Heidelberg (dapd). Das Sparprogramm beim Baustoffkonzern HeidelbergCement zeigt erste Wirkungen und hat zu einer Umsatz- und Ergebnisverbesserung beigetragen. Der Konzernumsatz stieg im dritten Quartal um 8,9 Prozent auf 3,94 Milliarden Euro, wie der DAX-Konzern am Donnerstag mitteilte. Dazu trugen den Angaben nach auch steigende Preise und eine günstige Entwicklung der Wechselkurse bei. Das operative Ergebnis legte um 15,5 Prozent auf 649 Millionen Euro zu. Der Vorstandsvorsitzende Bernd Scheifele sagte, die Ergebnisqualität habe sich im dritten Quartal vor allem dank der verordneten Einsparungen weiter verbessert. „Unser Programm ‚FOX 2013‘ ist ein großer Erfolg und wir haben unser Einsparziel für 2012 bereits übertroffen.“ Unter dem Strich blieb dem Konzern ein Überschuss nach Anteilen Dritter in Höhe von 258,9 Millionen Euro, das waren 3,3 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
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SPD-Linke will heutiges Rentenniveau dauerhaft erhalten
Berlin (dapd). Die SPD-Linke beharrt darauf, dass das heutige Rentenniveau dauerhaft Bestand hat. „Wir wollen das derzeitige Sicherungsniveau über 50 Prozent halten“, sagte die Vorsitzende der Demokratischen Linken in der SPD, Hilde Mattheis, am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“. „Da werden wir über den Weg jetzt streiten.“ Eine Entscheidung über das Rentenkonzept werde bei einem Parteikonvent am 24. November getroffen. Das Rentenniveau liegt derzeit bei 50,4 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns. Nach jetziger Gesetzeslage darf das Rentenniveau bis 2020 nicht unter 46 und bis 2030 nicht unter 43 Prozent sinken. Der SPD-Vorstand hatte sich kürzlich darauf verständigt, das heutige Rentenniveau zunächst bis 2020 zu halten, ohne die geltende Rentenformel anzutasten. dapd (Politik/Politik)
Bsirske hat keine Probleme mit Steinbrücks Einkünften
Bielefeld (dapd). Der Vorsitzende der Gewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, hat mit den Nebeneinkünften des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück keine Probleme. „Entscheidend ist doch, was der SPD-Kandidat inhaltlich vertritt und welches Programm er nach einer möglichen Wahl verbindlich umsetzen wird“, sagte Bsirske der Zeitung „Neue Westfälische“. Das Honorar sei nur ein Problem, wenn es zu Abhängigkeiten komme. „Die kann ich nicht erkennen“, erklärte Bsirske. Der Gewerkschaftschef hofft darauf, dass „sich Steinbrück an das Votum des SPD-Sonderparteitags zur Rente halten wird“. Die SPD befände sich zwar noch im Diskussionsprozess, aber er rechne damit, dass die Delegierten Ende November „ein Moratorium für die Rente mit 67 beschließen und ein Moratorium für das aktuelle Rentenniveau bis 2020“. dapd (Politik/Politik)
Verfassungsklage gegen Ökostrom-Gesetz EEG rückt näher
Berlin (dapd). Die deutsche Textilindustrie ist ihrem Ziel einer Verfassungsklage gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen Schritt näher gekommen. Nach Informationen der Zeitung „Die Welt“ hat das Landgericht Bochum die Musterklage der Textilveredelung Drechsel GmbH aus Selb gegen die Stadtwerke Bochum abgewiesen. Das Unternehmen hatte ebenso wie mehrere andere Textilfirmen stellvertretend für die im Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie zusammengeschlossenen Branche gegen die Zahlung der EEG-Umlage geklagt. Die Firma Drechsel kündigte auf Nachfrage an, unmittelbar nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung in die Berufung gehen zu wollen. Ziel sei die Überprüfung der EEG-Umlage durch das Bundesverfassungsgericht. Der Textilverband stützt seine Rechtsauffassung auf ein Gutachten des Regensburger Staatsrechtlers Gerrit Manssen, demzufolge die Struktur der EEG-Umlage dem „Kohlepfennig“ ähnelt. Der Kohlepfennig zur Subventionierung des deutschen Steinkohlebergbaus war in den 90er Jahren für verfassungswidrig erklärt worden. Entsprechend müsse auch die EEG-Umlage verfassungswidrig sein, argumentiert Manssen. dapd (Politik/Politik)
