Das Kurzarbeitergeld trägt. Betriebe nehmen alle Hürden erfolgreich.

Das Kurzarbeitergeld stabilisiert in der Corona-Pandemie Unternehmen aller Größen und Branchen. Mehrere Faktoren begünstigen, dass in Ostwestfalen-Lippe auch jene Betriebe Kurzarbeitergeld nutzen und zügig alle Hürden im zweistufigen Antragsverfahren nehmen, die auf Kurzarbeitergeld bisher nicht angewiesen waren und diesem zugrundeliegende Systematik nicht kannten.

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Gefälschte Mail an Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld im Umlauf

BA-Presseinfo Nr. 21 – Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen.

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Arbeitsmarkt/Kurzarbeit: „Verlängerung des Kurzarbeitergeldes jetzt!“

Zur aktuellen Lage am Arbeitsmarkt erklärt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:

„In der öffentlichen Debatte wird weitgehend verdrängt, dass sich viele Industrieunternehmen bereits im vergangenen Jahr in der Rezession befanden und deshalb Tausende von Beschäftigten in die Kurzarbeit schicken mussten. Ursachen hierfür sind internationale Handelskonflikte sowie gravierende Strukturveränderungen in der Automobilbranche. Eine schnelle Veränderung zum Besseren verhindert nun die Corona-Pandemie. Der Bundesarbeitsminister muss den betroffenen Unternehmen und Beschäftigten deshalb schnell helfen: durch eine sofortige Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate. Damit erhalten die Unternehmen Planungssicherheit, und die Beschäftigten werden vor der drohenden Arbeitslosigkeit bewahrt. Minister Heil hat angekündigt, er werde um jeden Arbeitsplatz kämpfen. Wir nehmen ihn beim Wort.“

Auftragsengpässe durch Corona: Kurzarbeitergeld grundsätzlich möglich

Das Corona-Virus kann durch Lieferengpässe oder Schutzmaßnahmen bei Betrieben erhebliche Arbeitsausfälle verursachen. Sollten diese Arbeitsausfälle mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich.

Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden.

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Bürokratieabbau erleichtert Verfahren bei Ausfällen in der Schlechtwetterzeit

„Für Unternehmen, die berechtigt sind Saison-Kurzarbeitergeld zu beziehen, wurde  eine spürbare Erleichterung geschaffen“, informieren die Leiter der Agenturen für Arbeit in Ostwestfalen-Lippe (Bielefeld, Detmold, Herford, Paderborn). Bislang mussten die Unternehmen bei wirtschaftlich bedingten Arbeitsausfällen wie Auftragsmangel eine Anzeige über den Beginn des Ausfalles bei der Agentur für Arbeit stellen. Beruhte der Arbeitsausfall auf der Witterung, war dies nicht notwendig.

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