Nach der Pleite geht Betrieb auf P+S Werften teilweise weiter

Nach der Pleite geht Betrieb auf P+S Werften teilweise weiter Schwerin (dapd). Atempause für die P+S Werften: Rund eine Woche nach dem Insolvenzantrag können mit einer zusätzlichen Geldspritze von vier Millionen Euro offenbar zumindest am Standort Wolgast die laufenden Reparaturarbeiten weitergehen. „Wir haben zum Glück weiteres Geld mobilisieren können“, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter Berthold Brinkmann am Donnerstag im Anschluss an die erste Versammlung des Gläubigerausschusses in Schwerin. Das Geld sei von einem Guthabenkonto losgeeist worden. Noch vor einigen Tagen hieß es, das noch vorhandene Guthaben von etwa einer Million Euro reiche nur noch eine Woche aus, um die Kosten des laufenden Betriebs zu decken. „Die Kosten drücken aber nach wie vor sehr“, beklagte Brinkmann. Anders als bei den Reparaturaufträgen ruhen allerdings derzeit an beiden Standorten, der Peene-Werft in Wolgast und der Volkswerft in Stralsund, die Arbeiten an Neubauprojekten. Zunächst müsse geklärt werden, ob die Besteller die Schiffe noch haben wollen, sagte Brinkmann. Diese hätten zwar ganz grundsätzlich weiterhin Interesse signalisiert, jedoch Bedenken wegen der Liefertermine geäußert. „Etliche Interessenten“ für die Werften Verzögerungen bei der Auslieferung mehrerer Fähren hatten zu Liquiditätsproblemen der P+S Werften geführt, welche wiederum die Insolvenz ausgelöst hatten. Geld soll in Zukunft entweder durch einen sogenannten Massekredit oder als Vorfinanzierung von den Bestellern der in Arbeit befindlichen Schiffe kommen, beides werde derzeit verhandelt. Für beide Werften gebe es „etliche Interessenten“, sagte Brinkmann nach Gesprächen mit möglichen Käufern auf der Schiffbaumesse SMM in den vergangenen Tagen. Namen und Summen nannte er jedoch nicht, da es Vertraulichkeitsvereinbarungen gebe. Weiterhin bestehe die Möglichkeit, die beiden Werften einzeln oder im Verbund zu erwerben. „Wir wollen beide Standorte erhalten, und wir wollen möglichst viele Leute an beiden Standorten halten“, sagte der Bevollmächtigte der IG Metall Stralsund, Guido Fröschke. Er sitzt als Arbeitnehmervertreter im Gläubigerausschuss. Derzeit bummelt nach Angaben Brinkmanns ein Großteil der Belegschaft Überstunden ab. Löhne in Höhe von 3,6 Millionen Euro waren Anfang des Monats in Form von Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur ausgezahlt worden. Im Gläubigerausschuss sitzen Vertreter der Arbeitsagentur, der Arbeitnehmer, der Lieferanten, der Kleingläubiger, der NordLB und des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Jede Institution hat eine Stimme. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

SPD kritisiert McAllister wegen Autogrammkarte

SPD kritisiert McAllister wegen Autogrammkarte Hannover (dapd-nrd). Die niedersächsische Staatskanzlei verstößt nach Ansicht der SPD mit einer Autogrammkarte von Ministerpräsident David McAllister (CDU) gegen die Neutralitätspflicht. Auf der vom Steuerzahler bezahlten Karte werde auf die CDU-Seite von McAllister verwiesen, kritisierte der SPD-Landesgeschäftsführer Michael Rüter. „Die Staatskanzlei lässt vom Steuerzahler Material bezahlen, das eindeutig zum Vorteil der CDU in Niedersachsen verwendet wird. So machen sie sich zum Wahlhelfer des CDU-Spitzenkandidaten McAllister“, sagte er. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1976 dürften sich Staatsorgane aber nicht in Wahlkämpfe einmischen. Regierungssprecher Franz-Rainer Enste sagte, er habe selbst das Problem bereits erkannt, eine neue Autogrammkarte sei in Arbeit. „Ich gehe davon aus, dass wir in 14 Tagen diese dann fertig haben“, sagte er. dapd (Politik/Politik)

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Regierung will Gesetz zu Beschneidung vorlegen

