Karlsruhe (dapd-bay). Der Bundesgerichtshof hat sich erneut mit Sportwetten befasst. Konkret prüft der BGH, ob ein privater Anbieter von Sportwetten wegen des früheren Verbots seiner Tätigkeit in Bayern Schadenersatz für entgangene Gewinne verlangen kann. In dem am Donnerstag verhandelten Fall macht der Sportwettenanbieter Digibet mit Sitz in Gibraltar Schadensersatzansprüche gegen zwei bayerische Städte und den Freistaat Bayern geltend. Die Kommunen Passau und Landau, die den Wettbüros von Digibet im Jahr 2005 die Vermittlung von Sportwetten untersagt hatten, haben nach seiner Ansicht europäisches Recht verletzt. Digibet fordert nun Schadenersatz für die deswegen entgangenen Gewinne im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2006 in Höhe von insgesamt 60.000 Euro. Der Sportwettenanbieter verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bereits im März 2006 das staatliche Monopol für Sportwetten in seiner damaligen Form für verfassungswidrig erklärt und als unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit beanstandet hatte. Für die bayerischen Behörden sei damit „klar“ gewesen, dass sie mit dem Verbot privater Anbieter „offenkundig“ gegen Europarecht verstießen. Ob der BGH dem folgt, schien nach dem Verhandlungsverlauf aber zweifelhaft. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass das Verfassungsgericht für eine Neuregelung eine Übergangsfrist bis Ende 2007 gewährt hatte und damals auch die Verwaltungsgerichte bis zum hin zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Untersagungsverfügung bestätigt hatten. Es sei deshalb die Frage, ob die Verwaltungen der Städte es tatsächlich hätten besser wissen können. Die beklagten Städte hatten sich 2005 zudem auf den seinerzeit gültigen Staatsvertrag zum Lotteriewesen berufen. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht München einen „unionsrechtlichen Schadensersatzanspruch“ verneint. Bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 8. September 2010 sei die Rechtsfrage, ob das deutsche staatliche Sportwettenmonopol gegen europäisches Recht verstoße, noch nicht ausreichend geklärt gewesen. Jedenfalls nicht in dem Maße, dass die bayerischen Maßnahmen als offenkundige Verstöße gegen Unionsrecht einzustufen gewesen seien. Der EuGH hatte 2010 entschieden, dass das deutsche Sportwettenmonopol unvereinbar mit der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit sei. Wann der BGH sein Urteil verkündet, war am Nachmittag noch offen. (Aktenzeichen: BGH III ZR 196/11 und III ZR 197/11) dapd (Vermischtes/Wirtschaft)
Post muss NPD-Zeitschrift verteilen
Karlsruhe (dapd). Die Deutsche Post muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Publikation der rechtsextremen NPD verteilen. In dem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil heißt es, das Gesetz verpflichte die Post zur flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen. Die Pressefreiheit verbiete dem Staat jede Differenzierung nach Meinungsinhalten. Nur bei strafbaren oder rassendiskriminierenden Inhalten sei die Beförderung ausgeschlossen. Die Post bedauerte das Urteil, kündigte jedoch die Verteilung des NPD-Materials an. Mit dem Urteil hatte die Klage der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag in letzter Instanz Erfolg. Die Fraktion will die Informationsschrift „Klartext“ in einer Auflage von 200.000 Exemplaren an alle Haushalte in Leipzig als Postwurfsendung verteilen lassen. Die Druckschrift soll über die Fraktionsarbeit der NPD und politische Themen berichten. Die Deutsche Post verweigerte den Abschluss eines Rahmenvertrags, woraufhin die NPD klagte. Das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden gaben der Post recht. Dagegen legte die NPD-Fraktion in Sachsen Revision vor dem BGH ein. Dieser verurteilte nun die Post rechtskräftig zur Beförderung und hob die Urteile der Vorinstanzen auf. Parteiwerbung kein Kriterium für BGH Der BGH ließ das Argument nicht gelten, Postwurfsendungen ohne Adresse fielen nicht unter den Beförderungszwang. Bei „Klartext“ handele es sich „um eine periodisch erscheinende Druckschrift, die zu dem Zweck herausgegeben wird, die Öffentlichkeit über Tagesereignisse … durch presseübliche Berichterstattung zu unterrichten.