Düsseldorf (dapd). Die Pläne im neuen Jahressteuergesetz 2013, Seminare und Kongresse von der Umsatzsteuer zu befreien, bringen Verlage und Fortbildungsunternehmen auf die Palme. Denn die geplante Steueränderung führt zum Wegfall des Vorsteuerabzugs der Anbieter. Sie fürchten dadurch finanzielle Mehrbelastungen für Veranstalter und gewerbliche Kunden. „Unternehmen müssen künftig 10 bis 15 Prozent mehr für Weiterbildungsangebote ausgeben“, wenn künftig alle Bildungsangebote ohne Umsatzsteuer angeboten werden müssen, sagte Dirk Platte, Justiziar im Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). Die Folge wären weniger Besucher von Fortbildungsmaßnahmen mit Auswirkungen auf Verlage, Druckereien und Hotelbranche. Die Branche fordert eine schnelle Korrektur des Gesetzesvorhabens. Die Unternehmen schlagen künftig eine differenzierte Regelung vor. Beispielsweise könnten Angebote zur politischen Bildung für Bürger durchaus von der Umsatzsteuer befreit werden, da das Zielpublikum ohnehin nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sei. Im gewerblichen Bereich müsse hingegen weiterhin die Umsatzsteuer für Seminare und Kongresse gelten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)