Regierung will Gesetz zu Beschneidung vorlegen Berlin (dapd-bln). Die Bundesregierung will klare Regeln für religiöse Beschneidungen vorlegen. „Die entstandene Rechtsunsicherheit wird durch eine bundesgesetzliche Regelung schnell beseitigt werden“, versprach Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Donnerstag Juden und Muslimen. Viele Bundesländer warten auf die Bundesregelung, wie eine dapd-Umfrage ergab. Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Beschneidung von Jungen – also die Entfernung der Vorhaut am Penis – als strafbare Körperverletzung gewertet, selbst wenn die Eltern einwilligen. Daraufhin war eine politische Debatte entbrannt, die auch international für Aufsehen sorgte. Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) stellte nun eine Übergangsregelung vor, mit der in dem Bundesland ab sofort die Beschneidung unter strengen Voraussetzungen straffrei ist. Juden und Muslimen reicht das Berliner Modell nicht aus. Stephan J. Kramer, Generalsekretär des Zentralrats der Juden, begrüßte den Schritt zwar als Signal zugunsten der Religionsfreiheit. „Aber die konkrete Zwischenlösung hilft uns nicht weiter“, sagte er der „Frankfurter Rundschau“. Die jüdischen Beschneider könnten zwar beschneiden, müssten sich nach dieser Regelung aber im Anschluss einer Einzelfallprüfung und möglicherweise einem Ermittlungsverfahren unterziehen. „Ich frage mich also, worin für uns die Verbesserung liegt“, sagte Kramer. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, äußerte ebenfalls Kritik an der Berliner Übergangsregelung. „Man darf Religion nicht bürokratisieren“, sagte Mazyek der Nachrichtenagentur dapd. Die Berliner Regelung sieht vor, dass Eltern die religiöse Motivation der Beschneidung nachweisen müssen.“Gewissensprüfungen sind jedermanns eigene Sache, es ist problematisch, das über Verwaltungsregeln abzufragen. Das ist auch nicht Aufgabe des Staates“, kommentierte Mazyek. Gemeinsamer Appell für Religionsfreiheit Juden und Muslime verteidigten mit einem flammenden Appell für die Religionsfreiheit und gegen Kriminalisierung und Bevormundung ihre Tradition der Beschneidung von Jungen. Man sei entsetzt über eine von Vorurteilen und diffusen Ängsten geprägte Diskussion, „die teils hysterische Züge annimmt und antisemitische und antiislamische Stereotypen bemüht“, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Aufruf zu einer Kundgebung am Samstag in Berlin. In der Erklärung heißt es: „Juden und Muslime stehen urplötzlich da als ‚Kinderquäler‘, als schlechte und lieblose Eltern, die an wehrlosen Kindern angeblich archaische und blutige Rituale vollführen.“ Dabei sei der Eingriff selbst „rein medizinisch weltweit akzeptiert“ und nicht zuletzt darum von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen, die die Vorteile der Praxis betone, etwa was das Risiko einer Krankheits-Übertragung oder Hygiene allgemein angehe. Leutheusser-Schnarrenberger bekräftigte derweil die Zuständigkeit des Bundes und erklärte im dapd-Interview: „Wir müssen mit allen Mitteln verhindern, dass über die Beschneidungsdebatte Antisemitismus Vorschub geleistet wird. Wir brauchen lebendiges jüdisches Leben in Deutschland.“ Warten auf eine Bundesregelung Nach der Berliner Lösung warten die meisten Bundesländer auf eine Regelung auf Bundesebene. Die Landesregierungen in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern betonten am Donnerstag, sie planten keine eigene Regelung. In Hessen und Sachsen soll weiterhin im Einzelfall entschieden werden, ob religiös motivierte Beschneidungen als Straftat verfolgt werden. Thüringen zeigte Interesse an der Berliner Übergangsregelung. „Wir finden den Berliner Standpunkt interessant, prüfen aber derzeit noch das weitere Vorgehen“, sagte ein Sprecher des Landesjustizministeriums am Donnerstag in Erfurt. dapd (Politik/Politik)

