Edathy ist sicher: Verfassungsschutz führte keine NSU-Terroristen als V-Leute

Edathy ist sicher: Verfassungsschutz führte keine NSU-Terroristen als V-Leute Berlin (dapd). Entlastung für den Verfassungsschutz: Der Inlandsgeheimdienst hat keinen Mitwisser oder Beschuldigten der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund als V-Mann angeworben oder geführt. Das bestätigte am Mittwoch der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, in Berlin. Nach den Angaben des SPD-Politikers ist dies das Ergebnis einer ersten Prüfung von insgesamt 45 Aktenordnern zur sogenannten Operation „Rennsteig“, die der Verfassungsschutz den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung gestellt hatte. Darunter waren auch Akten, die von einem Referatsleiter des Bundesamtes geschreddert worden waren, teilweise aber rekonstruiert werden konnten. Die Terrororganisation NSU war im November vergangenen Jahres aufgeflogen. Die Gruppe lebte mehr als ein Jahrzehnt unentdeckt von den Sicherheitsbehörden im Untergrund und ermordete bundesweit zehn Menschen. Der Bundesverfassungsschutz habe insgesamt acht V-Leute im NSU-nahen Thüringer Heimatschutz (THS) geführt, sagte Edathy weiter. Zu jedem Informanten habe es eine Akte gegeben. Allerdings hätten die Parlamentarier nur eine einzige Akte „dem Anschein nach vollständig“ erhalten vorgefunden. Die anderen sieben Unterlagensammlungen seien der Vernichtungsaktion im Verfassungsschutz nach Auffliegen der Terrorzelle zum Opfer gefallen und nur rekonstruiert vorgelegt worden. Der Obmann der CDU/CSU, Clemens Binnninger, nannte das Offenlegen der Akten durch den Verfassungsschutz ein Novum in der deutschen Sicherheitspolitik. Er kritisierte jedoch, dass sich die Behörde mit dem Vorlegen der Unterlagen so lange Zeit gelassen habe. SPD-Obfrau Eva Högl betonte, dass es sehr wichtig gewesen sei, die Akten zu sehen, um Verschwörungstheorien den Boden zu entziehen. Sie kündigte zudem an, dass der Untersuchungsausschuss noch mal die Akten einsehen müsse. Auch der Obmann der FDP, Hartfrid Wolff, sagte, dass er nochmals in die Akten Einsicht nehmen müsse. „Bisher habe ich noch kein vernünftiges Gesamtbild, ich brauche weitere Informationen.“ Er hoffe, diese bei der für Donnerstag anberaumten Vernehmung des scheidenden Verfassungsschutzpräsidenten Heinz Fromm zu bekommen. Die Linke-Obfrau Petra Pau unterstrich, dass mit der Aktion „keine Rede von einer Transparenzoffensive“ des Verfassungsschutzes sein könne. Es blieben weitere Fragen. So müsse etwa festgestellt werden, ob tatsächlich bestimmte Quellen gar nicht in den Akten geführt worden seien. Grünen-Obmann Wolfgang Wieland betonte, dass das Schreddern durch die Rekonstruktion der Akten nicht „geheilt“ worden sei. Die Unterlagen seien immer noch unvollständig gewesen. Der für die Schredderaktion verantwortliche Referatsleiter des Verfassungsschutzes müsse bei seiner für Donnerstagmorgen geplanten Vernehmung vor allem die Motivation für sein Verhalten erklären. Hinterbliebene der NSU-Opfer zeigten den Bundesverfassungsschutz wegen der Schredderaktion unterdessen an. Es sei am Mittwoch eine Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung eingegangen, sagte ein Sprecher der Karlsruher Bundesanwaltschaft auf dapd-Anfrage. Erreicht werden solle unter anderem ein Durchsuchungsbeschluss für die Räume des Bundesverfassungsschutzes. Zudem stehen dem Inlandsgeheimdienst grundlegende Veränderungen bevor. Der Ruf nach Reformen kam am Mittwoch aus allen Parteien. Während Linkspartei, Grünen-Chefin Claudia Roth und die Türkische Gemeinde gar über eine Abschaffung des Verfassungsschutzes nachdenken, sehen Koalitionspolitiker die Verantwortung vor allem bei den Ländern. Auch in Bayern wird sich derweilen nun ein Untersuchungsausschuss mit den Ermittlungspannen befassen. Das Gremium wurde am Mittwochabend vom Landtag eingesetzt. Es ist damit der vierte parlamentarische Ausschuss, der den Fall untersucht. dapd (Politik/Politik)

