Kassel/Berlin (dapd). Nach anhaltender Kritik an der Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes erhält die Bundesregierung nun Unterstützung vom obersten deutschen Sozialgericht. Die Kasseler Richter befanden die Berechnung der staatlichen Leistung am Donnerstag für verfassungskonform. „Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden“, sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching. Das Bundesarbeitsministerium äußerte sich erfreut über die Entscheidung. Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter zwei Klagen einer arbeitslosen Frau aus Mannheim ab. Die 54-Jährige hatte geltend zu machen versucht, dass das Existenzminimum durch die neuen Regelleistungen nicht gewährleistet sei, und deutlich mehr Geld verlangt – rund tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Unter anderem seien die Kosten für Gesundheitsfürsorge, notwendige Versicherungen, Altersfürsorge, Haushaltsreparaturen und kulturelle Veranstaltungen nicht berücksichtigt worden. Die Kasseler Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass die Bundesregierung bei der Neufestsetzung der Leistung zum 1. Januar 2011 weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen habe. Es bestehe daher für den Senat keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht um eine neuerliche Prüfung von Hartz IV zu bitten, sagte Udsching. Allerdings liegt die Frage der Verfassungswidrigkeit ohnehin bereits in Karlsruhe. Im April hatte eine Kammer des Sozialgerichts Berlin die neu festgesetzten, seit 2011 geltenden Hartz-IV-Leistungen als zu niedrig gerügt und die Verfassungsrichter um eine Entscheidung gebeten. Die Richter am Bundessozialgericht widersprachen den Berliner Richtern allerdings ausdrücklich. „Die Argumente können nicht überzeugen“, sagte Udsching. Das Bundesarbeitsministerium begrüßte das Urteil. Es sei gut, dass es nun eine Entscheidung der höchsten sozialgerichtlichen Instanz zu diesem umstrittenen Bereich gebe, sagte ein Sprecher des Ministeriums in Berlin. „Das bedeutet ein Plus an Rechtssicherheit für die Verwaltungen, aber auch für die Menschen, die auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind“, sagte er. Kritiker hoffen auf Bundesverfassungsgericht Kritik kam dagegen von der Linken. Deren Vorsitzende Katja Kipping forderte eine Generalrevision von Hartz IV. „Das Hartz-IV-System muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden“, sagte sie und forderte eine Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 500 Euro. Sie kritisierte vor allem, dass Langzeitarbeitslose nur wenig Möglichkeiten hätten, soziale und kulturelle Angebote wahrzunehmen. Ähnlich äußerte sich auch der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Werner Hesse. „Ich kann mir nicht den Gürtel noch enger schnallen und weniger essen, um einmal ins Kino gehen zu können“, sagte Hesse der Nachrichtenagentur dapd. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warf den Kasseler Richtern vor, einen Freibrief für „gewollte Armut bei Erwerbslosen“ zu erteilen. Der Sprecher der Initiative, Martin Behrsing, zeigte sich allerdings optimistisch, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken des Berliner Sozialgericht beim Bundesverfassungsgericht Gehör finden würden. (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R) dapd (Politik/Politik)
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Bundessozialgericht hält Hartz-IV-Satz für verfassungskonform
