Neuerungen im betrieblichen Brandschutz

Neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 schreibt regelmäßige Brandschutzunterweisungen bindend vor. Mit Inkrafttreten der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A) 2.2 im November 2012, kommen auf Arbeitgeber zahlreiche Neuerungen im Bereich des betrieblichen Brandschutzes zu. Sie ersetzen sukzessive die bisher geltenden Arbeitsstätten-Richtlinien.

Die ASR A 2.2 konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen.

Die neuen Anforderungen sind umfangreich daher gehen wir im Folgenden nur auf einige wesentliche Punkte ein. Bei der Ausrüstung mit Feuerlöschern ist zukünftig zu beachten, dass die Entfernung von jeder Stelle zum nächst gelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 m (tatsächliche Laufwegslänge) beträgt, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten. Ebenso wird nur noch zwischen normaler- und erhöhter Brandgefährdung unterschieden. Bei Arbeitsplätzen mit erhöhter Brandgefahr, z.B. bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, muss zukünftig eine individuelle Gefährdungsbeurteilung für jeden einzelnen Arbeitsplatz durchgeführt werden. Kleine Betriebe ohne eigene Brandschutzorganisation sollten hierbei fachliche Hilfe durch Brandschutz-Fachbetriebe in Anspruch nehmen.

Eine weitere wesentliche Neuerung ist, dass mindestens einmal jährlich eine Brandschutz-Unterweisung für sämtliche Beschäftigte durchzuführen und auch zu dokumentieren ist. Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöschern und Brandschutz- und Alarmierungseinrichtungen gehören demnach zur fachkundigen Unterweisung.

Ein Anteil von mindestens 5 Prozent der Beschäftigten ist als Brandschutzhelfer auszubilden.

Weitere wesentliche Neuerungen betreffen Feuerlöschgeräte auf Baustellen sowie die Anrechnung der Löschleistung von Wandhydranten in Geschossen mit einer Grundfläche über 400 qm.

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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