Fluglotsen müssen nach Vorfeld-Streik keinen Schadenersatz leisten

Fluglotsen müssen nach Vorfeld-Streik keinen Schadenersatz leisten Frankfurt/Main (dapd). Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hat eine Schadenersatzklage in Höhe von 9,5 Millionen Euro von Lufthansa, Air Berlin und des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport abgewehrt. Für Umsatzeinbußen der Unternehmen durch einen Vorfeld-Streik im Februar 2012 sei die Lotsenvereinigung nicht haftbar zu machen, entschied das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main am Montag. Die GdF hatte den Ausstand im vergangenen Jahr während eines Tarifstreits mit Fraport organisiert, die Airlines waren davon nur mittelbar betroffen. Durch den Streik waren auf dem Rhein-Main-Airport 1.700 Flüge ausgefallen. Die Lufthansa will letztinstanzlich aber vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt klären lassen, ob in einem Arbeitskampf unbeteiligten Dritten Schadenersatz zusteht. Die GdF konnte 2012 zwei ähnliche Klagen abwehren. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Fluglotsen-Gewerkschaft wappnet sich gegen Schadenersatzforderung

Fluglotsen-Gewerkschaft wappnet sich gegen Schadenersatzforderung Frankfurt/Main (dapd). Die Fluglotsengewerkschaft GdF will möglicherweise die Tarifverhandlungen mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) nutzen, um eventuelle streikbedingte Schadenersatzforderungen auszugleichen. Gewerkschaftssprecher Matthias Maas sagte am Mittwoch der Nachrichtenagentur dapd, sollte das Arbeitsgericht Frankfurt Klagen der Lufthansa und anderer Airlines, des Flughafenbetreibers Fraport sowie der DFS auf zehn Millionen Euro Schadenersatz stattgeben, müsse die GdF auf diesen Fall vorbereitet sein. Zu einem Bericht des „Handelsblatts“, wonach die GdF in der Tarifrunde unter anderem eine Einmalzahlung fordert, welche die Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt an die Gewerkschaft spenden sollen, um deren Kasse aufzubessern, sagte der Sprecher, es sei noch nichts entschieden. Dies sei eine von vielen Möglichkeiten. Die Gewerkschaft sei liquide, müsse sich aber „für den Fall X wappnen“. Die Klagen waren eingereicht worden, nachdem das Frankfurter Arbeitsgericht Anfang vergangenen Jahres einen Streik von rund 200 Vorfeldlotsen am Frankfurter Flughafen untersagt hatte. Das Gericht verhandelt den Fall am 15. Februar. Im März und im August 2012 hatten die Richter zwei streikbedingte Schadenersatzklagen mehrerer Fluggesellschaften gegen die GdF in erster Instanz abgewiesen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Vergleich beendet Streit um Towerstreik

Vergleich beendet Streit um Towerstreik Frankfurt/Main (dapd). Schadenersatzforderungen gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) sind nach einem Beschluss des Frankfurter Landesarbeitsgerichts (LAG) noch lange nicht vom Tisch. In der Berufungsverhandlung über die Legalität des vor sechs Monaten auf dem Rhein-Main-Airport geplanten Towerstreiks im Arbeitskampf der Vorfeldleute einigte sich die GdF mit dem Flughafenbetreiber Fraport, der Lufthansa und der Deutschen Flugsicherung auf einen Kostenvergleich im Verfahren. Das LAG entschied am Donnerstag ausdrücklich nicht über „die Rechtsstandpunkte der Parteien“. Eine gerichtliche Würdigung der Rechtmäßigkeit des im Februar erstinstanzlich in letzter Sekunde untersagten Unterstützungsstreiks im Tower bleibt somit aus. Mit dem Ausstand der zwölf Fluglotsen wollte die GdF im Tarifstreit mit Fraport den seinerzeitigen Arbeitsniederlegungen von 180 Vorfeldbeschäftigten Nachdruck verleihen. Im März einigten sich die Parteien auf Gehaltsverbesserungen. Zuvor hatte das Arbeitsgericht die Fortführung des Hauptstreiks für unzulässig erklärt. In den wochenlangen Auseinandersetzungen fielen am Frankfurter Flughafen mehr als 1.500 Verbindungen aus. Fraport, Lufthansa und weitere Airlines nannten Gewinneinbußen in Höhe von mehreren Millionen Euro. Die Unternehmen erklärten, Kompensationsgelder von der GdF einfordern zu wollen. Eine erste Schadenersatzklage über rund zehn Millionen Euro reichten vergangene Woche Fraport, Lufthansa und Air Berlin beim Frankfurter Arbeitsgericht ein, wie eine Justizsprecherin bestätigte. Ein Gütetermin ist auf den 21. September festgesetzt. Gegen Lufthansa, Air Berlin und Ryanair erzielte die GdF vor einer Woche einen erstinstanzlichen Erfolg, als das Gericht eine 3,2-Millionen-Euro-Forderung der Unternehmen wegen eines im August 2011 angekündigten, dann aber abgeblasenen Frankfurter Fluglotsenstreiks zurückwies. Dieses Verfahren wird vor dem Erfurter Bundesarbeitsgericht landen. Die GdF sieht in den Kompensationsforderungen der Unternehmen einen Versuch, das Streikrecht auszuhöhlen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)