Künast wirft Verfassungsschutzmitarbeitern Illoyalität vor

Künast wirft Verfassungsschutzmitarbeitern Illoyalität vor Saarbrücken (dapd). Angesichts der Ermittlungspannen rund um die Zwickauer Terrorzelle NSU fordert die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast den Austausch eines großen Teils des Personals bei den Verfassungsschutzämtern von Bund und Ländern. „Dieser Fisch stinkt nicht nur vom Kopf her“, sagte Künast der „Saarbrücker Zeitung“ (Samstagausgabe). „In jedem Tatort am Sonntagabend wird kreativer und umfassender nachgedacht, wer der Täter sein könnte.“ Es gebe unter den Mitarbeitern der Verfassungsschutzbehörden „eine Illoyalität gegenüber ihren Vorgesetzten und dem Staat“. In den Sicherheitsbehörden würden aber Menschen benötigt, „die nicht die Geheimhaltung, sondern ein demokratisches Verständnis pflegen“. Überdies müssten sich die Innenminister von Bund und Ländern fragen lassen, warum sie die Zustände in ihren Ämtern nicht erkannt hätten. Künast regte zugleich an, V-Leute künftig von einem neuen Parlamentsgremium kontrollieren zu lassen. Dazu müsse die Zahl der Verfassungsschutzämter durch Zusammenlegungen verringert werden. dapd (Politik/Politik)

Zentralrat der Juden sieht Vertrauen in Verfassungsschutz zerstört

Zentralrat der Juden sieht Vertrauen in Verfassungsschutz zerstört Düsseldorf (dapd). Der Zentralrat der Juden verlangt tiefgreifende Änderungen in der Arbeit des Verfassungsschutzes. „Das sind vertrauenszerstörende Verhältnisse“, sagte Zentralratspräsident Dieter Graumann der „Rheinischen Post“ zu den Aktenvernichtungen. Der Umgang mit Akten nach dem Motto „gesucht – gefunden – geschreddert“ sei ein „Stück aus dem Tollhaus“, kritisierte Graumann. Er stellte die Notwendigkeit von 16 Verfassungsschutzämtern infrage, wenn diese nicht untereinander und schon gar nicht mit dem Bund kommunizierten. Der Zentralratschef erneuerte die Forderung nach einem NPD-Verbot. „Die NPD sitzt munter in zwei Landtagen, wird durch Steuergelder gepäppelt und missbraucht die Plattformen, die der Staat ihr bietet“, sagte Graumann. „Ich werbe eindringlich dafür, sie jetzt endlich zu verbieten.“ Das „ewige Zögern und Zaudern“ sei kein Ruhmesblatt für einen entschlossenen Rechtsstaat. dapd (Politik/Politik)

Mehr als 200 Straftaten gegen Moscheen seit 2001

Mehr als 200 Straftaten gegen Moscheen seit 2001 Frankfurt/Main (dapd). Die Bundesregierung hat seit 2001 in Deutschland 219 politisch motivierte Straftaten gegen Moscheen registriert. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei hervor, wie die „Frankfurter Rundschau“ schreibt. Darunter sind laut Innenministerium mehrere Brandanschläge, etwa in Ludwigsburg und Köln, sowie Schüsse, Steinwürfe und viele Sachbeschädigungen, aber auch verbale Drohungen und Schmierereien. In nur 36 Fällen konnten Tatverdächtige ermittelt werden, die allermeisten davon kamen aus dem rechtsextremen Umfeld. Die Linkspartei kritisiert, dass mindestens 13 weitere bekannte Anschläge auf Moscheen nicht in der Statistik auftauchen – darunter eine Serie von sieben Brandanschlägen auf Berliner Moscheen 2010 und 2011, die der Täter selbst als politisch motiviert bezeichnet habe. So spiegele die Auflistung die islamfeindlichen Straftaten nur unvollständig wider, weil die Behörden viele politische Taten allein als „fremdenfeindlich“ erfassen oder weil bei antimuslimischen Taten keine politische Motivation erfasst wird, wenn der Täter nicht aus dem neonazistischen Umfeld stammt oder keine verfassungsfeindlichen Symbole hinterlässt. dapd (Politik/Politik)

