordert, sei nicht der tatsächliche Bedarf vom Gesetzgeber ermittelt, sondern „ohne Bezug zur Realität“ geschätzt worden. Unter anderem seien die Kosten für Gesundheitsfürsorge, notwendige Versicherungen, Altersfürsorge, Haushaltsreparaturen und kulturelle Veranstaltungen nicht berücksichtigt worden. Sozialgericht Berlin hatte Bedenken Auch Sozialverbände, Gewerkschaften und einzelne Juristen haben die Hartz-IV-Reform als unzureichend kritisiert und eine großzügigere Berechnung gefordert. Das BSG wollte sich dem jedoch nicht anschließen. Ausdrücklich widersprach der Senat auch dem Sozialgericht Berlin, das als bislang einziges Gericht verfassungsrechtliche Bedenken auch gegen das neue Hartz IV angemeldet und deshalb bereits im April das Bundesverfassungsgericht angerufen hatte. „Die Argumente können nicht überzeugen“, sagte Udsching. Karlsruhe hatte die ursprünglichen Regelleistungen – unter anderem aufgrund eines entsprechenden Vorlagebeschlusses des Bundessozialgerichts – Anfang 2010 überprüft und als willkürlich gekippt. Die Verfassungsrichter verlangten eine nachvollziehbarere Berechnung, machten aber keine Vorgaben zur Höhe. Daraufhin beschloss die Bundesregierung nach zähen Verhandlungen neue Hartz-IV-Sätze, die zum 1. Januar 2011 in Kraft traten und nur knapp über den bisherigen Leistungen zum Lebensunterhalt lagen. dapd (Politik/Politik)