EU-Richter: EZB muss heikle Griechenland-Dokumente nicht freigeben

EU-Richter: EZB muss heikle Griechenland-Dokumente nicht freigeben Brüssel (dapd). Europas Bürger dürfen nicht alles wissen, und schon gar nicht zur Griechenland-Krise: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag eine Klage der Nachrichtenagentur Bloomberg zurückgewiesen, die Zugang zu zwei brisanten Dokumenten der Europäischen Zentralbank (EZB) eingefordert hatte. Es ging in den internen Papieren vom Frühjahr 2010 um die Auswirkung komplizierter Finanztransaktionen auf Defizit und Schuldenstand Athens und anderer Euro-Länder. Die EZB verweigerte die Preisgabe der Informationen, und zwar zu Recht, wie die Richter urteilten. Die Begründung: Die Veröffentlichung hätte „den Schutz des öffentlichen Interesses“ gefährdet. Die Publikation der heiklen Daten und ihre öffentliche Fehleinschätzung hätten Griechenlands Zugang zu den Finanzmärkten erschweren und die Steuerung der Wirtschaftspolitik beeinträchtigen können, erklärte der EuGH. © 2012 AP. All rights reserved (Politik/Wirtschaft)

Veröffentlicht von

Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.