Middelhoff und Esch wollen Millionenstreit außergerichtlich beilegen

Middelhoff und Esch wollen Millionenstreit außergerichtlich beilegen Düsseldorf/Bielefeld (dapd). Überraschende Wende im Rechtsstreit zwischen Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff und seinem ehemaligen Vermögensverwalter Josef Esch: Beide Seiten streben nun eine außergerichtliche Beilegung ihres millionenschweren Konflikts an. Middelhoffs Anwalt Winfried Holtermüller sagte der Nachrichtenagentur dapd am Dienstag, in einem ersten Schritt hätten sich beide Seiten im Streit um Millionenkosten der Middelhoff-Luxusjacht „Medici“ und Flugreisen verständigt. Auch die weitergehenden Differenzen sollten nun einvernehmlich im Rahmen eines Gesamtvergleichs beigelegt werden. Für die Verhandlungen haben die Parteien gut ein Jahr eingeplant. Der frühere Topmanager und sein langjähriger Vermögensverwalter hatten sich bereits vor Jahren zerstritten. Middelhoff sagte erst kürzlich, die Zusammenarbeit mit Esch sei „wahrscheinlich der größte Fehler“ in seiner beruflichen Laufbahn gewesen. Er wirft ihm vor, ihn um zweistellige Millionensummen geschädigt zu haben und will dafür entschädigt werden. Umgekehrt fordert Esch von Middelhoff Millionen – unter anderem ausstehende Flugkosten und Chartergebühren für die Luxusjacht „Medici“. Eigentlich hätte am Mittwoch das Bielefelder Landgericht darüber verhandeln sollen. Doch hob das Gericht die Termine „auf Bitten der Parteien“ auf, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Streit um die Luxusjacht Im Bielefelder Verfahren sollte es vor allem um Chartergebühren und Unterhaltskosten für Middelhoffs 33 Meter lange Luxusjacht vom Typ Mangusta 108 in Höhe von 2,4 Millionen Euro gehen. Der Ex-Manager hatte die Jacht 2007 von einem Konsortium um Esch gemietet, später aber den Vertrag gekündigt und alle Zahlungen eingestellt. Die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung sei ihm nicht zumutbar. Schließlich hätten ihm die anderen Beteiligten durch falsche Beratung massive Vermögensschäden zugefügt, argumentierte er laut Gericht. Middelhoff hatte auf Anraten Eschs und der Oppenheim-Bank viel Geld in sogenannte Oppenheim-Esch-Fonds investiert. Der frühere Manager wirft Esch vor, sich dabei durch völlig überhöhte „weiche Kosten“ – etwa für Kapitalvermittlung oder Marketing – bereichert zu haben. Esch bestreitet das allerdings und argumentiert, dass „weiche Kosten“ aus Steuerersparnisgründen explizit erwünscht waren. Für Middelhoff und Esch könnte ein Vergleich willkommene Entlastung bringen. Denn beide Männer sehen sich mit zahlreichen Rechtsstreitigkeiten konfrontiert. So versucht der Arcandor-Insolvenzverwalter Hans-Gerd Jauch, vor Gericht von Middelhoff wegen angeblicher Pflichtverletzungen und überhöhter Bonuszahlungen Schadenersatz einzuklagen. Esch sieht sich unter anderem mit hohen Forderungen der Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz konfrontiert, die ihn und das Bankhaus Sal. Oppenheim wegen falscher Beratung auf Schadenersatz in Höhe von 1,9 Milliarden Euro verklagt hat. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Klage gegen Hipp wegen unlauterer Muttermilch-Werbung abgewiesen