Kassel/Berlin (dapd). Nach anhaltender Kritik an der Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes erhält die Bundesregierung nun Unterstützung vom obersten deutschen Sozialgericht. Die Kasseler Richter befanden die Berechnung der staatlichen Leistung am Donnerstag für verfassungskonform. „Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden“, sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching. Das Bundesarbeitsministerium äußerte sich erfreut über die Entscheidung. Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter zwei Klagen einer arbeitslosen Frau aus Mannheim ab. Die 54-Jährige hatte geltend zu machen versucht, dass das Existenzminimum durch die neuen Regelleistungen nicht gewährleistet sei, und deutlich mehr Geld verlangt – rund tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Unter anderem seien die Kosten für Gesundheitsfürsorge, notwendige Versicherungen, Altersfürsorge, Haushaltsreparaturen und kulturelle Veranstaltungen nicht berücksichtigt worden. Die Kasseler Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass die Bundesregierung bei der Neufestsetzung der Leistung zum 1. Januar 2011 weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen habe. Es bestehe daher für den Senat keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht um eine neuerliche Prüfung von Hartz IV zu bitten, sagte Udsching. Allerdings liegt die Frage der Verfassungswidrigkeit ohnehin bereits in Karlsruhe. Im April hatte eine Kammer des Sozialgerichts Berlin die neu festgesetzten, seit 2011 geltenden Hartz-IV-Leistungen als zu niedrig gerügt und die Verfassungsrichter um eine Entscheidung gebeten. Die Richter am Bundessozialgericht widersprachen den Berliner Richtern allerdings ausdrücklich. „Die Argumente können nicht überzeugen“, sagte Udsching. Das Bundesarbeitsministerium begrüßte das Urteil. Es sei gut, dass es nun eine Entscheidung der höchsten sozialgerichtlichen Instanz zu diesem umstrittenen Bereich gebe, sagte ein Sprecher des Ministeriums in Berlin. „Das bedeutet ein Plus an Rechtssicherheit für die Verwaltungen, aber auch für die Menschen, die auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind“, sagte er. Kritiker hoffen auf Bundesverfassungsgericht Kritik kam dagegen von der Linken. Deren Vorsitzende Katja Kipping forderte eine Generalrevision von Hartz IV. „Das Hartz-IV-System muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden“, sagte sie und forderte eine Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 500 Euro. Sie kritisierte vor allem, dass Langzeitarbeitslose nur wenig Möglichkeiten hätten, soziale und kulturelle Angebote wahrzunehmen. Ähnlich äußerte sich auch der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Werner Hesse. „Ich kann mir nicht den Gürtel noch enger schnallen und weniger essen, um einmal ins Kino gehen zu können“, sagte Hesse der Nachrichtenagentur dapd. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warf den Kasseler Richtern vor, einen Freibrief für „gewollte Armut bei Erwerbslosen“ zu erteilen. Der Sprecher der Initiative, Martin Behrsing, zeigte sich allerdings optimistisch, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken des Berliner Sozialgericht beim Bundesverfassungsgericht Gehör finden würden. (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R) dapd (Politik/Politik)
Opel-Chef Stracke tritt zurück
Rüsselsheim/Bochum (dapd-nrw). Der Chef des angeschlagenen Autoherstellers Opel, Karl-Friedrich Stracke, ist zurückgetreten. Der Manager werde künftig Sonderaufgaben für den Mutterkonzern General Motors (GM) übernehmen, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. GM-Vorstandsmitglied Steven Girsky werde den Opel-Vorstandsvorsitz kommissarisch übernehmen, nach einem Nachfolger werde gesucht. Stracke war erst im Januar dieses Jahres zum Präsidenten von GM Europe ernannt worden. Seit April 2011 war er Vorstandsvorsitzender der Adam Opel AG und damit verantwortlich für das weltweite operative Geschäft von Opel und der Schwestermarke Vauxhall. Der 56 Jahre alte Manager kämpfte gegen den Niedergang von Opel. Im Raum stehen derzeit weitere Werksschließungen und Massenentlassungen, um den Autohersteller nach Milliardenverlusten wieder profitabel zu machen. „Karl-Friedrich Stracke arbeitete unermüdlich und unter großem Druck, um dieses Geschäft zu stabilisieren“, hieß es in der Opel-Mitteilung. „Wir schätzen die zahlreichen Beiträge Karl-Friedrich Strackes zum Erfolg von GM“, ließ sich GM-Vorstandschef Dan Akerson zitieren. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Opel-Chef Stracke tritt zurück
