Neue Regelung für Fahrräder und E-Bikes

Mit dem Jahressteuergesetz 2019 wurde die private Nutzung für betriebliche Fahrräder und E-Bikes steuerbefreit (§3 Nr. 37 EStG). Die Dienstwagenbesteuerung von Elektro- und Hybridfahrzeugen wurde vergünstigt und die Steuerbefreiung für Job-Tickets wieder eingeführt.

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