Kartellbehörden bestätigen Übernahme von Hallhuber

Halle/Westfalen. Nach Zustimmung des Kartellamtes in Deutschland sowie der Bundeswettbewerbsbehörde in Österreich übernimmt die GERRY WEBER International AG rückwirkend zum 01. Februar 2015 alle Anteile an der Hallhuber Beteiligungs GmbH, München.

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Bundeskartellamt prüft überhöhte Fernwärmepreise

Bundeskartellamt prüft überhöhte Fernwärmepreise Bonn (dapd). Wegen des Verdachts überhöhter Fernwärmepreise hat das Bundeskartellamt Verfahren gegen sieben Versorgungsunternehmen eingeleitet. Auslöser waren die Ergebnisse der im August 2012 abgeschlossenen Sektoruntersuchung Fernwärme, teilte die Wettbewerbsbehörde am Donnerstag mit. Dabei hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass die durchschnittlichen Preise einiger Unternehmen deutlich über dem Durchschnitt lagen. Dem dadurch begründeten Anfangsverdacht geht die Behörde nun nach. Die Verfahren richten sich gegen die Unternehmen: E.on Hanse Wärme, RWE Energieleistungen, Dalkia, Danpower, Energie SaarLor Lux sowie die Stadtwerke Leipzig und Rostock. Betroffen seien rund 30 Versorgungsgebiete in fast allen Bundesländern, erklärte das Bundeskartellamt. Allerdings weisen nach Angaben der Behörde nicht alle Versorgungsgebiete der betroffenen Unternehmen auffällig hohe Erlöse auf. Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte, Fernwärmekunden hätten lediglich vor der erstmaligen Entscheidung für ein bestimmtes Heizsystem die Auswahl zwischen verschiedenen Versorgungswegen. Danach bestehe für sie auf lange Sicht keine Wechselmöglichkeit. „Daher sind bei überhöhten Preisen Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts erforderlich, um die Verbraucher zu schützen“, sagte Mundt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Tönnies

Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Tönnies Bonn (dapd). Das Bundeskartellamt hat gegen den Fleischproduzenten Clemens Tönnies ein Bußgeld von 90.000 Euro verhängt. Der Unternehmer habe der Wettbewerbsbehörde bei der Anmeldung des Erwerbs des Schlachtunternehmens Tummel seine Mehrheitsbeteiligung an Deutschlands führendem SB-Wurst- und Wurstkonserven-Hersteller, der Mühlen-Gruppe (Böklunder, Redlefsen) verschwiegen, begründete das Kartellamt am Dienstag die Strafe. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte: „Das Bundeskartellamt kann es nicht zulassen, dass eine Anmeldung unrichtige oder unvollständige Angaben enthält.“ Sonst bestehe die Gefahr, dass die Behörde aufgrund falscher Informationen entscheide. Das Bundeskartellamt war erst im Laufe des Fusionskontrollverfahrens auf die Verbindung von Tönnies zur Mühlen-Gruppe gestoßen. Der Zusammenschluss wurde danach wegen der zu erwartenden Verstärkung marktbeherrschender Stellungen der Tönnies-Gruppe untersagt. Doch ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da Tönnies Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt hat. Im Bußgeldverfahren habe sich Tönnies zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereiterklärt, erklärte die Behörde. Das Bundeskartellamt habe den für diese Ordnungswidrigkeit vorgesehenen Bußgeldrahmen von 100.000 Euro daher nicht voll ausgeschöpft. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)