Commerzbank will bis 2016 zwei Milliarden Euro investieren
Frankfurt/Main (dapd). Die Commerzbank hat einen Wachstumsplan für die kommenden Jahre aufgelegt. Bis 2016 sollen insgesamt zwei Milliarden Euro investiert werden, um die Ertragskraft in den Kernbanksegmenten Privatkunden, Mittelstandsbank, Corporates & Markets sowie Central & Eastern Europe zu steigern, wie die Bank am Mittwochabend mitteilte. Ziel sei es, das „Geschäftsmodell in den kommenden Jahren an die veränderten Rahmenbedingungen in der Finanzbranche“ anzupassen. Insbesondere das Privatkundengeschäft wird dabei strategisch neu ausgerichtet, hier wollen die Frankfurter bis 2016 etwa eine Milliarde Euro investieren. Trotz der geplanten Investitionen will das Bankhaus bei den Kosten auf der Bremse bleiben – sie sollen durch Steigerung der Effizienz und eine Optimierung der Kapitalbasis stabil gehalten werden. Mit all diesen Maßnahmen zusammen soll bis 2016 in der Kernbank eine Eigenkapitalrendite nach Steuern (RoE) von mehr als zehn Prozent erreicht und die Aufwandsquote (CIR) auf rund 60 Prozent reduziert werden. Auf die Ausschüttung einer Dividende für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 müssen die Aktionäre wohl verzichten. Dies sei „aus heutiger Sicht unwahrscheinlich“, hieß es in der Mitteilung. Am (morgigen) Donnerstag will die Bank ihre neue Strategie erläutern und das Ergebnis des dritten Quartals vorlegen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Verfassungsgericht sieht Praxis des Deals kritisch
Karlsruhe (dapd). Der sogenannte Deal im deutschen Strafprozess steht vor einer grundlegenden Nachbesserung – oder möglicherweise sogar vor dem Aus. Denn das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel daran, ob die seit 2009 geltende gesetzliche Regelung zu Urteilsabsprachen im Strafprozess mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das wurde am Mittwoch bei der Verhandlung in Karlsruhe deutlich, in der die Verfassungsmäßigkeit dieser Absprachen zwischen Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Strafprozess generell geprüft wurde. Es gehe insbesondere darum, ob dabei die Pflicht der Gerichte und der Staatsanwaltschaft, „den wahren Sachverhalt“ zu ermitteln, ausreichend gewährleistet sei, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. Dass die Verfassungsrichter hier Vorbehalte haben, wurde nach einer eingehenden Untersuchung der tatsächlichen Rechtspraxis deutlich. Einer Studie zufolge halten sich viele Richter in unteren Instanzen beim „Deal“ nicht an die gesetzlichen Vorgaben, sondern kungeln nach wie vor „informell“ mit Staatsanwaltschaft und Verteidigern über einen „Strafrabatt“ für den Angeklagten im Falle eines Geständnisses. Dieser liegt in der Regel bei rund einem Drittel der sonst drohenden Strafe. Kritiker sehen die Gefahr, dass Angeklagte sich gedrängt sehen könnten, ein falsches Geständnis abzulegen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellte mögliche Nachbesserungen der gesetzlichen Regelung in Aussicht. Der Blick auf die Praxis sei teilweise „erschreckend“ und könne den Gesetzgeber „nicht beruhigt zurücklassen“. Fehlentwicklungen müssten gegebenenfalls korrigiert werden. Verfassungsrichter: Rechtsstaat kann nicht zufrieden sein Die Bundesregierung nahm bisher für sich in Anspruch, ein transparentes Verfahren für solche Deals geschaffen zu haben. So muss nach der geltenden Regelung in der Strafprozessordnung (StPO) beispielsweise das