Klage gegen Hipp wegen unlauterer Muttermilch-Werbung abgewiesen Ingolstadt (dapd). Der Babynahrungsmittelhersteller Hipp darf weiterhin das Wort Muttermilch in seiner Werbung verwenden. Die Handelskammer des Ingolstädter Landgerichts wies am Dienstag eine Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb auf Unterlassung eines Slogans für Baby-Folgenahrung ab. Der Verband hatte dem Unternehmen vorgeworfen, durch den Slogan „Nach dem Vorbild der Muttermilch“ sein Milchpulver mit echter Muttermilch gleichzusetzen. Der Richter argumentierte jedoch, Hipp orientiere sich bei der Produktentwicklung lediglich an Muttermilch. Daher sei die Werbung weder unlauter noch irreführend. Bereits vor der Verhandlung hatte Hipp den Slogan in „Nach dem Vorbild der Natur“ geändert. Die Klägerseite hatte angekündigt, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen, falls die Klage am Landgericht abgewiesen werde. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Merkel und Sellering verteidigen vor Werftleuten eingestellte Hilfen

Merkel und Sellering verteidigen vor Werftleuten eingestellte Hilfen Stralsund (dapd). Vor der Belegschaft der insolventen P+S Werften haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) die Entscheidung zur Einstellung weiterer Beihilfen verteidigt. „Bund und Land haben getan, was möglich war“, sagte Merkel am Dienstag nach der Belegschaftsversammlung in Stralsund, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatte. Es sei ein „schwerer Tag“, sagte sie weiter, versprach jedoch, alles zu tun, um auch in einer Insolvenz zu helfen. Sellering sagte nach seiner Rede vor 1.200 Werftarbeitern, es sei das „erwartet schwierige Gespräch“ gewesen. Er kündigte jedoch auch an, dass Werftchef Rüdiger Fuchs noch weitere Gespräche mit Kunden der beiden Schiffbaubetriebe in Stralsund und Wolgast führen werde, „um auszuloten, ob da noch irgendwas geht“. Sellering wollte im Anschluss auch an der Belegschaftsversammlung der Geschäftsführung mit Werftleuten in Wolgast teilnehmen. Kabinett: Noch keine Beschlüsse gefasst Am Vormittag hatte sich die Schweriner Landesregierung noch einmal von Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) über die Entwicklung in der Werftenkrise informieren lassen. Am Vortag war die Entscheidung bekanntgegeben worden, dass keine weiteren Schiffbaubeihilfen vom Land mehr gezahlt werden können. „Es wurden heute noch keine Beschlüsse gefasst“, sagte ein Regierungssprecher im Anschluss an die Sitzung. „Nach der von der Werft angekündigten Insolvenz muss entschieden werden, welche Schiffe im Insolvenzverfahren kostendeckend und erfolgreich fertiggestellt werden können. Die Landesregierung will diesen Weg und die Suche nach Investoren für die Werftstandorte gemeinsam mit dem Bund unterstützen.“ Der Regierungssprecher kündigte an, dass Sellering und Glawe nächste Woche im Landtag einen Bericht zur Entwicklung auf den Werften abgeben werden. Linksfraktionschef Helmut Holter hatte zudem die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses angeregt. Das sei „eine zwingende Konsequenz aus zahlreichen offenen Fragen und dubiosen Vorgängen“, sagte Holter. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

ADAC: Spritpreise liegen nur knapp unter Allzeithoch

ADAC: Spritpreise liegen nur knapp unter Allzeithoch München (dapd). Nach den Rekordpreisen für Benzin ist keine Entspannung an den Zapfsäulen in Sicht. Zu Wochenbeginn haben die Tankstellen in Deutschland den Sprit erneut verteuert, nachdem sie die Preise am Sonntag leicht gesenkt hatten, wie eine ADAC-Sprecherin am Dienstag in München sagte. Super E10 kostete am Montag im bundesweiten Durchschnitt 1,691 Euro. Das waren 0,2 Cent mehr als am Tag zuvor und nur 0,1 Cent weniger als beim Allzeithoch am vergangenen Samstag. Diesel kostete mit 1,538 Euro sogar 0,8 Cent mehr als am Sonntag und 0,2 Cent mehr als am Samstag. Bis zum Rekordwert vom 22. März dieses Jahres fehlten damit nur 0,1 Cent. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Zur ILA haben sich mehr Aussteller als je zuvor angemeldet

