Gericht verbietet Lidl den Verkauf eines gelben Hochdruckreinigers

Gericht verbietet Lidl den Verkauf eines gelben Hochdruckreinigers Stuttgart (dapd). Wegen seiner zinkgelben Farbe darf der Discounter Lidl einen Hochdruckreiniger nicht mehr verkaufen. Weil sich der Reinigungsgerätehersteller Kärcher die Farbe markenrechtlich hat schützen lassen, erließ das Landgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung gegen Lidl, wie das Winnender Unternehmen am Freitag mitteilte. Kärcher akzeptiere nicht, dass Lidl für den Absatz seiner Hochdruckreiniger den guten Ruf der Kärcher-Geräte widerrechtlich ausnutze, sagte der Vorsitzende der Geschäftsführung der Kärcher-Gruppe, Hartmut Jenner. Seit Anfang März wurden den Angaben zufolge die gelben Hochdruckreiniger in den Lidl-Filialen verkauft und unter anderem im Fernsehen beworben. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Länder fordern Aufhebung des Betreuungsgelds

Länder fordern Aufhebung des Betreuungsgelds Berlin (dapd). Der Bundesrat will die für August 2013 geplante Einführung des Betreuungsgelds wieder rückgängig machen. In der Länderkammer setzte sich am Freitag die rot-rot-grüne Mehrheit mit Forderung durch, das Betreuungsgeldgesetz wieder aufzuheben. Der Bundestag kann jetzt entscheiden, ob und wann er über die Gesetzesinitiative der Länder diskutieren will. Aus Sicht der Mehrheit in der Länderkammer wird die sogenannte Herdprämie den Bedürfnissen eines Lebens mit Kindern nicht gerecht. Angesichts des hohen Investitionsbedarfs im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung liege es vielmehr nahe, das vorgesehene Geld für ein bedarfsgerechtes Angebot an qualitativ hochwertigen Plätzen für Kinder unter drei Jahren zu nutzen. Das Betreuungsgeld – zunächst 100 Euro und ab 2014 dann 150 Euro pro Monat – sollen Eltern erhalten, die ihr Kleinkind zwischen dem 15. und 36. Monat selbst betreuen und keine staatlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen. Die Kosten für den Steuerzahler werden auf mindestens 1,2 Milliarden Euro jährlich beziffert. CSU: Ablenkungsmanöver der SPD Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan weil (SPD) forderte, das Betreuungsgeldgesetz müsse zeitnah wieder aufgehoben werden – und zwar, bevor es umgesetzt wird. Denn es setze falsche Anreize. Gerade Familien aus schwierigeren sozialen Verhältnissen würden motiviert, ihr Einkommen aufzubessern. Ihre Kinder würden aber an der Teilhabe an frühkindlicher Bildung ferngehalten. Die bayerische Familienministerin Christine Haderthauer (CSU) warnte Weil davor, einkommensschwache Familien und Migrantenfamilien zu diffamieren: „Auch diese sind gute Eltern für ein- und zweijährige Kinder.“ Außerdem werde das Betreuungsgeld auf Sozialtransfers angerechnet. Einige Länder, in denen die SPD mitregiere, wollten nur von ihrer unzureichenden Kofinanzierung beim Ausbau der Kitaplätze ablenken. „Lasst uns Vielfalt fördern und nicht Einfalt“, forderte die CSU-Politikerin. Die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) sagte, die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Milliarden sollten sofort in Kita-Plätze investiert werden. Familien dürften nicht dafür belohnt werden, dass sie sinnvolle Betreuungsmöglichkeiten nicht nutzten. Nur 21 Prozent der Bevölkerung bewerteten das Betreuungsgeld positiv. Da Hamburg geklagt habe, gelte es auch eine „Blamage vor dem Verfassungsgericht“ zu vermeiden. Die rheinland-pfälzische Familienministerin Irene Alt (Grüne) sagte: „Jedes Jahr in der Kita zählt.“ Die Kinder entwickelten dort ihre Fähigkeiten, mit Gleichaltrigen zu kommunizieren. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Hermann Kues (CDU), lehnte die Initiative des Bundesrats strikt ab. Er forderte die Länder auf, erst einmal die Evaluierung des Betreuungsgelds abzuwarten. Es erweitere den Gestaltungsspielraum der Eltern. Auch sei der Ausbau der Kindergartenplätze Sache der Länder. Einige seien aber ihrer Verpflichtung nicht gerecht geworden. „Der Ausbau krankt nicht an fehlenden Bundesmitteln“, sagte Kues. dapd (Politik/Politik)