Hauptverhandlungsprotokoll den wesentlichen Ablauf sowie den Inhalt der Verfahrensabsprache enthalten. Doch die Praxis sieht offenbar in großen Teilen anders aus. Nach einer vor dem Zweiten Senat präsentierten wissenschaftlichen Studie halten sich viele Richter in Deutschland nicht an die gesetzlichen Transparenzregeln bei den Absprachen. Mehr als die Hälfte der Richter greife bevorzugt zum „informellen“ und damit letztlich illegalen Deal. Verfassungsrichter Peter Huber sagte dazu: „Damit kann der Rechtsstaat – wenn er sich nicht ad absurdum führen will – nicht zufrieden sein.“ Die vom Düsseldorfer Strafrechtsprofessor Karsten Altenhain erstellte Umfrage unter rund 330 Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern in Nordrhein-Westfalen wurde eigens für die Verfassungsgerichts-Verhandlung gefertigt. Mehr als die Hälfte der befragten Verteidiger berichtete demnach von Fällen, in denen Angeklagte ein wahrscheinlich falsches Geständnis abgelegt hätten, um eine drohende hohe Strafe zu drücken. Motiv eines Deals aufseiten der Richter ist den Angaben zufolge häufig die Abkürzung von Verfahren. Der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Klaus Tolksdorf, sieht ein „strukturelles Problem“. Er sei sehr skeptisch, ob der Deal mitsamt dem „schlanken Geständnis“ überhaupt in das deutsche System des Strafprozesses passe, sagte Tolksdorf. Wenn die bisherige Regelung wegfalle, würde es nach seiner Einschätzung nicht zu einem „Kollaps“ in der Strafrechtspflege kommen. Der Deutsche Richterbund warnte davor, angesichts der Zahlen aus Nordrhein-Westfalen alle deutschen Richter „unter einen Generalverdacht zu stellen“. In Deutschland gebe es ein „grundsätzlich funktionierendes“ Justizsystem, sagte der Richterbund-Vorsitzende Christoph Frank. „Der Komplex ‚Absprachen‘ steht auf einem relativ sicheren Fundament“, sagte er. Bestehende Defizite könnten durch eine bessere personelle Ausstellung der Gerichte am besten beseitigt werden. Der Linke-Rechtsexperte Wolfgang Neskovic betonte hingegen in Berlin: „Beim ‚Deal‘ wird die Wahrheit vor Gericht nicht mehr ermittelt, sondern zwischen den Beteiligten ausgehandelt. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig.“ Das Verfassungsgericht solle daher „die Gelegenheit nutzen, um diese Praxis zu beenden“. Das Urteil wird in drei Monaten erwartet. dapd (Politik/Politik)
Studie: Viele Mieter müssen auch 2013 tiefer in die Tasche greifen
Berlin (dapd). Mieter in den meisten deutschen Großstädten müssen sich nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) auch im kommenden Jahr auf steigende Preise einstellen. Allerdings dürfte sich die Preisspirale 2013 insgesamt etwas langsamer drehen. Zu dieser Einschätzung kommt das DIW auf Basis einer am Mittwoch veröffentlichten Auswertung von neun Millionen Internet-Immobilienanzeigen in 25 deutschen Großstädten. Der Studie zufolge liegen Berlin, Hamburg, München und Frankfurt am Main preislich weiter an der Spitze. Dort ziehen seit Ende 2010 die Preise sogar deutlich stärker an als die Mieten. „Daraus können spekulative Blasen entstehen, wenn die Mieten nicht aufholen“, warnte DIW-Ökonom Konstantin Kholodilin. Hauptursache des teils starken Preisanstiegs sei die „zunehmende Wohnungsknappheit in vielen Großstädten“. Eine deutlich schwächere Preis- und Mietentwicklung sei hingegen für das Ruhrgebiet zu erwarten. (Die Studienergebnisse im Internet: http://url.dapd.de/8l5LVC ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Gericht erlaubt Abberufung rechtsextremen Schornsteinfegers
