Dr. Ansgar Seidel, Dr. Beate Herring, Klaus Sommer (Jobcenter Kreis Warendorf), Leyla Sallabas, Kristina Hellwig (Agentur für Arbeit), Thomas Schwarzrock, Volker Mätschke, Jürgen Henke (Ahlener Industrie- und Wirtschaftsclub). (Foto: Metallwerke Renner GmbH)
Dr. Ansgar Seidel, Dr. Beate Herring, Klaus Sommer (Jobcenter Kreis Warendorf), Leyla Sallabas, Kristina Hellwig (Agentur für Arbeit), Thomas Schwarzrock, Volker Mätschke, Jürgen Henke (Ahlener Industrie- und Wirtschaftsclub). (Foto: Metallwerke Renner GmbH)

Jobcenter & Agentur für Arbeit beim Industrie- & Wirtschaftsclub Ahlen

Ahlen. Besuch von der Agentur für Arbeit und vom Jobcenter Kreis Warendorf erhielten Mitglieder und Vorstand des Ahlener Industrie- und Wirtschaftsclubs. Beide Organisationen stellen wichtige Partner der beruflichen und sozialen Sicherung dar.

Einleitend umriss Dr. Ansgar Seidel, Amtsleiter Jobcenter Kreis Warendorf, die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Anschließend referierte er über die Aufgabenbereiche des Jobcenter und die sich ergebenden Herausforderungen.

Anhand von interessant aufbereiteten Zahlen stellte er die Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis insbesondere in der Stadt Ahlen dar. Deutlich wurde, dass aufgrund von positiv abgeschlossenen Asyl-Anerkennungsverfahren das Jobcenter inzwischen für eine große Zahl von Flüchtlingen zuständig ist.

Dies ist eine bedeutende Aufgabe für das Jobcenter. Neben dem in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit betriebenen „Integration Point“ wurde im Jobcenter ein „Kompetenzteam Migration“ gegründet. Die Schwerpunkte sind die Kompetenzfeststellung (z.B. bei Trägern und Betrieben), die berufliche und schulische Anerkennung sowie die Sprachförderung. Dabei liegt der Focus auf dem Erwerb der deutschen Sprache, bevor die berufliche Eingliederung in Ausbildung oder die Arbeitsaufnahme erfolgt. Diese Vorgehensweise gewährleistet eine langfristige Integration in den deutschen Arbeitsmarkt.

Dr. Beate Herring und Klaus Sommer, Jobcenter Ahlen, stellten die Unterstützungsmöglichkeiten des Arbeitgeberservice vor. Ihnen ist der persönliche Kontakt zu Arbeitgebern sehr wichtig. Durch Betriebsbesuche können die Besonderheiten der jeweiligen Unternehmen erfasst und bei der passgenauen Personalsuche berücksichtigt werden.

Fallbezogen werden Förderungsmöglichkeiten wie Eingliederungszuschuss oder Qualifizierungsmaßnahmen geprüft. Aufgrund der angespannten Arbeitsmarktsituation nutzen Unternehmer inzwischen verstärkt diese Möglichkeiten, um ihren Personalbedarf zu decken.

Weitere Hilfen stehen ausbildenden Unternehmen zur Verfügung. Sowohl das Jobcenter als auch die Agentur für Arbeit bieten jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen eine Brücke zur Ausbildung, die Einstiegsqualifizierung, und Ausbildungsbegleitende Hilfen an. Größerer Unterstützungsbedarf wird durch die Assistierte Ausbildung abgedeckt.

Den Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster repräsentierten Leyla Sallabas sowie Kristina Hellwig. Sie stellten die Umstrukturierung des Teams in Ahlen vor, wonach der AGS und die Arbeitsvermittlung ein Team bilden. Hierdurch ist die Arbeit noch erfolgreicher geworden. Die räumliche Nähe und feste Kommunikationsformate im Team tragen zu diesem Erfolg bei.

Die generellen Dienstleistungen und Fördermöglichkeiten sind größtenteils deckungsgleich zu denen des Jobcenters. Frau Sallabas und Frau Hellwig stellten das Programm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) als eine weitere Leistung der Agentur für Arbeit vor. Diese unterstützt Unternehmen bei der Qualifizierung ihrer beschäftigten Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter.

Eine Säule des Programms ist die abschlussorientierte Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter (m/w) in Unternehmen. In diesem Bereich sind Teilqualifikationen, die modular zum Berufsabschluss führen möglich oder auch betriebliche Umschulungen, in denen man einen Berufsabschluss erwirbt.

Des Weiteren können auch Beschäftigte, die bereits über einen Berufsabschluss verfügen, in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern mit einer Weiterbildung gefördert werden. Voraussetzung ist im Wesentlichen, dass die Maßnahme mit Bildungsgutschein gefördert werden kann, das heißt die Maßnahme muss zertifiziert sein. Außerdem muss sie mindestens über 160 Unterrichtsstunden bzw. 4 Wochen dauern.

Die Förderung (Weiterbildungskosten/Lohnkostenzuschuss, Fahrtkosten etc.) ist bei jeder Qualifikationsform individuell zu klären. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit bis zu 9 Beschäftigten können durch die volle Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Dies gilt unabhängig vom Lebensalter und unabhängig davon, ob die Schulungszeit in der regelmäßigen Arbeitszeit liegt.

In einer offenen Diskussion wurden spezielle Fragestellungen beantwortet. Der Vorstand des AIWC um Thomas Schwarzrock und Jürgen Henke versprach, als Multiplikator für diese interessanten Förderprogramme zu fungieren.

www.arbeitsagentur.de

www.jobcenter-warendorf.de

Veröffentlicht von

Sascha Brinkdöpke

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