ZF Friedrichshafen und Knorr-Bremse dementieren Übernahmpläne

ZF Friedrichshafen und Knorr-Bremse dementieren Übernahmpläne Friedrichshafen (dapd). Die Autozulieferer ZF Friedrichshafen und Knorr Bremse weisen einen Bericht über eine mögliche Übernahme oder eine Fusion zurück. Solche Überlegungen hätten „rein spekulativen Charakter“, erklärten beide Unternehmen am Donnerstag in einer gemeinsamen Mitteilung. Das „Manager Magazin“ hatte zuvor in einem Vorabbericht vermeldet, dass die ZF-Konzernführung eine Übernahme von Knorr Bremse prüfe. Möglich sei auch eine Fusion der beiden Unternehmen, berichtete das Magazin unter Verweis auf Konzernkreise. Der inzwischen 71 Jahre alte Knorr-Bremse-Eigentümer Heinz Hermann Thiele habe großes Interesse daran, sein Unternehmen langfristig in einem sicheren Hafen unterzubringen. ZF Friedrichshafen, zu 100 Prozent im Besitz von zwei Stiftungen, erscheine für diesen Zweck besonders geeignet. Noch gebe es aber Uneinigkeit über die Form der möglichen Verbindung. Beide Unternehmen versicherten allerdings, „dass es keine Gespräche zwischen Knorr-Bremse und ZF über einen Zusammenschluss oder eine Fusion der beiden Unternehmen gibt“. ZF ist einer der größten Autozulieferer der Welt und erzielte im vergangenen Jahr einen Rekordumsatz von 15,5 Milliarden Euro. Das operative Ergebnis legte um 25 Prozent auf 850 Millionen Euro zu. Knorr Bremse ist auf Bremssysteme für Schienenfahrzeuge und Lkw spezialisiert und erzielte 2011 Rekorde bei Gewinn und Umsatz. Das Konzernergebnis stieg um fast 38 Prozent auf 329 Millionen Euro. Der Umsatz wuchs um 14 Prozent auf 4,24 Milliarden Euro. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

BAG: Wiederholte Vertragsbefristung kann unwirksam sein

BAG: Wiederholte Vertragsbefristung kann unwirksam sein Erfurt (dapd). Befristete Arbeitsverträge dürfen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ohne genaue Prüfung nicht unbegrenzt erneuert werden. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden die Richter in Erfurt, dass vor einer erneuten Befristung genau zu prüfen sei, wie oft und wie lange bereits verlängert wurde. Vor allem eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber sprächen für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs. Dann sei die Befristung unwirksam. Eine konkrete Grenze für solche Kettenbefristungen nannten die Richter aber nicht. Das Gericht gab mit seiner Entscheidung einer Frau Recht, die mit 13 aufeinanderfolgenden Verträgen elf Jahre lang beim Amtsgericht Köln beschäftigt worden war. Sie hatte dort jeweils Justizangestellte vertreten, die sich in Elternzeit oder Sonderurlaub befunden hatten. Schließlich klagte sie auf eine unbefristete Festanstellung, unterlag aber zunächst am Landesarbeitsgericht in Köln. Im Januar hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in dem Fall entschieden, dass Kettenbefristungen auch bei wiederkehrendem oder ständigem Vertretungsbedarf nicht generell gegen EU-Recht verstoßen. Sie dürften allerdings nicht rechtsmissbräuchlich sein. In einem ähnlich gelagerten Fall entschieden die Richter dagegen im Sinne des Arbeitgebers. Sie wiesen die Klage einer Frau ab, die mit vier aufeinanderfolgenden Verträgen über einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren beschäftigt wurde. Zahl und Gesamtdauer der Arbeitsverhältnisse gäben in dem Fall keine Anhaltspunkte für einen Rechtsmissbrauch, urteilten die Richter. (Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 18. Juli 2012, AZ.: 7 AZR 443/09, 7 AZR 783/10) (BGA-Pressemitteilung: http://url.dapd.de/g9LJCO ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Opel-Aufsichtsratsmitglied erwartet fünfjährige Dauer der Sanierung