Bayerischer NSU-Untersuchungsausschusses eingesetzt

Bayerischer NSU-Untersuchungsausschusses eingesetzt München (dapd). In Bayern gibt es jetzt ebenfalls einen Untersuchungsausschuss zur Neonazi-Mordserie in Deutschland. Der Landtag setzte das Gremium am Mittwoch in München ein. Ziel ist es, ein mögliches Fehlverhalten bayerischer Sicherheits- und Justizbehörden sowie der zuständigen Ministerien aufzuklären. Bayern war seit dem September 2000 Tatort der Hälfte der zehn Morde der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) kündigte „totale Transparenz“ bei der Aufklärung an. NSU-Untersuchungsausschüsse gibt es bereits im Bundestag sowie in Sachsen und Thüringen. Die konstituierende Sitzung des bayerischen Gremiums findet am Donnerstag statt. Der Ausschuss mit insgesamt neun Mitgliedern wird vom SPD-Abgeordneten Franz Schindler geleitet. dapd (Politik/Politik)

Gericht erklärt Klagen gegen Atom-Moratorium für zulässig

Gericht erklärt Klagen gegen Atom-Moratorium für zulässig Kassel (dapd-hes). Im Rechtsstreit um die befristete Stilllegung des hessischen Atomkraftwerks Biblis nach der Katastrophe von Fkushima ist der Weg für die nächste Runde offen. Die gegen die Anordnung gerichteten Klagen der RWE Power AG seien zulässig, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Mittwoch in Kassel. Revision ließ er nicht zu. Wird dieses Urteil rechtskräftig, steht im nächsten Schritt eine weitreichende Entscheidung des Kasseler Gerichtshofs an. Dann geht es um die Frage, ob die vom hessischen Umweltministerium am 18. März 2011 angeordneten und auf drei Monate befristete Stilllegung der Reaktorblöcke Biblis A und B rechtmäßig war. Ein Termin dafür steht noch nicht fest. RWE will mit seiner Klage die Feststellung erreichen, dass die Stillegungs-Anordnung rechtswidrig war. Auf ein entsprechendes Urteil will der Konzern dann nach eigenen Angaben eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen das Land Hessen gründen. Diese sei sei seit langem in Vorbereitung, betonte ein Prozessvertreter des Unternehmens am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung in Kassel. Es gehe dabei auch um aktienrechtliche Verpflichtungen des Vorstands. Gerade dieser angestrebte weitere Rechtsstreit führte nun auch zur Zulassung der beiden Klagen zu Biblis A und B vor dem VGH. Der Sechste Senat befand, RWE habe ein fortdauerndes Interesse daran, dass auch nachträglich eine Feststellung zur Rechtmäßigkeit getroffen werde. Der zivilrechtliche Prozess auf Schadenersatz sei ernsthaft beabsichtigt. Dass ein Schaden, durch das Moratorium eingetreten sei, sei „nicht von vornherein ausgeschlossen“. Nur das habe man prüfen müssen. Klären müsse die Frage ein Zivilgericht. Die RWE-Seite hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, durch die befristete Stilllegung der beiden Blöcke sei dem Unternehmen ein Schaden von insgesamt 187 Millionen Euro entstanden. Denn langfristige Liefervereinbarungen hätten nicht erfüllt werden können, ohne Strom zuzukaufen. Das Wisbadener Umweltministerium indes zweifelte besonders im Falle von Biblis B einen Schaden an. Der Block habe sich in Revision befunden, als das Moratorium begann. Die Arbeiten hätten die befristete Stilllegung überdauert. Dies habe rein technische Gründe“ gehabt. RWE widersprach dieser Darstellung. Die Kasseler Entscheidung sorgte umgehend für kritische Reaktionen der hessischen Landtagsopposition: „Wäre es beim rot-grünen Atomausstieg geblieben, den schließlich die Atomwirtschaft mit der ‚alten‘ Bundesregierung vereinbart hatte, stünde Hessen jetzt nicht vor der Situation, sich für eine Schadenersatzleistung von fast 200 Millionen Euro wappnen zu müssen“, sagte der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Timon Gremmels. Linken-Fraktionschefin Janine Wissler erklärte: „Jetzt rächt sich, dass die Bundesregierung mit ihrem bewusst dilettantischen Vorgehen den Atomkonzernen die Tore zu einer Klage weit aufgesperrt hat.“ Theoretisch kann das Land versuchen, gegen die Entscheidung vom Mittwoch doch noch eine Revision durchzusetzen. Dazu müsste Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. Direkt nach dem Urteil sah es allerdings nicht so aus, als werde das passieren. Ein Vertreter des Umweltministeriums sagte: „Wir sehen jetzt mit Zuversicht dem Folgetermin entgegen.“ Man sei von der Rechtmäßigkeit der Anordnung vom 18. März 2011 überzeugt. (Aktenzeichen: 6 C 824/11.T und 6 C 825/11.T) dapd (Politik/Politik)

