E-Plus verkauft Mobilfunk-Türme an US-Infrastrukturbetreiber

E-Plus verkauft Mobilfunk-Türme an US-Infrastrukturbetreiber Düsseldorf/Amsterdam (dapd). Der Mobilfunkanbieter E-Plus verkauft mehr als 1.000 Mobilfunkmasten in Deutschland an den US-Infrastrukturbetreiber American Tower. Der E-Plus-Mutterkonzern KPN bezifferte am Donnerstag den Wert der Transaktion auf 393 Millionen Euro. Der Buchgewinn für das Unternehmen liege bei rund 100 Millionen Euro. Das Geld will der niederländische Konzern zum Schuldenabbau und zum Netzausbau verwenden. Insgesamt sei eine „niedrige vierstellige Zahl“ von Mobilfunkmasten verkauft worden, hieß es bei E-Plus. Für die Kunden hat das Geschäft nach Unternehmensangaben keine Auswirkungen. Denn der Konzern mietete gleichzeitig in einem langfristigen Vertrag die für seine Sendestationen benötigten Flächen auf den Türmen zurück. In der Branche werden Sendemasten häufig von mehreren Mobilfunkanbietern gemeinsam genutzt. Die Transaktion steht allerdings noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch das Bundeswirtschaftsministerium. American Tower hat seinen Hauptsitz in Boston und betreibt weltweit Übertragungsstationen für mobile Telefonie und andere Anwendungen. Auch die Deutsche Telekom hatte vor wenigen Wochen einen Teil der Mobilfunktürme der Tochter T-Mobile USA an den Infrastrukturbetreiber Crown Castle verkauft. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Französischer Premier Ayrault warnt Deutschland vor Deflation

Französischer Premier Ayrault warnt Deutschland vor Deflation Berlin (dapd). Der französische Premierminister Jean-Marc Ayrault hat Deutschland geraten, nicht bloß auf die Inflation zu achten, sondern auch auf das Gegenteil. „Deutschland muss nicht nur eine Inflation fürchten, sondern auch eine Deflation“, sagte er in einem Interview der „Süddeutschen Zeitung“, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Das habe Ex-Kanzler Helmut Schmidt gesagt. „Und ich sehe das genauso“, sagte Ayrault. „Leichtfertigkeit in der Haushaltsführung würde in die Katastrophe führen. Aber Europas Wirtschaft muss auch wachsen.“ Ayrault riet Deutschland zu weniger Aufgeregtheit in der Eurokrise. „Es gibt in Deutschland ein Übermaß an Beunruhigung“, sagte er. „Vielleicht liegt das daran, dass bald Wahlen anstehen. Da steigen die Spannungen.“ Zu kritischen Bemerkungen des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) gegenüber Frankreich sagte er: „Das wurde in Frankreich nicht sehr enthusiastisch aufgenommen. Frankreich braucht keine Lektionen.“ Auf Meldungen, Finanzminister Wolfgang Schäuble lasse die deutschen Wirtschaftsweisen einen Reformplan für Frankreich erarbeiten, sagte Ayrault: „Ich will nicht noch Öl ins Feuer gießen. Die deutsch-französischen Beziehungen müssen von gegenseitigem Respekt geprägt sein.“ Oft habe es Spannungen im Verhältnis gegeben. Gleichwohl sei eine enge Partnerschaft erforderlich für den Fortschritt in Europa. Ayrault wollte am Donnerstag ein umfangreiches Besuchsprogramm in Berlin absolvieren. Nach einer Rede im Hotel Adlon wollte er Finanzminister Wolfgang Schäuble treffen, das Denkmal für die ermordeten Juden besuchen, mit deutschen Gewerkschaften zu Mittag essen, Bundeskanzlerin Angela Merkel treffen und am Abend eine Podiumsdiskussion mit deutschen Intellektuellen in der französischen Botschaft am Brandenburger Tor absolvieren. Geplant war auch ein Treffen mit der Führung der SPD am Freitagmorgen. dapd (Politik/Wirtschaft)