Leipzig (dapd). Ein Rechtsextremist kann nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht als Bezirksschornsteinfeger abberufen werden. Das Gericht entschied am Mittwoch in Leipzig, dass das Landesverwaltungsamt Sachsens-Anhalts die Berufung Lutz Battkes zu Recht widerrufen hat. Seine Teilnahme an sogenannten Trauerfeiern für die Mörder des früheren deutschen Außenministers Walter Rathenaus zeige, dass er nicht die notwendige persönliche Zuverlässigkeit für das Amt mitbringe. Battke, der als Parteiloser für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises sowie im Stadtrat von Laucha sitzt, hatte gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes geklagt, mit dem seine Abberufung ausgesprochen worden war. In den Vorinstanzen hatte er sich noch durchgesetzt, nun änderten die Bundesverwaltungsrichter deren Urteile ab und wiesen die Klage zurück. Das Verwaltungsgericht Halle und das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatten ihre Entscheidungen damit begründet, dass die politischen Aktivitäten Battkes keinen Bezug zu seiner Berufstätigkeit aufwiesen. Dieser Auffassung trat das Bundesverwaltungsgericht entgegen. Bei der Beurteilung darüber, ob Battke verlässlich die Gewähr dafür biete, dass er die Rechtsordnung und vor allem die Grundrechte beachten werde, könne sein außerberufliches Verhalten nicht ausgeblendet werden. Schwerste antisemitische Straftaten gebilligt Die Richter verwiesen darauf, dass Battke als Bezirksschornsteinfeger mit öffentlichen Aufgaben betraut sei. Damit sei er Glied der Verwaltung und habe die Grundrechte seiner Kunden zu wahren. Durch seine regelmäßige Teilnahme an den sogenannten Totenfeiern für Rathenaus Mörder habe er deutlich gemacht, dass er schwerste und zudem antisemitische Straftaten billige und die Täter sogar für verehrenswürdig halte. Damit offenbare er eine antisemitische und rassistische Grundhaltung, die elementare Grundrechte von Mitbürgern gering achte. Das sei für die Berufsaufgaben eines Bezirksschornsteinfegermeisters von Relevanz. Haseloff spricht von wichtigem Signal Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) begrüßte das Urteil als „ein wichtiges und richtiges Signal des Rechtsstaates in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus.“ Wer im öffentlichen Auftrag tätig werde, könne nicht zugleich rechtsextremes und menschenverachtendes Gedankengut vertreten. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Magdeburger Landtag, Rüdiger Erben, verwies darauf, dass das Gericht festgestellt habe, dass es „nicht die Privatangelegenheit eines Bezirksschornsteinfegers ist, sich in seiner Freizeit als Nazi zu betätigen.“ dapd (Politik/Politik)
Schwarz-Gelb drückt Beschlüsse im Schnellverfahren durch
Berlin (dapd). Drei Tage nach der Einigung im Koalitionsausschuss hat die schwarz-gelbe Bundesregierung das Ende der Praxisgebühr und die Änderungen zum Betreuungsgeld auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch die Vorhaben, auch in den zuständigen Bundestagsausschüssen fanden sie die notwendige Mehrheit. Damit kann sich der Bundestag bereits am Freitag mit den beiden Projekten befassen. Die fünf Wirtschaftsweisen kritisierten die Beschlüsse unterdessen. Die Praxisgebühr wird den Plänen der Regierung zufolge zum 1. Januar 2013 entfallen. Die Krankenkassen erhalten für den Wegfall der zwei Milliarden Euro einen Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds. Das Vorhaben trifft in allen Bundestagsfraktionen auf Zustimmung. Der Gesundheitsausschuss votierte einstimmig für entsprechende Änderungsanträge, sodass das Plenum bereits am Freitag darüber abstimmen kann. Koalition stimmt im Ausschuss geschlossen für Betreuungsgeld Auch das Betreuungsgeld hat eine wichtige parlamentarische Hürde genommen. Der Familienausschuss billigte den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Wie die Nachrichtenagentur dapd aus Ausschusskreisen erfuhr, stimmten alle