Zur ILA haben sich mehr Aussteller als je zuvor angemeldet Berlin (dapd). Mehr Unternehmen als je zuvor zeigen auf der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Schönefeld vom 11. bis 16. September die neuesten Produkte der Branche. Insgesamt mehr als 1.200 Aussteller aus 45 Ländern präsentierten ein breites Spektrum an Hightech-Produkten, Systemen und Verfahren der Aerospace-Industrie, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI), Dietmar Schrick, am Dienstag in Schönefeld. Vor zwei Jahren waren 1.153 Firmen aus 47 Ländern vertreten. Auf der ILA 2012 repräsentieren nach Angaben der Zukunftsagentur Brandenburg an drei Gemeinschaftsständen 40 Firmen die Hauptstadtregion, die zu den drei führenden Luftfahrtstandorten in Deutschland zählt. Es würden dieses Jahr mehr als 200.000 Gäste erwartet, darunter 100.000 Fachbesucher. Das Partnerland der diesjährigen ILA ist Polen. Rund 270 Fluggeräte aller Größen, Kategorien und Entwicklungsepochen seien am Boden und in der Luft zu sehen, fügte Schrick hinzu. Darunter seien die beiden weltgrößten Passagierflugzeuge Boeing 747-8 und Airbus A380. Luftfahrtindustrie verspricht zahlreiche Premieren auf ILA Auf die Besucher warteten zahlreiche Premieren der Industrie sowie Showflieger vom Kunstflug über Kampfjets bis hin zu Staffel- und Formationsflügen, sagte Schrick. Zu sehen seien unbemannte Fluggeräte in allen Größenkategorien, der Militärtransporter A400M sowie der Airbus Supertransporter Beluga mit der weltweit größten Ladefläche eines Flugzeugs. Dazu kämen der X-3 Hybrid-Demonstrator von Eurocopter und die polnische Variante des Black-Hawk-Hubschraubers sowie modernste Kampfflugzeuge und Nationalstaffeln aus Polen und der Türkei. Rund ein Drittel der Messe zählt ILA-Sprecher Wolfgang Rogall zufolge zum militärischen Bereich, zwei Drittel zur zivilen Luftfahrt. Bundeswehr ist der größte Einzelaussteller der Messe Die Bundeswehr ist der größte Einzelaussteller der Messe. Vorgestellt werden unter anderem Tornado und Eurofighter, F-4 Phantom und C-160 Transall sowie der Airbus 310 MRTT-Tanker. Aktuelle Entwicklungen der Raumfahrt werden dem Besucher in der Erlebniswelt des Space Pavillon in Halle 4 nahegebracht. Beim sogenannten Astronauts‘ Day am Vormittag des 14. September stellen Astronauten – erstmals voraussichtlich aus China – ihre Arbeit vor. Außerdem informieren Aussteller in den Messehallen über die Luft- und Raumfahrt von morgen. Das Themenspektrum reicht von alternativen Flugkraftstoffen über neue Kabineneinrichtungen, die höheren Flugkomfort versprechen, bis hin zu leichteren und damit umweltfreundlicheren Triebwerken. Gegenwart und Zukunft der Luftfahrt werden zudem auf mehr als 100 Konferenzen auf der ILA diskutiert. Die ersten drei Messe-Tage (11. bis 13. September) sind ausschließlich Fachbesuchern vorbehalten. Am Publikumswochenende (14. bis 16. September) stehen vor allem Flugschauen auf dem Programm. Die ILA ist die erste Veranstaltung, die auf dem neuen Veranstaltungsgelände Berlin ExpoCenter Airport am künftigen Hauptstadtflughafen im Schönefelder Ortsteil Selchow ausgerichtet wird. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Ergebnis der Energiebörse EEX bricht bei stabilem Umsatz ein