Rüsselsheim/Bochum (dapd-nrw). Der Chef des angeschlagenen Autoherstellers Opel, Karl-Friedrich Stracke, ist zurückgetreten. Der Manager werde künftig Sonderaufgaben für den Mutterkonzern General Motors (GM) übernehmen, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. GM-Vorstandsmitglied Steven Girsky werde den Opel-Vorstandsvorsitz kommissarisch übernehmen, nach einem Nachfolger werde gesucht. Stracke war erst im Januar dieses Jahres zum Präsidenten von GM Europe ernannt worden. Seit April 2011 war er Vorstandsvorsitzender der Adam Opel AG und damit verantwortlich für das weltweite operative Geschäft von Opel und der Schwestermarke Vauxhall. Der 56 Jahre alte Manager kämpfte gegen den Niedergang von Opel. Im Raum stehen derzeit weitere Werksschließungen und Massenentlassungen, um den Autohersteller nach Milliardenverlusten wieder profitabel zu machen. „Karl-Friedrich Stracke arbeitete unermüdlich und unter großem Druck, um dieses Geschäft zu stabilisieren“, hieß es in der Opel-Mitteilung. „Wir schätzen die zahlreichen Beiträge Karl-Friedrich Strackes zum Erfolg von GM“, ließ sich GM-Vorstandschef Dan Akerson zitieren. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Opel-Chef Stracke tritt zurück
Rüsselsheim/Bochum (dapd-nrw). Der Chef des angeschlagenen Autoherstellers Opel, Karl-Friedrich Stracke, ist zurückgetreten. Der Manager werde künftig Sonderaufgaben für den Mutterkonzern General Motors (GM) übernehmen, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. GM-Vorstandsmitglied Steven Girsky werde den Opel-Vorstandsvorsitz kommissarisch übernehmen, nach einem Nachfolger werde gesucht. Stracke war erst im Januar dieses Jahres zum Präsidenten von GM Europe ernannt worden. Seit April 2011 war er Vorstandsvorsitzender der Adam Opel AG und damit verantwortlich für das weltweite operative Geschäft von Opel und der Schwestermarke Vauxhall. Der 56 Jahre alte Manager kämpfte gegen den Niedergang von Opel. Im Raum stehen derzeit weitere Werksschließungen und Massenentlassungen, um den Autohersteller nach Milliardenverlusten wieder profitabel zu machen. „Karl-Friedrich Stracke arbeitete unermüdlich und unter großem Druck, um dieses Geschäft zu stabilisieren“, hieß es in der Opel-Mitteilung. „Wir schätzen die zahlreichen Beiträge Karl-Friedrich Strackes zum Erfolg von GM“, ließ sich GM-Vorstandschef Dan Akerson zitieren. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Bundessozialgericht segnet neue Hartz-IV-Sätze ab
Kassel (dapd). Das Bundessozialgericht (BSG) hält die neuen Hartz-IV-Sätze für verfassungsgemäß. Bei der Neufestsetzung der Regelleistungen zum 1. Januar 2011 habe die Bundesregierung weder gegen das Grundrecht auf Menschenwürde noch gegen das Sozialstaatsprinzip verstoßen, befanden die Kasseler Richter am Donnerstag (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R). „Die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende ist nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden“, sagte Senatsvorsitzender Peter Udsching. Es bestehe daher für den Senat keinen Anlass, das Bundesverfassungsgericht um eine neuerliche Prüfung von Hartz IV zu bitten. Mit dem Urteil wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter zwei Klagen einer arbeitslosen Frau aus Mannheim ab. Die 54-Jährige hatte geltend zu machen versucht, dass das Existenzminimum durch die neuen Regelleistungen nicht gewährleistet sei, und deutlich mehr Geld verlangt – rund Tausend statt der derzeit 374 Euro im Monat. Anders als vom Bundesverfassungsgericht gefordert, sei nicht der tatsächliche Bedarf