Immer mehr Anträge auf Einsicht in Stasi-Akten

Immer mehr Anträge auf Einsicht in Stasi-Akten Halle (dapd). Die Zahl der Anträge auf Einsicht in Stasi-Akten ist im ersten Halbjahr 2012 deutlich gestiegen. Grund dafür sei unter anderem das neue Stasi-Unterlagen-Gesetz, berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“ unter Berufung auf ihr vorliegende Daten. So stellten von Januar bis Juni bereits 55.959 Bürger Anträge auf Akteneinsicht. Im gesamten Vorjahr waren es 80.611 Anträge. Ebenfalls gestiegen ist die Zahl der Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres waren es schon 148 Fälle, im gesamten Jahr 2011 nur 210. Die schwarz-gelbe Koalition hatte das Stasi-Unterlagen-Gesetz zum 1. Januar 2012 geändert und die Möglichkeiten zur Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst erweitert. Auch Angehörige Verstorbener können seither leichter Akteneinsicht erlangen und machen zunehmend davon Gebrauch. dapd (Politik/Politik)

Untersuchungsausschuss wartet nicht auf Ermittlungsergebnis

Untersuchungsausschuss wartet nicht auf Ermittlungsergebnis Stuttgart (dapd-bwb). Der parlamentarische Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag zur EnBW-Affäre will nicht unter allen Umständen auf die Ergebnisse der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft warten. Ausschussvorsitzender Ulrich Müller (CDU) sagte am Freitag am Ende der Gremiumssitzung, der Untersuchungsausschuss habe einen eigenständigen Auftrag. Sollte die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen gegen den früheren CDU-Ministerpräsidenten Stefan Mappus, gegen zwei Ex-Kabinettsmitglieder sowie den beratenden Banker Dirk Notheis noch in diesem Jahr fertig werden, müsse der Ausschuss dies berücksichtigen. „Wir wollen versuchen, dies zeitlich zu koordinieren“, sagt Müller. Sollte dies aber nicht gelingen, gelte als Grundregel der Landtagsbeschluss, bis zum Ende des Jahres die Untersuchung abzuschließen. Müller will nun der Staatsanwaltschaft Anfang September zwecks der zeitlichen Planung schreiben. Am Freitag war bekanntgeworden, dass die Stuttgarter Staatsanwaltschaft nicht nur gegen Mappus und Notheis wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue ermittelt, sondern auch gegen Ex-Finanzminister Willi Stächele und gegen den früheren Staatsminister Helmut Rau (beide CDU). Mappus hatte Ende 2010 über 45 Prozent der EnBW-Aktien vom französischen Stromversorger EdF zurückgekauft. Das am Parlament vorbei eingefädelte Geschäft wurde vom baden-württembergischen Staatsgerichtshof im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt. Rechnungshof sieht keinen Grund zu Korrekturen Rechnungshofpräsident Max Munding verteidigte vor dem Untersuchungsausschuss den Bericht des Kontrollorgans über das Aktiengeschäft. Darin hatte der Rechnungshof grobe Verstöße der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung durch Mappus sowie eine unzureichende Wirtschaftlichkeitsprüfung durch seine Berater gerügt. Auf Grundlage des Berichtes hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen eingeleitet. Mappus und die Bank Morgan Stanley hatten die Kritik zurückgewiesen und dem Rechnungshof vorgeworfen, unter anderem wichtige Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss ignoriert zu haben. Munding widersprach: „Ich sehe keine Argumente, die uns dazu veranlassen würden, von dem ein oder anderen Punkt abzurücken“, sagte er. Er kritisierte erneut, dass von der beratenden Investmentbank Morgan Stanley damals keine Prognose für die zu erwartende Dividendenausschüttung erstellt wurde, obwohl dies auch für die Finanzierung des Geschäftes relevant gewesen wäre. Munding und sein Stellvertreter Dieter Kunz bestätigten zudem, dass es eine Klausel in dem Kaufvertrag gab, wonach das Land Baden-Württemberg der EdF auch beim Scheitern des Geschäfts 170 Millionen Euro hätte zahlen müssen. Kunz sagte, an diesem Punkt hätte besser verhandelt werden müssen, um diese Verpflichtung aus dem Vertrag zu nehmen. Dies sei eine „sehr ungewöhnliche Vereinbarung“. Die Obleute der CDU und FDP im Ausschuss, Volker Schebesta und Andreas Glück, fühlten sich indes durch den Rechnungshof darin bestärkt, dass die Frage, ob damals ein zu hoher Kaufpreis bezahlt wurde, noch nicht geklärt ist. Der Rechnungshof komme zu dem Schluss, die Angemessenheit des Kaufpreises könne im Nachhinein nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden, sagte Schebesta. Er widerspreche damit einem Gutachten im Auftrag der grün-roten Landesregierung, das zu dem Schluss kommt, dass Mappus damals gut 840 Millionen Euro zu viel bezahlte. dapd (Politik/Politik)