Ergebnis der Energiebörse EEX bricht bei stabilem Umsatz ein Leipzig (dapd). Bei stabilem Umsatz ist das Ergebnis der Energiebörse European Energy Exchange (EEX) im ersten Halbjahr stark eingebrochen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum seien die Erlöse leicht um zwei Prozent auf 24,4 Millionen Euro gestiegen, sagte der Vorstandsvorsitzende Peter Reitz am Dienstag in Leipzig. Der Gewinn vor Steuern verringerte sich dagegen um ein Viertel von 11,1 Millionen auf 8,4 Millionen Euro. Schon im vergangenen Jahr war der Vorsteuergewinn im Vergleich zu 2010 um ein Drittel auf 11,3 Millionen Euro gesunken. Finanzvorstand Iris Weidinger begründete den Gewinnrückgang von Januar bis Juni 2012 mit einem schwierigen Marktumfeld, einem sprunghaften Wachstum des Strommarkts 2011 nach dem Unglück des Atomkraftwerks im japanischen Fukushima und „massiven Investitionen“. Die Umsatzrendite lag bei 34 Prozent nach 43 Prozent im ersten Halbjahr 2011. Weidinger sprach dennoch von einem „kerngesunden und wachsenden Unternehmen“. Reitz kündigte an, die Energiebörse wolle ihre Abhängigkeit vom Terminmarkt Strom verringern, der momentan noch den Hauptteil der Umsätze ausmacht. Die im ersten Halbjahr am Terminmarkt gehandelten Strommengen gingen im Vorjahresvergleich um 22 Prozent auf 480.886 Gigawattstunden zurück, die Umsätze um ein Fünftel auf 11,7 Millionen Euro. Künftig wolle die EEX Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien anbieten, der bei ihr gehandelt werde, sagte der Vorstandschef. Den Handel mit Gas und Emissionsrechten, die bisher mit vier und einem Prozent zu den Umsätzen beitragen, will die EEX ausbauen. Reitz sprach sich für eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aus. „Das EEG war ein wichtiges Instrument, um Anfangsinvestitionen zu befördern“, sagte der Vorstandsvorsitzende. „Das Instrument gerät jetzt an seine Grenzen, es sei denn, wir wollen zurück zu einem preisregulierten Markt.“ Die EEX befindet sich mehrheitlich in Besitz der Eurex Zürich AG (56 Prozent), die wiederum zu gleichen Teilen der Deutschen Börse und der Schweizer Börse gehört. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Oberrabbiner optimistisch in Beschneidungs-Frage

Oberrabbiner optimistisch in Beschneidungs-Frage Berlin (dapd). Der israelische Oberrabbiner Yona Metzger sieht gute Chancen, dass die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen in Deutschland möglich bleibt. Nach Gesprächen mit führenden Vertretern der Bundesregierung sei er diesbezüglich „optimistisch“, sagte Metzger am Dienstag in Berlin. „Ich bin sicher, dass wir eine Verständigung finden werden“, betonte Metzger, der seit 2003 eines von zwei Oberhäuptern des jüdischen Glaubens in Israel und damit auch weltweit ist. Zugleich signalisierte er in Detailfragen Kompromissbereitschaft. So könne er sich vorstellen, dass ein jüdischer Beschneider, ein Mohel, in Deutschland erst dann seine Zulassung durch eine Rabbinerversammlung bekommt, wenn er eine medizinische Fortbildung bei einem Arzt erhalten hat. Zugleich lehnte Metzger Zugeständnisse bei der Narkose ab. Anästhesie sei „vom Religionsgesetz her verboten“. Im Übrigen sei für einen Säugling „der Schmerz einer Spritze viel größer als der Schmerz der Beschneidung“. Metzger sprach sich auch gegen eine Regelung aus, wonach nur studierte Mediziner die Beschneidung vornehmen dürfen. „Das ist nicht akzeptiert bei uns“, sagte der Oberrabbiner. Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet, selbst wenn die Eltern einwilligen. Unter Juden und Muslimen sorgte das Urteil weltweit für Kritik und Verunsicherung. Der Bundestag hatte daraufhin die Regierung in einer Resolution zu einer gesetzlichen Regelung aufgefordert, wonach die rituelle Beschneidung von Jungen unter bestimmten Voraussetzungen straffrei sein soll. Der Deutsche Ethikrat beschäftigt sich am Donnerstag mit dem Thema. Nach Angaben von Metzger gibt es derzeit etwa zehn Beschneider in Deutschland. Im Judentum werden die männlichen Nachfahren am achten Tag nach der Geburt beschnitten. „Die Beschneidung ist der Eintritt in die jüdische Religion“, betonte der Oberrabbiner. Sie sei von der Thora vorgeschrieben und „ein Siegel für jeden Juden“. Der Oberrabbiner fügte hinzu, von Juden zu fordern, das Gebot zur Beschneidung zu ändern, hieße „unsere Religion zu ändern“. Er führte aus, „gemeinsamer Nenner“ mit den Vertretern der Bundesregierung sei gewesen, dass jemand, der einem Religionsgebot folgen wolle, nicht verpflichtet werden dürfe, ins Ausland auszuweichen. Er sei für jede Lösung offen, die die freie Religionsausübung im Einklang mit dem Gesetz erlaube, sagte der Oberrabbiner im Hinblick auf Bestrebungen im Bundestag. Metzger ließ offen, ob er während seines zweitägigen Besuchs auch mit Vertretern muslimischer Organisationen zusammentrifft. Er würde sich über einen Kontakt „sehr freuen“, wisse aber nicht, ob die Zeit für ein Gespräch reiche. Es müsse aber auf jeden Fall zu einer Lösung kommen, die auch die muslimische Seite zufriedenstellt, betonte der Oberrabbiner. dapd (Politik/Politik)

