Berliner V-Mann bei Sicherheitsüberprüfung durchgerutscht

Berliner V-Mann bei Sicherheitsüberprüfung durchgerutscht Berlin (dapd). Der Berliner V-Mann aus dem Umfeld der rechtsextremen Terrorzelle NSU ist offenbar bei einer Sicherheitsüberprüfung als Flugzeugmechaniker durchgerutscht. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erklärte am Dienstag in Berlin nach einer entsprechenden Veröffentlichung der Tageszeitung „Die Welt“, dass der Mann in Dresden bei einer High-Tech-Firma gearbeitet habe: „Im Fall Thomas S. hat das BMWi 2008 auf Antrag des Unternehmens eine Sicherheitsüberprüfung eingeleitet. Es handelte sich aufgrund der Tätigkeit als Flugzeugmechaniker um eine Sicherheitsüberprüfung der niedrigsten Stufe.“ Das Ministerium verfüge dabei in der Regel über keine eigenen Erkenntnisquellen. „Deshalb ist für das Ergebnis einer Sicherheitsüberprüfung die Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) maßgeblich. Das BfV hat dem BMWi Anfang Juli 2009 mitgeteilt, dass im Fall Thomas S. ein Sicherheitsrisiko nicht erkennbar sei. Insofern liegen keine Versäumnisse seitens des BMWi vor.“ Nachdem im Mai 2012 erste Erkenntnisse über mögliche Zusammenhänge zwischen Thomas S. und einer terroristischen Vereinigung bekannt geworden seien, habe das BMWi umgehend eine Wiederholungsprüfung veranlasst. „Im Juli 2012 hat das BMWi dann das Unternehmen, für das Thomas S. gearbeitet hat, veranlasst, diesen aus allen sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten herauszunehmen.“ Um vollständige Transparenz zu gewährleisten, habe das BMWi dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund“ die Akten im Zusammenhang mit der Sicherheitsüberprüfung übermittelt. Das Wirtschaftsministerium führe auf Antrag von Unternehmen jährlich rund 10.000 erstmalige Sicherheitsüberprüfungen von Personen der Privatwirtschaft durch, die in sicherheitssensiblen Bereichen arbeiteten. „Die Welt“ schrieb, nach dem Bekanntwerden von Details aus dem Vorleben von S., der langjährige V-Person des Berliner Staatsschutzes gewesen sei und 2005 noch unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt worden sei, hätten Ministerium und Verfassungsschützer ihre damalige Einschätzung verändert. Der Verfassungsschutz halte jedoch an seiner Einschätzung der Verurteilung von 2005 fest: Die letzte Straftat von S. sei im Jahre 2000 geschehen, allein die Verurteilung erfolgte 2005. „Ewige Rache gibt es im deutschen Rechtsstaat nicht“, heiße es in Sicherheitskreisen gegenüber der „Welt“. dapd (Politik/Politik)