vom Gesetzgeber ermittelt, sondern „ohne Bezug zur Realität“ geschätzt worden. Unter anderem seien die Kosten für Gesundheitsfürsorge, notwendige Versicherungen, Altersfürsorge, Haushaltsreparaturen und kulturelle Veranstaltungen nicht berücksichtigt worden. Sozialgericht Berlin hatte Bedenken Auch Sozialverbände, Gewerkschaften und einzelne Juristen haben die Hartz-IV-Reform als unzureichend kritisiert und eine großzügigere Berechnung gefordert. Das BSG wollte sich dem jedoch nicht anschließen. Ausdrücklich widersprach der Senat auch dem Sozialgericht Berlin, das als bislang einziges Gericht verfassungsrechtliche Bedenken auch gegen das neue Hartz IV angemeldet und deshalb bereits im April das Bundesverfassungsgericht angerufen hatte. „Die Argumente können nicht überzeugen“, sagte Udsching. Karlsruhe hatte die ursprünglichen Regelleistungen – unter anderem aufgrund eines entsprechenden Vorlagebeschlusses des Bundessozialgerichts – Anfang 2010 überprüft und als willkürlich gekippt. Die Verfassungsrichter verlangten eine nachvollziehbarere Berechnung, machten aber keine Vorgaben zur Höhe. Daraufhin beschloss die Bundesregierung nach zähen Verhandlungen neue Hartz-IV-Sätze, die zum 1. Januar 2011 in Kraft traten und nur knapp über den bisherigen Leistungen zum Lebensunterhalt lagen. dapd (Politik/Politik)
Ehemalige DDR-Agrarflächen größtenteils privatisiert
Berlin (dapd). Die einst zur Privatisierung der DDR-Land- und -Forstwirtschaft geschaffene Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) hat in zwei Jahrzehnten ihre Aufgabe zu gut drei Vierteln bewältigt. Vom Gründungsbestand des Jahres 1992 von drei bis vier Millionen Hektar forst- und landwirtschaftlicher Flächen habe die Gesellschaft 1,3 Millionen Hektar verkauft, sagte BVVG-Geschäftsführer Wilhelm Müller am Donnerstag in Berlin. Über 1,5 Millionen Hektar habe sie zudem an Gebietskörperschaften und frühere Privateigentümer zurückgegeben. Aus Verkauf und Verpachtung ehemals volkseigener DDR-Äcker und Wälder konnte die BVVG nach eigenen Angaben insgesamt 5,27 Milliarden Euro an ihre Eigentümer abführen und so die Defizite aus der Privatisierung von DDR-Vermögen mindern. Die BVVG entstand am 1. Juli 1992 als Ausgründung der mit der Privatisierung von DDR-Vermögen betrauten Treuhandanstalt. Heute gehört sie deren Nachfolger, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS). Die BVVG soll ihre Arbeit bis zum Jahr 2025 abschließen. Bei der Gründung wurden der Gesellschaft rund zwei Millionen Hektar Ackerfläche zugeschlagen. Nach Angaben von Geschäftsführer Müller entsprach das einem Drittel der gesamten Anbaufläche der neuen Bundesländer. Mittlerweile seien dort nur noch 5,7 Prozent der Äcker im Besitz der BVVG, sagte der Geschäftsführer. Zunächst sollte die BVVG zudem Besitzerin von rund zwei Millionen Hektar Wald werden. Ein Großteil dieser Waldflächen sei dann aber in Eigentum der neuen Länder übergegangen, sagte eine Sprecherin der Gesellschaft. Die bislang von der BVVG privatisierten 1,3 Millionen Hektar Acker- und Waldflächen entsprechen etwa der gemeinsamen Größe der Bundesländer Berlin und Bremen. Im Zuge der Verkäufe wurde ein kleiner Teil der Flächen mit einer Gesamtgröße von 62.000 Hektar zu Baugrundstücken oder Verkehrswegen umgewidmet. Zudem hat die Gesellschaft 28.000 Hektar Naturschutzflächen unentgeltlich abgegeben. Derzeit hat die BVVG noch 350.000 Hektar Äcker und Wald im Bestand. Nach Angaben von Wilhelm Müller ist geplant, die Wälder bis 2014 und die Äcker bis 2025 zu verkaufen. Die Gesellschaft, die zu Spitzenzeiten 1.200 Beschäftigte zählte, hat aktuell 670 Mitarbeiter. Diese Zahl wolle die BVVG bis 2016 oder 2017 auf gut die Hälfte oder zwei Drittel reduzieren, sagte der Geschäftsführer. Bislang habe die BVVG den Stellenabbau ohne betriebsbedingte Kündigungen bewältigt und wolle diese auch künftig möglichst vermeiden. Die