Middelhoff und Esch einigen sich außergerichtlich

Middelhoff und Esch einigen sich außergerichtlich Bielefeld (dapd). Der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff und sein ehemaliger Vermögensverwalter Josef Esch streben eine außergerichtliche Einigung an. Beide Seiten hätten sich im Streit um Millionenkosten der Middelhoff-Luxusjacht Medici und Flugkosten verglichen, sagte Middelhoffs Anwalt Winfried Holtermüller der Nachrichtenagentur dapd am Dienstag. Auch die weitergehenden Differenzen sollten einvernehmlich im Rahmen eines Gesamtvergleichs beigelegt werden. Eigentlich hatte am Mittwoch das Bielefelder Landgericht über Forderungen Eschs und anderer Beteiligter an Middelhoff in einer Gesamthöhe von rund drei Millionen Euro verhandeln sollen. Ein Gerichtssprecher sagte, der Termin werde nun voraussichtlich aufgehoben. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Chartergebühren und Unterhaltskosten für Middelhoffs 33 Meter lange Luxusjacht vom Typ Mangusta 108 in Höhe von 2,4 Millionen Euro. Middelhoff selbst erhebt seinerseits allerdings hohe Schadenersatzforderungen gegen Esch, weil er sich durch seinen ehemaligen Vermögensverwalter massiv geschädigt fühlt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Keine Ausgleichszahlung für Flugausfall wegen Pilotenstreik