Euro-Rettung treibt deutsche Schuldenquote nach oben

Euro-Rettung treibt deutsche Schuldenquote nach oben Berlin (dapd). Die Euro-Rettung sorgt für eine Erhöhung der deutschen Schuldenquote. Das Bundesfinanzministerium rechnet laut einer Mitteilung vom Mittwoch damit, dass die Summe der aufgelaufenen Staatsschulden in diesem Jahr 83,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entsprechen wird. Im vergangenen Jahr hatte die Quote den Angaben zufolge bei 81,2 Prozent der Wirtschaftsleistung gelegen. Laut den europäischen Verträgen sind maximal 60 Prozent erlaubt. Nach Angaben des Ministeriums sorgen vor allem die „europäischen Stabilisierungsmaßnahmen“ und die „Nachbefüllung der Ersten Abwicklungsanstalt“ für die Steigerung in diesem Jahr. Die Anstalt kümmert sich um die Abwicklung der einstigen Landesbank Nordrhein-Westfalens, der WestLB. Trotz der höheren Quote zeigte sich das Ministerium optimistisch: „Es wird davon ausgegangen, dass die Konsolidierungseffekte in den Folgejahren aber überwiegen und zu einem stetigen Rückgang der Schuldenstandsquote führen werden.“ Das Ministerium bekräftigte zugleich seine Prognose vom April, wonach Deutschland schon in diesem Jahr sein mittelfristiges Haushaltsziel eines strukturellen Defizits von maximal 0,5 Prozent des BIP erreicht. Hier hält die Bundesrepublik die europäischen Vorgaben klar ein: Maximal 3,0 Prozent sind erlaubt. Im vergangenen Jahr hatte das strukturelle Defizit 1,0 Prozent des BIP betragen. dapd (Politik/Politik)