Hessischer Justizminister Hahn will Facebook-Fahndung

Hessischer Justizminister Hahn will Facebook-Fahndung Düsseldorf (dapd-hes). Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) will auch das soziale Netzwerk Facebook für Fahndungszwecke nutzen. Kurz vor Beginn der Justizministerkonferenz in Berlin sagte der FDP-Politiker dem „Handelsblatt“, das Informationsverhalten insbesondere der jüngeren Generation habe sich geändert. Um Straftäter und Zeugen zu finden, seien die jungen Leute über Netzwerke wie Facebook eher zu erreichen. „Wir als Politik müssen uns endlich klipp und klar zur Facebook-Fahndung bekennen“, fügte Hahn hinzu. Der Vorsitzende der Justizministerkonferenz der Länder verwies auf ein Pilotprojekt der Polizei in Hannover, die einige Straftaten mithilfe von Facebook habe aufklären können. Eine Arbeitsgruppe solle daher die rechtlichen Grundlagen einer solchen Fahndung ausarbeiten und dabei auch Einwände von Datenschützern berücksichtigen, sagte Hahn weiter. Im ZDF-„Morgenmagazin“ sagte der Minister, es sei laut Technikern möglich, sämtliche Informationen auf Servern zu speichern, auf die Polizei und Staatsanwaltschaft Zugriff haben. Facebook-Vertreter hätten ihre Bereitschaft gezeigt, dies zu ermöglichen. „Ich hab das Gefühl, das ist für die auch eine Marketingfrage. Die werden das schon organisieren“, sagte Hahn. dapd (Politik/Politik)

Rösler dringt auf Erneuerbare-Energien-Gesetz noch 2013

Rösler dringt auf Erneuerbare-Energien-Gesetz noch 2013 Essen (dapd). Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler setzt darauf, dass es noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 zu einer grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kommt. „Unser Anspruch ist, das neue EEG noch in der laufenden Legislaturperiode zu realisieren“, sagte der FDP-Chef der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“. Der Vizekanzler fügte hinzu: „Wenn die Ministerpräsidenten der Union im Bundesrat mitziehen, wird das gelingen.“ Rösler verwies darauf, dass im Koalitionsausschuss beschlossen worden sei, eine zügige Reform anzugehen, um die Strompreise stabil zu halten. „Bislang war die Union hier eher zögerlich“, sagte der Wirtschaftsminister. Hauptkostentreiber der Strompreise sei bislang die Förderung der erneuerbaren Energien. „Hier müssen wir ran“, betonte der FDP-Politiker. Die Energiewende werde nur gelingen, wenn keine Arbeitsplätze gefährdet würden. Denn wenn Jobs verloren gehen, sinkt die Akzeptanz für den Umbau unserer Energieversorgung. Das kann niemand ernsthaft wollen. dapd (Politik/Politik)

Linke erwägt Verfassungsklage gegen neues Abwehrzentrum

Linke erwägt Verfassungsklage gegen neues Abwehrzentrum Berlin (dapd-nrw). Dem neuen Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) steht möglicherweise eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht bevor. „Wir werden eine verfassungsrechtliche Lage prüfen“, kündigte Linke-Politikerin Petra Pau im Interview der Nachrichtenagentur dapd an. Es müsse geklärt werden, ob das Zentrum mit dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz vereinbar sei. Auch zu klären sei, inwiefern dem Föderalismus Rechnung getragen werde, sagte Pau. Das GETZ soll am (heutigen) Donnerstag eröffnet werden. Mit der Einrichtung an den Standorten Köln und Meckenheim soll die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden gestärkt werden. Die Federführung haben das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt (BKA). Das vor einem Jahr aus der Taufe gehobene Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR) wird in die neue Dachorganisation überführt. Daneben soll das GETZ auch die Bereiche Linksextremismus, Ausländerextremismus und Spionage abdecken. Linke-Politikerin Pau kritisierte, ein „Allround-Zentrum“ sei nicht zielführend. „Es lassen sich nicht einfach alle denkbaren Extremismusformen mit demselben Rezept bekämpfen“, sagte die Bundestagsvizepräsidentin. Wenn alles unter einem Dach sei, bestehe die Gefahr, dass die Länder als Vertreter nur Generalisten entsenden, statt auf jeweils einen Phänomenbereich spezialisierte Mitarbeiter. Es werde zusammengeführt, was nicht zusammengehört, nicht thematisch und auch behördlich nicht, bemängelte Pau. „Ein Sicherheits-Fiasko wird schlicht missbraucht.“ dapd (Politik/Politik)