Gesellschaft wies den Vorwurf zurück, bei Verkäufen Bodenpreise hoch zu treiben und Ackerflächen für Bauern unerschwinglich zu machen. Durch starke Stückelung von Flächen und zeitliche gestaffelte Ausschreibungen versuche die BVVG Angebote für kleine Eigentümer attraktiv zu machen, sagte Müller. Der Anstieg der Bodenpreise sei eine globale Entwicklung. Seit der Bankenkrise des Jahres 2008 kauften Investoren vermehrt Bodenflächen als sichere Anlage. Für die Preise in Deutschland spiele auch die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zur Energieerzeugung eine Rolle. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Neonazi von Freiburger Gericht freigesprochen
Freiburg (dapd). Ein wegen versuchten Totschlags in drei Fällen angeklagter Neonazi ist in Freiburg freigesprochen worden. Die 1. Kammer des Landgerichts sei nicht wirklich überzeugt davon, dass der 29-Jährige bewusst in eine Gruppe vermummter Antifaschisten hineingefahren sei, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack am Donnerstag. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ habe auch für Neonazis zu gelten. Bei dem Vorfall im vergangenen Oktober auf einem Parkplatz bei Riegel (Kreis Emmendingen) war ein 21-Jähriger schwer verletzt worden. „Justitia ist nicht auf dem rechten Auge blind“, betonte die Richterin. Aber das Gericht habe ohne Ansehen der Person zu urteilen. „Dass der Angeklagte Neonazi ist, hat in diesem Verfahren keine Bedeutung.“ Es reiche nicht aus, es für möglich zu halten, dass der einschlägig Vorbestrafte den Tod seiner politischen Gegner in Kauf genommen habe, sagte Kleine-Cosack bei der Urteilsbegründung. Der wegen Volksverhetzung und gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte 29-Jährige war mit seinem Auto mit Vollgas in die Gruppe von fünf schwarz Vermummten gefahren, die ihn von dem Parkplatz vertreiben wollten. Das Urteil wurde im Gerichtssaal von der linken Szene mit Unmut aufgenommen. Bereits Staatsanwalt Florian Rink hatte in seinem Plädoyer am Montag von einem schwierigen Verfahren gesprochen. Außer Frage steht wohl, dass die kleine Gruppe Linksgerichteter – mit Sturmhauben und Pfefferspray – nicht in friedlicher Absicht auf den im Auto Wartenden zukam. Der junge Mann fungierte als Schleuser für eine rechte Solidaritätsparty in den Weinbergen und könnte in einer überzogenen Notwehrreaktion, einem sogenannten Notwehrexzess, in die Gruppe hineingefahren sein. Eine falsche Reaktion des führenden Mitglieds der Kameradschaft „Südsturm Baden“ unter Einwirkung von Angst und Schrecken sei nicht auszuschließen, befand das Gericht. Außerdem kam die Kammer unter Einbeziehung von Gutachtern und Rechtsmedizin zu dem Ergebnis, dass das schwer verletzte Opfer auf das Auto des Rechtsextremen aufgesprungen ist und nicht angefahren wurde. Dafür spreche unter anderem, dass es keinerlei Verletzungen an den Unterschenkeln gebe. Alle fünf Personen auf der Straße hätten genügend Zeit gehabt, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Davon habe auch der flüchtende Neonazi mit einiger Berechtigung ausgehen müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreijährige Gefängnisstrafe wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung gefordert. Staatsanwalt Rink will das Urteil prüfen und sagte, eine Revision sei nicht ausgeschlossen. Der Anwalt des Opfers kündigte noch im Gerichtssaal Revision an. dapd (Politik/Politik)
Tengelmann-Chef wettert gegen Euro-Krisenmanagement