Berliner Innensenator wegen NSU-Pannen in Bedrängnis

Berliner Innensenator wegen NSU-Pannen in Bedrängnis Berlin (dapd). Für Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) wird es langsam eng. Henkel nannte als Grund für seine Informationspolitik im Zusammenhang mit der NSU-Affäre am Dienstag eine Absprache mit der Bundesanwaltschaft. Diese widersprach ihm jedoch. Der V-Mann der Berliner Polizei, Thomas S., soll auch während seiner Zusammenarbeit mit den Behörden straffällig geworden sein. Die rechtsextreme Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zog mehr als 13 Jahre unerkannt von den Sicherheitsbehörden durch die Bundesrepublik und ermordete zehn Menschen. Vergangene Woche war im Untersuchungsausschuss bekannt geworden, dass die Berliner Polizei mehr als ein Jahrzehnt lang mit dem mutmaßlichen NSU-Unterstützer S. zusammengearbeitet hat. S. soll den Ermittlern ab 2002 zumindest indirekte Hinweise auf den Aufenthaltsort der Terrorgruppe gegeben haben. Henkel nennt Information des Ausschusses nicht verantwortbar Henkel sagte in einer Befragung des Berliner Abgeordnetenhauses, er habe die Informationen zur Zusammenarbeit der Berliner Polizei mit S. im Frühjahr wegen des Quellenschutzes nicht an den Untersuchungsausschuss des Bundestages weitergeleitet. Außerdem habe ihn die Bundesanwaltschaft darum gebeten. „Die Polizei ist damals aus Rücksicht auf die Bitte der Bundesanwaltschaft und nach Prüfung der uns zur Verfügung stehenden Erkenntnisse zu dem Ergebnis gekommen, dass eine unmittelbare Information des Untersuchungsausschusses unter Vorlage der Akten nicht verantwortbar wäre“, zitierte ihn die ZDF-Sendung „Frontal 21“. Ein Sprecher des Generalbundesanwalts sagte dagegen dem RBB-Inforadio: „Absprachen über Zeitpunkt und Form der Übermittlung der Erkenntnisse an den NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wurden nicht getroffen.“ Henkels Sprecher Stefan Sukale sagte dazu am Abend der „Bild“-Zeitung (Mittwochausgabe) laut Vorabbericht: „Der Senator hat angesichts der vorliegenden Anhaltspunkte keinen Grund, an den Aussagen der Polizei zu zweifeln, die ihm in diesem Zusammenhang gemacht wurden. Diese Einschätzung ist auch plausibel, weil die Bundesanwaltschaft den Ermittlungsbeauftragten des NSU-Untersuchungsausschusses erst am 24. Juli informiert hat, nachdem laut eigener Aussage durch eine Übermittlung keine Gefährdung laufender Ermittlungen mehr zu befürchten war. Das liegt uns schriftlich vor.“ Straffälliger V-Mann „Spiegel Online“ berichtet derweil, Thomas S. sei nicht nur vor, sondern auch während seiner Zeit als V-Mann straffällig geworden. 2005, fünf Jahre nach seiner Anwerbung als V-Mann, habe das Landgericht Dresden S. wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Berlins Vizepolizeipräsidentin Margarete Koppers habe in der Sondersitzung des Innenausschusses gesagt, von dem Urteil nichts gewusst zu haben. S. sei bis Anfang 2011 V-Mann geblieben. Unterdessen dringt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf eine baldige Reform der Sicherheitsstrukturen in Deutschland. Dabei sollten die Aufgaben des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) auf andere Behörden übertragen werden, sagte sie der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Wir müssen weg vom Nebeneinander der Geheimdienste und offen über die Auflösung des MAD reden“. Anfang vergangener Woche war bekannt geworden, dass der MAD 1995 möglicherweise versucht haben soll, den späteren NSU-Terroristen Uwe Mundlos als Informanten anzuwerben. Zwtl.: Magazin: Verteidigungsministerium übergab unvollständige Akten Recherchen des MDR-Magazins „Fakt“ zufolge hat das Verteidigungsministerium dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages eine unvollständige Bundeswehr-Personalakte des NSU-Mitglieds Uwe Mundlos übergeben. So habe die bayerische Polizei die zuständigen Bundeswehrstellen um eine Durchsuchung der privaten Sachen des Soldaten Mundlos an dessen Standort im thüringischen Bad Frankenhausen ersucht. Dazu finde sich in der Personalakte aber kein Wort, obwohl die Durchsuchung nach Angaben des Thüringer Verfassungsschutzes tatsächlich stattgefunden habe, hieß es. Grünen-Chefin Claudia Roth forderte, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) müsse die Angelegenheit zur Chefsache machen. Merkel habe schließlich den Angehörigen der Opfer der NSU-Mordserie versprochen, dass der Staat alles tun werde, um aufzuklären, sagte Roth der „Leipziger Volkszeitung“. „Aber ihre eigenen Minister helfen da nicht mit“, kritisierte die Grünen-Chefin. dapd (Politik/Politik)