Ausschussmitglieder von CDU/CSU und FDP für die umstrittene neue Familienleistung. Der Entwurf, der am Freitag im Bundestagsplenum abschließend beraten und voraussichtlich in namentlicher Abstimmung verabschiedet werden soll, beinhaltet nicht die Änderungen, auf die sich am Montag der Koalitionsausschuss verständigt und die am Vormittag das Kabinett beschlossen hatte. Die Änderungen sollen jedoch am Freitag erstmals im Parlament beraten werden. Das Betreuungsgeld soll es für Kleinkinder ab 1. August 2013 geben, die zu Hause betreut und nicht in eine Kita gebracht werden. Mit der vom Kabinett beschlossenen Änderung soll das Geld auch zur privaten Altersvorsorge und zum Bildungssparen genutzt werden können. Sachverständigenrat kritisiert Regierungspläne Die fünf Wirtschaftsweisen zeigten sich in ihrem Jahresgutachten reichlich unzufrieden mit den Plänen der schwarz-gelben Koalition. „In die falsche Richtung gehen strukturelle Mehrausgaben, wie etwa das Betreuungsgeld, die Zuschussrente oder die Abschaffung der Praxisgebühr“, heißt es im Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die Wirtschaftsweisen überreichten das Gutachten am Mittwoch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) verteidigte das Ende der Praxisgebühr dagegen. „Wir erreichen damit, dass die Bürgerinnen und Bürger spürbar entlastet werden, dass Bürokratie abgebaut wird und dass die Ärzte wieder mehr Zeit für ihre Patienten ab 1. Januar haben“, sagte er. FDP-Parteichef Philipp Rösler ergänzte, die Menschen, die krank sind, seien von einer Last befreit. „Nach achtjähriger Dauer ist nunmehr der Spuk vorbei.“ dapd (Politik/Politik)
Rechtsextremer Schornsteinfeger kann abberufen werden
Leipzig (dapd). Ein rechtsextremer Schornsteinfeger hat vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Gericht entschied am Mittwoch in Leipzig, dass das Landesverwaltungsamt Sachsens-Anhalts Lutz Battke zu Recht als Bezirksschornsteinfegermeisters abberufen hat. Seine Teilnahme an sogenannten Trauerfeiern für die Mörder des früheren deutschen Außenministers Walter Rathenaus zeige, dass er nicht die notwendige persönliche Zuverlässigkeit für das Amt mitbringe. Battke, der als Parteiloser für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises sowie im Stadtrat von Laucha sitzt, hatte gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes geklagt, mit dem seine Abberufung ausgesprochen worden war. In den Vorinstanzen hatte er sich noch durchgesetzt, nun änderten die Bundesverwaltungsrichter deren Urteile ab und wiesen die Klage zurück. Das Verwaltungsgericht Halle und das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatten ihre Entscheidungen damit begründet, dass die politischen Aktivitäten Battkes keinen Bezug zu seiner Berufstätigkeit aufwiesen. Dieser Auffassung trat das Bundesverwaltungsgericht entgegen. Bei der Beurteilung darüber, ob Battke verlässlich die Gewähr dafür biete, dass er die Rechtsordnung und vor allem die Grundrechte beachten werde, könne sein außerberufliches Verhalten nicht ausgeblendet werden. Schwerste antisemitische Straftaten gebilligt Die Richter verwiesen darauf, dass Battke als Bezirksschornsteinfeger mit öffentlichen Aufgaben betraut sei. Damit sei er Glied der Verwaltung und habe die Grundrechte seiner Kunden zu wahren. Durch seine regelmäßige Teilnahme an den sogenannten Totenfeiern für Rathenaus Mörder habe er deutlich gemacht, dass er schwerste und zudem antisemitische Straftaten billige und die Täter sogar für verehrenswürdig halte. Damit offenbare er eine antisemitische und rassistische Grundhaltung, die elementare Grundrechte von Mitbürgern gering achte. Das sei für die Berufsaufgaben eines Bezirksschornsteinfegermeisters von Relevanz. dapd (Politik/Politik)