Kleiderkauf im Internet: Abbruch auf den letzten Klick

Kleiderkauf im Internet: Abbruch auf den letzten Klick Berlin (dapd). Deutsche Mode-Onlinehändler können ihr Angebot deutlich verbessern. Nach Einschätzung von Professor Jochen Strähle von der Hochschule Reutlingen könnte allein durch Veränderungen beim Bezahlvorgang der Umsatz massiv steigen. Bislang würden rund 16 Prozent der Produkte, die Internet-Kunden in ihre Warenkörbe legen, am Schluss doch nicht gekauft. „Wenn diese Quote nur um zwei bis drei Prozentpunkte verbessert wird, sind das ein bis zwei Milliarden Euro zusätzlicher Umsatz“, sagte Strähle am Freitag im dapd-Gespräch. Einen Abbruch auf den letzten Klick gibt es meist dann, wenn Lust in Frust umschlägt, erklärte Strähle. Diese liege oft an überladenen Seiten ohne inspirierende Vorschläge oder Ergebnisse, die nicht zueinander passten. Wer ein T-Shirt kaufen wolle, möchte nicht 3.000 Artikel anschauen. Hinzu komme ein psychologischer Effekt. „Es ist ein Hemmnis, ein Gespräch mit einer Verkäuferin abzubrechen und aus dem Laden hinauszulaufen. Online mache ich einfach das Fenster zu.“ Schwächen bei „Emotionalität“ und „Erlebnis“ Generell zeigen die deutschen Anbieter laut Strähle vor allem beim „Erlebnis“ und bei der „Emotionalität“ Schwächen. Kleidung kaufe man nicht, weil man sie brauche. Es solle auch Spaß bereiten. Defizite gebe es vor allem bei der Suche nach Produkten, der Warenbeschreibung, der Belieferung und der Retourenabwicklung. Beim Onlineshopping spielt laut dem Experten Vertrauen eine große Rolle. Schließlich kauften die Kunden Dinge, die sie nicht anfassen und nicht im Detail prüfen könnten. Wenn der Käufer dann noch direkt bezahlen müsse, wird das Risiko zu groß und er entscheidet sich möglicherweise gegen das Produkt. Auch hier sieht der Professor noch Verbesserungsbedarf bei den getesteten Shops, beispielsweise durch Kauf auf Rechnung oder eine schnelle Retourenabwicklung. Strähle hat für die Studie „Fashion Onlineshopping 2012“ mehr als 130 Artikel bei 41 Unternehmen bestellt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Schuhhändler Görtz schließt wegen Verlusten jede zehnte Filiale

Schuhhändler Görtz schließt wegen Verlusten jede zehnte Filiale Hamburg (dapd). Die Schuhkette Görtz steckt in den roten Zahlen und schließt deshalb jede zehnte Filiale. Insgesamt sollen 30 der bundesweit 260 Läden abgewickelt werden, wie das Unternehmen am Freitag in Hamburg ankündigte. Treffen soll es vor allem Geschäfte der Jugendlinie Görtz 17 sowie kleinere Standorte. Die Mitarbeiter sollen nach Möglichkeit in andere Filialen versetzt werden. Auch in der Hamburger Zentrale soll Personal wegfallen. Görtz begründete den Schritt damit, dass die Kette in die Verlustzone geraten sei. Das Unternehmen solle „zügig in die Gewinnzone zurückkehren“, hieß es. Nach Informationen des „Hamburger Abendblatts“ hatte Görtz 2011 bei einem Umsatz von 400 Millionen Euro mehr als 10 Millionen Euro Verlust eingefahren. Hintergrund sei neben schlechtem Wetter die immer stärkere Konkurrenz aus dem Internet, vor allem von Zalando. Die Internetfirmen schicken die Ware kostenlos an die Kunden, die probieren zu Hause die Schuhe an und schicken unerwünschte Paare kostenlos zurück. Das Familienunternehmen Görtz wurde 1875 in Hamburg gegründet und ist mit 3.800 Mitarbeitern eine der größten deutschen Schuhketten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Gesundheitsministerium hält trotz Kritik an PID-Verordnung fest