Haushälter kürzen Mittel für Lebensmittel-Notversorgung

Haushälter kürzen Mittel für Lebensmittel-Notversorgung Saarbrücken (dapd). Die Haushälter des Bundestages erhöhen offenbar den Druck auf Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU), mit den Ländern das Konzept der Lebensmittelnotreserve in Deutschland zu reformieren. Wie die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet, sind die Mittel für die Lagerung der Notfallversorgung jetzt deutlich gekappt worden. In Deutschland werden in rund 150 Lagern Tausende Tonnen Getreide, Reis, Erbsen, Linsen, Vollmilchpulver und Kondensmilch gelagert. Der Warenwert beläuft sich auf rund 200 Millionen Euro. Nach Angaben des zuständigen Haushaltspolitikers der Union, Georg Schirmbeck (CDU), kostet den Bund allein das Vorhalten der Lebensmittel rund 20 Millionen Euro pro Jahr. Da das Konzept aber noch aus der Zeit des Kalten Krieges stamme und die Bedrohungslage sich verändert hat, habe der Ausschuss rund 2,5 Millionen Euro für das Jahr 2013 gestrichen, sagte Schirmbeck. Geplant sei, die Mittel für die Reserve weiter herunterzufahren. dapd (Politik/Politik)

Das vorletzte ISAF-Mandat

Das vorletzte ISAF-Mandat Berlin (dapd). Der bis Ende 2014 geplante Truppenabzug aus Afghanistan tritt in seine entscheidende Phase: Innerhalb von nur gut einem Jahr soll ein Drittel aller deutschen Soldaten das Land am Hindukusch verlassen. Das sehen die am Mittwoch in Berlin vorgestellten Eckpunkte zum neuen Bundestagsmandat vor. Erst zu Jahresbeginn waren die ersten 100 der damals auf maximal 4.900 Mann festgesetzten Truppe zurückgeholt worden. „Es wird der vorletzte Schritt auf dem Weg zum Ende des ISAF-Mandats sein“, sagt Verteidigungsminister Thomas de Maizière, als er die Einigung auf die Eckpunkte in Berlin vorstellt. Am 28. November will das Kabinett das Mandat beschließen, im Dezember soll es erstmals im Bundestag beraten werden. Im Januar dann ist ein Beschluss der auf 13 Monate angesetzten Verlängerung geplant. Damit muss der Bundestag Anfang 2014 nur noch ein Mal über einen bewaffneten ISAF-Einsatz deutscher Streitkräfte am Hindukusch entscheiden. In zwei Jahren, so hat es die NATO beschlossen, wird diese Militärmission beendet. Ein neues Kabinetts-Duo Demonstrativ tritt de Maizière zusammen mit Außenminister Guido Westerwelle (FDP) im Auswärtigen Amt vor die Presse, um zu signalisieren, hier arbeiten anders als früher beide Ministerien Hand in Hand. Das ist genauso ungewohnt wie die auch mit der Opposition erzielte Einigung. Unbemerkt von der Öffentlichkeit hatte die Bundesregierung mit Vertretern von SPD und Grünen verhandelt. Herausgekommen ist ein Abzugsmandat, das im Januar mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit rechnen kann. Eine solch enge Zusammenarbeit zwischen Verteidigungsministerium und Auswärtigem Amt war selten in den vergangenen Jahren. Zu sehr hatten beide Häuser auf Eigenständigkeit bei der Formulierung von Zielen in Afghanistan geschaut. Westerwelle räumt heute ein, man habe sich von unrealistischen Zielen verabschieden müssen: „einer Art demokratischer Schweiz in der Region“. Und de Maizière sagt immer wieder, die Probleme am Hindukusch seien „nicht allein mit militärischen Mitteln“ lösbar. Abzug mit Augenmaß Vor einem Jahr noch wurde hart um die ersten deutschen Soldaten gerungen, die Afghanistan verlassen sollen. Verzichtet wurde zugunsten von Westerwelles Forderung nach einer Friedensdividende auf eine Papier-Reserve von 350 Mann sowie eine militärisch nicht mehr benötigte Mörser-Einheit. Dann folgte im Herbst die Schließung der beiden Bundeswehr-Feldlager in Faisabad und in Hazrat-e Sultan. Übrig ist noch das Regionale Wiederaufbauteam in Kundus sowie das größte Camp in Masar-i-Scharif – und eine kleine deutsche Beteiligung in Kabul. Die Schließung von Kundus im kommenden Jahr ist bereits beschlossene Sache, auch die Präsenz in der afghanischen Hauptstadt kann absehbar aufgelöst werden. Damit kommt der geplante Abzug mit der dritten Phase an einen Wendepunkt. Denn 2014 soll die Mission der Internationalen Schutztruppe für Afghanistan (ISAF) beendet sein. Für ein erfolgreiches Ende nach 13 Jahren, so de Maizère, gibt es „eine begründete, aber nicht grenzenlose Zuversicht“. dapd (Politik/Politik)