Opel-Aufsichtsratsmitglied erwartet fünfjährige Dauer der Sanierung Rüsselsheim/Würzburg (dapd). Die Sanierung des kriselnden Autoherstellers Opel wird nach Ansicht eines Aufsichtsratsmitglieds noch einige Jahre anhalten. „Ich gehe davon aus, dass es etwa drei bis fünf Jahre dauern wird, bis Opel wieder auf der Erfolgsspur ist“, sagte Jaap Timmer, Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzender des europäischen Opel-Händlerverbandes, dem in Würzburg erscheinenden Fachmagazin „Kfz-Betrieb“. Auf dem Weg zurück in die Gewinnzone müsse Opel „mehr verkaufen und Kosten sparen. Dafür gibt es zahlreiche Möglichkeiten wie den Einkauf zu optimieren und Bürokratie abzubauen, man muss nicht unbedingt Mitarbeiter entlassen“, sagte der Holländer. Ein Sprecher des Unternehmens äußerte sich nicht zu den Aussagen. Opel schreibt seit Jahren Verluste in Milliardenhöhe. Die General-Motors-Tochter hatte am Mittwoch einen Kahlschlag im Management angekündigt: Nach dem Abgang von Karl-Friedrich Stracke als Vorstandsvorsitzender und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern sollen zusätzlich zahlreiche Führungskräfte das Unternehmen verlassen. Die Rede ist von 500 Managern. Opel-Betriebsratschef Wolfgang Schäfer-Klug erwartet trotz der zahlreichen Umbesetzungen in der Konzernführung um den gerade ernannten Interimschef Thomas Sedran Kontinuität auf dem Weg der Sanierung. Aus Sicht des Betriebsrats ändere sich nichts, sagte Schäfer-Klug am Rande einer Opel-Veranstaltung in Rüsselsheim. Das Unternehmen präsentierte sich dort als neuer Sponsor des deutschen Fußballmeisters Borussia Dortmund. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

MTH Retail kauft über 100 Märkte der Schlecker-Tochter Ihr Platz

MTH Retail kauft über 100 Märkte der Schlecker-Tochter Ihr Platz Ulm (dapd). Nach der Schlecker-Insolvenz geht der Verkauf von Filialen der Tochterfirma Ihr Platz weiter. Ein Sprecher von Insolvenzverwalter Werner Schneider bestätigte am Donnerstag auf dapd-Anfrage einen Bericht des „Handelsblatts“ (Onlineausgabe), wonach bis zu 109 Märkte an die österreichische Handelsgruppe MTH Retail Group verkauft werden. Dabei handele es sich in erster Linie um Filialen mittlerer Größe mit Ladenflächen zwischen 250 und 350 Quadratmetern. Die Verträge seien noch nicht unterschrieben. Dies solle aber am Freitag erfolgen, sagte der Sprecher. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass die Drogeriemarktkette Rossmann 104 Filialen des insolventen Konkurrenten aufkauft. Für die jetzt verbleibenden knapp 280 Ihr-Platz-Filialen würden in den nächsten Tagen weitere Gespräche mit potenziellen Investoren geführt, sagte der Schneider-Sprecher. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Insolvenzverwalter für Versandhändler Neckermann benannt