Merkel will sich nicht zur Ehren- und Vereinspolin machen lassen

Merkel will sich nicht zur Ehren- und Vereinspolin machen lassen Rostock (dapd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist zwar nach dem neuesten Stand der biografischen Enthüllungen Viertel-Polin, dank des Großvaters Ludwik Kazmierczak, will sich aber nicht demonstrativ zur Ehren- und Vereinspolin machen lassen. Der in Berlin ansässige Verein „Polnische Frauen in der Wirtschaft und Kultur e.V.“ hatte Merkel bereits die Ehrenmitgliedschaft angetragen. Ein Regierungssprecher sagte der „Ostsee-Zeitung“ (Freitagausgabe), die Bundeskanzlerin „ist dem Wohlergehen aller in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen gleich welcher Herkunft und Nationalität verpflichtet“ und begrüße daher grundsätzlich alle Aktivitäten zur Völkerverständigung. Aber „Ehrenmitgliedschaften in einzelnen national geprägten Vereinigungen würden hier so nicht beabsichtigte Akzente setzen“. Zudem lasse der enge Terminplan der Kanzlerin eine Teilnahme an Diskussionen und Vereinstreffen nicht zu. dapd (Politik/Politik)

Energieexpertin rügt Regierungspläne zur Strompreisbremse

Energieexpertin rügt Regierungspläne zur Strompreisbremse Passau (dapd). Die Energieexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Claudia Kemfert, kritisiert die Pläne der Bundesregierung bei der Strompreisbremse als unzureichend. „Ein großer Wurf ist das nicht, weil die Pläne der Bundesregierung nicht an den eigentlichen Ursachen ansetzen“, sagte sie der „Passauer Neuen Presse“ (Freitagausgabe). Die Ökostrom-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werde mit den vorgeschlagenen Maßnahmen kaum sinken, rügte die Wirtschaftsprofessorin den Quasi-Stillstand beim Energiegipfel von Bund und Ländern am Donnerstag in Berlin. „Es kann nicht sein, dass die Energiewende dauernd als Sündenbock für exorbitante Strompreiserhöhungen herhalten muss.“ Laut Kemfert berechnet sich die EEG-Umlage aus der Differenz zum immer weiter sinkenden Börsenstrompreis. Und der sei auch deshalb so niedrig, weil der Emissionshandel nicht funktioniere und Kohlestrom künstlich verbilligt werde. „Hier müsste eingegriffen werden“, forderte die DIW-Energieexpertin. Je höher der Preis für CO2-Zertifikate, desto höher wäre auch der Börsenpreis. Zu geplanten Ausnahmen für die Wirtschaft bei der EEG-Umlage sagte Kemfert, für Unternehmen, die wirklich im internationalen Wettbewerb stünden, seien hohe Stromkosten ein Nachteil. Darüber hinaus spreche aber viel für eine gut ausbalancierte Lastenverteilung. „Es kann nicht sein, dass immer nur die Privathaushalte zur Kasse gebeten werden und die Industrie von Kosten befreit.“, sagte Kemfert. dapd (Politik/Wirtschaft)

Lammert verteidigt Merkel gegen Angriffe aus Zypern

Lammert verteidigt Merkel gegen Angriffe aus Zypern Hannover (dapd). Bundestagspräsident Norbert Lammert hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (beide CDU) gegen Angriffe aus Zypern in Schutz genommen. Oft seien solche Reaktionen Ausdruck einer Verzweiflung und Wut, die sich ein Ventil suche, sagte Lammert der „Neuen Presse“ (Donnerstagsausgabe). „Das macht sie nicht besser und erleichtert den komplizierten Prozess der Lösungsfindung ganz sicher nicht.“ Im konkreten Fall sei die Verunglimpfung doppelt daneben, weil Merkel am Aushandeln der Vorschläge im Unterschied zum zyprischen Staatspräsidenten persönlich gar nicht beteiligt war“, sagte Lammert. „Diese Regelung als ‚Merkel-Diktat‘ auszulegen, ist so offensichtlich falsch, dass nur noch die Beruhigung bleibt, dass die deutsche Kanzlerin diesen offenkundig unbegründeten Vorwürfen mit bemerkenswerter Souveränität begegnet.“ dapd (Politik/Politik)