EU-Kartellwächter drohen Chinas Solarbranche mit Strafzöllen

EU-Kartellwächter drohen Chinas Solarbranche mit Strafzöllen Brüssel/Berlin (dapd). Die Europäische Union riskiert einen Handelskrieg mit China, um ihre kriselnde Solarindustrie vor Billigimporten aus der Volksrepublik zu schützen. Nach einer Beschwerde von 25 europäischen Firmen eröffnete die Brüsseler EU-Kommission am Donnerstag das größte Antidumping-Verfahren ihrer Geschichte. Frühestens in 60 Tagen und spätestens nach neun Monaten können die EU-Kartellwächter nun vorläufige Strafzölle gegen Chinas Solarimporte verhängen, deren Wert im vergangenen Jahr bei 21 Milliarden Euro lag. Für definitive Maßnahmen gegen den wichtigsten Handelspartner der Europäer in Asien braucht die Kommission innerhalb des 15-monatigen Prüfungszeitraums die Zustimmung der Mitgliedsstaaten. Dafür reicht eine einfache Mehrheit. Trotz der Eröffnung des Verfahrens bleibt die Chance, mit der chinesischen Seite zu verhandeln. Chinas Regierung erklärte „tiefes Bedauern“ über den Schritt. Einschränkungen für Chinas Solarfirmen würden nicht nur den Interessen der chinesischen und europäischen Solarwirtschaft schaden, sondern auch der gesunden Entwicklung der weltweiten Solarenergie und der erneuerbaren Energien, sagte ein Sprecher des Handelsministeriums. Der Konflikt sollte durch Verhandlungen und Gespräche beigelegt werden. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte kürzlich bei ihrem China-Besuch auf eine solche Lösung gedrungen. Ebenso äußerte sich am Donnerstag auch die Europäische Handelskammer in China. „Die beste Lösung ist, sich an einen Tisch zu setzen“, sagte Kammerpräsident Davide Cucino in Peking. Das Vorgehen der EU-Kommission ist auch in der Solarwirtschaft umstritten. Die Allianz für bezahlbare Solarenergie (AFASE), ein Firmenverbund aus Europas Branche, mahnte die Brüsseler Kartellwächter, am freien Wettbewerb festzuhalten. Schritte hin zu einem Protektionismus seien kurzsichtig, erklärte der Verband. Doch die EU-Kommission sah sich zum Handeln gezwungen. Die Beschwerde der Herstellerinitiative EU ProSun vom Juli habe Hinweise geliefert, dass Chinas Exporteure mit Dumpingpreisen „die europäische Industrie schädigen“, sagte ein Sprecher von Handelskommissar Karel De Gucht. Brüssel sei daher „rechtlich verpflichtet“ zu dem Verfahren. Das Firmenbündnis EU ProSun, zu dem auch die deutsche Solarworld zählt, wirft China vor, mit illegalen staatlichen Subventionen die Preise auf dem Weltmarkt zu drücken. Durch den ruinösen Preiskampf seien allein in 2011 mehr als 20 europäische Firmen aus der Produktion ausgestiegen oder in die Insolvenz gegangen. Auch Deutschlands Solarbranche sieht in der Billigkonkurrenz aus China den Grund für ihre tiefe Krise. Viele Unternehmen, darunter Solar Millennium, Solon und Q-Cells, haben bereits Zahlungsunfähigkeit angemeldet. Chinas Solarfirmen haben den Vorwurf des Dumpings stets zurückgewiesen und vor einem Handelskrieg gewarnt. „Protektionistische Maßnahmen würden die Kosten der Solarenergie in Europa erhöhen und europäische Arbeitsplätze in der Solarindustrie gefährden“, erklärte die Suntech Power am Donnerstag. Zwtl.: USA haben bereits Strafzölle für Chinas Solarimporte verhängt Der Präsident von EU ProSun, Milan Nitzschke, bezeichnete die Einleitung des Verfahrens als einen wichtigen Schritt für fairen Wettbewerb. „Zudem werten wir das Antidumping-Verfahren als starkes Signal, das die EU China die kontinuierliche Verletzung des Handelsrechts durch Dumping nicht durchgehen lässt“, sagte er. Die Kommission lasse sich von „den üblichen chinesischen Drohgebärden“ nicht unter Druck setzen. Strafzölle würden nicht zu höheren Preisen führen. „Es wird auch weiter einen Abwärtstrend bei den Preisen für Solarstrommodule geben, parallel zum technischen Fortschritt, parallel zur kontinuierlichen Senkung der Herstellungskosten und entsprechend fairen und freien Wettbewerbsbedingungen“, sagte Nitzschke. In den USA hatte Solarworld bereits Erfolg mit einer ähnlichen Antidumping-Klage. Das US-Handelsministerium verhängte im Mai Strafzölle von bis zu 250 Prozent auf Solarimporte aus China. In Europa muss es aber nicht so weit kommen. „Wir hoffen, dass die chinesische Seite schon in dem 15-monatigen Prüfungszeitraum durch die EU zu vernünftigem Wirtschaften zurückfindet“, sagte Solarworld-Chef Frank Asbeck. Experten warnten davor, die Einleitung des EU-Verfahrens schon als durchschlagenden Erfolg zu sehen. „Der Einstieg in die Prüfung ist noch keine Vorentscheidung“, sagte der Chef-Analyst des Berliner Zentrums für Solarmarktforschung, Leonard Herbig. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Landtag lehnt nächtliches Alkohol-Kaufverbot ab

