Rückschlag für RTL und ProSiebenSat.1

Rückschlag für RTL und ProSiebenSat.1 Düsseldorf (dapd). Die Pläne von RTL und ProSiebenSat.1 zur Gründung eines gemeinsamen kostenlosen TV-Portals im Internet stehen vor dem Aus. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am Mittwoch das Verbot des Gemeinschaftsunternehmens durch das Bundeskartellamt. Durch die geplante Mega-Mediathek würde nach Auffassung des Gerichts das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen im Fernseh-Werbemarkt weiter verstärkt. Außerdem verstoße die Online-Video-Plattform gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, hieß es im Urteil. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, begrüßte das Urteil als „wichtiges Signal für den Wettbewerbsschutz im Bereich der neuen Medien“. Bei den Sendern stieß das Urteil dagegen auf Unverständnis. Ein Sprecher von ProSiebenSat.1 erklärte, die Entscheidung sei für das Unternehmen nicht nachvollziehbar. Das Veto des Gerichts sei „auch eine Entscheidung gegen die deutsche Medienwirtschaft, denn ausländische Konzerne werden nicht mehr lange zögern, diesen Markt aufzurollen“. Ein Sprecher der Mediengruppe RTL Deutschland betonte, man halte die geplante Plattform nach wie vor für wettbewerbsrechtlich unbedenklich. Beide Sender wollen nun zunächst die Urteilsbegründung prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Zwar ließ das Gericht eine Rechtsbeschwerde nicht zu. Doch können die Sender gegen diese Entscheidung noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Die beiden größten deutschen Privatsender wollten gemeinsam eine auch für andere Sender offene, werbefinanzierte Online-Plattform gründen. Dort sollten Fernsehzuschauer Serien, Filme, Shows und Nachrichtensendungen nach der TV-Ausstrahlung sieben Tage lang abrufen können. Durch die Konzentration der Angebote unter einer Netzadresse erhofften sich die Sender unter anderem eine leichtere Auffindbarkeit der Medieninhalte für die Verbraucher und damit höhere Einnahmen aus der Internet-Video-Werbung. Die Wettbewerbshüter befürchteten jedoch durch das Gemeinschaftsunternehmen eine Verstärkung des marktbeherrschenden Duopols der beiden Sendergruppen im Fernseh-Werbemarkt und eine Ausweitung dieser Machtposition auf die Video-Werbung im Internet. Ausdrücklich kritisierten sie, dass die Privatsender ihre gemeinsame Plattform nur für Fernsehsender öffnen wollten und strikte Vorgaben zur Verfügbarkeitsdauer, zum Zeitpunkt und zur Qualität der Inhalte planten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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