Lufthansa muss wettbewerbsbeschränkende Klauseln streichen

Lufthansa muss wettbewerbsbeschränkende Klauseln streichen Bonn (dapd). Die Deutsche Lufthansa darf im Rahmen ihrer Firmenkundenverträge keine Daten über Umsätze und Rabattkonditionen der Wettbewerber mehr sammeln. In einem Verfahren des Bundeskartellamtes verpflichtete sich die Airline, derartige wettbewerbsbeschränkende Klauseln aus bestehenden und zukünftigen Firmenkundenverträgen zu entfernen, wie die Aufsichtsbehörde am Donnerstag mitteilte. Die Lufthansa verlangte bisher von Firmenkunden zur Berechnung besonderer Rabatte und Umsatzrückvergütungen auch Informationen über Flüge mit anderen Airlines. Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte: „Die Klauseln verschafften Lufthansa den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten von Konkurrenzunternehmen.“ Nach Überzeugung der Kartellwächter hätte die Lufthansa durch die Informationen über Umsätze und Rabattkonditionen der Konkurrenten den Wettbewerb auf bestimmten Strecken durch kurzfristige und gezielte Maßnahmen verfälschen können. Ausgelöst worden war das Verfahren durch Beschwerden von Firmenkunden der Lufthansa sowie der Reisestelle des Bundes. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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