Hohe Gefängnisstrafen für organisierte Steuerhinterziehung bestätigt

Hohe Gefängnisstrafen für organisierte Steuerhinterziehung bestätigt Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafen für Angeklagte bestätigt, die Umsatzsteuer in Höhe von 260 Millionen Euro beim Emissionshandel hinterzogen haben. Die sechs Verurteilten müssen Freiheitsstrafen zwischen vier und sieben Jahren verbüßen. Dieser Beschluss wurde am Montag in Karlsruhe bekanntgegeben. Die Angeklagten aus Deutschland, Großbritannien und Frankreich hatten mit dem Kauf und Weiterverkauf von Emissionszertifikaten innerhalb verschiedener EU-Staaten eine sogenannte Hinterziehungskette gebildet. Dabei wurden gegenüber dem deutschen Finanzamt unberechtigterweise Umsatzsteuerbeträge geltend gemacht. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte die sechs Angeklagten am 15. August 2011 wegen Steuerhinterziehung zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Vier der Angeklagten legten Revision ein, die aber jetzt vom 1. Strafsenat des BGH ohne Verhandlung als unbegründet verworfen wurden. Die Staatsanwaltschaft zog ihre ursprünglich eingelegte Revision zurück. Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt rechtskräftig. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 1 StR 391/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Strenge Schutzregeln für Persönlichkeiten im Nürburgring-Prozess

Strenge Schutzregeln für Persönlichkeiten im Nürburgring-Prozess Koblenz (dapd). Im Prozess um die Nürburgring-Affäre sollen nach dem Willen des Koblenzer Landgerichts besonders strenge Regeln zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten gelten. Obwohl unter den Beschuldigten der frühere rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) sowie der frühere Vorstand der landeseigenen Investitions- und Strukturbank (ISB), Hans-Joachim Metternich, sind, verbat das Gericht den Bild-Medien, die Gesichter der Angeklagten zu zeigen. Foto- und Filmaufnahmen der Angeklagten und deren Verteidiger seien „aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes lediglich in der Form erlaubt, dass jeweils die Gesichter vor einer Veröffentlichung unkenntlich zu machen sind“, informierte ein Aushang des Gerichts am Sitzungssaal. Offenbar fanden aber auch die meisten Angeklagten das überflüssig: Deubel sowie drei weitere Angeklagte erlaubten den Medien am Dienstag umgehend, ihre Gesichter zu zeigen. Lediglich die früheren Nürburgring-Geschäftsführer Walter Kafitz sowie Hans-Jürgen Lippelt bestanden auf einer Verpixelung ihrer Gesichter. dapd (Politik/Politik)