Unternehmer müssen aufpassen: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz kommt

Trotz Verzögerungen kann das neue „Whistleblower“-Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten │ Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Münster – Trotz Kritik und Verzögerungen wird das in Deutschland umstrittene Hinweisgeberschutzgesetz voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Daher sollten größere Unternehmen ab 250 Beschäftigte vorbereitet sein, um den neuen Anforderungen zu entsprechen, rät die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher aus Münster. „Nach dem vorliegenden Entwurf sollten kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten die Vorgaben ab dem 17. Dezember 2023 erfüllen. Es ist wahrscheinlich, dass nunmehr für alle Unternehmen der Dezember als Stichtag in Frage kommt“, sagt Rechtsanwalt Lennard Looschen.

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