Insolvenzverwalter für Versandhändler Neckermann benannt Frankfurt/Main (dapd). Zwei Frankfurter Rechtsanwälte sind als vorläufige Insolvenzverwalter für den zahlungsunfähigen Versandhändler Neckermann benannt worden. Michael Frege wurde für Neckermann.de bestellt, Joachim Kühne für die Logistik, wie es am Donnerstag beim Amtsgericht Frankfurt am Main auf dapd-Anfrage hieß. Sie schauten sich nun die Verhältnisse im Unternehmen an und prüften etwa, wie viel Vermögensmasse noch vorhanden sei. Die Anwälte hätten vier Wochen Zeit, um ein Gutachten vorzulegen und den Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Die Gewerkschaft ver.di begrüßte die schnelle personelle Entscheidung. Gewerkschaftssekretär Wolfgang Thurner hatte zuvor eine rasche Festlegung angemahnt, „damit die Firma Neckermann schnell wieder geschäftsfähig ist und die Geschäfte weiterlaufen können“. Eine Einschätzung zu den benannten Rechtsanwälte wollte er noch nicht abgeben. Auch Neckermann wollte sich zunächst nicht dazu äußern. Das Unternehmen hatte am Mittwoch Insolvenzantrag gestellt. Zuvor waren Verhandlungen mit ver.di über einen Sanierungsplan gescheitert. Zwar waren sich Geschäftsführung und Arbeitnehmervertretung einig geworden. Eigentümer Sun Capital hielt das Ergebnis der Verhandlungen allerdings für nicht tragfähig und stellte keine weiteren Mittel für die Finanzierung zur Verfügung. In den Verhandlungen war es um den vom Management beabsichtigten Abbau von 1.380 der rund 2.400 Stellen in Deutschland gegangen. Unmittelbar nach dem Scheitern der Verhandlungen hatte Neckermann angekündigt: „Die Geschäftsführung wird alles daran setzen, das laufende Geschäft auch im vorläufigen Insolvenzverfahren aufrecht zu halten.“ Ver.di hatte sich enttäuscht von der Haltung des Eigentümers Sun Capital gezeigt. Zugleich kündigte Thurner an, den Insolvenzverwalter zu unterstützen. Das bekräftigte er am Donnerstag. Ver.di sei an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert, sagte er. „Wir unterstützen auch die Suche und Versuche, einen seriösen Investor zu finden.“ Sun Capital werde von ver.di abgelehnt. Die Gewerkschaft wollte rasch Kontakt zum Insolvenzverwalter aufnehmen, um ihr Fortführungskonzept für Neckermann vorzustellen. Sie hofft, Arbeitsplätze im Onlinebereich und der Logistiksparte retten zu können. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Straßburg tastet deutsche Sterbehilfe-Regelungen nicht an

Straßburg tastet deutsche Sterbehilfe-Regelungen nicht an Straßburg/Berlin/Zürich (dapd). Die restriktiven deutschen Sterbehilfe-Regelungen können in Kraft bleiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschied am Donnerstag nicht inhaltlich über die Weigerung deutscher Behörden, einer gelähmten Patientin den Erwerb eines tödlichen Medikaments zu genehmigen. Eine dagegen gerichtete Beschwerde ihres Ehemanns wurde als „unzulässig“ verworfen. Der Kläger erzielte jedoch einen „verfahrensrechtlichen“ Erfolg und bekam eine Entschädigung zugesprochen. Die Bundesärztekammer begrüßte es, dass der EGMR „die in Deutschland gültigen Regelungen zum assistierten Suizid unangetastet“ ließ. Die umstrittene Sterbehilfeorganisation „Dignitas“ in der Schweiz kritisierte hingegen, der Gerichtshof schweige „zu konkreten Fragen der Beihilfe zum Suizid“. Der Mann aus Braunschweig klagte dagegen, dass die deutschen Behörden es seiner querschnittsgelähmten Ehefrau verweigert hatten, eine tödliche Medikamentendosis für einen Selbstmord zu erwerben. Dadurch habe Deutschland das Recht der Frau auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, insbesondere ihr Recht auf einen würdevollen Tod verletzt, argumentierte er. Der EGMR entschied jedoch, dass der Mann „nicht im Namen seiner Frau klagebefugt war“. Der Gerichtshof wies diesen Teil der Beschwerde als unzulässig zurück und „beschränkte“ sich nach eigenen Angaben „auf die Prüfung des Falles unter verfahrensrechtlichen Gesichtspunkten“. Und hier sei der 1943 geborene Kläger in eigenen Rechten verletzt worden. Denn die deutschen Behörden hätten seine Beschwerde „in der Sache prüfen müssen“. Deutschland müsse ihm deshalb 2.500 Euro für den „erlittenen immateriellen Schaden“ und 26.736 Euro für die entstandenen Kosten zahlen. Der EGMR wies darauf hin, dass unter den 47 Mitgliedstaaten des Europarats „kein Konsens hinsichtlich der Zulässigkeit jeglicher Form der Beihilfe zur Selbsttötung besteht“. Ärzten sei es in nur vier von 42 untersuchten Staaten erlaubt, Patienten ein tödliches Medikament zum Zweck der Selbsttötung zu verschreiben. Die Frau des Klägers war nach einem Sturz vor dem eigenen Haus im Jahr 2002 querschnittsgelähmt und auf künstliche Beatmung angewiesen. Sie wollte daher ihrem Leben ein Ende setzen. Nach Weigerung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn, ihr die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Medikamentendosis zu erteilen, nahm sie sich am 12. Februar 2005 mithilfe der Sterbehilfeorganisation „Dignitas“ in der Schweiz das Leben. Das Ehepaar war 25 Jahre verheiratet. Der Mann sah sein Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens dadurch verletzt, dass er gezwungen gewesen sei, in die Schweiz reisen, um es seiner Frau zu ermöglichen, Selbstmord zu begehen. Zudem war er der Ansicht, die deutschen Gerichte hätten sein Beschwerderecht verletzt, indem sie ihm das Recht absprachen, die Weigerung des Bundesinstituts anzufechten. Dem folgten die Straßburger Richter. Sie sahen wegen des „persönlichen Engagements“ des Mannes eine „Ausnahmesituation“ gegeben. Der Kläger sei daher von der Behörden-Weigerung „direkt“ betroffen. Zudem betreffe der Fall grundlegende Fragen von allgemeinem Interesse. Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hatte anlässlich des Falles bereits betont, es gebe „aus guten Gründen kein Recht auf Tötung“. Deshalb sollten „Tötungsmittel in Deutschland auch weiterhin nicht frei verfügbar sein“. dapd (Politik/Politik)