Oberlandesgericht hat massive Bedenken gegen Netzentgelt-Regelung

Oberlandesgericht hat massive Bedenken gegen Netzentgelt-Regelung Düsseldorf (dapd). Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat in zwei Eilverfahren massive Zweifel an der geltenden Reglung zur Befreiung stromintensiver Industrien von den Netzkosten geäußert. Der 3. Kartellsenat erklärte am Mittwoch, nach der vorläufigen Einschätzung der Kammer sei die bisherige Regelung rechtswidrig. Es bestünden „erhebliche Bedenken“, ob das Energiewirtschaftsgesetz überhaupt eine vollständige Befreiung der Großverbraucher von Netzentgelten erlaube, wie sie die Stromnetzentgeltverordnung vorsehe. Praktische Auswirkungen haben die Bedenken des Gerichts allerdings zunächst nicht, da die Kammer auf eine einstweilige Anordnung verzichtete und die Frage erst im Hauptsacheverfahren im nächsten Jahr endgültig entscheiden will. Dann könnte die aktuelle Regelung auf der Kippe stehen. Bereits bei der mündlichen Verhandlung im Oktober hatte die Kammer allerdings angedeutet: „Der Gesetzgeber kann das reparieren.“ Dazu müssten die Ausnahmetatbestände für eine Befreiung von den Netzentgelten wohl ausdrücklich im Gesetz geregelt werden, nicht durch eine Verordnung wie bislang. Fast 170 Stromnetzbetreiber wehren sich gegen Netzentgelte In Düsseldorf hatten zwei Stromnetzbetreiber aus dem Rhein-Main-Gebiet und aus Thüringen in Eilverfahren gegen die Netzentgelte und die Abrechnungspraxis für 2011 geklagt. Doch trotz der Bedenken hinsichtlich der grundsätzlichen Zulässigkeit der Befreiungsregelung wies das Gericht die Eilanträge auf Aussetzung der für das Jahr 2011 vorgesehenen Verrechnungsmethode ab. Angesichts zahlreicher Rechtsfragen und der schwierigen Abwicklungsprobleme komme ein solcher Schritt nicht in Betracht. Die Eilentscheidungen sind rechtskräftig. Die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren soll am 6. März 2013 stattfinden. Doch ist dies nur die Spitze des Eisbergs. Insgesamt haben vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht fast 170 Stromnetzbetreiber Beschwerde gegen die Netzengelte eingereicht. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) forderte angesichts des Prozesses ein generelles Umdenken. „Wirtschafts- und industriepolitisch motivierte Entlastungen energieintensiver Industrien sollten aus dem allgemeinen Bundeshaushalt oder anderen Mitteln erfolgen, und nicht per Ausnahmeregelungen und Befreiung von Umlagefinanzierung“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Ausnahmen verteuerten das System für die privaten Haushalte, für Gewerbetreibende sowie für kleinere und mittlere Unternehmen. Das schade der Akzeptanz der Energiewende. (Aktenzeichen: VI – 3 Kart 65/12 (V) und VI – 3 Kart 14/12 (V)) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

