Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz betrifft auch die Grunderwerbsteuer

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft / Wo besteht jetzt Handlungsbedarf für Unternehmen im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer?

Münster – Mit dem MoPeG verändert sich zum 01.01.2024 die zivilrechtliche Behandlung von Personengesellschaften: Das Gesamthandsprinzip in Form des gesamthänderisch gebundenen Vermögens der Gesellschafter wird aufgehoben und Wirtschaftsgüter werden der Personengesellschaft selbst zugerechnet. Dazu besagt der offizielle Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz, dass mit der Abschaffung des Gesamthandsprinzips die Steuervergünstigungen des § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG, des § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG sowie des § 7 Abs. 2 GrEStG keinen Anwendungsraum mehr haben sollen. Höchste Zeit also, sich auf die möglichen Änderungen einzustellen.

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