Landtag lehnt nächtliches Alkohol-Kaufverbot ab Wiesbaden/Frankfurt (dapd-hes). Ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol wird es in Hessen vorerst nicht geben. Der Landtag in Wiesbaden lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD mit den Stimmen von CDU, FDP und Linken ab, die Grünen enthielten sich. SPD-Gesundheitsexperte Thomas Spies begründete den Vorstoß seiner Partei mit der wachsenden Tendenz zum „Komasaufen“ bei Jugendlichen. Tatsächlich vermerken die Ersatzkrankenkassen in Hessen einen Anstieg beim „Rauschtrinken“. Die übrigen Fraktionen sagten hingegen, ein komplettes Kaufverbot helfe da nicht. Nach Angaben der Techniker Krankenkasse wurden im vergangenen Jahr insgesamt 617 Teenager wegen eines akuten Rausches in hessische Krankenhäuser eingeliefert, in diesem Jahr seien es 306 gewesen. Das habe eine aktuelle Auswertung der Ersatzkassen in Hessen ergeben. 2010 mussten den Angaben zufolge 571 Heranwachsende wegen übermäßigen Alkoholkonsums behandelt werden, 2009 seien es 565 Heranwachsende gewesen. Die Techniker Krankenkasse wies zudem darauf hin, dass allein die Ersatzkassen in Hessen 2011 für die stationäre Behandlung der alkoholisierten 13- bis 19-Jährigen rund 368.000 Euro ausgaben. 2012 waren es 183.000 Euro. Spies betonte, übermäßiger und gefährlicher Alkoholkonsum stelle „ein wachsendes und zunehmend unterschätztes Problem“ dar. Die SPD hatte deshalb in ihrem Gesetzentwurf ein komplettes Verkaufsverbot von Alkohol zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr vorgesehen. Winzer und andere landwirtschaftliche Betriebe sollten davon ausgenommen werden. Grüne wollen Erfahrungen in Baden-Württemberg abwarten Spies sagte, auch die Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS) halte die Begrenzung des Zugangs zu Alkohol für entscheidend. Der SPD-Entwurf schaffe einen angemessenen Ausgleich zwischen maßvollem Genuss einerseits und der Vermeidung von Übermaß andererseits. Das sahen CDU und FDP allerdings nicht so: Die CDU-Landtagsabgeordnete Irmgard Klaff-Isselmann sprach von Bevormundung der Bürger und betonte, die Stärkung von Selbstverantwortung und Selbstwert bei Jugendlichen sei geeigneter, das Ziel zu erreichen. Verbote lösten das Problem nicht, bekräftigte FDP-Wirtschaftsexperte Jürgen Lenders. Auch sei die Abgabe von Alkohol an Personen unter 16 Jahren „ohnehin bereits verboten“, und das gelte rund um die Uhr. Die Linkspartei lehnte das SPD-Gesetz gemeinsam mit Schwarz-Gelb ab. Skeptisch zeigten sich auch die Grünen: Ob ausgerechnet ein verändertes Ladenöffnungsgesetz der Schlüssel zu einer Lösung sei, sei zweifelhaft, sagte die jugendpolitische Sprecherin der Grünen, Monne Lentz. Präventive Maßnahmen sowie ein Verbot von Alkoholwerbung seien im Kampf gegen Alkoholmissbrauch sinnvoller. Auch plädierte Lentz dafür, erst Erfahrungsberichte aus Baden-Württemberg abzuwarten. dapd (Politik/Politik)