Vorläufige Insolvenzverwalter für Neckermann bestellt

Vorläufige Insolvenzverwalter für Neckermann bestellt Frankfurt/Main (dapd). Für den zahlungsunfähigen Versandhändler Neckermann sind zwei vorläufige Insolvenzverwalter benannt worden. Zwei Frankfurter Rechtsanwälte wurden bestellt, wie es am Donnerstag beim Amtsgericht Frankfurt am Main hieß. Demnach ist Michael Frege für Neckermann.de zuständig, Joachim Kühne für die Logistik. Sie schauten sich nun die Verhältnisse im Unternehmen an und prüften etwa, wie viel Vermögensmasse noch vorhanden sei. Sie hätten vier Wochen Zeit, um ein Gutachten zu erstellen und den Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, hieß es. Neckermann hatte am Mittwoch Insolvenzantrag gestellt. Zuvor waren Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di über einen Sanierungsplan gescheitert. Zwar waren sich Geschäftsführung und Arbeitnehmervertretung einig geworden. Eigentümer Sun Capital hielt das Ergebnis der Verhandlungen allerdings für nicht tragfähig und stellte keine weiteren Mittel für die Finanzierung zur Verfügung. In den Verhandlungen ging es um den vom Management beabsichtigten Abbau von 1.380 der rund 2.400 Stellen in Deutschland. Ver.di zeigte sich nach dem Scheitern am Mittwoch enttäuscht von der Haltung des Eigentümers. Zugleich kündigte Gewerkschaftssekretär Wolfgang Thurner an, den Insolvenzverwalter zu unterstützen. Das bekräftigte er am Donnerstag, noch bevor die beiden Frankfurter Rechtsanwälte bestellt wurden. Ver.di sei an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert, sagte er. „Wir unterstützen auch die Suche und Versuche, einen seriösen Investor zu finden.“ Sun Capital werde von ver.di abgelehnt. Die Gewerkschaft wollte rasch Kontakt zum Insolvenzverwalter aufnehmen, um ihr Fortführungskonzept für Neckermann vorzustellen. Sie hofft, Arbeitsplätze im Onlinebereich und der Logistiksparte retten zu können. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)