Hohe Gefängnisstrafen für organisierte Steuerhinterziehung bestätigt

Hohe Gefängnisstrafen für organisierte Steuerhinterziehung bestätigt Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafen für Angeklagte bestätigt, die Umsatzsteuer in Höhe von 260 Millionen Euro beim Emissionshandel hinterzogen haben. Die sechs Verurteilten müssen Freiheitsstrafen zwischen vier und sieben Jahren verbüßen. Dieser Beschluss wurde am Montag in Karlsruhe bekanntgegeben. Die Angeklagten aus Deutschland, Großbritannien und Frankreich hatten mit dem Kauf und Weiterverkauf von Emissionszertifikaten innerhalb verschiedener EU-Staaten eine sogenannte Hinterziehungskette gebildet. Dabei wurden gegenüber dem deutschen Finanzamt unberechtigterweise Umsatzsteuerbeträge geltend gemacht. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte die sechs Angeklagten am 15. August 2011 wegen Steuerhinterziehung zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Vier der Angeklagten legten Revision ein, die aber jetzt vom 1. Strafsenat des BGH ohne Verhandlung als unbegründet verworfen wurden. Die Staatsanwaltschaft zog ihre ursprünglich eingelegte Revision zurück. Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt rechtskräftig. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 1 StR 391/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Ex-Landesbanker Gribkowsky geht in Revision

Ex-Landesbanker Gribkowsky geht in Revision München (dapd). Das Strafverfahren gegen den geständigen Ex-BayernLB-Manager Gerhard Gribkowsky geht in eine neue Runde. Die Anwälte des 54-Jährigen legten am Dienstagnachmittag beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Revision gegen das Urteil ein, wie Gribkowskys Münchner Verteidiger Daniel Amelung am Mittwoch mitteilte. Das Landgericht München hatte Gribkowsky am vergangenen Mittwoch wegen Bestechlichkeit, Steuerhinterziehung und Untreue zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Der ehemalige Landesbanker hatte gestanden, von Formel-1-Chef Bernie Ecclestone 44 Millionen Euro Bestechungsgeld kassiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft wollte sich nicht dazu äußern, ob sie auch in Revision geht. Ein Sprecher verwies darauf, dass die Frist dazu erst in der Nacht zum Donnerstag endet. Gribkowskys Anwalt Amelung rechnet mit einer Revision der Anklage. Oberstaatsanwalt Christoph Rodler hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger hatten sich zum Strafmaß nicht geäußert. Mit der Revision wird das Strafverfahren noch einige Monate dauern. Das Landgericht hat 15 Wochen Zeit, das Urteil zu begründen. Wenn den drei Verteidigern Gribkowskys die Begründung vorliegt, bleibt ihnen nochmals ein Monat Zeit, um die Revision zu begründen. Erst danach wird darüber entschieden. Eine mögliche Anklage gegen Ecclestone könnte sich dadurch ebenfalls hinauszögern. Denn die Staatsanwaltschaft München will Gribkowsky als Zeugen vernehmen. Dies wird jedoch erst nach einem rechtskräftigen Urteil geschehen, da sich der ehemalige Landesbanker sonst selbst belasten müsste. Gribkowskys Geständnis im Prozess ist den Angaben zufolge aus juristischen Gründen für die Staatsanwaltschaft nicht verwertbar. Der Vorsitzende Richter Peter Noll hatte in seiner Urteilsbegründung erklärt, Ecclestone sei die „treibende Kraft“ bei dem Schmiergeldgeschäft gewesen. Der Formel-1-Mogul habe Gribkowsky ins Verbrechen geführt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)