Fluggäste können bald einen Schlichter einschalten

Fluggäste können bald einen Schlichter einschalten Berlin (dapd). Fluggäste sollen bei Streitigkeiten mit Fluggesellschaften künftig eine Schlichtungsstelle um Hilfe bitten können. Den zugehörigen Gesetzentwurf brachte das Bundeskabinett am Mittwoch auf den Weg. Details stießen auf Kritik bei Opposition und Verbraucherverbänden. Auch die bayerische Justiz- und Verbraucherministerin Beate Merk bemängelte fehlende Klarheit für die Verbraucher. „Guter Verbraucherschutz sieht anders aus.“ Bei den erwarteten Fällen geht es im wesentlichen um Ärger über Flugausfälle, Überbuchungen, Verspätungen oder Gepäckprobleme. Die Kunden können die Schlichtungsstelle erst anrufen, wenn sie mit einer Beschwerde direkt bei der Fluggesellschaft keinen Erfolg hatten. Die Stelle sollen die Unternehmen auf freiwilliger Basis einrichten. Dazu kommt eine behördliche Schlichtungsmöglichkeit für Konflikte mit Unternehmen, die sich an der privaten Einrichtung nicht beteiligen. Die Kosten für die Fluggesellschaften werden mit jährlich etwa 1,2 Millionen Euro veranschlagt, die der behördlichen Schlichtung mit rund 377.000 Euro. Die Bundesregierung rechnet mit rund 6.500 Eingaben jährlich, von denen 20 Prozent auf die behördliche Schlichtung entfallen. Merk, die auch stellvertretende CSU-Vorsitzende ist, nannte die entstehende Lage „für den Fluggast unübersichtlich“. Die Freiwilligkeit führe auch dazu, dass für jedes Flugunternehmen eine andere Schlichtungsstelle zuständig ist. Der Fluggast „muss erst einmal herausfinden, an welche Stelle er sich wenden kann“, erklärte sie. Auch Kritiker aus den Reihen der Grünen monieren an dem Gesetzentwurf, dass den Unternehmen Freiwilligkeit zugestanden wurde. Außerdem seien Pauschalreisende teilweise und Personen ausgeschlossen, deren Reisen von Unternehmen oder Behörden gebucht wurden. Außerdem erinnerten sie an die Koalitionsvereinbarung, in der von einer gemeinsamen Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger die Rede ist. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, die Freiwilligkeit lasse erwarten, dass die Schlichtung ein Erfolgsmodell werde. Eine gesetzlich verordnete Schlichtung „wäre zum Scheitern verurteilt gewesen, weil niemand gesetzlich gezwungen werden kann, Schlichtungsvorschläge zu akzeptieren“. Der verbraucherschutzpolitische Sprecher ihrer Fraktion, Erik Schweikert, nannte die künftige Schlichtungsstelle einen „Meilenstein für den Verbraucher“. Endlich bekämen Fluggäste eine Anlaufstelle, die ihnen außergerichtlich helfe. Die Fluggesellschaften würden so stärker angehalten, ihr Beschwerdemanagement zu verbessern. Ansprüche von weniger als zehn Euro regelt die Schlichtungsstelle nicht. Bei Forderungen von mehr als 5.000 Euro oder wegen Personenschäden soll in der Regel weiterhin der Weg zum Gericht eingeschlagen werden. Über die Schlichtungsstelle hinaus haben Bürger wie bisher die Möglichkeit, den Verdacht auf ordnungsrechtliche Verstöße beim Luftfahrt-Bundesamt anzuzeigen. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. (Gesetzentwurf: http://url.dapd.de/TTSz9G ) dapd (Politik/Politik)

Netzagentur genehmigt überarbeitete VDSL-Pläne der Telekom

Netzagentur genehmigt überarbeitete VDSL-Pläne der Telekom Bonn (dapd). Die Deutsche Telekom kann ihre schnellen VDSL-Breitbandanschlüsse voraussichtlich schon bald mit Mengenrabatt an Wettbewerber verkaufen. Die Bundesnetzagentur kündigte am Mittwoch an, sie habe nach Zugeständnissen der Telekom keine Bedenken mehr gegen das Preismodell des Bonner Konzerns. Die Telekom begrüßte die Ankündigung. Der Breitbandausbau in Deutschland erhalte dadurch einen neuen Schub. Die Regulierungsbehörde hatte die Pläne der Telekom im Frühjahr zunächst blockiert, weil sie wegen der geplanten langen Vertragslaufzeiten Wettbewerbsverzerrungen und eine Behinderung des Breitbandausbaus befürchtete. Diese Einwände habe die Telekom mit einem erweiterten Sonderkündigungsrecht für die Großhändler, einer Verkleinerung der Mindestabnahmemenge und einer Erhöhung der monatlichen Entgelte ausgeräumt, berichtete das Bundeskartellamt und bestätigte damit einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Die Bundesnetzagentur erhofft sich von dem nachgebesserten Modell eine Förderung der Verbreitung hochleistungsfähiger Breitbandanschlüsse, aber auch Anreize zur Errichtung neuer Infrastrukturen. Der Deutschland-Vorstand der Telekom, Niek Jan van Damme, sagte: „Dass wir diese Hürde genommen haben, bringt den Breitbandausbau entscheidend voran.“ Denn nur durch verstärkte Kooperationen könne der Netzausbau der nächsten Generation gelingen. „Die Branche muss sich Kosten und Risiken teilen können, wenn sie Milliarden investieren soll“, sagte van Damme. Der Konzern will noch in diesem Jahr in acht weiteren Städten das Glasfasernetz bis zu den Haushalten ausbauen. Der Entwurf der Bundesnetzagentur muss allerdings vor der endgültigen Entscheidung noch der Europäischen Kommission und den Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedsstaaten zur Stellungnahme vorgelegt werden. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Bouffier weist Vorwürfe im Zusammenhang mit NSU-Ermittlungen zurück