Mülheim/Ruhr (dapd). Das Familienunternehmen Tengelmann (Kaiser´s, Kik, Obi) sorgt sich wegen der Euro-Krise ums Geschäft. Der Handelsriese macht eine wachsende Verunsicherung der Verbraucher aus und wettert deshalb gegen das bisherige Krisen-Management der Politik. Konzernchef und Miteigentümer Karl-Erivan Haub wendet sich vor allem gegen eine ins Gespräch gekommene Zwangsanleihe für Reiche. „Sind wir denn im Krieg?“ sagte Haub am Donnerstag in Mülheim/Ruhr. Bei Tengelmann liege Geld nicht abrufbereit auf dem Konto, sondern sei wie bei anderen Mittelständlern auch im Unternehmen investiert. „Wir wären also gezwungen, Betriebe zu verkaufen, um die Zwangsanleihe zu bedienen“, so Haub bei Vorlage der Bilanz. Die Folge wäre ein Abbau von Arbeitsplätzen, was nicht im Sinn der Politik sein könne. Die Euro-Länder müssten sich vielmehr zum „Architektenfehler“ des Euro bekennen und bereit sein, nationale Macht abzugeben, forderte Haub. Dies könne etwa in Form eines europäischen Währungsministers geschehen, der die Fäden in der Hand halte. „Das ist der einzige Weg. Wenn das nicht geht, wird der Euro keinen Bestand haben.“ Die Euro-Turbulenzen in Europa beeinflussten Haub zufolge auch das zurückliegende Geschäftsjahr von Tengelmann. 2011 habe wegen der Verunsicherung der Verbraucher einer „Achterbahnfahrt“ geglichen. Trotzdem verbesserte sich der Umsatz gegenüber 2010 um 2,4 Prozent auf 10,78 Milliarden Euro. Das operative Ergebnis (Ebitda) schrumpfte leicht um 20 Millionen auf rund 390 Millionen Euro. Zum Reingewinn macht Tengelmann traditionell keine Angaben. Auch im laufenden Jahr werde Tengelmann den Umsatz weiter ausbauen, nachdem die ersten sechs Monate nach Plan verlaufen seien, so Haub weiter: „Wenn es nicht knallt, bin ich optimistisch.“ Das Unternehmen sei „glücklich“, derzeit in keinem Euro-Land aktiv zu sein, das unter den Rettungsschirm schlüpfen müsse. Darüber hinaus sei Tengelmann frei von Bankschulden. Den Ausbau seines Filialnetzes insbesondere bei der Baumarktkette Obi und dem Textildiscounter Kik will Tengelmann trotz Euro-Turbulenzen fortsetzen. Auch seine Online-Präsenz in Form von Beteiligungen an derzeit 20 Internet Start-ups, darunter der Online-Schuhhändler Zalando, will Tengelmann ausbauen. Haub sprach von einer „neuen Gründerzeit in Deutschland“, die sich derzeit im Internet abspiele und bei der Tengelmann mitmischen wolle. Rund ein Drittel des Umsatzes erwirtschaftet die Gruppe im europäischen Ausland, darunter vor allem Osteuropa sowie Österreich, Schweiz und Italien sowie derzeit 19 Obi-Filialen in Russland. Insgesamt betreibt Tengelmann in Deutschland und 14 weiteren europäischen Ländern 4.256 Filialen mit über 83.000 Mitarbeitern. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Bundeswehr bestellt weniger Puma-Panzer als geplant
Berlin/Düsseldorf (dapd). Das Verteidigungsministerium hat einen Milliardenauftrag für die beiden deutschen Rüstungskonzerne Rheinmetall und Krauss-Maffei Wegmann abgespeckt. Die Bundeswehr bestellt statt 405 nur noch 350 Schützenpanzer vom Typ Puma, wie das Ministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Ministerium und Firmen schlossen einen entsprechenden Änderungsvertrag ab. Ursprünglich hatte der Vertrag ein Volumen von mehr als drei Milliarden Euro. Die Schützenpanzer sollen von 2014 bis 2020 an die Bundeswehr ausgeliefert werden. Der Puma wird das bisherige Hauptwaffensystem der Panzergrenadiertruppe, den 1971 eingeführten Marder, ablösen. Derzeit werden die ersten Serienfahrzeuge noch getestet. Ein Rheinmetall-Sprecher sagte, für das Geschäft habe diese Abbestellung kaum Relevanz. Sie mache im Jahr weniger als ein Prozent des Umsatzes aus. In diesem Jahr will Rheinmetall 2,5 Milliarden Euro erlösen. Außerdem hätten sich Ministerium und Unternehmen schon im vergangenen Jahr darauf geeinigt, fügte der Sprecher hinzu. Deswegen sei diese Änderung bereits zum Jahreswechsel im Auftragsbestand berücksichtigt worden. Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) lobte die Einigung. „Mit der Unterzeichnung haben wir in beispielhafter Weise auf die Neuausrichtung der Bundeswehr reagiert“, sagte de Maizière. „Kooperation ist keine Einbahnstraße, sie muss auch flexibel mit Bedarfsanpassungen umgehen können.“ dapd (Politik/Politik)