“ Damit gehöre sie zu den „Universaldienstleistungen“, die die Post laut Postdienstleistungsverordnung erbringen müsse. Dass die Zeitschrift der Werbung für die Partei diene, dürfe „auf die Entscheidung keinen Einfluss haben“, so die Urteilsbegründung. Ein Sprecher der Deutschen Post sagte: „Wir bedauern diese Entscheidung des BGH. Da es eine letztinstanzliche Entscheidung ist, haben wir sie zu respektieren. Wir werden die Publikation jetzt verteilen.“ Der Verband der Postbenutzer erklärte, der Post bleibe noch, sich vor dem Europäische Gerichtshof oder mit einer Änderungen am Postgesetz gegen rechtsextreme Sendungen zu wehren. Der Chef des Deutschen Verbandes für Post und Telekommunikation, Elmar Müller, sagte dem Sender MDR: „Ich kann mir durchaus denken, dass dieses Urteil aus Karlsruhe jetzt zum Anlass genommen wird, in das neue Postgesetz eine solche Möglichkeit für die Post einzufügen.“ Der Verbandschef betonte, der Postkunde könne sich mit einem Aufkleber am Briefkasten gegen Werbesendungen wehren. Außerdem habe er die Möglichkeit, eine Sendung zurückzuschicken. Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di erklärte, das Urteil sei für die NPD „kein Freibrief für Volksverhetzung“. Vielmehr müsse die Post nun jede Sendung sorgfältig daraufhin prüfen, ob „strafrechtliche Inhalte oder rassendiskriminierendes Gedankengut“ enthalten sei. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis rief die Post dazu auf, „weiterhin Courage zu zeigen“. Dies sei auch im Sinne der Beschäftigten von herausragender Bedeutung. Linke fordert entschlossenes Vorgehen der Innenminister Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, erklärte: „Nur ein NPD-Verbot könne verhindern, dass ihre rechte Hetze auch noch von der Post verbreitet werden muss.“ Beim Bundesinnenminister lägen 1.200 Seiten mit Material für einen Verbotsantrag. Die Innenminister von Bund und Ländern müssen bei ihrer Tagung am 5. Dezember dieses Jahres zu einem gemeinsamen und entschlossenen Vorgehen gegen die NPD gelangen, forderte Jelpke. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 116/11) dapd (Politik/Politik)
Schavan fördert kulturelle Bildung mit bis zu 230 Millionen Euro
Berlin (dapd). Zusätzliche Bildungschancen für benachteiligte Kinder und Jugendliche: 35 Bundesverbände erhalten zur Finanzierung kultureller Projekte in den kommenden fünf Jahren bis zu 230 Millionen Euro, wie Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) am Donnerstag bekannt gab. Mit dem Geld sollen sie lokale Bündnisse unterstützen, in denen unter anderem Chöre, Musik- oder Theatergruppen, Bibliotheken, Kindergärten oder Schulen vertreten sein können. Ziel ist, so vor allem benachteiligte junge Menschen zu fördern. Um die Mittel des Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ hatten sich 163 bundesweit tätige Verbände und Initiativen der außerschulischen Bildung beworben. 2013 stellt das BMBF dafür 30 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Folgejahre ist eine Steigerung auf bis zu je 50 Millionen Euro geplant. „Mit den Bündnissen für Bildung bieten wir benachteiligten Kindern und Jugendlichen zusätzliche Bildungschancen“, erklärte Schavan. Die kulturelle Bildung stehe im Vordergrund, „weil sich junge Menschen dadurch neue Ausdrucksformen erschließen können, die ihrer individuellen Entwicklung und ihrem Bildungserfolg entscheidend zugutekommen“. 