Grünen-Geschäftsführerin Lemke will keinen Streit mit Gabriel

Grünen-Geschäftsführerin Lemke will keinen Streit mit Gabriel Essen (dapd). Grünen-Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke nimmt die Äußerung von SPD-Chef Sigmar Gabriel, ihre Partei habe kein Gespür für einfache Arbeiter, „nicht sonderlich ernst“. Es sei nicht das erste Mal, „dass die SPD mühevoll versucht, uns ein Image der Partei der Besserverdienenden anzuhängen, obwohl sie es eigentlich besser weiß“, sagte Lemke der in Essen erscheinenden „Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung“. Sie wolle aber gar keinen Streit mit Gabriel, fügte Lemke hinzu. Im Wahlkampf sei die Auseinandersetzung mit der schwarz-gelben Koalition das zentrale Feld. „Gerade auch bei Thema Gerechtigkeit. Darauf werden wir uns konzentrieren.“ Gabriel hatte den Grünen in der Wochenzeitung „Die Zeit“ mangelnden Sinn für die soziale Realität der Menschen vorgeworfen. Mit einem B3-Gehalt könnten es die Grünen nicht verstehen, warum einer Krankenschwester nicht egal sei, wie viel der Strom kostet. dapd (Politik/Politik)

Angehörige der Opfer von Kundus-Luftangriff wollen Entschädigung

Angehörige der Opfer von Kundus-Luftangriff wollen Entschädigung Bonn (dapd). Dreieinhalb Jahre nach einem Luftangriff der NATO-Einsatzkräfte im afghanischen Kundus fordern zwei mutmaßliche Angehörige ziviler Opfer Entschädigung von der Bundesrepublik. Kläger im ersten Zivilprozess zu der umstrittenen Militäraktion, der am Mittwoch vor dem Landgericht Bonn begann, sind ein Vater zweier mutmaßlich bei der Bombardierung getöteter Kinder sowie eine Mutter von sechs Kindern, die ihren Mann bei dem Angriff verloren haben soll. Zum Prozessauftakt wies die Kammer die Klage nicht wie vom Verteidigungsministerium beantragt ab, sondern schätzte sie im Gegenteil als nicht aussichtslos ein. Zunächst sei aber zu klären, ob die vorgetragenen Angaben stimmten. Die Kläger sollen nach dem Willen ihrer Anwälte zu einem späteren Zeitpunkt als Zeugen geladen werden. Sie verlangen die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 40.000 Euro sowie 50.000 Euro Entschädigung. Das Gericht verwies aber darauf, dass die deutsche Rechtsprechung kein „Trauerschmerzensgeld“ für den Verlust eines Angehörigen vorsehe. Die Bundesrepublik macht geltend, dass die deutsche Gerichtsbarkeit für die Klage nicht zuständig sei. Auf einen von der Kammer angeregten Vergleich oder die Zahlung einer Summe an eine Stiftung für humanitäre Zwecke wollten sich die Rechtsvertreter des Landes zum Prozessauftakt nicht einlassen. Verstoß gegen das Völkerrecht? Zur Feststellung möglicher Ansprüche will sich das Gericht auf drei Punkte konzentrieren: So sei zunächst zu klären, ob die Kläger tatsächlich auch Angehörige der mutmaßlichen Opfer seien, sagte der Vorsitzende Richter Heinz Sonnenberger. Dann gehe es um die Frage, ob der Angriff – wie von den Klägern angeführt – gegen das Völkerrecht verstoßen habe. Vor diesem Hintergrund sei festzustellen, ob der Angriff mit Blick auf die Gefährdung von Zivilisten verhältnismäßig gewesen sei und hätte angeordnet werden dürfen. Die Verhandlung findet in Bonn statt, weil das Bundesverteidigungsministerium hier seinen Sitz hat. Die Anwälte der Kläger sehen die Bundeswehr klar in der Verantwortung für die Entscheidung für den von einem deutschen Oberst angeordneten Angriff. Bei dem Luftangriff vom 3. September 2009 hatten zwei US-Kampfflugzeuge zwei von den Taliban entführte Tanklastwagen bombardiert. Dabei starben mehr als 100 Menschen, unter ihnen viele Zivilisten. Über deren konkrete Zahl gibt es keine genauen Angaben. Das Verfahren wird am 14. April fortgesetzt. Auch dann ist dem Gericht zufolge noch nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. dapd (Politik/Politik)

