Die Wirtschaft sorgt mit hohem Exportanteil ihrer innovativen und weltmarktfähigen Produkte für eine gute Beschäftigungslage und Wohlstand in der Region: Damit der Verkauf ins Ausland reibungslos funktioniert und die Ausfuhr in das Ausland von der deutschen Umsatzsteuer frei gestellt wird, sind von den Exportunternehmen genau vorgegebene umsatzsteuerliche Nachweispflichten zu erfüllen. Grundsätzlich sind von dem Exportunternehmer als Nachweise der sogenannte Belegnachweis und der Buchnachweis zu erbringen. Art, Inhalt und Umfang der zu führenden Nachweise ist davon abhängig, ob die Exportlieferung in ein EU-Land (Innergemeinschaftliche Lieferung) oder in das sonstige Ausland (Ausfuhrlieferung in das Drittland) erfolgt.
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