20 Millionen Euro für Verband der Musikschulen Gefördert werden laut Deutschem Kulturrat unter anderem mit jeweils bis zu 20 Millionen Euro die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, der Verband deutscher Musikschulen sowie der Deutsche Volkshochschul-Verband. Der Deutsche Bühnenverein wird gefördert mit bis zu 10 Millionen Euro, die Stiftung Lesen mit bis zu sechs Millionen Euro, die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren mit bis zu sechs Millionen Euro und der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler mit bis zu drei Millionen Euro. Der Verband deutscher Musikschulen begrüßte die Entscheidung. Musikalische Bildung unterstütze die Persönlichkeitsbildung, das Ausdrucksvermögen, die Wahrnehmungs- und Gestaltungskompetenz ebenso wie die Ausprägung von Verantwortungsbereitschaft. Der Verband vertritt die rund 950 öffentlichen Musikschulen in Deutschland, an denen 1,3 Million Schüler unterrichtet werden. ( Internet: Die Gewinner des Förderprogramms: www.buendnisse-fuer-bildung.de. ) dapd (Politik/Politik)
Medienkonzern Springer sichert sich Mittel für Expansionen
Berlin (dapd). Der Medienkonzern Axel Springer hat sich durch einen Kredit über 900 Millionen Euro erneut Mittel für Expansionen im Online-Bereich verschafft. Der Kredit ersetze eine auslaufende Kreditlinie von 1,5 Milliarden Euro und werde bei fünfjähriger Laufzeit mit 0,4 bis 0,5 Prozentpunkten über dem Interbankensatz verzinst, teilte Springer am Donnerstag in Berlin mit. Zusammen mit einem im April ausgegebenen Schuldschein in Höhe von 500 Millionen Euro habe sich Springer damit eine Liquiditätsversorgung von 1,4 Milliarden Euro wieder gesichert. Die Liquidität verschaffe Springer „ausreichend Spielraum für die weitere Umsetzung unserer digitalen Wachstumsstrategie“, sagte Finanzvorstand Lothar Lanz. Der Konzern hatte in den vergangenen Monaten unter anderem das Portal „meinestadt.de“ gekauft und seinen Anteil am „autohaus24.de“ auf 50 Prozent erhöht. Eine Sprecherin des Konzerns dementierte hingegen Medienberichte über angebliche Pläne Springers, auch die Jobbörse „Monster“ zu erwerben. „Wir haben kein Angebot abgegeben und beabsichtigen das auch nicht zu tun“, sagte eine Sprecherin mit Blick auf die Jobbörse. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Fluglotsen-Gewerkschaft: Kein Kompromiss über Schadenersatz
Frankfurt/Main (dapd). Die Fluglotsen-Gewerkschaft GdF sieht keine Chance auf eine gütliche Einigung mit der Lufthansa und anderen Unternehmen bei Streik-Entschädigungen. Das erklärte ein Gewerkschaftssprecher am Donnerstag in Frankfurt. Lufthansa, Air Berlin, der Flughafenbetreiber Fraport und die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hatten die GdF auf zehn Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Grund der Forderung ist der Ausstand von 220 Vorfeld-Mitarbeitern Anfang des Jahres. Die Streikenden wollten den Frankfurter Flughafen lahmlegen, um zweistellige Lohn-Erhöhungen durchzusetzen. Der Gütetermin ist für den (morgigen) Freitag vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main angesetzt. Wenn er offiziell scheitert, muss der Rechtsstreit in einer Gerichtsverhandlung ausgefochten werden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Unplanmäßig war nur die Absage Draghis
Frankfurt/Main (dapd). Nur die kurzfristige Absage von EZB-Präsident Mario Draghi löst Irritationen aus. Der Chef der Europäischen Zentralbank hat seine Rede zum Richtfest des Neubaus für das Institut in Frankfurt am Main am Donnerstag unerwartet an das deutsche Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen delegiert. Als Grund nennt eine Sprecherin der Bank lediglich einen „anderen Termin“ Draghis. Doch diese Programmänderung ist auch schon das Einzige, das die Euphorie ein wenig beeinträchtigt. Bei dem imposanten Neubau im Frankfurter Ostend ist „alles voll im Plan“, wie Projektleiter Thomas Rinderspacher unmittelbar vor dem Festakt bei einer Führung über die Großbaustelle stolz versichert. Äußerlich fehlt den beiden miteinander verschlungenen Hochhäusern als künftigem