Gericht verbietet Gartencenter Zehn Prozent auf alles -Werbespruch

Gericht verbietet Gartencenter Zehn Prozent auf alles -Werbespruch München (dapd). Ein Geschäft darf nicht mit dem Spruch „Zehn Prozent auf alles“ werben, wenn dies nicht für alle Waren gilt. Nach einem am Montag veröffentlichten Urteil des Landgerichts München reicht es nicht aus, mit einem Sternchen auf Ausnahmen hinzuweisen. Das Gericht untersagte einer Filiale des Gartencenters in Landshut eine entsprechende Werbung. Das Geschäft hatte nur in einer Fußnote darauf hingewiesen, dass „Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware“ von der Rabattaktion ausgenommen seien. Die eindeutige Ankündigung „Zehn Prozent auf alles“ sei unwahr, urteilte das Gericht. Das Gartencenter hatte vergeblich damit argumentiert, dass an den Aktionstagen 81 Prozent der Waren ein Zehntel billiger verkauft worden seien. Ein Verbraucherschutzverein hatte das Gartencenter verklagt. (Aktenzeichen: Landgericht München 33 O 13190/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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