Keine Ausgleichszahlung für Flugausfall wegen Pilotenstreik Karlsruhe (dapd). Rückschlag für Flugreisende: Bei Flugausfällen wegen eines Pilotenstreiks haben Passagiere grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Ein Streik der eigenen Piloten sei für eine Fluggesellschaft in der Regel ein außergewöhnliches und unabwendbares Ereignis, das keine Zahlungspflicht der Airline auslöse. Denn die Entscheidung zum Streik werde von der Arbeitnehmerseite im Rahmen der Tarifautonomie getroffen, erklärte der BGH. Ein Streikaufruf einer Gewerkschaft wirke „von außen“ auf die Fluggesellschaft ein. Zwei Reisende hatten die Deutsche Lufthansa verklagt, weil ihre für Februar 2010 vorgesehenen Flüge von Miami nach Deutschland von der Lufthansa wegen eines Streikaufrufs der Pilotenvereinigung Cockpit annulliert worden waren. In beiden Fällen ging es nicht um Unterstützungsleistungen wie Mahlzeiten oder Hotelunterbringung, die eine Fluggesellschaft bei Annullierung eines Flugs anbieten muss. Vielmehr entschied der BGH nun letztinstanzlich darüber, ob die Lufthansa auch eine pauschale Ausgleichsleistung in Höhe von 600 Euro je Fluggast zu zahlen hatte. Diese Summe sieht die Verordnung der EU über Fluggastrechte grundsätzlich vor, wenn ein Interkontinentalflug annulliert wird. Diese Zahlungspflicht entfällt aber, wenn eine Annullierung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückgeht – also Ereignisse, die sich nicht vermeiden lassen. Die Lufthansa sah im Streik ihrer Piloten ein außergewöhnliches und für sie unabwendbares Ereignis. Zudem habe sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl der annullierten Flüge ergriffen, argumentierte die Airline. Laut BGH sind „außergewöhnliche Umstände“ dann anzunehmen, wenn der Flugplan einer Airline wegen eines Streiks „ganz oder zu wesentlichen Teilen“ nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Der 10. Zivilsenat des BGH berief sich dabei auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH). Maßgeblich sei, „ob die Annullierung auf ungewöhnliche, außerhalb des Rahmens der normalen Betriebstätigkeit des Luftverkehrsunternehmens liegende und von ihm nicht zu beherrschende Gegebenheiten zurückgeht“, heißt es im BGH-Urteil. Dabei spiele es bei einem Streik grundsätzlich keine Rolle, ob der Betrieb der Fluggesellschaft durch einen Tarifstreit zwischen Dritten – etwa beim Flughafenbetreiber oder einer Sicherheitsfirma – oder durch den Ausstand eigener Mitarbeiter beeinträchtigt werde. „Außergewöhnliche Umstände“ können laut EU-Verordnung neben einem Streik auch technische Defekte, politische Instabilität, bestimmte Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder unerwartete Flugsicherheitsmängel sein. (Aktenzeichen: BGH X ZR 138/11 und X ZR 146/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Datenweitergabe durch Privatdetektiv bringt Allianz in Erklärungsnot

Datenweitergabe durch Privatdetektiv bringt Allianz in Erklärungsnot München (dapd). Peinliche Datenpanne bei der Allianz: Beim weltweit umsatzstärksten Versicherungskonzern sind vertrauliche Unterlagen aus Ermittlungen zu fragwürdigen Versicherungsfällen an die Öffentlichkeit gelangt. Einen entsprechenden Bericht der „Financial Times Deutschland“ bestätigte ein Sprecher der Allianz am Dienstag auf dapd-Anfrage. Die Dokumente, darunter dem Bericht zufolge auch polizeiliche Ermittlungsakten und Bankschreiben mit Kontodaten von unbeteiligten Dritten, seien „offenbar unerlaubterweise von einem ehemaligen Datenermittler weitergegeben worden“, sagte der Konzernsprecher. Davon betroffen seien 120 Akten zu Versicherungsfällen aus den Jahren 2006 bis 2011. Die Weitergabe von Akten an externe Privatermittler sei im Zuge der Überprüfung sogenannter Dubiosfälle an sich nichts Ungewöhnliches und „in legaler Weise“ erfolgt, betonte der Sprecher. „Wir sind gehalten, Anhaltspunkten von Versicherungsbetrug nachzugehen“, fügte er hinzu. Zu diesem Zweck arbeitet die Allianz dem Zeitungsbericht zufolge derzeit mit 13 Detekteien zusammen, Ermittlungen aus dem Bereich Kfz-Versicherung nicht mit eingerechnet. Die Zusammenarbeit mit dem betreffenden Ermittler sei im Jahr 2011 beendet worden, teilte der Versicherer mit. Dass die Daten überhaupt in die Hände der Zeitung gelangten, erklärt sich der Konzern durch ein Fehlverhalten dieses ehemaligen Dienstleisters. Die betreffenden Akten seien nach der Bearbeitung von ihm „in widerrechtlicher Weise“ nicht vernichtet oder zurückgegeben, sondern weitergegeben worden. Als erste Konsequenz aus dem Vorfall kündigte der Konzernsprecher eine Verschärfung der Qualitätskriterien an: „Wir nehmen das zum Anlass, die Qualitätsanforderungen an externe Dienstleister weiter zu verschärfen und die Zahl der Ermittler, mit denen wir zusammenarbeiten, zu reduzieren.“ Dem Verursacher der Datenpanne drohten nun rechtliche Schritte, sagte der Sprecher. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)