Domizil der Euro-Hüter am Mainufer nur noch die stählerne Dachkonstruktion, um die Höhen von 185 und 164 Meter zu erreichen. Auch verglast sind die Bürotürme schon bis weit in die oberen Stockwerke. Im 38. bis 41. Stock des Südturms, wo Draghi und seine Direktoriumskollegen nach dem Umzug aus der Frankfurter Innenstadt ab 2014 residieren sollen, ist der Rohbau allerdings noch nicht über das Betonstadium hinausgekommen. Blick auf die „gewöhnlichen“ Bankhochhäuser Von dort hat, wer einigermaßen schwindelfrei ist, einen Blick weit in den Taunus hinein – und auf der anderen Seite bis zum Frankfurter Flughafen im Süden. Der EZB-Vorstand wird von da aus auch die Skyline der anderen Frankfurter Bank-Hochhäuser gut sehen können. Und die wirken im Vergleich zur kühnen Architektur der künftigen Zentralbank fast schon altbacken. „Normalerweise sind bei Hochhäusern alle Etagen gleich“, sagt der bei der Baufirma Züblin für den Rohbau der EZB zuständige Andreas Hörle. Bei den vom Wiener Architektenbüro Coop Himmelblau entworfenen Türmen der Europäischen Zentralbank ist das ganz anders. Sie sind an einer Stelle unten breit und oben schmal, an anderer Stelle genau umgekehrt: unten schmal und oben breit. Jeder Büroturm wird als eigener Bau wahrgenommen, und doch sind beide an mehreren Stellen miteinander verbunden. Der Chefarchitekt des Baus, Wolf Prix, ist von seinem eigenen Werk mehr als angetan: Nur in Peking gebe es noch ein ähnlich ungewöhnliches Hochhausprojekt, versichert er. Doch es ist nicht nur die ungewöhnliche Konstruktion des Neubaus, die das 2008 in Angriff genommene Großprojekt zu einem äußerst schwierigen Unterfangen gemacht hat. Mindestens genau so kompliziert und aufwendig ist die Einbeziehung der denkmalgeschützten ehemaligen Großmarkthalle des Architekten Martin Elsaesser aus den 1920er Jahren in den Bau. „Vorher war das alles schwarz“, sagt Bauleiter Rinderspacher und zeigt auf die in mühevoller Kleinarbeit schon fast fertig restaurierte Fassade der Halle. Mit teils neuen, teils ausgebauten, in Werkstätten sanierten und wieder eingebauten Fenstern sowie rundherum erneuerten Fugen und Backsteinen haben die 800 Bauarbeiter „ein kleines Wunder“ geschafft, wie es Rinderspacher formuliert. Wo noch bis 2004 Gemüse und Obst umgeschlagen wurde, entsteht jetzt das Konferenzzentrum der Europäischen Zentralbank. Späte Einigung mit den Erben Der Charakter der Halle soll dabei erhalten bleiben – eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der Neubau der EZB überhaupt verwirklicht werden konnte. Die Erben des Großmarkthallen-Architekten Elsaesser hatten nämlich mit Hinweis auf den Denkmalschutz gegen das Vorhaben geklagt. Erst nach langem Rechtsstreit erzielte die EZB doch noch eine Einigung mit ihnen. Die Halle aber kann nur denkmalschutzgerecht erhalten werden, indem die Konferenzräume darin als „Haus im Haus“ mit eigener Belüftung, Klimatisierung und Heizung errichtet werden. „Das schaffen wir“, sagen Bauleiter und Architekten jetzt unisono. Bei der Sanierung haben sie mit Fachleuten für Kirchenrestaurierung zusammengearbeitet. Der Neubau der EZB kostet nach offiziellen Angaben rund 850 Millionen Euro. Auf den Bau selbst sollen nach einer Vorgabe der Bank nur 500 Millionen entfallen. Weil diese Vorgabe kein Generalunternehmer erfüllen konnte, wurde das Projekt 2008 neu ausgeschrieben und in Einzelprojekte aufgeteilt. Da die Kosten aber nach damaligem Stand der Preise berechnet wurden, dürften sie real am Ende in die Nähe einer Milliarde Euro klettern. Den Bauherrn ist es die Sache wert. Sie rechnen mit einem neuen Wahrzeichen der Stadt. Zudem lassen sie neben der Großmarkthalle in Kooperation mit der Stadt noch eine Gedenkstätte für die in der NS-Zeit an dieser Stelle deportierten Juden errichten – samt einer erhalten gebliebenen Rampe. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Otto-Versand will Hunderte Stellen streichen
