„Terrorlisten“-Screening

auch eine Aufgabe der Personalabteilung: Eine der Reaktionen auf die Anschläge vom 11. September 2001 waren die sog. „Anti-Terror Verordnungen“ der EU. In den darauf basierenden „Sanktionslisten“ sind Personen aufgeführt, die als terrorverdächtig eingestuft worden sind. Es ist u.a. verboten, solchen Personen Arbeitsentgelt zu zahlen, damit diese damit keine terroristischen Angriffe finanzieren können.

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