Bouffier weist Vorwürfe im Zusammenhang mit NSU-Ermittlungen zurück Wiesbaden (dapd-hes). Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) weist persönliche Anschuldigungen gegen ihn im Zusammenhang mit der Mordserie der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zurück. „Die Vorwürfe sind Unsinn, es gibt nichts Neues“, sagte Bouffier am Mittwoch in Wiesbaden. Er nahm damit erstmals persönlich Stellung zum Vorwurf der Verhinderung von Strafverfolgung, den der Vorsitzende des Berliner NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD), am Vortag aufgeworfen hatte. Die Berichterstattung sei „weitgehend falsch, es ging nie nur um einen V-Mann“, betonte der Ministerpräsident. Alles Weitere wolle er bei seiner Vernehmung vor dem Ausschuss sagen. „Das Verhalten Edathys richtet sich selbst“, fügte er hinzu. Edathy hatte Bouffier vorgeworfen, in seiner Zeit als hessischer Innenminister die Ermittlungen nach einem NSU-Mord in Kassel behindert zu haben. Bouffier hatte damals sein Veto eingelegt, den zufällig am Tatort anwesenden Verbindungsmann des Verfassungsschutzes zur rechten Szene von Polizei und Staatsanwaltschaft direkt vernehmen zu lassen. Stattdessen waren nur schriftliche Fragen an den V-Mann beantwortet worden. dapd (Politik/Politik)

