Die Spielräume für Rettungsmaßnahmen werden erweitert

Die Spielräume für Rettungsmaßnahmen werden erweitert Düsseldorf (dapd). Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm ESM einen Freibrief für weitere Hilfspakete. „Die Spielräume für Rettungsmaßnahmen werden durch das Urteil erweitert“, sagte der Rechtsprofessor und Richter am Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen der „Wirtschaftswoche“ laut Vorabbericht. Aus seiner Sicht verberge sich hinter den Auflagen, die das Gericht der Bundesregierung machte, ein deutlicher Paradigmenwechsel. Von der Idee einer verfassungsrechtlich definierten Obergrenze für Finanztransfers kehre das Gericht mit seinem Urteil ab: „Wie viel Geld Deutschland nach Europa schickt, entscheidet ab jetzt allein der Bundestag, egal wie hoch wir uns dafür verschulden“, sagte Wieland. Das Urteil sei „auch als Warnung an die EZB zu verstehen, dass sie nicht im rechtsfreien Raum agiert“. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Gesetz gegen Abzocke im Internet tritt in Kraft

Gesetz gegen Abzocke im Internet tritt in Kraft Berlin (dapd). Verbraucher sind ab dem 1. August besser vor Kostenfallen im Internet geschützt. Ab Mittwoch gilt die „Button-Lösung“: Erst wenn der Internetnutzer eine Schaltfläche mit den gut lesbaren Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder entsprechenden eindeutigen Formulierungen anklickt, kommt ein Vertrag zustande. Die neue gesetzliche Regelung ist für Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) „ein Meilenstein gegen Abzocke im Internet“. Bürger sollen auch nicht mehr in sogenannte Abofallen mit längeren Vertragslaufzeiten geraten. Grundsätzlich gilt: Internetnutzer müssen nur zahlen, wenn sie ihre Zahlungspflicht wirklich kennen. Inzwischen ist die Button-Regelung auch in der Verbraucherrechterichtlinie der Europäischen Union verankert. Diese Richtlinie muss aber erst bis zum Juni 2014 umgesetzt werden. Aigner erklärte, mit der vorgezogenen Regelung wolle sie ein Signal für mehr Verbraucherschutz im Internet setzen. Es sei nicht hinnehmbar, dass Internetnutzer mit trickreich gestalteten, scheinbar kostenfreien Angeboten zum Abschluss von teuren Verträgen verleitet würden. Im Zweifel müsse künftig der Unternehmer beweisen, dass er seinen Informationspflichten ausreichend nachgekommen ist. (Informationen des Bundesverbraucherministeriums über Kostenfallen: http://url.dapd.de/nOm4s5 ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bahn weitet E-Mail-Alarm bei Verspätungen aus

Berlin (dapd). Die Deutsche Bahn baut ihren E-Mail-Service bei Verspätungen oder Störungen aus. Unabhängig von einer Ticketbuchung kann sich ab diesem Montag jeder Interessierte per Mail über Verspätungen und Störungen ausgewählter Bahnverbindungen informieren lassen, wie die „Bild“-Zeitung berichtet. Voraussetzung sei eine einmalige Registrierung über das Internet mit Hinterlegung der E-Mailadresse. Bislang galt dieses Angebot nur für Bahnkunden, die online ein Ticket gekauft hatten.

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