Hamburg (dapd). Der Sanierung von Deutschlands größtem Versandhaus Otto könnten bis zu 700 Arbeitsplätze zum Opfer fallen. Betriebsbedingte Kündigungen seien dabei nicht ausgeschlossen, teilte das Unternehmen am Donnerstag in Hamburg mit. „Ein Großteil der Veränderungen soll jedoch über Fluktuation oder andere sozialverträgliche Maßnahmen im Konzernverbund aufgefangen werden“, erklärte Otto weiter. Die genaue Zahl der betroffenen Stellen stehe noch nicht fest. Demnach könnten bis 2015 bei der Einzelgesellschaft Otto maximal 450 von gut 3.200 Stellen wegfallen. Bei Baur soll bis zu ein Zehntel der 2.165 Arbeitsplätze gekappt werden, bei Schwab höchstens 40 von 913 Vollzeitstellen. Grund für den Stellenabbau ist das Sanierungsprogramm Fokus, mit dem der Konzern bis 2015 seine drei Kernmarken Otto, Baur und Schwab angesichts der starken Konkurrenz durch Internet-Händler neu aufstellen will. Der Online-Shop Quelle.de blieb nach Firmenangaben in Deutschland hinter den Erwartungen zurück und soll ein eigenes Warenangebot bekommen. Bei Otto waren die Geschäfte zuletzt schlecht gelaufen, weil immer mehr Kunden über Suchmaschinen im Internet nach günstigen Angeboten suchen. Der Konzern hatte darauf schon mit Preissenkungen reagiert. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Schlechte Chancen für Schavans Vorstoß zur Grundgesetzänderung
Berlin (dapd). Auf absehbare Zeit zeichnet sich keine Mehrheit für eine stärkere Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich ab. Zwar forderte Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) am Donnerstag die Länder auf, einer Grundgesetzänderung zur Abschaffung des Kooperationsverbots nicht im Wege zu stehen. Aber von SPD und Grünen wurde ihr Vorstoß erneut abgelehnt. Der Bundesrat befasst sich am Freitag zum ersten Mal mit diesem Thema. Sollte das Kooperationsverbot fallen, könnte der Bund gemeinsam mit den Ländern überregional bedeutsame Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen in der gleichen Weise unterstützen, wie bereits jetzt die außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Doch die dafür nötige Grundgesetzänderung erfordert Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat. „Wenn wir hier nicht handeln, schwächen wir die Hochschulen“, sagte Schavan der Zeitung „Die Welt“. Die Schranken, die das Grundgesetz errichtet habe, hätten dazu geführt, dass immer mehr hochkarätige Forschung aus den Hochschulen in außeruniversitäre Institute abgewandert sei. „Wer sich neuen Wegen verschließt, riskiert Stillstand“, sagte Schavan. SPD: Vorschlag geht in die falsche Richtung SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann kritisierte: „Schavans Vorschlag geht in die völlig falsche Richtung und verhindert dringend notwendige Programme für Ganztagsschulen und gegen Schulabbruch.“ Kanzlerin Angela Merkel müsse den „Irrweg“ ihrer Ministerin stoppen. Die von der SPD und den Grünen geführten Länder wollen das Kooperationsverbot generell abschaffen und deshalb Schavans Vorschlag blockieren. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast sagte: „Schavan zielt mit ihrem Vorschlag im Bundesrat, das Kooperationsverbot nur in der Wissenschaft aufzuheben, am Problem vorbei. Es ist Zeit, das Kooperationsverbot in der Bildung, insbesondere bei Schulen, endlich abzuschaffen.“ Die Menschen interessiere nicht, welche staatliche Ebene zuständig ist. Sie erwarteten zurecht, dass der Staat insgesamt sich der Verantwortung für gute Bildung annehme. Die FDP-Bildungsexperten Martin Neumann und Heiner Kamp erklärten: „Sollte der Bundesrat der lauthals proklamierten Haltung von SPD und Grünen wirklich folgen, dann wäre dies ein Desaster für die Entwicklungsfähigkeit des deutschen Hochschul- und Forschungssystems.“ Das Kooperationsverbot werde so von SPD und Grünen auf unbestimmte Zeit fest einbetoniert. Die von Hochschulen und Wissenschaftsrat geforderte Lockerung wäre damit für lange Zeit vom Tisch. dapd (Politik/Politik)