Gesundheitsministerium hält trotz Kritik an PID-Verordnung fest Berlin (dapd). Trotz Kritik hält das Bundesgesundheitsministerium an der geplanten Verordnung zu Gentests an Embryonen fest. „Es gibt keinen Grund, jetzt an der Verordnung irgendetwas zu ändern“, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Freitag in Berlin. Auch FDP-Gesundheitsexpertin Gabriele Molitor betonte, die Rechtsverordnung setze das um, was vor einem Jahr der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen hatte. Politiker von CDU und Grünen hatten die Pläne von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zuvor in Frage gestellt. Sie befürchten zu großzügige Regelungen. Bei der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) wird ein im Reagenzglas gezeugter Embryo auf genetisch bedingte Krankheiten und Behinderungen untersucht, bevor er in die Gebärmutter eingepflanzt wird. Falls ein Gendefekt diagnostiziert wird, kommt es nicht zur Einpflanzung – der Embryo stirbt ab. Der Bundestag hatte im vergangenen Juli nach langer und kontroverser Debatte für die Zulassung der PID innerhalb enger Grenzen votiert. Der Entwurf für die Rechtsverordnung sieht jetzt vor, dass die PID nur in Behandlungszentren angeboten werden darf, die strenge Auflagen erfüllen müssen. Ihre Zahl ist nicht begrenzt, über die Zulassung sollen die Länderbehörden entscheiden. Zudem sollen die Länder unabhängige Ethikkommissionen einrichten, die die Anträge prüfen und binnen drei Monaten mit einfacher Mehrheit entscheiden. Kritiker fürchten große Unterschiede bei der Zulassung Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU) kritisierte, der Entwurf sei so formuliert, dass letztlich jede Form der PID durchgeführt werden könne. Die geplanten Ethikkommissionen hätten keine Möglichkeit, Anträge abzulehnen, wenn diese den gesetzlichen Kriterien entsprechen, sagte Hüppe der Zeitung „Die Welt“. Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) gab zu bedenken, die geplante Einrichtung von 16 verschiedenen Ethikkommissionen in den Bundesländern könne zu großen Unterschieden bei der Zulassung einer PID führen. Außerdem sollten den Ethikkommissionen keine Vertreter der Kirchen angehören, sagte er der Zeitung. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Birgitt Bender, ist die Zahl der PID-Zentren zu groß. „Wenn es tatsächlich nur wenige PID-Fälle gibt, wie die PID-Befürworter behaupten, dann wären jene vielen Zentren überhaupt nicht ausgelastet und könnten mangels praktischer Erfahrungen nicht die erforderliche Qualität gewährleisten“, sagte sie dem Blatt. Es sei zu befürchten, dass es einen starken Druck zur Ausweitung der PID-Anwendung gebe. FDP-Gesundheitsexpertin kritisiert „schlechten Stil“ FDP-Gesundheitsexpertin Molitor verwies hingegen darauf, dass die Anzahl der PID-Zentren in der Rechtsverordnung bewusst nicht festgesetzt worden sei, da der Gesetzgeber dies dem Zuständigkeitsbereich der Bundesländer zugeordnet und ganz bewusst auf Qualität gesetzt hat. Molitor bemängelte, dass die Kritiker nun versuchten, das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz durch die Hintertür zu ändern. „Das zeugt von schlechtem politischem Stil“, sagte sie. Auch der CDU-Abgeordnete Peter Hintze warb für die Verordnung. „Ich halte es für ein Gebot der Fairness, des demokratischen Anstands und der moralischen Vernunft, das mit deutlicher Mehrheit, überparteilich getragene Gesetz zu akzeptieren“, betonte er. Die Verordnung gewährleiste „eine eingehende Beratung, eine verantwortungsvolle Prüfung der Konfliktlage und eine wohnortnahe Möglichkeit zur Hilfe“. dapd (Politik/Politik)