Forscher: Wirtschaft profitiert meist von Bundesliga-Sponsoring

Forscher: Wirtschaft profitiert meist von Bundesliga-Sponsoring Braunschweig (dapd-nrd). Passend zum Saisonstart im deutschen Profi-Fußball haben Braunschweiger Forscher eine Studie zum „Transferpotenzial“ zwischen Fußballvereinen und ihren Sponsoren veröffentlicht. Demnach profitieren die Werbepartner der Clubs aus der ersten und zweiten Bundesliga teilweise erheblich – wenn auch nicht durchgängig – von dem Sponsoring. Die Wissenschaftler der Technischen Universität (TU) Braunschweig nahmen für ihre Erhebung 44 ausgewählte Partnerschaften aus beiden Ligen unter die Lupe und befragten rund 2.800 Bürger zur Bekanntheit und Beliebtheit des jeweiligen Sponsors. Vorteile könnten danach insbesondere Firmen erwarten, die durch eine solche Kooperation ihre Bekanntheit oder die eines bestimmten Produktes steigern könnten, teilte die TU am Donnerstag mit. So biete etwa die Verbindung zwischen dem 1. FC Kaiserlautern und der „Allgäuer Latschenkiefer“ dem Arznei- und Kosmetikhersteller Dr. Theiss die Möglichkeit, „sichtbar an Markenbekanntheit hinzuzugewinnen.“ Für Sponsoren, die bereits über eine bekannte Marke verfügen, diese jedoch gezielt stärken möchten, erweisen sich Partnerschaften mit Fußballclubs der Studie zufolge ebenfalls als lohnend. Dies treffe beispielsweise auf die Postbank zu. Ihr Engagement bei Borussia Mönchengladbach biete dem Kreditinstitut infolge der derzeit äußerst positiven Vereinswahrnehmung die Möglichkeit des „positiven Einstellungstransfers“ auf die eigene Marke. Es sei jedoch nicht immer wahrscheinlich, dass Sponsoren wie AWD von der extrem besseren Markeneinstellung der Befragten gegenüber dem gesponserten Verein – der Finanzdienstleister ist Namensgeber für das Stadion von Hannover 96 – profitierten. Wie die aktuelle Kontroverse um das Sponsoring von Werder Bremen durch den umstrittenen Geflügelproduzenten Wiesenhof zeige, werde die angestrebte Nutzung der Potenziale in diesem Fall wohl vorerst nicht erreicht. Ein deutlicher Abstand in der Markeneinstellung zwischen Sponsor und Verein könne zu einer Ablehnung der Partnerschaft führen. dapd (Vermischtes/Wirtschaft)