BayernLB-Chef hält an Zeitplan für Milliardenrückzahlung fest

BayernLB-Chef hält an Zeitplan für Milliardenrückzahlung fest München (dapd). BayernLB-Chef Gerd Häusler hält bei der Rückzahlung von Milliardenkrediten an den Freistaat trotz aller Schwierigkeiten am bisherigen Zeitplan fest. Das Ziel, fünf Milliarden Euro an Staatshilfe bis 2019 an die Staatsregierung zurückzuzahlen, sei „sehr ambitioniert, aber machbar“, sagte Häusler der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochausgabe). Allerdings gehe Stabilität vor Auszahlung: „Das heißt, dass jede einzelne Auszahlungstranche an eine vorherige Zustimmung seitens der Aufsicht geknüpft ist“, sagte Häusler. In Ungarn drohten der Bank weitere Rückschläge, warnte der BayernLB-Chef. Er schließt nicht aus, dass das ungarische Tochterinstitut MKB eine weitere Kapitalerhöhung benötige. Zurzeit werde die Banktochter „kleiner und verdaulicher“ gemacht, um sie wie geplant bis Ende 2015 zu verkaufen. Die BayernLB muss wegen ihrer 2008 erhaltenen Staatshilfen in Höhe von zehn Milliarden Euro strenge Auflagen der EU-Kommission erfüllen. Das könnte sich in der nächsten Zeit auch auf die Belegschaft auswirken. „Da die Bankbilanz noch erheblich kleiner werden wird, müssen wir auch das Kostenkorsett nochmals anpassen“, sagte Häusler. Eine Schwierigkeit bei seinen Sanierungsbemühungen sei, „dass die Kosten für den Geschäftsbetrieb einer Bank, insbesondere durch die exponentiell steigenden Regulierungsanforderungen, nicht im gleichen Umfang gekürzt werden können, wie die Bilanzsumme schrumpft“. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Chef muss Forderung nach Attest am ersten Fehltag nicht begründen

Chef muss Forderung nach Attest am ersten Fehltag nicht begründen Erfurt (dapd). Ein Arbeitgeber kann ohne Angabe von Gründen schon am ersten Krankheitstag von Beschäftigten den Arztbesuch fordern. Das Entgeltfortzahlungsgesetz berechtige den Arbeitgeber, vom ersten Tag der Erkrankung an eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu verlangen, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Das Gericht wies die Revision einer Redakteurin ab, die sich durch die Weisung, stets am ersten Krankheitstag zum Arzt zu gehen, schikaniert sah. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Arbeitnehmer das Attest über seine Arbeitsunfähigkeit spätestens vier Kalendertage nach der Erkrankung vorlegen. „Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen“, heißt es in dem Gesetz allerdings auch. Es stehe im Ermessen des Arbeitgebers, diese Berechtigung auch auszuüben, stellte das Bundesgericht klar. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts muss der Chef die Entscheidung, gleich am ersten Krankheitstag den Arztbesuch zu verlangen, nicht begründen. Gegen den betroffenen Arbeitnehmer müsse auch kein begründeter Verdacht bestehen, er habe schon einmal eine Erkrankung nur vorgetäuscht, urteilten die höchsten Arbeitsrichter. Nur wenn ein Tarifvertrag das Recht auf eine frühzeitige Vorlage des Attests ausdrücklich ausschließt, steht dieses dem Arbeitgeber auch nicht zu. Höchste Arbeitsrichter folgen den Vorinstanzen In Revision beim Bundesarbeitsgericht war eine Rundfunkredakteurin gegangen, der 2010 beim WDR zunächst ein Dienstreiseantrag abgelehnt worden war. Am vorgesehenen Reisetag meldete sich die Redakteurin krank und erschien am nächsten Tag wieder zur Arbeit. Der Arbeitgeber verlangte daraufhin von ihr in einem Schreiben, „bei zukünftigen Krankheitsfällen schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest zu liefern“. Dagegen klagte die Redakteurin erst beim Arbeitsgericht und dann beim Landesarbeitsgericht in Köln. Die Weisung, früher als am vierten Tag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, bedürfe der sachlichen Rechtfertigung. Ansonsten sei sie willkürlich und verletze das Verbot von Schikanen. Beide Vorinstanzen lehnten die Klage der Redakteurin ab. Das Landesarbeitsgericht verwies zwar auf juristische Literatur, wonach der Arbeitgeber seine Weisung begründen können muss, folgte dieser Auffassung aber nicht. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsgerichtes sagte, nach dem Gesetz könne der Arbeitgeber grundsätzlich am ersten Krankheitstag sogar bereits die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Dies gelte aber nur, wenn die prompte Übermittlung der Bescheinigung zumutbar sei. Für Kranke sei das aber häufig nicht zumutbar. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 5 AZR 886/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)