Beschneidungen sollen straffrei bleiben

Beschneidungen sollen straffrei bleiben Berlin (dapd). Die rituelle Beschneidung von Jungen soll nach dem Willen der Bundesregierung straffrei bleiben. Dies hat der Sprecher von Kanzlerin Angela Merkel, Steffen Seibert, am Freitag in Berlin betont. Er ließ aber offen, ob die Regierung die verworrene Rechtslage per Gesetz klarstellen will. Das werde nun mit Hochdruck geprüft. Anlass der Rechtsunsicherheit ist ein Urteil des Landgerichts Köln. Es wertet die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen – eine uralte Tradition – als Körperverletzung und damit als Straftat. Dies hat in Deutschland und auch international einen Sturm der Entrüstung entfacht. Seibert sagte, es müsse schnell klargestellt werden, dass Beschneidungen keine Straftat sind, um den Rechtsfrieden für jüdisches und islamisches Leben wieder herzustellen. „Da kann nichts auf die lange Bank geschoben werden. Die Freiheit der religiösen Betätigung ist uns ein hohes Rechtsgut.“ Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums fügte hinzu, Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe eine intensive Prüfung veranlasst. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) forderte ebenfalls eine rasche und verbindliche Klärung. Die freie Religionsausübung müsse in Deutschland geschützt bleiben, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. Unionsfraktionschef Volker Kauder sprach sich dafür aus, in der Sondersitzung des Bundestags am Donnerstag eine fraktionsübergreifende Resolution zu verabschieden. „Jüdisches und muslimisches Leben muss auch in Zukunft in Deutschland möglich sein“, sagte er der „Welt“ (Samstagausgabe). „Im Deutschen Bundestag müssen wir dazu Rechtssicherheit schaffen.“ Zentralrat regt überparteiliche Initiative an Die SPD erklärte sich dazu bereit, die Rechtslage gesetzlich zu klären. „Religionsbedingte Beschneidungen bei Jungen dürfen in Deutschland nicht strafbar sein“, betonten der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel und die Justiziarin der SPD-Bundestagsfraktion, Brigitte Zypries. Das Urteil des Kölner Landgerichts sei lediglich eine Einzelfallentscheidung und entfalte keine Bindungswirkung für andere Gerichte. Gabriel und Zypries erklärten, sollte jetzt „eine größere Rechtsunsicherheit“ bei den Ärzten eintreten, müsse im Sinne des Rechtsfriedens über eine gesetzliche Regelung neu nachgedacht werden. „Die SPD wäre in diesem Fall zu einer gesetzlichen Klarstellung bereit“, erklärten sie. „Es kann nicht sein, dass Jahrtausende alte Traditionen von Millionen von Menschen auf diese Weise in Deutschland infrage gestellt werden.“ SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier erklärte: „Schon allein wegen der Vielzahl von Betroffenen, die entweder als Ärzte oder als Angehörige einer religiösen Gruppe dringend auf Klärung warten, ist der Gesetzgeber gefragt. Das Warten auf das Bundesverfassungsgericht ist noch keine Haltung.“ Auch die Grünen im Bundestag stehen parat, notfalls ein Gesetz zu verabschieden. Fraktionschefin Renate Künast sagte: „Jetzt müssen sich die Fraktionen sehr zeitnah zusammensetzen und eine Lösung finden, die Rechtssicherheit schafft.“ Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland forderte eine zügige Klarstellung. Verbandspräsident Dieter Graumann regte in der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) eine überparteiliche Gesetzesinitiative an. „Die Beschneidung ist für Juden absolut elementar“, sagte er. Sollte das Kölner Urteil zur Rechtslage werden, dann wäre „in letzter Konsequenz jüdisches Leben in Deutschland nicht mehr möglich“. Rückendeckung erhielten Juden vom obersten katholischen Glaubenshüter, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller. Er sagte der Nachrichtenagentur dapd, durch das Gerichtsurteil werde die religiöse und kulturelle Identität des Judentums infrage gestellt – „und das auf dem Hintergrund unserer deutschen Vorgeschichte“. Die Aussage, dass es sich bei Beschneidungen um Körperverletzung handle, „kann man nicht akzeptieren“. Denn es sei kein Eingriff in wesentliche Funktionen des Menschen. „Wer dazu schweigt, wenn Ungeborenen das Leben genommen wird, hat kein moralisches Recht, die Beschneidung zu kriminalisieren“, argumentierte der Erzbischof. „Die Kombination von Religionsfreiheit und Elternrecht erlaubt es nicht, dass ein so uralter religiöser Brauch, der für den jüdischen Glauben identitätsstiftend ist, in die Kategorie Körperverletzung eingeordnet wird.“ dapd (Politik/Politik)

