Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist da

Am 2. Juli tritt das neue „Whistleblower“-Gesetz in Kraft │ Was Unternehmen wissen müssen

Für das heiß diskutierte Hinweisgeberschutzgesetz wird es nach langen Verzögerungen nun ernst: Es gilt überwiegend ab dem 02.07.2023. Für viele Unternehmen besteht damit jetzt dringender Handlungsbedarf. „Größere Unternehmen ab 250 Beschäftigte müssen sich sehr schnell vorbereiten, um den neuen Anforderungen entsprechen zu können“, rät HLB Klein Mönstermann aus Osnabrück. Und: „Auch kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sollten aktiv werden, denn auch sie müssen die Vorgaben spätestens am 17. Dezember 2023 erfüllen. Es drohen empfindliche Bußgelder“, warnt Vitalij Mierau, Partner und Rechtsanwalt.

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Statt Verantwortung mehr Bürokratie

Frankfurt. „Es ist geradezu illusorisch, eine sozial und ökologisch verantwortungsvolle Unternehmensführung durch ein verordnetes Berichtswesen über diese Aspekte zu erreichen. Unternehmer entsprechen dem Leitbild des ehrbaren Kaufmanns nicht aufgrund verpflichtender Berichte, sondern aus Überzeugung“, sagt Naemi Denz, Mitglied der VDMA-Hauptgeschäftsführung. „Eine Berichtspflicht, wie sie die EU-Richtlinie vorschreibt, bringt viel Bürokratie ohne Mehrwert.“

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