Klage über mangelhafte Deutschkenntnisse von Klinikärzten

Klage über mangelhafte Deutschkenntnisse von Klinikärzten Berlin (dapd). Der Präsident der Berliner Ärztekammer, Günther Jonitz, beklagt die schlechten Deutschkenntnisse vieler Mediziner in Krankenhäusern. Es häuften sich Beschwerden von Patienten, die sich mit ihrem Arzt nicht mehr verständigen können, sagte Jonitz an Silvester im Deutschlandradio Kultur. Und Chefärzte berichteten, dass sie sich nur noch mit einem Drittel ihrer Mitarbeiter auf Deutsch unterhalten könnten. Diese Verständigungsprobleme belasten laut Jonitz die Arzt-Patienten-Beziehung und seien eine der Hauptursachen dafür, wenn in der Behandlung etwas schief laufe. Auch würden die Ärzte, die gut und fließend Deutsch könnten, mehr und mehr von der unmittelbaren Patientenversorgung abgezogen, um Arztbriefe oder Berichte zu schreiben. „Die Risiken insgesamt steigen“, mahnte der Berliner Ärztekammerpräsident. Ursache dieser Entwicklung sei die Ökonomisierung des Gesundheitswesens, sagte Jonitz. So lege eine „richtig miese Gesundheitspolitik“ zu viel Wert auf Zahlen und wirtschaftliche Erträge und vergesse die Menschen im System. Dies würden sich deutsche Ärzte und Krankenschwestern mittlerweile jedoch nicht mehr bieten lassen: „Wer kann, geht weg, geht in andere Länder und arbeitet dort, wo er als Arzt oder als Krankenschwester angesehen ist – in der Schweiz, in Skandinavien, in England, in Frankreich, in Holland – und diese Lücken werden dann gestopft mit den Ärzten, die aus den Ländern kommen, wo es noch schlimmer ist. Gewerkschaft fordert einheitliche Sprachprüfungen Die Gewerkschaft der Klinikärzte, der Marburger Bund, hatte bereits im November darauf hingewiesen, dass es in den Bundesländern unterschiedliche, teilweise stark voneinander abweichende Verfahren zum Nachweis von Deutschkenntnissen gibt. Sie forderte auf ihrer Hauptversammlung die Kultusminister und Gesundheitsminister auf, gemeinsame Regelungen zu treffen, die auf anerkannten Sprachprüfungen beruhen. Zuweilen genüge zurzeit eine mündliche Vorsprache bei der Behörde, und lediglich ein Bundesland bestehe auf Vorlage eines Goethe-Zertifikats oder eines Telc-Zertifikats (The European Language Certificates – die Europäischen Sprachenzertifikate). Diese unterschiedlichen Anforderungen seien sachlich und rechtlich nicht zu begründen. dapd (Politik/Politik)

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.