Europäische Zentralbank könnte den Leitzins senken

Europäische Zentralbank könnte den Leitzins senken Frankfurt/Main (dapd). Die Europäische Zentralbank (EZB) könnte am Donnerstag (5. Juli, 13.45 Uhr) die Leitzinsen auf den niedrigsten Stand in ihrer Geschichte senken. Bislang können sich Banken zu einem Zins von 1,0 Prozent Geld von der EZB leihen, nun könnte er nach den Prognosen vieler Banken-Volkswirte auf 0,75 oder gar 0,5 Prozent fallen. Eine Zinssenkung wäre aus Sicht von Experten ein Versuch, die Eurokrise zu entschärfen, angeschlagene Banken mit Geld zu versorgen und den Krisenländern billigere Kredite zu verschaffen. Allerdings sind sie uneins darüber, ob eine Zinssenkung schadet oder ein wichtiges Signal ist. Für Deutschland sei eine weitere Zinssenkung „sogar gefährlich“, sagte der Konjunkturchef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Ferdinand Fichtner am Mittwoch. In manchen Bereichen der deutschen Wirtschaft beobachte das DIW bereits Überhitzungserscheinungen. So sei die Konjunktur in der Bauwirtschaft so gut, dass man sich aus deutscher Sicht Gedanken über zu niedrige Leitzinsen machen müsse. „Für Deutschland ist es sicher nicht das richtige Rezept, die Zinsen zu senken“, sagte er. Torsten Schmidt, Experte für Geldpolitik am Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), würde sich über eine Leitzinssenkung angesichts der Wirtschaftslage im Euroraum nicht wundern. „Ich denke, das ist das übliche Geschäft.“ Die Inflationserwartung sei niedrig, die Arbeitslosigkeit hoch, außerdem werde die Wirtschaft in der Währungsunion wohl stagnieren. Da sei es ein übliches Mittel, die Zinsen zu senken. „Bei der Leitzinssenkung geht es um die Signalwirkung“, erklärt Henning Vöpel vom Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI). „Die EZB will zeigen, dass die Geldpolitik ihren Teil zur Stabilisierung des Euroraums beiträgt.“ Die niedrigen Leitzinsen sollten einen Vermögensverfall in der Krise vermeiden. Sie stützen demnach die Immobilienmärkte, die Nachfrage nach Staatsanleihen und den Aktienmarkt. Mittlerweile seien die Erwartungen der Märkte so hoch, dass ein Ausbleiben der Zinssenkung zu fallenden Kursen führen würde. Zugleich würden die Banken profitieren, weil sie günstiger an Geld kämen und so ihre Zinsmarge erhöhen könnten. Höhere Gewinne der Banken stärken wiederum ihr Eigenkapital, das durch abgeschriebene Kredite dezimiert wird, zugleich aber im Rahmen der Bankenrichtlinie Basel 3 höhere Anforderungen erfüllen muss. Allerdings bewirkt die Krise nach Ansicht des RWI-Experten Schmidt, dass niedrigere Kreditkosten kaum die Wirtschaft ankurbeln werden. „In der Realwirtschaft ist die Unsicherheit so groß, dass eine Zinssenkung um einen Viertelprozentpunkt keinen Investitionsboom auslösen wird.“ Auch das DIW geht nicht davon aus, dass die EZB mit der Zinssenkung die Konjunktur maßgeblich stimulieren kann. In Euro-Krisenländern würden nun Wirtschaftsbereiche abgebaut, die nur durch internationale Kredite überlebt hätten, sagte Fichtner. „Daran kann auch eine Politik des billigen Geldes der EZB nichts ändern.“ dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Ihr wollt uns verdummen!

