Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist da

Am 2. Juli tritt das neue „Whistleblower“-Gesetz in Kraft │ Was Unternehmen wissen müssen

Für das heiß diskutierte Hinweisgeberschutzgesetz wird es nach langen Verzögerungen nun ernst: Es gilt überwiegend ab dem 02.07.2023. Für viele Unternehmen besteht damit jetzt dringender Handlungsbedarf. „Größere Unternehmen ab 250 Beschäftigte müssen sich sehr schnell vorbereiten, um den neuen Anforderungen entsprechen zu können“, rät HLB Klein Mönstermann aus Osnabrück. Und: „Auch kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sollten aktiv werden, denn auch sie müssen die Vorgaben spätestens am 17. Dezember 2023 erfüllen. Es drohen empfindliche Bußgelder“, warnt Vitalij Mierau, Partner und Rechtsanwalt.

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Unternehmer müssen aufpassen: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz kommt

Trotz Verzögerungen kann das neue „Whistleblower“-Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten │ Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Münster – Trotz Kritik und Verzögerungen wird das in Deutschland umstrittene Hinweisgeberschutzgesetz voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Daher sollten größere Unternehmen ab 250 Beschäftigte vorbereitet sein, um den neuen Anforderungen zu entsprechen, rät die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher aus Münster. „Nach dem vorliegenden Entwurf sollten kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten die Vorgaben ab dem 17. Dezember 2023 erfüllen. Es ist wahrscheinlich, dass nunmehr für alle Unternehmen der Dezember als Stichtag in Frage kommt“, sagt Rechtsanwalt Lennard Looschen.

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