Hamburger Piraten-Prozess vor dem Abschluss

Hamburger Piraten-Prozess vor dem Abschluss Hamburg (dapd-nrd). Nach fast zwei Jahren Dauer neigt sich der Prozess gegen zehn mutmaßliche somalische Seeräuber vor dem Hamburger Landgericht dem Ende entgegen. Völlig überraschend hielt die Staatsanwaltschaft am Donnerstag ihr Plädoyer, forderte jeweils mehrjährige Haftstrafen und blieb damit weitgehend bei ihren Forderungen. Bereits im Januar 2012 hatte die Anklagebehörde ihr Plädoyer gehalten. Danach hatte es abermals diverse Beweisanträge der Verteidigung gegeben, gefolgt von einem Geständnis und neuen Erkenntnissen. Auch die Anwälte der zehn Somalier begannen am Donnerstag mit ihren Plädoyers. Laut Staatsanwaltschaft sollen die sieben erwachsenen Angeklagten für sechs bis zwölf Jahre ins Gefängnis. Für die drei angeklagten Jugendlichen und Heranwachsenden forderte die Anklagebehörde vier bis fünfeinhalb Jahre Jugendstrafe. 20 Minuten hatte das Plädoyer der Staatsanwaltschaft gedauert. Damit rückt das Urteil in dem Verfahren näher. Es ist der erste Piratenprozess seit Jahrhunderten in Hamburg. Vorgeworfen wird den zehn somalischen Staatsbürgern ein Angriff auf den Seeverkehr und erpresserischer Menschenraub. Beim Prozessauftakt im November 2010 umfasste die Anklageschrift 33 Seiten. Jeder der zehn Angeklagten lässt sich seither von jeweils zwei Anwälten vertreten. Plädoyer der Verteidigung Der älteste Angeklagte ist 1962 geboren, der jüngste etwa 1992. „Für acht der zehn Männer wurde das gleiche Strafmaß gefordert. Bei einem Angeklagten plädiert die Staatsanwaltschaft nun auf zwölf statt auf zehn Jahre, bei einem anderen auf sechs statt auf acht Jahre Freiheitsstrafe“, sagte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur dapd. Auch die Verteidigung begann am Donnerstag mit ihren Plädoyers. Darin forderte der Anwalt des jüngsten Angeklagten, Thomas Jung, erneut die Einstellung des Verfahrens gegen seinen angeblich 13 Jahre alten Mandanten. Ein Gutachten hatte den Beschuldigten auf ein Geburtsjahr von etwa 1992 geschätzt. „Es handelte sich bei dem Überfall auf die ‚Taipan‘ um eine Verzweiflungstat, die Menschen ohne Hoffnungslosigkeit und Lebensperspektive begangen haben“, sagte Jung und plädierte auf nicht mehr als zwei Jahre Jugendhaft, was unter Anrechnung der U- und Auslieferungshaft sowie des Arrests auf der „Tromp“ eine Freilassung zum Verfahrensende bedeuten würde. Bewaffnet mit Sturmgewehren Bewaffnet mit Sturmgewehren sollen die zehn Angeklagten am 5. April 2010 die „Taipan“ geentert haben, mehr als 530 Seemeilen (rund 980 Kilometer) vor dem somalischen Festland. Durch den Anti-Piraten-Einsatz eines Spezialkommandos der niederländischen Fregatte „Tromp“ war das 140 Meter lange Containerschiff der Reederei Komrowski wenig später wieder freigekommen. Die Piraten wurden nach einem kurzen Schusswechsel noch an Bord festgenommen, fünf Maschinengewehre und zwei Raketenwerfer samt Munition sowie zwei Enterhaken sichergestellt. Die „Taipan“, damals noch unter deutscher Flagge fahrend, war auf dem Weg von Haifa nach Mombasa und geriet vor der Küste Somalias in die Fänge der Seeräuber – in einem Gebiet, das zu den gefährlichsten der Weltmeere zählt. Die schwer bewaffneten Piraten operierten laut Staatsanwaltschaft von einem Mutterschiff im Seegebiet östlich des Horns von Afrika aus, wo sie die „Taipan“ unter Gewehrfeuer enterten. Die Piraten hätten in der Absicht gehandelt, die Besatzung gefangen zu nehmen und ein Lösegeld für deren Freilassung zu erpressen. In der Folge hatte das Amtsgericht Hamburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen die zehn Seeräuber erlassen. Die Männer waren Anfang Juni 2010 nach Deutschland ausgeliefert worden und saßen dann in Untersuchungshaft. Drei der zehn Angeklagten waren Mitte April 2012 aus der U-Haft entlassen worden. Wann das Gericht die Urteile verkünden wird, war zunächst unklar. Der Prozess sollte am Freitag (7. September, 9.00 Uhr) fortgesetzt werden sowie am 12., 14. und 17. September. dapd (Politik/Politik)

Bahr würdigt Arbeit der Aids-Stiftung

Bahr würdigt Arbeit der Aids-Stiftung Bonn (dapd-nrw). Die Deutsche Aids-Stiftung hat am Donnerstag ihr 25-jähriges Bestehen gefeiert. „Wir brauchen Institutionen wie die Deutsche Aids-Stiftung, die das Selbstvertrauen der Betroffenen stärkt und sie dabei unterstützt, ein selbstverantwortliches, sinnerfülltes und sozial akzeptiertes Leben zu führen“, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) beim Festakt in Bonn. Im vergangenen Jahr erzielte die Stiftung eigenen Angaben zufolge Einnahmen von 3,86 Millionen Euro. Bundesweit leben laut Schätzungen des Robert Koch-Instituts 73.000 Menschen mit dem HI-Virus. Im vergangenen Jahr wurden 2.800 Neu-Infektionen gemeldet. dapd (Vermischtes/Politik)