Ihr wollt uns verdummen! Hamburg (dapd-nrd). „Ihr wollt uns verdummen!“, „Das sind nur Phrasen!“, „Wir sind die Eigentümer!“ – Im ehrwürdigen holzgetäfelten Tanzsaal des Hamburger Curiohauses ging den Aktionären der hoch verschuldeten Baumarktkette Praktiker der Hut hoch, als der Vorstand am Mittwoch seine Pläne für die Zukunft des Unternehmens erläuterte. Die Anteilseigner sollen 60 Millionen Euro als Kapitalerhöhung in das marode Unternehmen einbringen und gleichzeitig den wertvollsten Teil der Firma, die Tochter Max Bahr, als Sicherheit für einen Kredit verpfänden. Lehnen sie ab, ist Praktiker laut Finanzvorstand Markus Schürholz „unmittelbar von der Insolvenz bedroht“. Ein Aktionär murmelte von „Erpressung“. „Skandalös und nicht akzeptabel“, schimpfte die Sprecherin der Großaktionärin Semper-Constantia-Bank, Isabella de Krassny. Sie forderte den Rücktritt des Aufsichtsrats und verlangte neue Vorstände, „die etwas vom Geschäft verstehen“. Erst auf die Fragen der Aktionäre auf der Hauptversammlung wurde bekannt, wie schlimm es tatsächlich um Praktiker steht: 2011 warfen nur 72 der 234 Praktiker-Märkte Geld ab. Für Berater gab der Vorstand 2011 und 2012 hohe zweistellige Millionensummen aus, der Ex-Vorstandschef Thomas Fox kassierte 5.000 Euro am Tag, ehe er wegen Erfolglosigkeit gehen musste. Darum geht es: Praktiker setzte jahrelang auf eine Billigstrategie („20 Prozent auf alles“) und rutschte tief in die roten Zahlen. 2011 machte das Unternehmen einen Verlust von über 500 Millionen Euro. Der Konzern ist inzwischen hoch verschuldet und ringt ums Überleben. Der neue Vorstandsvorsitzende Kay Hafner will nun auf der Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung von 60 Millionen Euro durchdrücken, sowie den Umzug des Konzerns aus dem saarländischen Kirkel nach Hamburg. Außerdem sollen die Aktionäre ein Darlehen von 85 Millionen Euro vom US-Investmenthaus Anchorage billigen. Insgesamt kostet der Sanierungsplan laut Vorstand 160 Millionen Euro. Die Aktionäre sind empört: Eine Kapitalerhöhung senkt den Wert alter Aktien und ist daher unbeliebt. De Krassny und andere Aktionärsvertreter kritisierten aber vor allem den geplanten Einstieg von Anchorage. Der Investor soll 17 Prozent Zinsen für das Darlehen erhalten sowie als Sicherheit die profitable Praktiker-Tochter Max Bahr mit 78 Filialen. Der Vorstand setzt den Wert von Max Bahr mit 112 Millionen Euro an, der Kredit beträgt aber nur 85 Millionen Euro. „Nur Fun, Null Risk“, sagte Markus Neumann vom Aktionärsschützerverband SDK. De Krassny sagte, die von ihr vertretenen Aktionäre hätten eine alternative Finanzierung von 55 Millionen Euro sichergestellt, und sie sei überzeugt, ebenfalls 85 Millionen Euro zusammenzubekommen. „Und das für nur 13 Prozent Zinsen“, sagte sie. Die Bankmanagerin spricht für mindestens 15 Prozent des Aktienkapitals. Weil nur 27 Prozent des Stammkapitals bei der Hauptversammlung in Hamburg anwesend sind, hätte sie damit die Stimmenmehrheit. Der Vorstand hatte ihre Anträge zur Neuwahl des Aufsichtsrats vor der Hauptversammlung abgeblockt. Die Gruppe der Großaktionäre besteht aus der Wiener Privatbank Semper Constantia und dem Fonds Maseltov. Vorstandschef Hafner sagte dagegen, sein Konzept müsse wie von ihm vorgelegt beschlossen werden: „Bricht nur eine wesentliche Stütze aus dem Gerüst heraus, fällt auch der Rest.“ Er drohte mit dem Ende des Unternehmens. Finanzchef Schürholz blieb unklar bei der Frage, ob Praktiker sofort nach einer Ablehnung des Sanierungsplans Insolvenz anmelden müsse. Die Überlebensfähigkeit der Gruppe „ist dann rechtlich infrage gestellt“, sagte er. Ob sofort nach dem Beschluss der Gang zum Konkursgericht fällig werde, müsse der Vorstand dann „prüfen“. Nach der uneindeutigen Antwort riefen Aktionäre „Legen Sie ihr Amt nieder“ und „Wir sind die Eigentümer!“ (Achtung Redaktionen: Gegen 16.00 Uhr lief noch die Aussprache, ein Ende der Hauptversammlung war nicht abzusehen.) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Metro will weitere 280 Stellen streichen

Metro will weitere 280 Stellen streichen Düsseldorf (dapd). Der Stellenabbau bei Deutschlands größtem Handelskonzern Metro geht weiter. Rund 280 der knapp 1.000 Vollzeitstellen in der Düsseldorfer Zentrale der Großhandelstochter Cash & Carry sollen dem Rotstift zum Opfer fallen, wie ein Konzernsprecher am Mittwoch der Nachrichtenagentur dapd bestätigte. Betriebsbedingte Kündigungen seien nicht ausgeschlossen. Der Konzern will durch den Stellenabbau Kosten senken und die Effizienz der Sparte erhöhen, die zuletzt in Deutschland unter spürbaren Umsatzrückgängen litt. Gespräche mit den Arbeitnehmervertretern hätten bereits begonnen, sagte der Sprecher. Doch ist der Stellenabbau bei Cash & Carry wohl nur der Auftakt für weitere Einschnitte. Denn der neue Konzernchef Olaf Koch hatte bereits im Mai ein 100-Millionen-Euro-Sparprogramm für die Konzernzentrale angekündigt. Der Abbau der 280 Stellen bei der Großhandelstochter sei darin nicht enthalten gewesen, hieß es. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)