Staatsanwaltschaft ermittelt in EnBW-Affäre gegen zwei Ex-Minister

Staatsanwaltschaft ermittelt in EnBW-Affäre gegen zwei Ex-Minister Stuttgart (dapd-bwb). Politkrimi im Musterländle: Wegen des umstrittenen Rückkaufs der EnBW-Anteile durch das Land Baden-Württemberg geraten weitere Politiker ins Visier der Justiz. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Claudia Krauth, sagte am Freitag auf dapd-Anfrage, es bestehe auch gegen den früheren Staatsminister Helmut Rau und gegen Ex-Finanzminister Willi Stächele der Anfangsverdacht der Untreue. Beide CDU-Politiker hätten den Kaufvertrag für 45 Prozent der EnBW-Anteile im Dezember 2010 mitunterschrieben. Gegen Rau und Stächele wurden die Ermittlungen am Freitag eingeleitet. Als Mitglieder des Landtages musste ihre Immunität dafür zunächst aufgehoben werden. Ein Sprecher des Parlaments bestätigte am Mittag den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Staatsanwaltschaft. Er führte an, dass die Aufhebung der Immunität sich nur auf die Einleitung der Ermittlungen beziehe. Hausdurchsuchungen seien damit nicht möglich. Die Strafverfolgungsbehörde ermittelt bereits gegen den früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) wegen des Anfangsverdachts der Untreue. Er soll den Erwerb der EnBW-Anteile vom französischen Stromkonzern EdF nicht ordnungsgemäß vorbereitet haben. Dem Land soll dadurch ein Vermögensschaden entstanden sein. Gegen den Investmentbanker und Mappus-Freund Dirk Notheis wird ebenfalls ermittelt. Der CDU-Politiker Mappus und der Deutschlandchef von Morgan Stanley hatten quasi im Alleingang durchgeboxt, dass das Land im Dezember 2010 für 4,67 Milliarden Euro einen Anteil an dem Karlsruher Stromversorger EnBW zurückkaufte. Mappus weihte Stächele in letzter Minute ein Stächele hatte mit seiner Unterschrift unter eine Notbewilligung den Ankauf der Aktien des Energieversorgers EnBW ohne Beteiligung des Parlamentes aber überhaupt erst möglich gemacht. Nachdem der Staatsgerichtshof das Vorgehen als verfassungswidrig verurteilt hatte, trat er 2011 als Landtagspräsident zurück. Der damalige Finanzminister war erst wenige Stunden vor der Verkündung des Milliardendeals von Mappus eingeweiht worden. Der Ministerpräsident ließ seinen Finanzminister in der Nacht zum 6. Dezember 2010 ohne Nennung von Gründen in die Staatskanzlei einbestellen. Dort wurde er von Mappus und Vertretern der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz über die Konditionen des Deals informiert und gab seine Unterschrift. Stächele wurde wie Mappus und Notheis bereits vom Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags befragt. Der 60-Jährige verließ sich nach eigenen Worten bei der Unterschrift unter den Kaufvertrag nach Notbewilligungsrecht auf die Beratung durch die renommierte Anwaltskanzlei. Auch habe er der Aussage des damaligen Ministerpräsidenten Mappus vertraut, dass keine Chance bestanden hätte, „weiteren Zeitraum für eine parlamentarische Beratung zu gewinnen“, sagte der Politiker. Grüne: Mappus hat Stächele unter Druck gesetzt Die Mitglieder im EnBW-Untersuchungsausschuss des Stuttgarter Landtags zeigten sich über die Ausweitung der Ermittlungen wenig überrascht. SPD-Obmann Andreas Stoch sagte am Rande einer Ausschusssitzung am Freitag, der Untersuchungsausschuss habe mit seiner Arbeit die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Grünen-Obmann Uli Sckerl sagte in Bezug auf Stächele: „Der Untreueverdacht ist berechtigt.“ Er habe den Eindruck, Mappus habe Stächele erheblich unter Druck gesetzt. Aus Sckerls Sicht ist damals die Situation „am Rande einer Nötigung“ gewesen. Stächele habe vor der Entscheidung gestanden, „unterschreiben oder zurücktreten“. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Peter Hauk warnte die Regierungsfraktionen vor Vorverurteilungen: „Ein Anfangsverdacht ist kein Schuldspruch.“ Im Untersuchungsausschuss sei durch Stächele „klar und glaubhaft“ dargelegt worden, dass er die Prüfung zum Notbewilligungsrecht mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt habe. Auch Rau habe „schlüssig und glaubhaft“ ausgesagt. dapd (Politik/Politik)