Der Gesetzentwurf für den neuen Beschneidungsparagrafen

Der Gesetzentwurf für den neuen Beschneidungsparagrafen Berlin (dapd). Für weltweites Aufsehen hatte im Sommer das Landgericht Köln gesorgt: Die rituelle Beschneidung von Jungen – eine wichtige Tradition in Judentum und Islam – stelle eine rechtswidrige Körperverletzung dar, urteilte das Gericht vor wenigen Monaten. Vor allem Juden und Muslime sahen ihre Religionsfreiheit in Deutschland gefährdet und verlangten von der Bundesregierung schnelle Rechtssicherheit für die Religionsmitglieder. Gleiches forderte der Bundestag noch vor der Sommerpause in einer Entschließung. Tatsächlich leitete die Regierung eine verhältnismäßig schnelle Gesetzesänderung in die Wege: Nachdem das Bundesjustizministerium vergangene Woche „Eckpunkte“ für einen Gesetzentwurf präsentiert hatte, liegt nun bereits der fertige Entwurf vor, der von den übrigen Ressorts schon akzeptiert wurde. Am Mittwoch soll das Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden. Auch Nicht-Mediziner dürfen Beschneidungen vornehmen Auch dieses überarbeitete Papier soll die Straffreiheit von Beschneidungen bei Jungen ermöglichen. Nicht von Belang ist dabei, ob religiöse Beweggründe vorliegen. Und wie schon in den Eckpunkten vorgesehen, soll die notwendige Gesetzesänderung im Sorgerecht vorgenommen werden. Der geplanten neuen Passage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, Paragraf 1631 d) nach soll das Sorgerecht Eltern erlauben, auch medizinisch nicht notwendige Beschneidungen bei „nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindern“ vornehmen zu lassen – wenn diese „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ durchgeführt werden und „das Kindeswohl nicht gefährden“. Eine solche Gefährdung könnte etwa gegeben sein, wenn der Junge Bluter ist. In den ersten sechs Lebensmonaten sollen auch von „Religionsgemeinschaften dazu vorgesehene“ Nicht-Mediziner die Beschneidungen vornehmen dürfen. Dies gilt aber nur, wenn die jeweiligen Personen dafür besonders ausgebildet sind. Wille des kleinen Kindes „nicht irrelevant“ Weitere Konkretisierungen gibt es im Begleittext des Entwurfes. Dort heißt es etwa: Die in dem Gesetzespassus angeführten Regeln der ärztlichen Kunst verlangten „eine im Einzelfall angemessene und wirkungsvolle Betäubung“. Eingegangen wird auch auf das Mitspracherecht der betroffenen Kinder. Grundsätzlich gelte die Regelung „nur für solche Kinder, die aufgrund ihres Entwicklungsstandes noch nicht in der Lage“ seien die Bedeutung des Eingriffs zu verstehen. Auch unterhalb der „Schwelle von Einsichts- und Urteilsfähigkeit“ sei ein „ernsthaft und unmissverständlich zum Ausdruck gebrachter entgegenstehender Wille des (…) Kindes aber nicht irrelevant“. Die Eltern seien in diesen Fällen gehalten, sich mit dem Willen des Kindes „auseinanderzusetzen“. Deutlich wird im Begleittext nun zudem die Beschneidung bei Jungen von der „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ abgegrenzt. Letztere bleibt als gefährliche oder schwere Körperverletzung strafbar. dapd (Politik/Politik)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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