Urteil: Fehlende Verfassungstreue rechtfertigt Kündigung

Urteil: Fehlende Verfassungstreue rechtfertigt Kündigung Erfurt (dapd-bwb). Die Beteiligung an einem Newsletter mit verfassungsfeindlichem Inhalt rechtfertigt eine Kündigung. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt entschieden. Auch Beschäftigte, die keiner beamtenähnlichen Loyalitätspflicht unterlägen, dürften „nicht darauf ausgehen, den Staat oder die Verfassung und deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen“, teilte das Gericht mit. Geklagt hatte ein 29 Jahre alter Verwaltungsangestellter der Karlsruher Oberfinanzdirektion. Die Richter bestätigten damit das Urteil der Vorinstanzen. Der Verwaltungsangestellte hatte im Juni 2009 in seiner Freizeit einen Newsletter für eine Veranstaltung der Jungen Nationaldemokraten in Halle/Saale weitergeleitet. Dieser enthielt unter anderem einen Aufruf zur Revolution, bei der auch Tote in Kauf zu nehmen seien. Daraufhin hatte das Land Baden-Württemberg dem Mann gekündigt. Dem Senat zufolge hat der Angestellte das Mindestmaß an Loyalität unterschritten. Man könne kritisch sein und seine Meinung sagen, aber man dürfe nicht zur Bekämpfung des Staates aufrufen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Die Parteizugehörigkeit des Mannes habe bei der Entscheidung keine Rolle gespielt – denn es sei grundsätzlich verfassungsuntreu, zur Bekämpfung des Staates aufzurufen. Dabei spiele es keine Rolle, welcher Partei oder Religion der Angestellte angehöre. Kläger hatte sich auf Meinungsfreiheit berufen Der Anwalt des Landes hatte zuvor betont, dass der Mann für den staatlichen Dienst ungeeignet sei. Er habe mit seinen politischen Aussagen deutlich gemacht, dass er sich als Verfechter rechten Gedankengutes sehe, sagte der das Land vertretende Rechtsanwalt Klaus-Thomas Thomsen. Sein Auftreten für die NPD und die JN stünden im extremen Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Grundordnung. Dem hatte der Anwalt des Angestellten widersprochen. Zweifel an der Verfassungstreue, wie sie in der Kündigung formuliert worden seien, genügten nicht. Vielmehr müsse sich die fehlende Verfassungstreue ganz eindeutig im Arbeitsverhältnis auswirken, sagte Anwalt Ingmar Knop. Zudem betonte er, dass sein Mandant den Newsletter nur technisch weitergeleitet und nicht verfasst habe. Darüber hinaus verwies er auf die Meinungsfreiheit. Der Mann war laut Gericht in einem Versandzentrum für die Planung, Steuerung und Überwachung von Druckaufträgen zuständig und hatte dabei Zugriff auf personenbezogene Steuerdaten. Er engagiert sich seit 2007 in der rechtsextremen Partei. Zudem gründete er einen Stützpunkt der NPD-Jugendorganisation in Karlsruhe. Auch nach einer Abmahnung hatte er die Tätigkeit für die Partei fortgesetzt. Eine erste daraufhin erfolgte Kündigung war im Mai vergangenen Jahres vom Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärt worden. ( BAG: 6. September 2012 – 2 AZR 372/11 ) dapd (Politik/Politik)

Tillich: Besser Stromsteuer statt Rentenbeiträge senken

Tillich: Besser Stromsteuer statt Rentenbeiträge senken Hamburg/Dresden (dapd-lsc). Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) will statt der Rentenbeiträge lieber die Stromsteuer senken. „Wir reden gerade über eine Senkung der Rentenbeiträge um etwa sechs Milliarden Euro“, sagte er der „Financial Times Deutschland“ (Freitagausgabe). Besser wäre es, die Stromsteuer zu senken. Diese habe ebenfalls einen Umfang von sechs Milliarden Euro, die wiederum in die Rentenkasse flössen. Mit der Reduzierung könnten die Energiekosten für Industrie und Haushalte gesenkt werden. Angesichts der hohen Kosten „sollten wir endlich den hohen Steuer- und Abgabenanteil am Strompreis angehen“, sagte Tillich. Dass die Energiewende temporär die Preise steigen lasse, hätten alle gewusst. „Aber so langsam erreichen wir die Belastungsgrenze“, betonte der CDU-Politiker. dapd (Politik/Politik)

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