Berlin (dapd). Bei dem von den Bundesländern angestrebten NPD-Verbotsverfahren hat CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe zur Sorgfalt aufgerufen. „Es empfiehlt sich, sehr genau hinzuschauen, ob die in den Ländern zusammengetragenen Materialien ausreichen und ob die Bedingungen des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf V-Leute erfüllt sind“, sagte Gröhe der „Welt am Sonntag“. „Bundesregierung und Bundestag sollten einen Verbotsantrag dann stellen, wenn gute Erfolgschancen bestehen.“ Im Übrigen zeigten die Wahlergebnisse, dass „nur wenige diesen Rattenfängern auf den Leim gehen“, sagte Gröhe weiter. Der Bundesrat hatte am 14. Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der rechtsextremen Partei zu beantragen. Die Bundesregierung will darüber im ersten Quartal 2013 entscheiden. dapd (Politik/Politik)