Böhrnsen wirft FDP-Chef Rösler Verharmlosung der NPD vor

Böhrnsen wirft FDP-Chef Rösler Verharmlosung der NPD vor Bremen (dapd). Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) wirft in der Debatte um einen NPD-Verbotsantrag FDP-Chef Philipp Rösler unerträgliche Verharmlosung vor. „Die NPD steht für einen Geist, aus dem Fremdenfeindlichkeit, gewaltbereiter Rassismus und Antisemitismus wachsen. Das ist nicht dumm, das ist gefährlich für eine Gesellschaft, die auf der Achtung der Menschenwürde aufbaut“, sagte Böhrnsen am Mittwoch. Rösler hatte zuvor klargemacht, dass die FDP einem Verbotsantrag nicht folgen werde und dies mit dem Argument begründet, dass sich Dummheit nicht verbieten lasse. „Dem rechtsextremistischen Ungeist müssen sich Demokraten mit Wort und Tat auch vor dem Bundesverfassungsgericht entgegen stellen“, mahnte Böhrnsen. Stattdessen steige die Bundesregierung mit einer Ablehnung des Antrags aus der Geschlossenheit der Demokraten gegen die Neonazis aus. Statt im Schulterschluss zusammen zu stehen, halte die Regierung den Steigbügel für diejenigen in FDP und CDU, die auch einen Antrag durch den Bundestag verhindern wollen, kritisierte er. dapd (Politik/Politik)

Caffier rügt Verzicht der Bundesregierung auf NPD-Verbotsantrag

Caffier rügt Verzicht der Bundesregierung auf NPD-Verbotsantrag Schwerin (dapd). Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) hält die Entscheidung der Bundesregierung zum Verzicht auf einen eigenen NPD-Verbotsantrag für nicht nachvollziehbar. „Ich bedauere sehr, dass die Bundesregierung das Verbotsverfahren gegen eine antidemokratische, neonazistische und kämpferisch aggressive Partei nicht unterstützen kann“, sagte Caffier am Mittwoch in Schwerin. Mit Blick auf die FDP sagte der Landesinnenminister, er wisse zwar, dass die Meinungsbildung mit Koalitionspartnern nicht immer einfach sei. „Die seit dem letzten Jahr von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe angefertigte Materialsammlung hat jedoch auch Kritiker in den Ländern von einem notwendigen Verbot der NPD überzeugen können“, sagte Caffier. Die „unangebrachte Profilneurose“ der Freien Demokraten schade in erster Linie der FDP selbst. „Die Länder lassen sich in Ihrer Entscheidung nicht beirren. Der Gang vors Bundesverfassungsgericht ist beschlossene Sache“, betonte der Minister und Sprecher der CDU-geführten Innenressorts der Länder in der Ständigen Innenministerkonferenz. dapd (Politik/Politik)

Bundesjustizministerin erwägt Nachbesserungen beim Deal

Bundesjustizministerin erwägt Nachbesserungen beim Deal Karlsruhe (dapd). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat mögliche Nachbesserungen der gesetzlichen Regelung zum sogenannten „Deal“ in Aussicht gestellt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei eine Einladung an den Gesetzgeber, sich „Gedanken zu machen, wie das Korsett für eng eingegrenzte Absprachen noch besser geschnürt werden kann“, sagte die Ministerin am Dienstag in Berlin. „Das wird mit Sicherheit ein Thema der nächsten Legislaturperiode sein“, fügte sie hinzu. Das Verfassungsgericht habe der Umsetzung des Deals in der Praxis „die gelbe Karte gezeigt“, betonte die Ministerin. Absprachen seien dann nicht zulässig, wenn sie informell, also nicht ausdrücklich in der Hauptverhandlung getroffen würden. dapd (Politik/Politik)