Merkel: Deutschland steht im Atomstreit mit Teheran an Israels Seite
Berlin (dapd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat im Atomstreit mit Teheran die Unterstützung Israels durch die Bundesrepublik bekräftigt. Das iranische Atomprogramm sei „nicht nur eine Bedrohung für Israel, sondern für die gesamte Welt“, sagte Merkel am Donnerstag dem Fernsehsender Sat.1. Auf die Frage, ob diese Unterstützung so weit gehe, dass Deutschland im Falle eines israelisch-iranischen Krieges auch militärisch zugunsten Israels eingreifen würde, fügte Merkel hinzu: „Spekulationen sind hier überhaupt nicht angebracht.“ Ausdrücklich bekräftigte die Kanzlerin die deutsche Position, im iranischen Atomkonflikt noch zu einer Lösung am Verhandlungstisch zu kommen. „Wir glauben, dass die politischen Möglichkeiten genutzt werden sollen, dass das der beste Weg ist“, sagte sie. Doch sei Deutschland auch bereit, über weitere Sanktionen zu reden. Klar sei: „Die Sicherheit Israels gehört zur deutschen Staatsräson.“ dapd (Politik/Politik)
Bundeskriminalamt senkt Zahl der NSU-Sonderermittler
Berlin (dapd). Das Bundeskriminalamt hat die Zahl der Sonderermittler zur Aufklärung der Morde des rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrunds“ deutlich gesenkt. Die bislang mit dem Fall befasste Besondere Aufbauorganisation „BAO TRIO“ sei durch eine kleinere Ermittlungsgruppe ersetzt worden, sagte eine BKA-Sprecherin der Nachrichtenagentur dapd am Donnerstag auf Anfrage und bestätigte damit einen Bericht der Zeitung „Die Welt“. Mit den Untersuchungen betraut ist demnach seit dem 1. September die Ermittlungsgruppe „EG TRIO“. Dort arbeiten rund hundert Mitarbeiter des BKA und 20 Beamte aus den Länderpolizeien. Der „BAO TRIO“ hatten Anfang dieses Jahres noch 361 Ermittler angehört, davon rund 140 aus den Bundesländern. „Die Zahl wurde verringert, weil die Ermittlungen zum NSU schon weit voran geschritten sind“, sagte ein BKA-Ermittler der Zeitung. Deshalb würden nicht mehr so viele Ermittler wie bisher benötigt. Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD), wollte die Personalreduzierung nicht kritisieren. Es sei „nicht unplausibel, dass weite Teile des Ermittlungsaufwandes bereits geleistet worden seien“, sagte er der dapd. Diese Frage müsse das BKA selber bewerten. Opferanwalt sieht Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert Abseits dieser aktuellen Umstrukturierung äußerte der Anwalt der Familien einiger der NSU-Opfer, Mehmet Daimagüler, heftige Kritik an den deutschen Sicherheitsbehörden. Er sagte im Deutschlandradio Kultur, die Versäumnisse bei der Aufklärung der NSU-Mordserie erschütterten das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Es werde gelogen, verheimlicht und vertuscht. Aufklärung sehe anders aus. Anfänglich habe er noch an Pannen glauben können, sagte der Anwalt. „Aber irgendwann reicht dieses Wort ‚Panne‘ nicht mehr. Irgendwann muss man schon davon ausgehen, dass Teile des Apparats das konterkarieren, was die Bundeskanzlerin sehr, sehr eindrucksvoll versichert hat“, sagte er. Berliner Grüne vermissen „ungefilterte Informationen“ Neue Kritik an den Behörden wurde auch in Berlin laut. Über die Treffen des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) mit einem mutmaßlichen NSU-Unterstützer gebe es zwar „Gesprächsvermerke“, aber „keine vollständigen ungefilterten Informationen“, sagte der Grüne Benedikt Lux der dapd nach Einsichtnahme in die Akten. Er forderte das LKA auf, zu prüfen, ob noch weitere Unterlagen vorhanden seien und diese gegebenenfalls nachzuliefern. Erst in der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass ein mutmaßlicher NSU-Helfer mehr als ein Jahrzehnt Informant der Berliner Polizei war und ab 2002 zumindest indirekte Hinweise auf den Aufenthaltsort des Terror-Trios gegeben hat. dapd (Politik/Politik)