Gesetz gegen Abzocke im Internet tritt in Kraft

Gesetz gegen Abzocke im Internet tritt in Kraft Berlin (dapd). Verbraucher sind ab dem 1. August besser vor Kostenfallen im Internet geschützt. Ab Mittwoch gilt die „Button-Lösung“: Erst wenn der Internetnutzer eine Schaltfläche mit den gut lesbaren Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder entsprechenden eindeutigen Formulierungen anklickt, kommt ein Vertrag zustande. Die neue gesetzliche Regelung ist für Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) „ein Meilenstein gegen Abzocke im Internet“. Bürger sollen auch nicht mehr in sogenannte Abofallen mit längeren Vertragslaufzeiten geraten. Grundsätzlich gilt: Internetnutzer müssen nur zahlen, wenn sie ihre Zahlungspflicht wirklich kennen. Inzwischen ist die Button-Regelung auch in der Verbraucherrechterichtlinie der Europäischen Union verankert. Diese Richtlinie muss aber erst bis zum Juni 2014 umgesetzt werden. Aigner erklärte, mit der vorgezogenen Regelung wolle sie ein Signal für mehr Verbraucherschutz im Internet setzen. Es sei nicht hinnehmbar, dass Internetnutzer mit trickreich gestalteten, scheinbar kostenfreien Angeboten zum Abschluss von teuren Verträgen verleitet würden. Im Zweifel müsse künftig der Unternehmer beweisen, dass er seinen Informationspflichten ausreichend nachgekommen ist. (Informationen des Bundesverbraucherministeriums über Kostenfallen: http://url.dapd.de/nOm4s5 ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)